Ausgabe 
18.2.1899 Erstes Blatt
 
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zur Geschichte der großen Geistesströmungen in den nordischen Landen gegeben.

Die Freundschaft zwischen Lange und Brandes schrieb sich aus ihren ersten Studententagen her, und hat ein ganzes Leben hindurch ausgehalten. Zusammen trieben sie mit dem brennenden Eifer der Jugend Kunst und Litteratur, studierten die alten Klassiker, und tauschten auf ihren langen Spaziergängen und bei ihren Zusammenkünften Gedanken über alles zwischen Himmel und Erde aus. Lange war der edelste, Brandes aber der reifste von ihnen.

In den Briefen, welche Lange an Brandes von seinem Studienaufenthalt im Auslande schrieb, findet man eine Reihe feiner, scharfer Bemerkungen über Kunst, besonders über die hervorragendsten Kunstschätze von Rom, Florenz, London und Paris, witzige Ausfälle und Urteile über die verschiedenartigsten Erschein­ungen draußen und in der Heimat, welche mit größtem Jntereffe von allen Kunstfreunden werden gelesen werden, während das größere Publikum besonders durch jene Beiträge gefesselt werden wird, welche zur Beleuchtung der verschiedensten Geistesströmungen in den nordischen Ländern dienen, und nicht zuletzt durch die Darstellung des großen geistigen Durchbruches, an welchen Georg Brandes Name für alle Zeiten geknüpft ist. (Die Beurteilung von BrandesEmigrantenlitteratur" rc.).

Jnteresiant ist der Vergleich zwischen derJphi- qenia" des Euripides und derjenigen Goethes, zwischen antiker und moderner Kunst, Langes ursprüngliche Beurteilung von Männern wie Ibsen, mit dem er nicht nur in Rom, sondern auch in Dresden freundschaftlich verkehrte, und von seinemKneipleben" mit ihm berichtet, wobei un­

glaubliche Mengen des edlen Stoffes vertilgt worden seien. Ferner seine Auffassung der Frauenemanzipations­frage, seine politische Auffassung der Stellung Dänemarcks beim Ausbruch des deutsch-franzö­sischen Krieges 18 70/7 1, wobei Langes Deutschenhaß außerordentliche Blüten treibt.

Trotz ihrer großen Uebereinstimmung im Geschmack und in ihren Interessen, waren sie gleichwohl als die aus­geprägten Persönlichkeiten, die sie waren, grunduneinig über die wichtigsten Fragen, und diese verschiedene Auffassung machte sich von Anfang an geltend.

Bor allem waren die Freunde in Bezug auf die reli­giösen Fragen uneinig: Brandes, der Freidenker, will den orthodoxen Freund für seine Sache gewinnen, dieser hin­gegen jenen aus den Klauen des Teufels retten, daher Auf­einanderplatzen der Geister, so daß oft ein Bruch unver­meidlich erscheint. Derselbe wird aber stets abgewehrt, bis endlich Langes Lebensanschauungen einer weiteren Veränderung unterliegen und er alle Kirchlichkeit abthut, um das Leben eines stillen Freidenkers zu führen. So steht er denn auch in Brandes' Kampf für Geistesfreiheit Zeit seines Lebens treu auf dessen Seite.

Schon aus diesem in großen Umrissen gezeichneten Bilde wird die Bedeutung dieser neuen Publikation von Georg Brandes ersichtlich sein. Für seine Dielen Freunde, die Leser seinerHauptströmungen" u. s. w. wird sie außer­dem noch den besonderen Reiz haben, daß sie ihnen den Menschen, den Freund Brandes in ungeschminkter und gewissermaßen historischer Beleuchtung zeigt. Wie sie eine unschätzbare Quelle für den Werde- und Bildungsgang des Kunsthistorikers Lange abgiebt, so nicht minder auch für den­jenigen des Kunstästhetikers und Litterarhistorikers Brandes.

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Erstes Blatt.

Samstag den 18 1899

Kichener Anzeiger

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Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung,

das Ersatzgeschäft pro 1899 betresseud.

Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen H Kreises Gießen für das Jahr 1899 findet an den »ach benannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Sich im Rathaussaale.

Mo«tag den 6. März, vormittags von 9 Uhr au:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, ketünhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, -arbenteich, Grüningen, Hausen und Holzheim;

Dienstag den 7. Marz, vormittags von 9 Uhr an : derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang- Görs, Langsdorf und Lich;

Mittwoch den 8. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Nietzer-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Obrc-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Sleiinbach;

Donnerstag den 9. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Siliingcn und Watzenborn mit Steinberg.

Freitag den 10. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

II. Zu Gießen in der Restauration ,ßum Lonys Bierkeller". Schanzenstraße 18.

Samstag den 11. März, vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Hllemdorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit vinmerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- ?useck und Hattenrod;

Montag den 13. März, vormittags von 8 Uhr an: Krjrnigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1897 und 1898);

Dienstag den 14. März, vormittags von 8 Uhr an: .derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1899) der Stadt Gießen;

Mittwoch den 15. März, vormittags von 8 Uhr an: Kljenigen der Gemeinden Großen - Linden, Heuchelheim, ileim-Lindcn, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Donnerstag den 16. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters­hausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Freitag den 17. März, vormittags von 9 Uhr au:

LoSziehung.

III. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 18. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 20. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 21. März, vormittags von 9 Uhr an:

LoSziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetz­liches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft

* aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1879 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1897 bezw. 1898 zurückgestellt

worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selb st persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein­zufinden.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von miudesteuS drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6. Die Großherzogticheu Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige aus Grund der ihnen bereits zugegaugeneu Stammrollen zu der Musterung vorzuladeu. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche sich auswärts aushalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürseu, da solche nur an ihrem Ausenthaltsort geftellungs« pflichtig sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich

Feuilleton.

Georg Krasdes: Julius Lange.

(Uebersetzt von Alfred Forster.)

Leipzig, Verlag von H. Barsdorf.

Ein neues Buch von Georg Brandes erregt, selbst 'atm es wie das vorliegende eine speziell dänische Persön- Mnt, vielfach dänische Verhältnisse und ein spezielles Ge- ht behandelt, dennoch ein Interesse, welches weit über sein fiiinatland hinausreicht. Es ist irgendwo gesagt worden: ,Sin neues Buch von Georg Brandes bedeutet tiit litterarisches Ereignis", nun wohl, dieses Wort Am man mit vollem Rechte auch auf seinenJulius Lange" -inio enden.

Der Name des verstorbenen dänischen Kunsthistorikers .Hülms Lange hat auch bei uns in Deutschland einen guten iütng. Seine Werke sind zum Teil ins Deutsche über- tiogitn worden und bilden für jeden Kunstkenner und Kunst- ftund eine der interessantesten Lektüren, da sich in ihnen lichtts Seichtes und Triviales, sondern nur originale Moanfen befinden, denen man sonst noch nicht begegnet ist.

Wenn sich Georg Brandes, wie es in einem nordischen Nt^e betont wurde, darauf beschränkt hätte, die Litteratur iit einer Sammlung Briefe von wesentlich biographischem mb persönlichem Inhalt zu bereichern, so würde ein solches M hauptsächlich den Kreis der Fachmänner interessiert tytm. Ein universeller Geist wie Brandes hat sich jedoch J11 dieser neuen Arbeit ein weit größeres Ziel gesteckt. Er

oor allem in der Schilderung seines Freundschafts« «-Wltnisses zu Lange einen unschätzbaren Beitrag