gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Donnerstag den 29. März im Rathaus zu Lich, - Donnerstag den 16. März in der Restauration „Zum
Lonys Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen, Montag den 20. März im Gasthaus „Zum Rappen"
zu Grünberg, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Ausgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 18. Februar 1899.
Der Zivil-Vorfihende der Ersatz Kommission des Kreises Gießen. Boeckmann.
Gießen, den 16. Februar 1899.
Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien bezw. Lokal-
Polizeibeamteu des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hinweis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuches, Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich aufzufordern, daß gegen diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen Anzeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.
Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, sodaß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuches zu erheben.
Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung vor. den Raupennestern auf Gemeindekosten alsbald veranlassen.
Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Vertilgung der Raupennester verpflichtet erscheint sund dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den betreffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufsicht des Ortsvorstandes die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.
Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Verfügung die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.
v. Bechtold.
Lehrgang für Obstbau an der Grotzh. Obstbauschule und Landwirtschaftlichen
Winterschule zu Friedberg 1899.
I. Ordentlicher Lehrgang. Dauer vom 20. März bis 1. Oktober. Im Juni sind Ferien.
Die aufzunehmenden Schüler müffen ein Alter von mindestens 16 Jahren haben.
Die Lehrfächer sind: 1. Agrikultur-Chemie, Bodenkunde und Düngerlehre. 2. Botanik (Morphologie, Anatomie und Physiologie des Obstbaumes). 3. Zoologie (die tierischen Schädlinge und Nützlinge des Obstbaumes), 4. Obstbau und Obstverwertung. 5. Wirtschaftslehre. 6. Buchführung. 7. Deutsche Sprache. 8. Rechnen. 9. Zeichnen. 10. Hebungen im chemischen und botanisch-physiologischen Laboratorium. 11. Hebungen im Obstbau.
Honorar für Hessen 30 Mk., für Nichthessen 50 Mk.
II. Außerordentlicher Lehrgang.
a. Kursus für Baum- und Straßenwärter. Beginn am 14. März. Dauer 10 Wochen und zwar 7 Wochen im Frühjahr, 2 Wochen im Sommer, 1 Woche im Herbste. Die Teilnehmer müssen ein Alter von mindestens 16 Jahren haben. Theoretischer Hnterricht von 10—12; Hebungen im Obstbau und praktischem Arbeiten von 7—10 und 2—6 Hhr täglich.
Honorar 20. Mark für Private und Nichthessen; Schüler aus Hessen, welche sich zu berufsmäßigen Baumwärtern ausbilden und von landwirtschaftlichen Bezirksvereinen, Gemeinden rc. geschickt werden, sind honorarfrei.
d. Kursus für Obstweiuproduzeuteu. Vom 10.-15. April.
Er umfaßt die Bereitung der Obstweine. Gärungs
chemie einschl. Reinhefen. Obstweinkrankheiten. Hebungen im Laboratorium. Vorträge von 10—12, Hebungen von 2 bis 5 Hhr. Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichthessen 15 Mk.
c. Repetitiouskursus für Baum- und Straßeuwärter. Dauer vom 17.—22. April. Für Baum- und Straßenwärter, welche schon einen Kursus im Obstbau besucht oder längere Praxis haben. 10 Teilnehmer aus Oberhessen erhalten vom Oberhessischen Obstbauverein eine Reisevergütung von 10 Mk. und können nach bestandener Schlußprüfung den Titel „Vereinsbaumwart des Ober- hessischen Obstbauvereins" erhalten. Für berufsmäßige Baum- und Straßenwärter ist der Kursus honorarfrei. Für Private und Nichthessen beträgt das Honorar 10 Mark.
d. Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues. Dauer 14 Tage. I. Theil vom 24—29. April. 11. Teil im Sommer nach Hebereinkunft mit den Teilnehmern.
Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichthessen 15 Mk., für hessische Lehrer frei.
e. Kursus für die Kandidaten des Prediger-Seminars und Freunde des Obstbaues aus Friedberg und Umgebung. Dauer vom 12. Mai bis Ende August. Vorträge Freitag von 5—7 abends; Hebungen im Obstbau Samstag vormittag und Montag nachmittag. Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichthessen 15 Mk.
f. Obstverwertungskurse für Frauen. I. Kursus vom 11.-13. September. II. Kursus vom 18.-20. September. Honorar 3 Mk. für Teilnehmerinnen aus Hessen, sonst 5 Mark.
g. Obstverwertuugskursus für Männer vom 25.-30. September. Honorar 10 Mk. für Hessen, 15 Mk. für Nichthessen.
Der Hnterrichtsplan und die näheren Bestimmungen sind durch unterfertigte Direktion zu erhalten.
Großh. Direktion der Obstbauschule und landw. Winterschule: Dr. von Peter.
Deutsches Reich.
Berlin, 16. Februar. Der Kaiser nahm heute im Jagdschloß Hubertusstock den Vortrag des Kriegsministers v. Goßler entgegen.
Berlin, 16. Februar. Im Abgeordnetenhause wurde heute das Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch und der Entwurf eines preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit in erster Lesung beraten und an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberatung überwiesen. Morgen Fortsetzung der Etatberasung.
Berlin, 16. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Im Anschluß an eine Notiz im „New-Jork Herald", in welcher die beabsichtigte Herstellung einer direkten Kabelverbindung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten in der sympathischtesten Weise besprochen wird, diese Aeußerung des einflußreichsten New- Iorker Blattes sei ein Beweis, daß in' den einsichtigen Kreisen der Vereinigten Staaten dieselbe Auffassung Wurzel schlage, von welchen die maßgebenden Kreise in Deutschland jedenfalls erfüllt sind.
Berlin, 16. Februar. Der Bundesrat beriet in seiner heutigen Sitzung den Ausschußautrag zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschauung und erteilte demselben seine Zustimmung.
Berlin, 16. Februar. Die Budget-Kommission des Reichstages hat heute die Beratung der Zölle und Verbrauchssteuern vorgenommen und nach längerer Debatte den Etat unverändert genehmigt. Reichsschatzsekretär Thiele- maun erklärte, es sei ein Irrtum, wenn infolge der Diskussion im Abgeorduetenhause von der Presse angenommen worden sei, es beständen zwischen ihm und dem preußischen Landwirtschaftsminister Differenzen hinsichtlich der Auffassung der eubanischen Zuckerfrage. Cuba werde in absehbarer Zeit kein gefährlicher Konkurrent werden.
— Zum Umbau der Festungen. Bekanntlich ist im Reichshaushaltsetat eine erste Nate von 10 Millionen Mark gefordert, für einen auf 50 Millionen Mark veranschlagten Umbau der Festungen. Heber die Verhandlungen der Budgetkommission darüber liegt jetzt der schriftliche Bericht vor, der für die Beteiligten von besonderem Interesse ist. Soweit sich die Darlegungen des Kriegsministers auf einzelne Festungen bezogen, sind dieselben als vertrauliche Mitteilungen behandelt worden. Heber den Festungsbau im allgemeinen und die Beseitigung der Hmwallungen äußerte sich nach diesem Bericht der Kriegsminister wie folgt: „Die Heeresverwaltung vermag sich den Erweiterungsbestrebungen der Festungsstädte, wie sie, dem Zuge der Zeit folgend, immer unabweislicher in die Erscheinung treten, nicht mehr zu verschließen. Vor allem drängt die Lösung der Frage auf eine baldige Entscheidung an den Stellen, an welchen auch die militärischen Interessen unter bedenklichen An- i Häufungen der Bevölkerung auf zu engem Raum im Frieden wie im Kriege gefährdet erscheinen. Es sollen deshalb bei einzelnen unserer Festungen die Stadtumwallungen ausgelassen und durch Neubauten ersetzt werden. Letztere werden in der Hauptsache aus vorgeschobenen Werken bestehen, die nunmehr in erste Linie gerückt in jeder Beziehung von vornherein den neuesten Anforderungen inbezug auf Bauart und Ausrüstung entsprechen müssen. Diese notwendige Neugestaltung der alten Festungen legt den Gedanken nahe, gleichzeitig hiermit die längst schon wünschenswerte Abänderung des ganzen Landesverteidigungssystems auf die einfachste und natürlichste Weise einzuleiten. Gewiffe Landstriche von hervorragender strategischer und politischer Bedeutung oder besonders hoher kultureller Entwickelung können einem feindlichen Einbruch nicht ohne weiteres preisgegeben werden. Um die Vorräte solcher Landstriche der Benutzung durch den Gegner zu entziehen, den Aufmarsch und die Be
wegungen unserer Armeen vor überraschenden Störunge, zu sichern, sowie schwächeren Heeresabteilungen etwaige, überlegenen feindlichen Kräften gegenüber einen Rückhalt z, gewähren, sind an geeigneten Stellen Befestigungen erforder-: ich; deren wichtigste Bestandteile schon im Frieden anzu । egen bezw. planmäßig vorzubereiten sind. Derartige Befestigungen werden unter voller Erfüllung der genannten Zwecke an vielen Punkten auch gleichzeitig einen Ersatz der gefallenen Stadtumwallungen bilden und den bisherige« Aufgaben genügen können. Schließlich muß noch hervor- gehoben werden, daß die artilleristische Ausrüstung unfern etzigen Befestigungsanlagen nach Wirkung und Schutzmittel« nicht mehr durchgehends den zeitgemäßen Anforderungen entspricht. Die Fortschritte der Technik, die bei den Nach barftaaten bereits Verbesserungen auf militärischem Gebiete zur Folge hatten, dürfen auch bei uns nicht unberücksichtig! bleiben. Weittragende, moderne Schnellfeuergeschütze unter Panzerschutz und mit starker Munition ausgerüstet, sind sih eine aussichtsvolle Abwehr feindlicher Angriffe unerläßlich
Ausland.
Wien, 16. Februar. Nach einer Meldung aus Tn. ) in je stürmten die Serben dort die Kirche und rijio )ie auf derselben befindliche kroatische Fahne herab.
Prag, 16. Februar. „Narodny Listi" zufolge wird di, ungarische Krisis eine österreichische zur Folge Haber, falls der böhmische Landtag am 7. März zusammentreter sollte.
Rom, 16. Februar. Die Aufständischen in Bolick schlugen nach hierher gelangten Telegrammen die Regierungtruppen bei Lapay, ebenso siegten die Indianer, welch furchtbare Grausamkeiten unter den Ansiedlern verübter, über die Regierungstruppen. Man fürchtet die Besitzergreifung der Minen durch die Indianer.
Sitzung der Stadtverordneten.
Am 16. Februar 1899.
Anwesend die Herren Oberbürgermeister G n a u t h, Beige, ordneten Georgi und Wolff, von Seiten der Stadtverord- neten die Herren Brück, Em melius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr,Habenicht, Hanau,Heichelheim. Helfrich, Huhn, Jughardt, Kirch, Krumm, Löber, Orbig, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele uti Wallenfels.
Vor Eintritt in die Tagesordnung brachte Herr Obei. bürgermeister Gnauth die Namen derjenigen Stadtvei ordneten zur Kenntnis, welche ihr Fernbleiben von btt heutigen Sitzung entschuldigt hatten.
Das.Gesuch des Herrn Wilhelm K u p k e um Erlaubnisz« Anbringung einer Laterne an seinem Hause Lndwigsplatz h wird nachträglich und auf Widerruf genehmigt.
Dem Gesuch des Herrn August Schepelmann wegen Errichtung eines Backsteinmacherhäuschens am Krofdorferwe? soll unter der üblichen Bedingung des Widerrufs ftaltgegebn werden. ~
Zu dem Gesuch des Herrn I. P. S en ß sei der, welcher an der Ecke der Kepler- und Stephanstraße etnti Neubau mit Holzfachwerk-Oberstock errichten will, beschlich die Versammlung Befürwortung des Dispenses von bet Vorschrift des ß 18 des Ortsbaustatuts.
Die zu den Festbauten des im Juli d. I. hier staL- findenden Schützenfestes nötigen 28000 laufend. W<r Bauhölzer sollen dem geschäftsführenden Ausschuß zum Preff. von 14 Mk. pro Festmeter (der Gesamtbedarf berechnet st, auf rd. 5000 Mk.) überlassen werden, welcher Betrag bs auf den Tarifpreis (10 Mk.) ermäßigt werden kann für bm Fall, daß das Fest mit einem Defizit abschließen sollte. - <nerr Dr. Schäfer bittet zur Kenntnis der Oberförstern zu bringen, daß sich am alten Steinbacher Weg an ba dortigen Nadelholzbeständen Ungeziefer gefunden, das augenscheinlich den Bäumen Schaden zufüge.
Der nach den Bestimmungen des Jnvaliditäls- uiv Altersversicheruugsgesetzes von 5 zu 5 Jahren sestzusetzene durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der in latt- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Persons wird, da seit 1893 unverkennbar eine «Steigerung cingetrete, wie folgt, festgesetzt: für männliche Personen über 16 (W auf 2 Mk. pro Tag ---- 600 Mk. jährlich, für we,blick über 16 Jahre alte Personen auf 1.50 Mk. pro Tag 450 Mk. jährlich, für männliche unter 16 Jahre alte fonen auf 1 Mk. pro Tag = 300 Mk. jährlich, für wei> liche unter 16 Jahre alte Personen auf 90 Pfg. pro 2,9 ----- 270 Mk. jährlich.
Gegen den Eintritt des Rentners Carl Clemm * das mit den seitherigen Jagdpächteru des Neustadt Feldes eingegangene Pachtverhältnis hat die Versammlu«§ nichts zu erinnern.
Das Gesuch des Pächters der Jagd im Stolzenmorgur Heinrich Mylius, um Erlaubnis zur Aufstellung <tr£ Schutzhütte wird auf Widerruf genehmigt.
Aus der Beratung des Voranschlags des städtisch Gaswerks für 1899/1900 geht hervor, daß demselben t« Gaserzeugung von 1200000 Kubikmetern zu gründe gel«k- und der Betriebsüberschuß auf 48 940 Mk. bemessen wor ift. Für die Erweiterung des Werkes selbst sind 37 19v-- für die Ausdehnung des Rohrnetzes 21655 Mk. üor9eict Der Rest der noch mit gewöhnlichen Brennern versehe Laternen (283) soll in Glühlichtlaternen umgemandelt wer- Die Wünsche der Herren Hanau und Orbig, von de ersterer für die Verbesserung der Beleuchtungsverhattr p an der äußeren Marburger Straße, letzterer für bei Beleuchtung am Eingänge von der Marktstraße zurRl - gaffe eintritt, sollen, sofern mit Hebergang zur Muh!■ belenchtung an sich nicht eine Verbesserung eintritt, druckst werden, wogegen ein Bedürfnis zu der von Herrn -o« empfohlenen Ausdehnung des Rohrnetzes auf den tuns j
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