begraben. Das Programm der neuen deutschen Politik heiße: Es wird fortgewurstelt! (Heiterk.)
Abg. v. Wangen heim (Bd. d. Landw.) spricht sich im Sinne der Konservativen aus.
§ 1 wird debattelos angenommen.
§ 2 wird gemäß dem Antrag Lieber ix der Kommissionsfassung angenommen. Auch im übrigen gelangen die Bestimmungen des Antrages Lieber zur Annahme.
Der Antrag Richter (frs. Vp.) auf dauernde Sicherstellung der zweijährigen Dienstzeit wird abgelehnt. Der Rest des Gesetzes wird debattelos angenommen, sodann die Resolutionen ebenfalls d e b a t t e l o s, einschließlich der neuen Lieber'schen Resolution IV. In der Gesamtabstimmung wird die Militärvorlage mit 2 22 gegen 132 Stimmen angenommen.
Nächste Sitzung Samstag 1 Uhr: Etatsreste und Rechnungssachen.
Schluß 6i/j Uhr.
Deutsches Keich.
Berlin, 16. März. Die Centrums-Fraktion des Reichstages hat noch gestern abend den Abänderungsantrag zur dritten Lesung der Militär-Vorlage eingebracht und zunächst die Friedens-Präsenzstärke nach den Vorschlägen festgesetzt und folgende Resolution zur Annahme gestellt: Der Reichstag wolle beschließen, die Bereitwilligkeit auszusprechen, wenn sich bei Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes die nachweisliche Unmöglichkeit ergeben sollte, mit der Friedens-Präsenz von 495 500 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten die zweijährige Dienstzeit bei den Fußtruppen aufrecht zu erhalten, alsdann nötigenfalls auch noch im Laufe der Geltungsdauer des § 2 in erneute gesetzgeberische Erwägungen über Bemessung der Friedens-Präsenzstärke mit den verbündeten Regierungen einzutreten.
Berlin, 16. März. Bei der dritten Lesung der Militär-Vorlage im Reichstage erklärte heute der Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Im Hinblick auf die militärische Wichtigkeit der Vorlage und in der Erwägung, daß ihre Durchführung keine Verzögerung erleiden könne, seien die verbündeten Regierungen entschlossen, der Vorlage auch in der veränderten Form zuzustimmen, allerdings nur unter der Bedingung, daß die Resolution des Centrums angenommen werde, wonach die Regierungsforderung in vollem Umfange, wenn auch nicht jetzt, so doch noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommen werde.
Berlin, 16. März. Zur Neuorganisation der Marinebehörden. Offiziös wird folgendes mitgeteilt: „In der Presie ist die Ansicht laut geworden, daß die anderweite Organisation der oberen Marinebehörden dem Marine-Etat widerspräche. Dies ist nicht zutreffend; es handelt sich lediglich darum, daß einige Kredite, die der Etat enthält, nicht ausgenutzt werden können, weil die Voraussetzungen weggefallen sind. .Allerdings bedarf der zur Beratung stehende Etat für das Rechnungsjahr 1899 einiger Aende- rungen, namentlich redaktioneller Natur. Bei dem vorgerückten Stadium aber, in dem sich die Etatsberatung befindet, dürfte es sich empfehlen, den Etat so zu lassen, wie er ist, um so mehr, als, wie wir aus sicherer Quelle hören, ein Nachtragsetat vorbereitet wird. In letzterem wird es sich namentlich um eine undere Gruppierung einzelner Ausgabeposten handeln. Etwaige Mehrausgaben werden sich in sehr geringen Grenzen halten und den Betraa, um welchen der Etat für das Rechnungsjahr 1899 hinter dem zulässigen limitierten Etat zurückbleibt, auch nicht annähernd erreichen. Bis der Nachtragselat die Genehmigung des Reichstages gefunden hat, werden nur solche Ausgaben geleistet werden können, für die im Etat 1899 die Geldmittel nach Höhe und Zweckbestimmung vorhanden sind."
Berlin, 16. März. Die deutsche Kolonial- Gesellschaft hat eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet bezüglich der Ableistung der Dienstpflicht in den Schutzgebieten. Die Gesellschaft bittet im Anschluß an die Danziger Beschlüsse um Erleichterungen, Abkürzung und teilweise Befreiung von der Dienstpflicht für Auswandererin unseren Kolonieen.
Berlin, 16. März. Der Kommandeur der kaiserlichen Schutztruppe, Hauptmann v. Kamptz, meldet aus Ngillam in Kamerun nach dem deutschen Kolonialblatt, daß am 14. Januar die befestigte Stadt im Sturm genommen worden sei. Von der Schutztruppe wurden 11 Mann leicht verwundet. Es sei reiche Beute gemacht worden. Der Feind sei unter starken Verlusten flüchtig.
Berlin, 16. März. Der Gouverneur von Deutsch- Oftafrcka, Generalmajor Siebert, ist in Dar-es-Salam eingetroffen.
— Personalreform in derPostbeamtenlauf- ?a .r. kcl Zangen Sitzung der Budgetkommission des Reichstages gab der Staatssekretär v. Podbielski über die geplante Personalreform in der Postbeamtenlaufbahn folgende Erklärung ab: Allen Assistenten soll die Möglichkeit eröffnet werden, in die Sekretärlaufbahn einzutreten. Vorbedingung zum Eintritt in die mittlere Laufbahn ist die Reife für die Untersekunda eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule. Nach vier Jahren ist die Assistentenprüfung abzulegen. Die etatsmäßige Anstellung als Assistent oder als Postverwalter erfolgt sogleich auf Lebenszeit. Bewährte und tüchtige Assistenten können nach mehrjähriger Dienstzeit zur Sekretärprüfung zugelaffen werden. Durch das Bestehen dieser Prüfung erlangen sie die Aussicht, in Stellen für Post- sekretäre, Oberpostsekretäre, Oberpostdirektionssekretäre usw. einzurücken.
— Abänderung des Weingesetzes. In der Zeit vom 6. bis 9. Februar hat bekanntlich im kaiserlichen Gesundheitsamte eine Versammlung von Sachverständigen auf dem Gebiete der Weinerzeugung, des Weinhandels
und der Nahrungsmittelchemie unter Zuziehung von Regierungsvertretern über eine Abänderung des Weingesetzes beraten. Der Zweck der Verhandlungen war die Information der Reichsbehörden über die Wünsche der beteiligten Berufskreise, sie haben in Form einer Umfrage ohne Fassung von Beschlüssen stattgefunden.
Friedrichsruh, 16. März. Heute vormittag waren zwei Personen- und zwei Extrazüge hier eingetroffen, mit denen mehrere tausend Personen zu der Beisetzungsfeier des Fürsten und der Fürstin Bismarck hier anlangten. Die ebenfalls hier eingetroffenen Mitglieder des Wahlvereins sammelten sich zu Gruppen von je 100 Personen. Ferner traf eine aus zehn Offizieren und Unteroffizieren bestehende Deputation der Kürassiere von Seydlitz unter Führung des Regiments-Kommandeurs, als Vertreter des Hamburgischen Senats Bürgermeister Dr. Mönkeberg hier ein. Die Ehren- Kompagnie des 2. hanseatischen Infanterie-Regiments Nr. 76 nahm mit Fahne und Regimentsmusik am Bahnübergänge vor dem Schlosse Aufstellung. Tausende von Zuschauern versammelten sich auf der Schloßseite nach der Bahn und dem Hohlwege nach dem Mausoleum entlang. Um 11 Uhr 25 Min. traf der kaiserliche Zug ein. Der Salonwagen hielt vor dem Portal des Schlosses. Fürst Herbert Bismarck, Graf Wilhelm Bismarck und Graf Rantzau, sowie die anwesenden Generale begrüßten den Monarchen am Bahnhofe und geleiteten ihn zum Schloß. Der Kaiser hatte die Uniform der Garde-Kürassiere angelegt. Er begab sich zu dem Zimmer, wo die Särge standen und verrichtete dort ein stilles Gebet. Alsdann ordnete sich der Zug. Die Kapelle des Infanterie-Regiments Nr. 76 schritt voran, dann folgte in weitem Abstande die Leichen-Parade. Tausende von Fackeln, von den Spalier bildenden Mitgliedern des Wahlvereins gehalten, flammten längs des Weges zum Mausoleum auf, durch die sich der Trauer-Kondukt langsam hindurch bewegte. Alle entblößten die Häupter. Zuerst kam der Sarg der Fürstin, dann folgte in weitem Abstande der des Fürsten. Hinter diesem schritt der Kaiser an der Seite des Fürsten Herbert. Dann folgten die Familie Wilhelm Bismarck und Rantzau, Schweninger, der Generaladjutant Kaiser Wilhelm I, Admiral Tirpitz, Graf Posa- dowsky, Graf Waldersee und viele Militärs. Punkt 12 Uhr langte der Kondukt im Mausoleum an. Der Kaiser betrat die Kapelle, indes die Särge vor dem kleinen Altar nieder- gesetzt wurden. Dann begann die Feier, der der Kaiser stehend beiwohnte. Pastor Westfahl hielt die Gedenkrede. Die kirchliche Feier hatte nur 20 Minuten gedauert. Der Kaiser begab sich dann mit dem Fürsten Herbert ins Schloß zurück, wo das Frühstück eingenommen wurde. Der Kaiser sprach angelegentlich mit dem Fürsten. Nach einer halben Stunde Aufenthalt im Schloß verabschiedete sich der Monarch und begab sich, von den männlichen Mitgliedern der Familie begleitet, zur Bahn. Vom Koupee aus unterhielt er sich noch mit dem Fürsten Herbert Bismarck. Um 1^/, Uhr fuhr der Zug ab.
Ausland.
Wien, 16. März. Trotz allen Widerspruches von deutscher wie von tchechischer Seite will Graf Thun nun doch ein S p r a ch e n g e s e tz auf Grund des Notparagraphen 14 erlassen. Es soll im großen und ganzen bereits ferliggestellt sein, jedoch erst nach Schluß des böhmischen Landtages und nach Bekanntwerden der deutschen nationalpolitischen Forderungen veröffentlicht werden. — Ferner verlautet sogar, daß die Regierung nach wie vor den Gedanken festhält, den Ausgleich mit Ungarn auf Grund des § 14 abzuschließen und den Reichsrat erst nach Durchführung des Ausgleichs einzuberufen.
Paris, 16. März. Wieder eine neue Dreyfus - ge schichte: Das Pariser Blatt „Petit Bleu" beschuldigt soeben eine „Persönlichkeit", mit der offenbar der ehemalige russische Botschafter von Mohrenheim gemeint ist, den ganzen Dreyfushandel dadurch angezettelt zu haben, daß er dem General Boisdeffre die vielgenannten gefälschten Briefe des Kaisers Wilhelm, in denen Dreyfus genannt wird, eingehändigt habe. Mohrenheim habe dadurch die Schuld, die Bestimmungendes französisch-russischen Bündnisses an Deutschland verkauft zu haben (!), von sich auf Dreyfus ablenken wollen. — Die Veröffentlichung ist ein neuer Beitrag zu den Ungeheuerlichkeiten, die in diesem Handel schon aufs Papier gesetzt und in Frankreich wohl auch geglaubt worden sind. Vielleicht wird Herr von Mohrenheim, der ja auch im Ruhestände seinen Wohnsitz in Frankreich hat, in dieser Sache auch ein Wort mitreden wollen. — Weiter ist aus der Dreyfus-Esterhazy-Unratgrube noch zu erwähnen, daß in London der inzwischen von dort nach Rotterdam abgereiste Esterhazy in einer Unterredung mit einem Pariser Berichterstatter die Generale des Generalstabes mit Schmähungen überhäufte, Cavaignac einen Dummkopf nannte, Piquart schmachvolle Sitten nachsagte, Dreyfus für einen Verräter erklärte, sich selbst als Opfer seines Diensteifers in der Gegenspionage bezeichnete, ferner behauptete, Boisdeffre völlig in feiner Gewalt zu haben u. dgl. m.
Lokales und Provinzielles.
Gießen, den 17. März 1899.
Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 15. März dem Major und Bataillonskommandeur vom Grenadier-Regiment König Friedrich I. (4. ostpreußisches) Nr. 5, v. Scheven, seither im Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm (2. Groß. Hess.) Nr. 116, das Ritterkreuz 1. Klasse, bem Roßarzt Krause vom 2. Garde-Ulanen-Regiment, seither im 1. Großh. Dragoner-Regiment (Garde-Dragoner- Regiment) Nr. 23, das Ritterkreuz 2. Klasse, und dem Mthengen Wachtmeister im Großh. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps), Winkler, das Silberne
Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen m verleihen geruht.
'* + Dorträge über das bürgerliche Gesetzbuch. Auf Ver- anlaffung Großh. Ministeriums findet vom 18. l. Mts ab Samstag nachmittags im hiesigen Juftizg-bäude für die Gerichtsschreiberei-Beamten und -Gehilfen bet Amtsgerichte unserer Provinz ein Cyklus von Vorträgen über das neue bürgerliche Recht statt, um den Gennanten Ge legenheit zu geben, sich mit der praktischen Durchführung der einschlägigen Bestimmnngen des B. G.-B. und seinen Ausführungsoorschriften vertraut zu machen.
• * Sitzung Großh. Handelskammer vom 14. l. Mz Anwesend die Herren: Koch, Scheel, Balser, Heichelheim Schirmer. Die Kammer beschließt zunächst, eine von ihr bereits Ende November 1898 an den Herrn Reichskanzlei gerichtete Eingabe zu wiederholen, des Inhalts, daß die Dampfer der drei Hauptlinien nach China, Japan und Australien auf der Aus- und Heimreise Rotterdam undAntwerpen anlaufen mochten. — In Betreff btt Ein teilung des ganzen Großherzogtums in Handelskammer bezirke ließ Groß. Ministerium der Kammer die M teilung zugehen, daß beabsichtigt werde, die Kreise Schotten und Büdingen der Handelskammer Friedberg, und di« Kreise Alsfeld und Lauterbach der Handelskammer Gießen zuzuteilen. — Mit der Art und Weise der durch die in Frage kommenden Kreisämter auszuführenden Vorarbeiten, wie Ermittelung und Befragung der Wahl- berechtigten rc. rc., ist die Handelskammer einverstanden — Die Ziehungen der Losanleihe der Stadl Barletta haben auf Grund eines von dem Provinzial' rate genehmigten neuen Programms mit der 106. unb 107. Ziehung wiederum begonnen. Die Auszahlung der Prämiengewinne soll vom 20. Juni d. Js. ab durch Ver Mittelung der Gemeindekaffe (Caesa communale) in Barletta gegen Vorlage der Originalobligatiouen erfolgen. — Ein Teil des Jahresberichtes für 1898 gelangte zur Verlesung.
** Vortrag. Der als Leiter deutscher Volks' bühnen spiele in dem Umfange der hessischen Provinz, Thüringens und Sachsens, und auch als Rezitator hervorragender neuer Dichtungen bekannte Schauspieler unb Regisseur Viktor Hertel, hat kürzlich sowohl in Hanau, als in Eschwege und Marburg mit dem Vortrage einiger solcher Werke glücklich debütiert. Konrad Ferd. Meyers Dichtung „Huttens letzte Tage" — und Rostands berühmt gewordenes Stück „Cyrano von Bergerac" fanden eine gleich empfängliche Aufnahme bei dem Publikum genannter Städte, wie der Inhalt der Dichtungen eine feinsinnige Wiedergabe in der Rezitation. — Da auch für Gießen ein solcher Vortrag in Aussicht genommen, aber noch auf einen etwas späteren Zeitpunkt verschoben ist, so geben wir nur vorbereitend einen Bericht der „Hanauer Zeitung" vorn 9. d. M. hier wieder: In der von Herrn Regisseur Hertel gestern abend im „Deutschen HauS" »tr* anftalteten Rezitation wurden den Zuhörern Teile eines Dichterwerkes vorgeführt, welches den eigenartigsten und ergreifendsten Erzeugnissen poetischer Schaffenskraft aus unserer Zeit zuzuzählen ist: „Huttens letzte Tage" von Konrad Ferd. Meyer. Der Dichter ist 1825 in Zürich als Sohn eines Regierungsrats geboren, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt, und nahm auf die Universität von dorther eine Vorliebe für klassische Philologie und @c schichte mit, obgleich er sich als Fachstudium die Rcchtr Wissenschaft ausgewählt hatte. Unterbrochen wurde dieses durch ein fröhliches Wanderleben, längeren Aufenthalt in Lausanne, Genf, Paris, Rom, Florenz rc. durch Streifereien in Graubünden und Ausflüge nach Deutschland. In An ertennung seiner schriftstellerischen Leistungen ernannte ihn die Universität Zürich 1880 zum Ehrendoktor. Seinen schriftstellerischen Flug hat Meyer verhältnismäßig spat genommen, aber dann gleich stattlich und imposant. Seine ,.Balladen, Romanzen und Bilder" zeigten den ausgeprägten Charakter der genannten dichterischen Form und ein ver- ständnisinniges Erfassen ihres Wesens. Die epische Dichtung „Huttens letzte Tage" (1872), ein stil- unb schwungvolles, interessant und packend geschriebenes Lebensbild mit teilweise prächtigem Kolorit, brachte den Namen des Dichters in weitere Kreise. Den Litteraturfreunden wird das dichterische Kunstwerk längst nicht mehr unbekannt sein; denen, die ck nicht kennen, möge ein Studium desselben dringend «■ pfohlen werden. Alle Anerkennung aber verdient Herr Hertel, der es unternahm, demselben auch in hiesigen Kreise« das Interesse und Verständnis zu erschließen; verstand er es doch, jeden einzelnen durch fein nüancierte, den jeweiligen Schilderungen angepaßte Vortragsweise dauernd zu fesseln.
* • Fleisch- unb Wurst-Abschlag. Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich, haben die hiesigen Metzger infolge freiwilliger Vereinbarung eine Preisermäßigung für Schweine fleisch und Fleischwaren eintreten lassen.
* * Polizeibericht. Vor einigen Tagen abends wurde ein Passant der Rodheimerstraße mit seiner Braut von vier hiesigen jungen Burschen in höchst brutaler Weise verfolgt und belästigt, wobei einer der Thäter sich noch eines Vergehens gegen § 183 des Strafgesetzbuchs schuldig machte. Die Thäter sind ermittelt und einer derselben heute früh verhaftet worden.
*t Neue Apfel- unb Beereuweiusteuer in Hessen. 'M dem jetzt vorliegenden Bericht des Finanz-Ausschusses Zweiter Kammer hat zu dem Weinsteuergesetz das Finanzausschuß Mitglied, Herr Abgeordneter Christ, den Antrag gestellt, daß auch der Apfel- sowie der Beerenwein derselbe» Steuer unterliegen soll, wie der Wein, d. i. Mk. 5 pro 100 Liter (— Mk. 60 pro Stück». Motiviert wird dieser Antrag damit, daß der von der Großh. Regierung ausgestellte Grundsatz, der „ausgleichenden Gerechtigkeit", welcher zu einer Besteuerung des Weins führe, auch für den Apfel- und Beerenwein zutreffend fei. Man wird diesem Antrag
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