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Jit. 115 Aweites Blatt Donnerstag den 18. Mai
1899
Gießener Anzeiger
Keneral-Anzeiger
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Zur Eröffnung der Friedenskonferenz.
Im Haag, der stillen holländischen Residenz, tritt am Donnerstag Mittag die Konferenz zusammen, deren Der- lanMungen die ganze gebildete Welt seit Monaten mit ge- spanntestem Interesse entgegensieht.
H Einer märchenhaft schönen Botschaft gleich, kam in den letzten Tagen des Monats August vorigen Jahres die Kunde ton idem Befehl des jungen Zaren an seinen Minister des teuf-ern, den in Petersburg akkreditierten auswärtigen Vertreter n die Mitteilung zugehen zu lassen, daß der Zar die .^nitiiatioe ergreifen wolle, zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens und zur möglichsten Herabsetzung der Äerrriäßigen Rüstungen. Daß die Friedensworte aus dem stunde des Gebieters der gewaltigsten Streitmacht der Welt Ämei, verlieh dem Ereignis seine große Bedeutung, und man W\ wohl sagen, daß keine Begebenheit der letzten Jahr- -zthnlll ein solches Aufsehen hervorgerufen hatte in dem ‘»eitmi Erdenrunde, wie jene Botschaft. Der Zar wollte ‘bin erhabenen Gedanken des ewigen Friedens der Ver- wirkü chung näher bringen, und schlug zu diesem Zwecke «ine Konferenz vor, welche sich mit der Frage der Ab- Mstnoig beschäftigen sollte. Was die edelsten Herzen und Sie besten Köpfe aller Völker seit Jahrhunderten erträumt ■nb i rsehnt hatten, der Kaiser von Rußland wollte es voll- fibringe«.
Allerorten erfreute sich die Kundgebung des Zaren der Herzlichsten Sympathien, und es war nur zu natürlich, daß MN iihr anfangs eine noch höhere Bedeutung beilegte, als ffie in Wirklichkeit hat. Es galt von vornherein für sicher, .boiß kein Staat sich weigern werde, den Vorschlag in nrnstejfte Erwägung zu ziehen. An einigen Stellen, beson- b»K3 iin England, schrieb man freilich Rußland finstere . Wengedanken zu, das war aber kein Hindernis, die Bot- -ichft sympathisch aufzunehmen.
Im Laufe der Zeit hat sich zwar die erste große Be- - Wisterung für das Vorhaben des Zaren etwas abgekühlt, ‘Spion nach und nach zu der Ueberzeugung kam, daß ein ..iivigier Friede" immer ein wünschenswerter Zustand, aber 1 luir etin schöner Gedanke bleiben werde, und daß der Erfolg Hier Konferenz dem hochherzigen Streben des jungen Kaisers ' i.ity «ganz entsprechen könne. Aber auch mit dieser Ein- s'charkung ist zu erwarten, daß die Anregung nicht ohne f!«zmS>reiche Folgen für den Frieden der Welt bleibt, und i M o us b/n Verhandlungen wenigstens etwas Ersprießliches 1 jttMBkoNIMt.
Die erlauchtesten Vertreter der Mächte sind im Haag zu einem schönen Zwecke, zu herrlichem Thun beisammen. Mögen ihre Beratungen den größtmöglichen Erfolg haben, mögen sie geleitet sein von dem ernsten Bestreben, die Greuel des Kriegs auf ein Mindestmaß zu beschränken, und die Völker einander näher zu bringen, damit künftige Kriege nur noch zu den Seltenheiten gehören, (xx
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände, nn. Darmstadt, 16. Mai 1899.
Die Sitzung wird um */,11 Uhr durch Präsident Haas eröffnet. — Am Ministertisch das gesamte Justizministerium und Staatsminister Rothe.
Die Tribünen sind infolge des „Falles Dettweiler" so dicht besetzt, daß es schwer ist, durchzukommen.
Die Beratung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird heute mit Artikel 125 bis 127 fortgesetzt. Diese Artikel enthalten die Bestimmungen zur Anlegung der Mündelgelder. Abg. Haas- Offenbach wünscht, daß außer den Sparkassen auch die Kassen der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften zur Anlegung von Mündelgeldern berechtigt sein sollen. Schon bei der Landwirtschaftlichen Enquete sei der Regierung dieser Wunsch unterbreitet, aber bis heute nicht berücksichtigt worden. Die Sicherheit der Sparkassen sei doch eine sehr relative, denen sich die landwirtschaftlichen Kreditkaffen getrost gegenüberstellen könnten. Auch in anderen Staaten insbesondere in Preußen sei man geneigt, den Kreditgenossenschaftskassen die Berechtigung zur Anlegung von Mündelgeldern zu gestatten. Mit vollem Vertrauen möge man diesen Kaffen in Heffen diese Konzession erteilen, auch ohne spezielle Genehmigung der Vormundschaftsbehörde Mündelgelder zu verwahren. Es sei geradezu eine Ehrenaufgabe des Hauses, dafür einzutreten, daß bei der jetzigen Gelegenheit diese Kaffen nicht wieder hinter die Sparkassen zurückgestellt würden. Zur Sicherstellung der Einlagen seien gewisse Kautelen festzusetzen, wie sie auch bei den Sparkassen eingeführt seien. Redner hofft, daß sein Wunsch, der auch ein Wunsch der gesamten landwirtschaftlichen Kreise sei, Genehmigung der Kammer finden werde. — Landgerichtsrat Best stellt fest, daß es nach dem Reichsrecht gar nicht möglich sei, dem Wunsche des Abg. Haas- Offenbach zu entsprechen, weil dort den Landwirtschaftlichen Kreditkassen nicht gestattet sei, Mündel- und sonstige Gelder
zu verwahren. Das Reichsrecht anerkenne nur solche ö ff ent» liche Sparkassen, welche unter staatlicher Aufsicht stehen. Wenn man das Reichsrecht durch ein Landrecht ersetzen wolle, so sei dieses Verfahren null und nichtig und nur auf dem Papier stehend, weil sich kein Vormundschaftsrichter finden werde, der diesen Kaffen diesePriorität zusprechen würde. — Abg. Frhr. v. K ö th spricht sich ebenfalls für die Berechtigung der landwirtschaftlichen Kreditkassen, Mündelgelder anzulegen, aus, um damit einem lang gehegten Wunsche der Landwirte entgegenzukommen. — Abg. David stimmt ebenfalls dem Antrag Haas-Offenbach zu, glaubt aber, daß es nach dem Reichsgesetz nicht möglich sei, den Antrag anzunehmen. Dort sei genau bestimmt, daß nur öffentliche Sparkaffen zur Anlage von Mündelgeldern berechtigt seien, während von Kreditgenossenschaften keine Rede sei. Die Ausführungen des Regierungs-Vertreters ließen hierüber keinen Zweifel. — Justizminister Dittmar findet es begreiflich, daß der Abg. Haas-Offenbach als Förderer des landwirtschaftlichen Kredit- und Genossenschaftswesens für die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften so warm eingetreten ist. Er bedauert aber, demselben in einer ganzen Reihe von Punkten widersprechen zu müssen. Er würde pflichtwidrig handeln, wenn er die Kammer nicht nachdrücklichst davor warne, die Anträge des Abg. Haas-Offenbach anzunehmen, wozu die Regierung niemals ihre Zustimmung geben werde, weil darin ein Verstoß gegen die Reichsgesetzgebung gegenüber der Landesgesetzgebung enthalten sei. Damit würden Hoffnungen erweckt, die niemals befriedigt werden könnten. Er warne daher nochmals dringend, den Antrag nicht anzunehmen. — In gleicher Weise äußert sich auch der Abg. Schmeel, der dem Haus die Annahme der Ausschußanträge empfiehlt. — Bei der nun folgenden Abstimmung werden die Anträge Haas mit großer Majorität abgelehnt und die Ausschußanträge angenommen. Art. 273, welcher von der Aufhebung bisheriger Landesgesetze handelt, wird einstimmig angenommen. Ebenso die Art. 274/277. Damit ist die ganze Gesetzes-Vorlage genehmigt.
Es erfolgt nunmehr die Beantwortung der Interpellation des Abg. David über die Vorkommnisse am Ludwigs-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt. — Staatsminister Rothe teilt dem Hause mit, daß am 21. April von dem Direktor des Ludwigs- Georgs-Gymnasiums bei der Abteilung für Schulangelegenheiten Anzeige erhoben worden sei, welche diese Behörde veranlaßte, gegen vr. A h l h e i m und Oberschulrat vr. D e t t w e i l e r wegen ungerechtfertigter Bevorzugung des Sohnes des
Die Bedeutung
der
WuchWrung und der Kalkulation
für das
Handwerk nni> Kleingewerbe.
(Nachdruck verboten.)
II. Die gewerbliche Kalkulation.
Das Zurückgehen nicht weniger Kleingewerbe- und HjMdroerksbetriebe, mitunter sogar der gänzliche Ruin der- fetllh, hat häufig seinen Grund darin, daß die Gewerbe- tnsrjtruben und Handwerker ihre Erzeugnisse nicht richtig zu biiamhmn wissen. Einige kalkulieren wohl überhaupt nicht, f£ <xtrm setzen ihren Preis gerade so, wie der Konkurrent, dmijeinge, der gleichzeitig mit ihnen gleichartige Waren und G-MMnde anbietet, es thut, in der Meinung, den Gegen- ftllui) sbenso billig wie dieser liefern zu können. Dabei Machen sie ganz, daß ihre Unkosten vielleicht viel höher oiÄltitüedriger zu stehen kommen, als die ihres Konkurrenten, ölritre berechnen wohl ihre Rohstoffe, nicht aber ihre Ge- sctft'Pliinkosten; die letzteren schätzen sie nur. Eine Schätzung dern Unkosten aber statt einer genauen Berechnung derselben ergibt in 99 von 100 Fällen eine zu niedrige Veran- fdMigiung, und enthält somit eine Täuschung in Bezug auf des« Reingewinn. Noch andere, und das ist der traurigste Will, l iefern zu einem vorher festgesetzten Preise mit der UMrzengung, Daß sie dabei nichts gewinnen, wenn nicht gar etmo zzusetzen, nur von der Befürchtung getrieben, die Liefe- rminz möchte einem Konkurrenten übertragen werden, viel- !ejucha:.och in der Hoffnung, durch einen späteren Auftrag süiindeiu Verlust entschädigt zu werden. Wer sein Ge- w nabe mit Erfolg betreibenwill, muß sich haar- ■Hliein ausrechnen, was er selbst für seine Er- ze^iign isse ausgegeben hat, und wie teuer er sie
verkaufen kann, d. h. er muß die Selbstkosten und den Verkaufspreis ermitteln, er muß kalkulieren. Die Ermittelung der Herstellungskosten, der allgemeinen Unkosten und des notwendigen Gewinnsatzes ist Aufgabe der gewerblichen Kalkulation, und diese hat jeder Gewerbetreibende und Handwerker nach Maßgabe feiner Geschäftsverhältnisse anzustellen. Allerdings kann die Kalkulation in den verschiedenen Gewerbe- oder Handwerksbetrieben verschieden gehandhabt werden, ja selbst in ein und demselben Gewerbe- oder Handwerksbetriebe werden sich abweichende Verfahren anwenden laffen; aber es giebt gewisse Grundbedingungen, denen jede Kalkulation genügen muß, gewisse Grundsätze, die für jede Art von Kalkulation maßgebend sind. Die Aufgabe der Kalkulation in ihrer einfachsten Art besteht darin, für jedes gewerbliche Erzeugnis die Gesamtsumme der Herstellungskosten, sowie einen angemessenen Verkaufspreis zu berechnen. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus dem Preise für das Rohmaterial, dem Arbeitslohn und den allgemeinen Geschäftsunkosten. Die Kalkulation teilt sich also in folgende vier Einzelhandlungen:
1. ist der Preis für das Rohmaterial zu berechnen;
2. ist der Arbeitslohn festzustellen;
3. sind die allgemeinen Geschäftsunkosten zu ermitteln, und
4. ist unter Zuschlag eines angemeffenen Prozentsatzes für den Reingewinn des Meisters der Verkaufspreis des Gegenstandes zu berechnen.
Der Wert der Rohstoffe setzt sich folgendermaßen zusammen:
1. Ankaufspreis;
2. Fracht (Eisenbahn, Kanal, Schiff, Fuhrwerk k.);
3. Rollgeld (von der Bahn zum Lagerplatze);
4. Trinkgeld;
5. Zoll (beim Bezug aus dem Auslande).
Mk.
Summa 650 Mk.
176
77
180
49
90
54
24
Ein Beispiel:
Ein Drechsler erhält folgende Waren:
2 Kbm. Rotbuchenholz ä, 88 Mk......
31/2 Kbm. Erlenholz ä 22 Mk.......
iy8 Kbm. Nußbaumholz in Dielen L 120 Mk.
2 Ztr. Pockholz zu Kegelkugeln L 24,50 Mk. .
2 Ztr. Palisander ä 45 Mk.......
2 Ztr. türkisches Buchsbaumholz L 27 Mk. . .
V/t Zt. Cedernholz L 16 Mk.......
Die Gesamtsumme der Faktura, der Rechnung über die gelieferten Waren beträgt also 650 Mk.; hierzu kommen
folgende Unkosten:
Bahnfracht
39 Mk.
Rollgeld
7 ..
Trinkgeld
3 H
Sonstige Unkosten
3 H
52 Mk.
Gesamtbetrag der Selbst
kosten für das Rohmaterial 702 Mk.
Die Rohmaterialien kosten also ohne Spesen, die Gebühren für die Anlieferung der Waren, 650 Mk., dazu kommen 52 Mk. für Spesen, also ein Zuschlag von 8 pCt. Diesen Zuschlag gilt es nun den einzelnen Summen des Einkaufspreises hinzuzufügen. Der Drechsler hat demnach auf jeden Posten der Faktura pro Mk. 8 Pfg. mehr zu berechnen, und kostet ihn das cbm Rotbuchenholz nicht nur 88 Mk., sondern 95,04 Mk.
1 cbm Erlenholz netto 22 Mk., mit Spesen aber 23,76 Mk
1 cbm Nußbaumholz 120 Mk. 4- 9,60 . . 129,60 „
1 Ctr. Pockholz 24,50 Mk. -f- 1,96 . . . 26,46
1 Ctr. Palisander 45 Mk. 4- 3,60 . . . 48,60 ..
1 Ctr. Buchsbaumholz 27 Mk. 4- 2,16 . . 29,16 „
1 Ctr. Cedernholz 16 Mk. 4- 1,28 . . . 17,28 „
Diese stets auf die Verkaufseinheit (d. h. auf 1 cbm.


