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Die für diese Lieferung gültigen allgemeinen Bedingungen (Erlaß der Großh. Ministerien vom 16. Jun 1893) und die speziellen Bedingungen liegen an den Wochentagen nachmittags von 3 bis 5 Uhr auf dem Verwaltungsbureau offen.
Offerten find versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 24. Mai 1899, vormittags 11 Uhr, auf dem erwähnten Bureau abzugeben.
Der Zuschlag erfolgt bis 1. Juni 1899.
Gießen, am 26. April 1899.
Großherzogl. Verwaltungs-Direktion der psychiatrischen Klinik.
„ Die "AlichenVerkäufer sind vertragsmäßig verpflichtet, stets einen angemessenen Vorrath an Postwnthzerchen zu führen und die einzelnen Marken zu keinem höheren, als dem Bettage ihres Werthes an das Publikum abzulassen. Im All- aem^neii hat der Verkauf während der ganzen Zeit, in welcher das Geschäftslocal geoffnet ist, stattzufinden, jedenfalls aber innerhalb der für den Verkehr mit dem Publikum festgesetzten Dienststunden der PostanstaU.
Gießen, 16. Mai 1899.
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hn Jmpflokale (altes Rathaus) für die nächsten 8 bis 6 Wochen jeden Mittwoch, vormittags 9 bis 10 Uhr, abgehalten werden. Jmpfpfltchtig im laufenden Kalenderjahre sind die im vorigen Jahre geborenen Kinder, sowie die Rückständigen aus früheren Jahrgängen.
Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impfpflichtige Kinder haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken ein, da; alle fe denselben vorgenommenen Impfungen unentgeltlich sind. Wer die Termine nicht benutzen will, muß die Impfung seines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlüsse auf seine Kosten bewerkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Januar nächsten Jahres eine vierwöchentliche Frist zu Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird.
Außer den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im laufenden Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft.
Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem 8 Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochmals erscheinen.
Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränklichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Jmpfarzte in den öffentlichen Terminen vorgestellt werden.
Die Impflinge müssen mit reiner Wäsche und rein gewaschenem Körp r zur Impfung gebracht werden. Es wird nur au einem Arme mit Lymphe aus dem Landesimpfinstitüte geimpft.
Gießen, den 9. Mai 1899.
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Die Eröffnung der geschloffenen, gebührenfrei mit der entsprechenden Aufschrift an uns einzureichenden Angebote erfolgt Freitag den IS. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, in Gegenwart etwa erschienener Bieter. 3937
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