Ausgabe 
16.4.1899 Viertes Blatt
 
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fest, den regelmäßigen Gang, die Beförderung von Briefen (zu denen später auch Geld- und Mittelpackete traten) gegen Bezahlung, die Zugänglichkeit für jedermann und vornehm­lich den Wechsel der Transportmittel. Dagegen bestand ein Postzwang d. h. die Verpflichtung des Publikums, sich der Posteinrichtungen in den betreffenden Fällen zu bedienen, nicht. Als besondere Vorrechte der Posten galten: Die Befugnis, über ungehegte Aecker und Wiesen zu fahren, durch das Hornsignal andere Fuhrwerke zum Ausweichen und die Brücken- und Thorbeamten zum schleunigen Oeffnen der Barrieren zu veranlassen, in Notfällen von den An­wohnern der Straße Hilfeleistung zu fordern, ferner die Befreiung von der Pfändung und vom Fahr- und Brücken- gelde. Mit Errichtung des Königtums brach sich eine ein­heitliche Postgesetzgebung Raum. Am 10. August 1712 er­schien die Allgemein^Preußische-Poftordnung, das erste größere organische Gesetz über das Postwesen. Sie enthält in 12 Kapiteln die gesetzlichen, reglementarischen und wichtigsten technischen Bestimmungen, nach denen das Recht, Beförderungs­anstalten mit Posteigenschaften (besonders Regelmäßigkeit, Wechsel der Transportmittel) zur Beförderung von Personen und verschlosseneu Briefen, anzulegen, ausschließlich dem Staate Vorbehalten ist. Der Geld- und Packet-Beförderung ist keine Erwähnung gethan. Die gesetzwidrige Versendung von Briefen wurde hart bestraft; sowohl der Beförderer als auch der Absender wurde mit einer Geldbuße von 10 Thlr. für jeden Brief belegt, und bei Verletzung des Postregals wurden Pferde, Wagen und Sachen konfisziert; außerdem trat noch Geldbuße oder Gefängnlshaft ein. Nur an Tagen, an welchen die Postbeförderung ruhte, waren gewisse Aus­nahmen gestattet. Durch Edikt vom 20. Juli 1715 wurden alle verschlossenen Briefe und Packete bis 20 Pfund dem Postzwange in allen Teilen der Monarchie gleichmäßig unter­worfen. Die Strafen für Verletzungen des Postregals wurden erhöht und selbst auf die Empfänger ausgedehnt, welchen ver­boten wurde, von Reisenden, Schiffern, Fuhrleuten postzwangs­pflichtige Gegenstände anzunehmen. Während der Regierung Friedrich des Großen fand eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen über das Postregal statt. Alle Edikte rührten von der französischen Postregie her, welche Friedrich der Große im Jahre 1766 in seinen Staaten einsetzte. Der Postzwang für Packete wurde auf Sendungen bis einschließlich 40 Pfund ausgedehnt. Im Fall gesetz­widriger Beförderung zahlten der Absender und der Fuhr­mann je 50 Thlr. Strafe; im ersten Rückfalle betrug sie 100 Thaler, im zweiten fand außer der Geldbuße noch Leibesstrafe statt. Im weiteren trat beim zweiten Rückfalle Konfiskation der Pferde und Fahrzeuge der Fuhrleute beziehungsweise Schiffer ein. Jedermann war verboten, sich nfit Mietspferden stationsweise auf einer Postroute fortschaffen zu lassen. Zuwiderhandlungen wurden mit einer Strafe von 200 Thlr. geahndet, welche zur Hälfte vom Reisenden, zur Hälfte vom Fuhrmann zu erlegen war. Die Verwaltung der Post wurde unter Friedrich dem Großen vornehmlich vom Finanzprinzig beherrscht. Im Jahre 1794 trat das allgemeine Landrecht in Kraft, dessen über das Postregal gegebenen Bestimmungen fast ganz der Postordnung von 1782 entnommen waren. Als im Jahre 1815 die Um­gestaltung der Territorialverhältnisse der preußischen Monarchie erfolgte, hörte die unter Friedrich dem Großen geschaffene Einheit in der Postgesetzgebung auf. Im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts fanden die preußischen postgesetz­lichen Bestimmungen weitere Anwendung, während in einem Teile der Rheinprovinz die französische Gesetzgebung in Kraft war. Erst nach erfolgter Reorganisation der Verwaltung des Postwesens im Jahre 1850 wurde, um Einheitlichkeit zu schaffen, ein Entwurf zu einem neuen Postgesetz ausge­arbeitet, der die Billigung der Kammern fand. Das neue Postgesetz hob zunächst den zuletzt in der Verordnung vom 26. Mai 1820 normierten Postzwang für Reisende, welcher viele Unzuträglichkeiten für das Publikum im Gefolge ge­habt hatte, vollständig auf. Verschlossene Briefe unterlagen selbstverständlich ferner dem Postzwange; letzterer erstreckte sich aber auch auf gemünztes Geld und Papiergeld, unge­münztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen, sowie auf die nach dem Gesetze vom 2. Juni 1852 einer Stempel­steuer unterliegenden Zeitungen und Anzeigeblätter. Bezüg-

Bauwerke erhebt sich auf dem Bergkegel, weit ragen sie ins Land hinein, mahnend an die Tage vergangener Ritter­herrlichkeit.

Durch das uralte, eisenbeschlagene, aus mächtigen Eichenstämmen hergestellte Burgthor, an welchem das in Stein gehauene Wappen des Grafen Michael II. von Wert­heim (1499) prangt, außerdem auch das Bild des sogen. Breileckers" in die Mauer eingelassen ist, gelangen wir in den Burghof und begeben uns zunächst zu dem Förster, der hier oben seine Wohnung hat, und eine Wirtschaft be­treibt. Der Junge des Försters ist unser Führer und zeigt uns alles Sehenswerte, dessen sich die Burg rühmen kann. Der Rittersaal, dem wir zuerst einen Besuch abstatten, ist interessant und bemerkenswert durch seine herrliche Stuck­decke, die zahlreichen Wappen des Erbach'schen Hauses, außerdem auch eine Reihe von Gruppen aus der griechi­schen und römischen Mythologie veranschaulicht. Hebet Trümmer einst stattlicher Bauwerke gelangen wir nach dem ebenfalls verfallenen ehemaligen Zeughaus und dem Hexen­turm, besichtigen die Heberreste der alten Burgkapelle und nehmen Notiz von dem 350 Fuß tiefen Brunnen, der in­dessen längst versiegt ist und besteigen dann den mächtigen Bergfried, von dessen Höhe man die ganze Burg am besten übersieht. Ein prächtiges Landschaftsbild erblicken wir zu unseren Füßen, das reizende Mümmlingthal mit den freund­lichen Ortschaften Neustadt, Rai-Breitenbach, Rosenbach und Mühlhausen, in der Ferne zahlreiche Höhen des Odenwaldes, die Tromm, die Neunkircher und Knodener Höhe und viele andere, im Osten die Höhen des Spessarts und des Main-

lich der Versendungen durch Expressen bestimmte das Gesetz im § 7:Postzwangspflichtige Gegenstände können durch expresse Boten oder Fuhren versandt werden, doch darf ein solcher Expresser nur von einem Absender abgeschickt sein und Gegenstände für andere weder mitnehmen noch zurück­bringen." Unb im § 8 wurde ausgesprochen, daß bei Ver­sendungen und Reisen von Ortschaften, von wo ab und nach Orten, wohin keine Postbeförderung stattfindet, die Beschränk­ungen aus dem Postregale und dem Postzwange bis zur nächsten auf dem Wege nach dem Bestimmungsorte belegenen Postanstalt ausgeschlossen beiben sollen. Auf solche Sachen, welche die Posten anzunehmen nicht verpflichtet waren, fand der Postzwang überhaupt keine Anwendung. Das Postgesetz vom 5. Juni 1852 führte nicht unerhebliche Erleichterungen für den Verkehr ein, im übrigen aber hielt es an dem Prinzipe fest, daß dem Staate für die Beförderung gewisser Gegenstände das ausschließliche Recht gewahrt bleiben müsse. In den Strafbestimmungen für Post- und Portoübertretungen ließ das neue Gesetz in mehrfacher Beziehung Milderungen eintreten. Durch die Errichtung des norddeutschen Bundes wurde eine ganz neue Lage für das Postwesen geschaffen.

Ausland.

Niederlande. Zur Beruhigung der Entrüstung, daß die blutsverwandten südafrikanischen Republiken bei den Einladungen zur Friedenskonferenz übergangen worden sind, ward die anscheinend aus amtlicher nieder­ländischer Quelle kommende Erklärung abgegeben, der Zar habe bei Fertigstellung der Einladungslisten geäußert, er wolle keinen einzigen afrikanischen Staat einladen, auch nicht denHnabhängigen Kongostaat"; er habe von Anfang an die Absicht gehabt, die europäischen Mächte, die Ver­einigten Staaten von Nordamerika und nur einzelne große asiatische Staaten einzuladen. Diese Erklärung stellte die niederländische Presse durchaus nicht zufrieden und es regnete harte Vorwürfe an die Adresse des Ministers des Aeußern. Jetzt kommt nun eine andere Lesart zu Tage. Danach wollte man einen etwaigen Einwand Englands ausschließen, daß die Südafrikanische Republik nicht als völlig unab­hängiger Staat betrachtet werden könne, da sie zufolge Ver­trages verpflichtet sei, der englischen Regierung von allen zu schließenden internationalen Verträgen Mitteilung zu machen und zur Ratifizierung derselben ohne Zustimmung der englischen Regierung nicht übergehen kann. Was den Vatikan betrift, so gesteht man in dessen Kreisen nun zu, daß die noch in den letzten Tagen fortgesetzten Bemü­hungen, welche die Beteiligung der Kurie an der Konferenz in einer ausnahmsweisen Form ermöglichen sollten, gänzlich aussichtslos sind. Der Jnternuntius im Haag erhielt daher die Weisung, keine weiteren Schritte in dieser Frage zu unternehmen. Während der Dauer der Konferenz-Beratungen wird der Jnternuntius nicht im Haag weilen, sondern einen Urlaub antreten. Es sei nicht ausgeschlossen, daß die eng­lische Regierung in der Einladung Transvaals einen Be­weggrund gefunden haben würde, dem Friedenswerk ihre aufrichtige Unterstützung zu entziehen.

Petersburg, 14. April. Heber die Ursachen und den Stand der Studentenbewegung bringt jetzt das amt- liche Blatt, derRegierungsbote", einen ausführlichen Be­richt. Auf allen den beteiligten Hochschulen, so heißt es in dem Berichte, stehen sich zwei Parteien gegenüber: eine ge­mäßigte, die für die Wiederherstellung der Ordnung eintritt und eine radikale, die bei der Fortsetzung der Unruhen und der Forderung verschiedener Vorrechte beharrt. Die Leitung der Petersburger Bewegung übt ein sogenanntes Organi­sationskomitee aus, welches Aufrufe veröffentlicht. Die Hauptführer der Bewegung wurden verhaftet und bei ihnen verschiedene unerlaubte Druckschriften beschlagnahmt. Die Leiter der Bewegung an allen betreffenden Hochschulen stehen mit einander in Verbindung und vergewaltigen die große für die Ordnung eintretende Partei. Die Studenten, die sich an der Bewegung beteiligt haben, verlangen ihre Wie­deraufnahme, Amnestie für die bestraften Kommilitonen und teilweise auch eine Umformung der Universitäts-Inspektion. Das Petersburger Organisationskomitee veröffentlichte einen Aufruf, in welchem auf die Notwendigkeit eines Kampfes

zur Erreichung politischer Reformen hinaewicie, Bei der Mehrzahl der Studenten erregte der Ausrul ' dessen Widerspruch, weil dadurch der Beweguno ein nie wünschenswerter Charakter verliehen werde. Zam rin sagt derNegierungsbote" :Obgleich an den Unruhen rn die Minderheit der Studenten teilnahm, find so viele & deuten ausgeschlossen worden, da die Forderungen der deuten hinsichtlich einer Abweichung von den Satzungen den bestehenden Gesetzen von der Obrigkeit nicht erftL werden können. Denjenigen Studenten, welche ihre inae liche Verirrung offen bekennen und sich bedingungslos £ Vorschriften der Obrigkeit unterwarfen, soll es ermöa' werden, ihre Bildung abzuschließen, die Führer btrv roegung dagegen, welche die Studenten za ungeseni-^ Handlungen verleiten und eine gedeihliche Lehrtätigkeit Dr* hindern, unterliegen der ganzen Strenge des Gesetzes -

Aus der Zeit für die Zeit

Vor 132 Jahren, am 16. April 1761, enrt., Langenburg der Schriftsteller Karl JuliusL^^ t boren, Verfasser der satirischenBriefe eines in reisenden Deutschen", desDemokritos" oderHinter!^ Briefe eines lachenden Philosophen", Sammlungen" Ü3I Scherzen und Späßen aneinen humoristischen Reflex < faden gereiht und mit Lesefrüchten aus verschiedenen Dlss, l schäften ausgefüllt" und einiger historischer Werke. * beschloß sein einförmiges Leben am 20. Juli 1832 \ Kupferzell im Hohenloheschen.

Vor 109 Jahren, am 17. April 1790, starb zu K, delphia Benjamin Franklin, der sich nicht allein bnii Erfindung des Blitzableiters, sondern auch als Verfasser Verbreiter nützlicher Volksschriften und erster Begrur. einer öffentlichen Bibliothek in Nordamerika verdient mca Als kluger Geschäftsführer feines Vaters in Paris erzeig feine schlichte Erscheinung einen solchen Enthusiasmus r. die Freiheit, daß viele reiche französische Edelleute über : i< Meer setzten, um in hochherziger Begeisterung Gut i Blut für den amerikanischen Freiheitskampf zu ,, durch welchen sie Rousseau's Ideale verwirklicht , glaubten. Franklin wurde am 17. Januar 1706 i geboren.

Vermischtes.

* Die Protestatiouskirche zu Speyer, für welche mor n Sonntag den 16. April, in den eoang. Kirchen Dentschla^ eine Kollekte erhoben werden soll, wird errichtet zn Gedächtnis der unerschrockenen Protestation, welche die cvar; Fürsten und Städte am 19. April 1529 gegen einen im der kathol. Mehrheit des Reichstags gefaßten, die Reformaik gefährdenden Beschluß erhoben. Der Gedanke des ist aus der Mitte der eoang. Gemeinde zu Speyer entstamm die vor 200 Jahren in den Raubkriegen Ludwigs 5/7 von Frankreich ihre Kirchen in Flammen aus gehen sich llo sich seither mit einem wenig würdigen und allmählich bu fällig werdenden Gotteshause begnügen mußte, h 19. September 1890 wurde der erste Spatenstich vollzog» am 24. August 1893 gelegentlich der Generalversamml^r, des Evangelischen Bundes, der Grundstein gelegt. t: großer Teil des Mauerwerks ist jetzt errichtet und erkennen, daß der Bau eine herrliche Zierde de§ beutich Vaterlandes, ein würdiges Wahrzeichen des Protestantüir:! zu werden verspricht. Freilich fehlt zur Vollendung ni die Summe von 400 000 Mark; aber es ist wohl zu hoff', daß, wie einst beim Lutherdenkmal in Worms, so auch br alle die freudig mithelfen werden, die den Namen Protestan.-. als einen Ehrennamen tragen wollen.

Die für die allgemeinen Sitzungen der 71. Lechrv- lung deutscher Naturforscher und Aerzte in München in «u sicht stehenden Vorträge sind: a) Naturwissenschaftlich Geheimrat Boltzmann-Wien über ein noch zu bestimmt - Thema. Geheimrat Förster-Berlin:Die Wandlung d? astronomischen Weltbildes seit einem Jahrhunden vr. Fridtjof Nansen:Forschungsreise nach der Nordpol, region und deren Ergebnisse", b) Medizinische: Geheime

thals, alle deutlich erkennbar und scharf umriffen in der sonnigen Beleuchtung des schönen Frühlingstags. So gerne der Blick an einem solch schönen Bild haftet, so müssen wir uns bald wieder auf den Rückweg begeben, da die frische Bergluft in solcher Höhe schier unangenehm zu werden be­ginnt. Auf schmalem Bergpfad zwischen epheuumrankten Mauern, Weingeländen und Hecken erreichen wir das freund­liche Neustadt, das sich feit Jahren eines starken Fremden­verkehrs erfreut, der viel zur Hebung des Städtchens bei­trägt. Neustadt nimmt unter den Luftkurorten des Oden­waldes schon jetzt einen hervorragenden Platz ein, seine vor­züglich schöne Lage in dem reizenden Mümlingthal zwischen Höhen und Wäldern und dem malerischen Breuberg im Hintergründe, nicht minder aber die gute Verpflegung, die man hier findet, sichern dem aufblühenden Städtchen von vornherein die Gunst der Touristen und Sommerfrischler. Wir erinnern uns nun der an dem Aussichtstempel an der Marienlinde angebrachten poetischen Widmung und betreten denBreuberger Hof", den wir seit unserem letzten Hier­sein sehr verändert finden. Ein hübsches Gartenetablisie- ment ist entstanden mit zahlreichen komfortablen Fremden­wohnungen, Badegelegenheiten und Speiseräumen, auch ein sehr geräumiger Saal ist vorhanden, dessen Wände mit hübschen Landschaftsbildern geschmückt sind. Wir nehmen hier Platz und machen es uns nach des Abstiegs Mühen bei Speise und Trank bequem. Im Schankraum fesselt unser Interesse eine Inschrift in Verfeu, die die ganze Wand bedecken; sie beginnt:

Seid willkommen hier in diesen Hallen, Stärket auch die Seele und den Leib; Dieses kann man hier so gut erreichen, Wie beim weltberühmten Pfarrer Kneipp" und preist, wie dies selbstverständlich ist, die ©orjüge ' Breuberger Hofes" in Bezug auf die Stärkung des ).ei und trägt dann auch den landschaftlichen Schönheiten jo» stadts gebührende Rechnung in folgenden Strophen:

Dazu strömt, die Brust und Lunge stärkend, Rings aus Kiefernwäldern Harzesduft;

Durch den Geist zieht neupulsierend Leben Hoffnungsschwellend in der würz'gen Luft.

Unb bann wallt, bie Schn'n unb Nerven stähle«» Zu den grünen, freien, deutschen Höh n, Ja, diese Kur wird glänzend sich bewähren, Unb neu gestärkt ein jeder von uns gehn." Als Verfasser bieser Verse ermitteln wir den Wirtzum Breuberger Hof" sondern ben i grenzenben bayerischen Mainthale als Natur- und - bichter nicht unbekannten Schuhmacher Franz Wer Klein-Heubach bei Mltenberg, der bet gelegentlicher Wesenheit in Neustadt seine Muse zugleich in ' des Wirtes vomBreuberger Hof" unb bes ausbluh Luftkurortes gestellt hat. . «

Der Abenb bricht bämmernb herem unb wtt trete Heimwanberung an. Friebliche Stille lieÖ* unb Flur; aus den Wälbern tont uns der «bschleds.-n her Vögel entgegen unb bie Glocken läuten den «den

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