Ausgabe 
13.1.1899 Erstes Blatt
 
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außerordentlich in die Höhe gegangen seien. Im Interesse -unserer Landwirtschaft sei ein strenger veterinärer Schutz nötig, aber man hüte sich vor Uebertreibungen.

Abg. Rickert (frs. Vg.) bemerkt, die Forderung des Abg. Rösicke, die Grenzsperre bis zur absoluten Gewähr der Seuchenfreiheit der Einfuhr aufrecht zu erhalten, heiße doch nichts Anderes, als die Sperre in alle Ewigkeit. Redner verbittet sich, daß man ihn wegen seiner Stellung­nahme in dieser Sache fürinternational" bezeichne, ein Borwurf, der auch den Kollegen Stephan treffen würde.

Ein Schlußantrag wird abgelehnt.

Landwirtschaftsminister Frhr. v. Hammerstein weist darauf hin, daß früher vom Abg. Richter und gestern vom Abg. Fischbeck behauptet worden sei, daß das Verhalten der Regierung die Vertragstreue bezüglich der Handels­verträge nicht streng innehalte. Diesen Vorwurf habe er als nicht national bezeichnet und halte diese Bezeichnung aufrecht.

Abg. Haase (Soz.) betont, daß selbst die Grund­besitzer lachten über die Grenzsperre als Mittel gegen die Seuchengefahr. Das gesamte statistische Material sei be­denklich, denn es rühre von interessierter Seite her, nament­lich auch von Landwirtschaftskammern, so von der ostpreuß­ischen Landwirtschaftskammer, deren Material durchaus ungenau sei, sodaß man dasselbe mit Mißtrauen behandeln müsse. Der Rückgang des Fleischverbrauchs schädige die wirtschaftliche Kraft des Volkes. Die gleichen Klagen kämen aus allen Teilen des Reiches gleichzeitig; könne man da noch Zweifel an dem Vorhandensein eines Notstandes haben? In Ostpreußen habe man gerade bei den Wahlen mit der Grenzsperre zu agitieren versucht. Die Wirkung sei ge­wesen, daß der sozialdemokratischen Partei 18000 Stimmen zufielen, welche die konservative Partei einbüßte. (Bei­fall links.)

Abg. v. Janta-Polczinski (Pole) tritt für die Aufrechterhaltung der Sperre ein, während Abg. S chr e m Pf (kons.) das Vorhandensein einer Fleischnot bestreitet.

Staatssekretär Graf Posadowsky tritt dem Abg. Haase in dessen Behauptungen entgegen, als ob eine Seuchen- gesahr für Ostpreußen nicht bestehe. Haases Vorwürfe gegen die verbündeten Regierungen seien unbegründete Ver­dächtigungen.

Nachdem Abg. Eßlinger (Bayr. Bauernd.) betont, daß der bayerische Flügel des Centrums stets agrarisch sein werde, wird die Besprechung der Interpellation geschlossen.

Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Tages-Ordnung: Militärvorlage.

Schluß 7% Uhr.

Deutsches Reich.

Berlin, 11. Januar. Inder Budget-Kommission des Reichstages erklärte heute der Staatssekretär Tirpitz auf Anfrage des Abgeordneten Dr. Lieber im Namen der Regierung, daß an keiner Stelle in irgend einer Weise die Absicht hervorgetreten sei, einen neuen Flottenplan vorzu­legen, daß im Gegenteil an allen in Betracht kommenden Stellen die Absicht besteht, das Flottengesetz auszuführen.

Berlin, 11. Januar. Der Senioren-Konvent des Reichstages wird in der nächsten Woche zusammentreten, um sich über die Reihenfolge der Jnitiativ-Anträge schlüssig zu machen. Die innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Zusammentritt des Reichstages eingebrachten Jnitiativ- Anträge genießen den Vorzug, sodaß jede Fraction sich zunächst einen Antrag aussuchen kann.

Berlin, 11. Januar. In einem hiesigen Pensionat wurde der Graf von und zu Egloffstein wegen Wechselfälschung und anderer Betrügereien verhaftet. DemBerliner Tageblatt" zufolge hängt diese Verhaftung mit der bekannten Spieler-Affaire zusammen. Graf Egloff­stein gehörte zu den Mitgliedern der Direktion des Klubs der Harmlosen.

Berlin, 11. Januar. Die Jubiläumsfeier des Kaiser-Franz-Regiments begann heute früh mit dem großen Wecken auf dem Kasernenhofe des Regiments. Später fand in der neuen evangelischen und in der neuen katholischen Garnisonkirche Festgottesdienst statt, welchem

der Kaiser, die Vertreter Kaiser Franz Josefs, des Regi­ments und zahlreiche hohe Offiziere anderer Regimenter beiwohnten. Nach dem Festgottesdienst sand im Offiziers- Kasino ein Frühstück statt. Um 11% Uhr setzte sich der Kaiser an die Spitze des Regiments und führte dasselbe nach dem Lustgarten, wo Parade abgehalten wurde. Nach Schluß der Parade verlas der Regiments-Kommandeur ein Handschreiben des Kaisers Franz Josef, in welchem mit- geteilt wird, daß zu dem ruhmvollen Tage der Chef des Regiments für die Offiziere und einige Unteroffiziere Er­innerungs-Medaillen verleihe und dem Regiment ein Bild zum Geschenk macht. Hierauf brachte der Kaiser ein Hoch auf den Kaiser Franz Josef aus.

Berlin, 11. Januar. Zu den englischen Meldungen von den Tonga-Inseln erfährt diePost", es handle sich in diesem Falle nur um eine der üblichen Inspektions­reisen des deutschen General-Konsuls in Apia auf Samoa, auf welcher der Vertreter Deutschlands wahrscheinlich auch Beschwerden über Eingeborene auf den Tonga-Inseln ent­gegengenommen habe. Hieraus jedoch dem Konsul die Ab­sicht zuzuschieben, eine der Inseln annektieren zu wollen, sei lächerlich.

Berlin, 11. Januar. DieVossische Zeitung" meldet aus Madrid: Die Regierung stellt aufs bestimmteste die Nachricht über vermeintliche Verhandlungen zwischen dem Madrider und Berliner Kabinett über die Abtretung der Karolinen an Deutschland in Abrede. Sagasta erklärte, ohne vorherige Befragung der Cortes sei die Regierung nicht ermächtigt, solche Verhandlungen ein­zuleiten.

Sozialdemokratische Gedenkfeier. Am 13. Januar sind 50 Jahre verflossen, seitdem die erste sozialdemokratische Maurer-Organisation in Berlin gegründet wurde. Sie erweiterte sich bald zu demAllgemeinen deutschen Maurerverein", der die Seele aller großen Streik­bewegungen ausgangs der sechziger und anfangs und Mitte der siebziger Jahre wurde. In Hamburg, wohin man die Leitung 1874 verlegte, wurde der Verein 1878 auf Grund des Sozialistengesetzes aufgelöst. 1891 ist wieder eine Zentralisation der Maurer Deutschlands geschaffen worden, die seitdem mehrere Millionen Mark für Streikgelder heran­geschafft, im vorigen Jahre ungezählte langdauernde Streiks angezettelt hat und sich in diesem Winter für einen ent­scheidenden Schlag vorbereitet. In ganz Deutschland soll der 13. Januar von allen sozialdemokratischen Maurer­organisationen und verwandten gewerblichen Verbänden auf das festlichste begangen werden; auch eine Festschrift, die allerdings bis zum 13. Januar nicht fertig wird, ist in Vorbereitung. In den Versammlungen anläßlich des Fest­tages sollen in erster Linie die Organisationen gefördert und die Waffen zur Hauptschlacht geschliffen werden. Die Gedenkfeier verdient also auch insofern große Beachtung, als sie die Einleitung zu dem gewaltigen Lohnkampf sein wird, auf die man sich im Frühjahr dieses Jahres gefaßt machen muß.

Kiel, 9. Januar. Interessante Torpedoschieß­versuche haben in jüngster Zeit auf dem Kieler Kriegs­hafen ftattgefunden. Mittels eines Geradlaufregulators konnten die Torpedos während ihres Laufes im Wasser ge­nau in derselben Richtung erhalten werden, in welcher sie aus dem Lancierrohr ausgestoßen wurden. Selbst gewalt­sam herbeigeführte Ablenkungen des Torpedos im Wasser korrigierte der Regulator mit großer Präzision. Es ist ge­lungen, dem Torpedo eine vollkommen gerade Laufbahn, selbst über 1500 Mtr. Entfernung, zu erteilen eine Entfernung, über welche hinaus sich die Verwendung des Torpedos aus anderen Gründen überhaupt nicht empfiehlt. Die Versuche wurden bei schlechtestem, veränderlichem Wetter ausgeführt und haben die beteiligten Marinekreise in jeder Weise befriedigt.

Ausland.

Brüssel, 11. Januar. Nachrichten, welche aus dem Congogebiete gestern abend in Antwerpen angekommen sind, berichten über die Niederlage der belgischen Truppen. Darnach griffen die Eingeborenen die belgischen

Truppen bei Kalambaro an und trieben sie in die Flucht. 6 europäische Offiziere und 100 Unteroffiziere sind ums Leben gekommen. fM

Brussel, 11. Januar. Die Sozialisten hielten gestern eine große Versammlung ab, in welcher mehrere Redner für die Freilassung des Anarchisten Moineau eintraten. Kl­einem an den Vorstand gerichteten Telegramm erklärten sich die sozialistischen Studenten mit der Forderung der Frei­lassung Moineaus solidarisch. Em anwesender Delegierter der Anarchisten gab die Versicherung ab, daß die anar- chistische Partei die Kandidatur Moincaus für die Kammer­wahlen aufstellen werde.

Paris, 11. Januar. Der Verteidiger Esterhazys erklärt die Blättermeldung, wonach Esterhazy am 17. ds. zum Verhör vor dem Kassationshof erscheinen werde, für unrichtig. Er werde nicht nach Paris kommen und seme Aussage schriftlich machen. .

Paris, 11. Januar. Die ausländischen Beurteiler der neuesten Vorgänge in Frankreich sind säst einmutig der Ansicht, daß die Schilderhebung Quesnay de Beaurepaire« gegen den Kassationshof die schwerste Heimsuchung ist, die der Dreyfushandel der Republik bisher gebracht hat. Man kann und darf sich heute nicht mehr der Erkenntnis ver­schließen, daß dieser unselige Streit um die Schuld oder Unschuld eines Verurteilten die Krisis der Republik eröffnet hat, denn mit grausamer Folgerichtigkeit durchsägt er nach- einander die Stützen, darauf sie sich gründet. Das Ver­trauen auf das Heer und seine Führer und das Vertrauen auf die Gerechtigkeit der Richter waren der zwiegestaltete nationale Stolz Frankreichs, die Eckpfosten des Staates. Das Vertrauen auf die derzeitigen Armeeführer aber ist, was man auch sagen mag, unwiederbringlich dahin, der äußere Ausdruck seines Zusammenbruchs war der Rücktritt des Generalstabschefs Le Mouton de Boisdeffre und fein durch die Macht der Ereignisse erzwungenes Eingeständnis, daß er das von ihm herausgeforderte Vertrauen des Landes getäuscht habe. Da sich die öffentliche Meinung also von den Heerführern getäuscht und enttäuscht sah, da sich die militärische Gerichtsbarkeit in den Prozessen Dreyfus und Esterhazy selbst ihr Urteil gesprochen hatte, flüchtete sie in die Arme der bürgerlichen Justiz, und die Revision des Dreysusprozesses wurde dem Kassationshofe anvertraut. So hoch und unerschüttert stand bis dahin das Ansehen des obersten Gerichtshofes des Landes, daß selbst die Militär- Partei sich anfangs dieser Wendung fügte und die von der Verhetzung und vom Skandal lebende Radaupreffe sich nur in schüchternen Anläufen an den Kassationshof heranwagte. Erst als offenkundig wurde, welchen Verlauf die Unter­suchung nahm und nehmen mußte, wandten sich die jour­nalistischen Giftspritzen kühner gegen die Mitglieder der Kriminalkammer, bis die Kosenamen, mit denen Drumont und Rochefort ihre Gegner zu taufen Pflegen, wie Verräter, Schurken, Mörder, Juden und Judengenossen auch für sie die ständigen Bezeichnungen wurden. Das hinderte indes- die Mehrzahl des französischen Volkes und das Ausland nicht, nach wie vor den Glauben an die Unparteilichkeit dieser Richter, die sich auf die letzten Ueberlieferungen stützen, hochzuhalten. Dem Vorsitzenden der Civilkammer desselben Gerichtshofes, Quesnay de Beaurepaire, einem Manne, den die Republik feit feiner Thätigkeit im Boulangerprozeffe als eine ihrer festesten Säulen betrachtete, war es Vorbehalten, auch diesen Glauben zu erschüttern. In jedem andern Lande würde die öffentliche Meinung mit einem Richter, der den Klatsch der Wandelgänge des Justizpalastes zu den schwersten Beschuldigungen gegen seinen Stand ausbeutet, kurzen Prozeß machen. Das wird in Frankreich, wie die Dinge liegen, nicht geschehen, man wird Quesnay de Beaure­paire gestatten müssen,die Geschichte seiner Zeit zu machen", wie er ankündigt. Schon haben andere Mitglieder des Richterstandes, wie der Versailler Richter Grosjean, in dem­selben Sinne wie Beaurepaire das Wort ergriffen; dieser selbst läßt durchblicken, daß mehrere Kassationsgerichtsräte auf feiner Seite ständen, und derGaulois" weiß mitzu­teilen, daß er feine Schilderhebung gerade auf den Tag ge­legt habe, wo feine Gattin Empfang hatte, daß sich dort viele Freunde und zahlreiche Mitglieder der Civilkammer des Kaffationshofes einfanden, um ihrem Präsidenten die

Hessen ist zur Zeit die Entschließung des Großherzogs er- sarderlich. Da nun der Großherzog nicht als Behörde im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, überträgt das Ausführungs- gesetz die Volljährigkeitserklärung für die Zukunft dem Ministerium der Justiz. Wie seither, wird es jedoch auch in Zukunft die Sache der Amts- und Landgerichte fein, dem Ministerium nach einer Sachuniersuchung darüber zu be­richten, ob der Minderjährige und fein Gewalthaber der Volljährigkeitserklärung zustimmen, und ob dieser Schritt zum Wohle des Minderjährigen dient. Da also das Mini­sterium doch im wesentlichen auf die Sachunterfuchung des Amtsgerichtes angewiesen ist, und andererseits sonst dem Vormundschaftsgerichte die weitgehendsten Befugnisse ein- zeräumt sind, dürfte es sich allerdings u. E. fragen, ob wirklich genügender Grund dazu vorliegt, von der Regel des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach welcher das Vorrnund- schaftsgericht die Voüjährigkeitserklärung selbst vornimmt, in Heffen abzugehen.

Dem Rechte der Person entspringt das Recht auf den Namen. Schon gegenwärtig sieht das Reichsgericht die Befugnis, einen bestimmten Familiennamen zu führen, als eine aus dem Familienverbande entspringende Berechti­gung an, die zum Gegenstand eines bürgerlichen Rechts- streites werden kann. Dieses Recht auf den Namen dehnt das Bürgerliche Gesetzbuch auch auf den Vornamen und die Namensführung juristischer Personen aus; bestreitet mir also jemand das Recht zum Gebrauch meines Namens, oder »erletzt jemand mein Interesse dadurch, daß er unbefugt weinen Namen führt, so kann ich nach dem Bürgerlichen

Gesetzbuch auf Beseitigung der Beeinträchtigung und künftige Unterlassung klagen. Dieser Schutz des Namens wird in den Einzelstaaten noch dadurch verstärkt, daß die Namen nicht willkürlich von ihren Trägern geändert werden dürfen. In Hessen herrscht in dieser Frage zur Zeit große Rechts­zersplitterung und Unklarheit, so daß eine einheitliche Rege­lung für das ganze Großherzogtum wünschenswert ist. Des­halb bestimmt das Ausführungsgesetz, daß ein Familienname, oder ein in das Geburtsregister eingetragener Vorname nur mit Genehmigung des Großherzogs geändert werden darf. Als Aenderung eines Namens ist auch die Hinzufügung eines weiteren Namens oder eines sonstigen Zusatzes anzusehen. Die behördliche Bezeichnung gleichnamiger Personen durch fortlaufende Zahlen bleibt auch in Zukunft aufrecht erhalten.

Das Recht zur Führung des Adels ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geschützt. Das hessische Ausführungsgesetz ergänzt daher das Reichsrecht, indem es auch diejenigen Adelsbezeichnungen, die nicht einen Bestandteil des Familien­namens bilden, also z. B. die WorteGraf",Freiherr" unter den Schutz des Gesetzes stellt.

Zum Schluffe ist hier noch auf die Regelung der staatlich anerkannten Feiertage hinzuweifen, die mit demRecht der Person" in Zusammenhang steht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch soll, wenn an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer bestimmten Frist eine Leistung vorzuuehmen ist und der Fälligkeitstag auf einen Sonntag ober staatlich anerkannten Feiertag fällt, die Handlung am nächstfolgenden Werktag auszuführen fein. Da bis jetzt für den privatrechtlichen Verkehr im Großherzogtum Heffen

eine einheitliche Bestimmung darüber, welche Feiertage staat­lich anerkannt werden, nicht erlassen ist, so scheint auch hier eine Regelung wünschenswert. Als allgemeine Feiertage sollen daher in Zukunft staatlich anerkannt werden: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag, erster und zweiter Weihnachtsfeiertag, für die Provinz Rheinhessen außerdem Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Aller­heiligen.

Der Gesetzgeber wird hierbei durch die Erwägung ge­leitet, daß die Bevölkerung der rechtsrheinischen Provinzen in ihrer Mehrheit evangelisch, die Bevölkerung Rheinhessens dagegen in ihrer Mehrheit katholisch ist, und daß für die Verhältnisse von ganz Rheinhessen der Provinzialhauptstadt Mainz mit etwa 60 Prozent Katholiken eine hervorragende Bedeutung zukommt. Es ist jedoch diese Bestimmung für baS bürgerliche Recht nur als eine Auslegungsregel anzu- fefjen. Man kann stets etwas anderes bei Abschluß eines Vertrages vereinbaren. Der Richter wird ferner z. B. in den vorwiegend protestantischen Gegenden Rheinhessens Fron­leichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen nicht als einen solchen Feiertag ansehen dürfen; denn es wird hier keineswegs die Absicht der Parteien sein, daß eine Schuld, bie an Fronleichnam, einem ihnen vielleicht ganz unbekannten r .wird, erst am folgenben Tag bezahlt werben

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