Ausgabe 
13.1.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

in.

H

Tstr.

h» Pt&ei»,

>r

Nr 11 Erstes Blatt.

Freitag denU3. Januar

1S99

Kießener Anzeiger

Hmeral-Anzeiger

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Kezugspreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.

Erscheint tägNch mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener A««tkienbtätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal brigelegt.

Anrts- und Anzeigeblatt für den Ttveis Gieren.

schäft.

Ibsen.

ldolP^8 lieht), 0, Zweites Parkett OaUerie Mk. 8.60. Parkett Mk. 3,-t

»Verbindung »M

311

Uhr: ntung. iatlung über bie 3U Sorstaod.

chen.

v»

101.80 100.8t 4-.lt 99.1» 49.00

100.90 99.0»

trefilt

illte

«*""

ungsanzeigen» Frauerbriefe, agen etc.

ichulstrasse 7.

****

KZ

91t. 453 an

-

1899.

Stunt,VÄ ioo.^

Sllt Sri« gj.t* "'S 18^

2^

i#0/

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulftrahe Ar. 7.

Gratisbeilagen: Gießener FamilienbUitter, Der hessische Landwirt, Klätier für hessische Volkskunde.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Die Stadt Bingen beabsichtigt mit dem am 8. März l. I. zu Bingen flattfindenden Pferdemarkt eine Verlosung von Pferden, Fohlen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauchs­gegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Förderung der hi Bingen neu einzuführenden Pferdemärkte zu gewinnen.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat die nach« gesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 8000 Lose zu 2 Mark das Stück, au-gegeben werden dürfen und die Netto­einnahme aus dem Verkauf der Lose, mindestens jedoch 70% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Lose zum Ankauf von Grwinngegenftänden zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet.

Gießen, den 11. Januar 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Die Kehrseite der Medaille.

Groß sind die Erfolge, welche die Vereinigten Staaten von Nordamerika im letzten Jahre errungen haben. Waren sie bisher im Kreise der Großmächte nur mehr oder weniger geduldet, so müssen sie von jetzt ab als ein Faktor an­erkannt werden, mit dem unter allen Umständen zu rechnen ist. Es ist ja noch in frischer Erinnerung, mit welchem Lächeln die amerikanische Armee, die gleichsam aus der Erde gestampft, angesehen wurde. Dieses zusammengelaufene Gesindel der Ausdruck ist oft gebraucht worden sollte imstande sein, sich mit einer wohldisciplinierten Armee zu messen, die auf dem Schlachtfelde zu Hause war und für die Ehre ihres Vaterlandes kämpfte! Große Heldenthaten haben ja nun freilich die Aankees nicht vollbracht, und der Hunger sowie die stnanziellen Schwierigkeiten auf spanischer Seite waren ihr Hauptverbündeter. Aber im allgemeinen sprachen sich bekanntlich auch europäische Fachleute durchaus nicht wegwerfend, sondern sehr anerkennend über die Leist­ungen der amerikanischen Soldaten aus. Die Vereinigten Staaten haben also neben den materiellen Erfolgen auch moralische erfochten, die nicht gering anzuschlagen sind. Das Einheimsen der ersteren macht jedoch größere Schwierig­keiten, als man sich anscheinend im Weißen Hause zu Washington vorgestellt hat.

Es gab eine ganze Anzahl von Staatsmännern in der nordamerikanischen Union, welche sich entschieden gegen eine Expansionspolitik ihrer Regierung aussprachen, aber ihre Gründe schlugen nicht durch, trotzdem die Thatsachen zeigen,

wie berechtigt erstere waren. Hätten sich die Vereinigten Staaten mit der Befreiung Kubas und der Annexion der übrigen spanischen Inseln im westindischen Archipel begnügt, sie wären heute aller Sorgen ledig. Die Besitznahme der Philippinen scheint ihnen eine Reihe von Schwierigkeiten zu bringen, deren Ende noch gar nicht abzusehen ist. Unsere Leser wissen aus den neuesten Telegrammen, daß die Lage auf den Philippinen immer kritischer wird. Als die Eingeborenen unter der Führung Aguinaldos sich gegen die Spanier auf­lehnten, da strebten sie nicht etwa einen Wechsel der Herren an, sondern sie wollten völlige Unabhängigkeit erringen, und so war denn von vornherein das Verhältnis zwischen Amerika­nern und Eingeborenen nicht besonders herzlich, da die letzteren instinktiv an der Uneigennützigkeit ihrerBefreier" zweifelten. Führt Aguinaldo seine Drohung aus und be­kämpft die Amerikaner offen, dann dürfte diesen der Besitz der asiatischen Inselgruppe gründlich verleidet werden, und mancher Dollar muß dahingegeben werden, an dem der Aankee doch mit ganzem Herzen hängt. Mag auch schließlich der Erfolg auf Seiten der Union bleiben, die großen Auf­wendungen, welche nötig sind, um denselben zu sichern, sind aber eine Zugabe, welche man jenseits des altantischen Ozeans recht schmerzlich empfinden wird. (xx)

Deutscher Reichstag.

8. Sitzung am 11. Januar. 1 Uhr.

Am Bundesratstische: Graf Posadowsky.

Auf der Tagesordnung sieht die Wahl von sieben Mitgliedern zu der Reichskommission für Arbeiterstatistik. Es werden wiedergewählt die Abgg. Jakobskötter (kons.), Hitze (Centr.), Letocha (Centr.), Schmidt (Elberfeld) (fr). Vp.), Mol kenb uhr (Soz.), ferner neugewählt die Abgg. Bauermeister (Rp.) und Hehl zu Herrnsheim (natlib.) Ferner werden die Mit­glieder der Reichsschuldenkommission wiedergewählt.

Es folgt die Fortsetzung der Besprechung der Interpellation v. Wangen heim (betr. angebliche Fleischnot.)

Abg. Stolle (Soz.) verbreitet sich ausführlich über die Fleischnot. Die Regierung habe nicht nur die In­teressen der Viehzüchter zu schützen, sondern sie habe in erster Linie die Pflicht, die Interessen der armen Leute zu schützen. Kritik üben müsse er noch an dem sächsischen Landeskulturrat, der die Fleischnot leugne. Durch diese ganze Politik werde auch das Interesse der Kleinbauern nicht nur nicht gefördert, sondern geschädigt. (Lachen rechts). Uebrigens existiere gar keine so große Seuchengefahr, wie sie hier immer vorgeschützt werde.

Abg. Nißler (kons.) führt demgegenüber aus, daß gerade die kleinbäuerlichen Schweinemäster ein Interesse

hätten an der Abwehr der Seuchengefahr vom Auslande, sowie daran, daß die Preise nicht zu niedrig seien. (Beifall rechts). Hier handele es sich nicht um eine Partei-, sondern um eine Existenzfrage. (Bravos.) Ein Staat, der seine Landwirtschaft schütze, sei unbesiegbar. (Beifall rechts).

Staatssekretär Graf Posadowsky sucht statistisch nachzuweisen, daß die Fleischnahrung pro Kopf in den letzten Jahren in Deutschland nicht gefallen, sondern gestiegen sei. Redner wendet sich nunmehr gegen die Ausführungen des Abg. Stolle, der leugne, daß in Holland Viehseuchen seien. Aber die dortige amtliche Statistik ergebe für Holland im Jahre 1898 5270 Fälle von Maul- und Klauenseuche und mehrere hundert Fälle von Schweineseuchen.

Abg. Paasche (nl.) führt aus, aus der ganzen Agi­tation der Gegner sei eine lächerliche Maus herausgekommen, nachdem man Monate lang so gethan, als wenn die Arbeiter verhungern müßten, und als wenn das Volk von den Agrariern ausgesogen würde. (Ruf: Sehr richtig!) Die Petition der Stadt Berlin sei das Maximum dessen, was man einer Volksvertretung bieten dürfe. Für das Ausland habe man alles übrig, ob aber die deutsche Viehzucht zu­grunde gehe, darum kümmere man sich nicht. (Widerspruch links, sehr richtig rechts).

Abg. Dr Roesicke (Bund der Landwirte) meint, die ganze Fleischnotfrage sei von der gegnerischen Presse auf­gebauscht worden, und zwar aus Anlaß der preußischen Landtagswahlen. (Sehr richtig! rechts). Die Grenzen dürften erst wieder aufgemacht werden, wenn das Ausland absolut seuchenfrei sei. (Gelächter links). Die contingen- tierte Zulassung von Schweinen nach Oberschlesien sei ja ein Uebelstand, aber doch immer noch der unbeschränkten unkontrollierten Einfuhr vorzuziehen.

Abg. Müller-Waldeck (Antis.) ist der Ansicht, daß die heimische Landwirtschaft wohl dahin gebracht werden könne, daß sie die Nachfrage nach Fleisch in Deutschland zu decken vermöge. Er hoffe, daß die Regierung auch dem Kleingewerbe dasselbe Wohlwollen zuwenden werde, wie der Landwirtschaft.

Abg. Stephan-Beuthen (Centr.) tritt den Aus­führungen des Abg. Roesicke entgegen, indem er betont, er meine, daß unbedingt Rücksichten auf das Ernährungsbe­dürfnis des Volkes genommen werden müßten. Eine direkte Schließung der russischen Grenze sei doch nicht angängig, das verlange nicht einmal die Interpellation Wangenheim. Es sei Thatsache, daß Oberschlesien und Schlesien nicht im Stande seien, den Bedarf des oberschlesischen Jndustriebezirks an Schweinefleisch zu decken. Die Einfuhr aus Rußland sei nicht zu entbehren. Wenn in Beuchen in den letzten Wochen von dem Kontingent nicht in seinem vollen Umfange Gebrauch gemacht worden sei, so liege das nur daran, daß dort die Schweinepreise im Vergleich zu früher jetzt ganz

Das neue vürgerliche Aechl in Kessen.

(Nachdruck verboten.) Einleitung.

Am 1. Januar 1900 tritt das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. Die seither nur im Gebiete des Straf-, Handels­und Prozeßrechtes bestehende nationale Rechtseinheit wird hiermit für das ganze Deutsche Reich auch auf das Civil- recht ausgedehnt. Gegenwärtig haben nicht nur die einzelnen deutschen Bundesstaaten ihre eigenen Gesetze, sondern auch innerhalb der Bundesstaaten selbst herrscht die größte recht­liche Mannigfaltigkeit und Verwirrung.

Am stärksten ist die Nechtszersplitterung gerade in unserem engeren Vaterlande, im Großherzogtum Hessen, von einigen bayerischen Bezirken abgesehen. Nicht weniger als 20 verschiedene Rechtsquellen haben zurzeit im Groß­herzogtum Hessen Anspruch auf Giltigkeit, wir nennen nur das gemeine Recht römischen Ursprungs, den französischen codo civil, das Landrecht der oberen Grafschaft Katzen­elnbogen, das Erbacher Recht, die Solmser Landesordnung, das Mainzer und das Kurpfälzer Landrecht, die Riedesel'schen Verordnungen u. s. f. Diese Rechtszerrissenheit erklärt sich aus der geschichtlichen Entwickelung des Hessenlandes. Eine verhältnismäßig große Zahl kleinerer, bisher selbständiger Gebiete oder einzelner Gebietsteile sind dem Kern des hessischen Länderbesitzes angegliedert worden. Die meisten von ihnen besaßen bei ihrer Einfügung in den größeren Staatsverband ein eigenartig gestaltetes bürgerliches Recht. Dieses partikulare Recht besitzen sie im wesentlichen auch

heute noch als geltendes Recht, da es zur Schaffung eines einheitlichen Zivilgesetzbuches für das Großherzogtum trotz mancher Anläufe nicht gekommen. (Vergl. hierüber auch die treffliche Schrift von Prof. A. B. Schmidt:Die ge­schichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts in Hessen.") Bei dieser großen Zersplitterung ist die Schöpfung des Bürgerlichen Gesetzbuches gerade für Hessen eine außer­ordentliche Wohlthat. Denn sie giebt nicht nur dem Deutschen Reich die nationale Rechtseinheit, sie erhebt vor allem auch das Großherzogtum aus der Misere der rechtlichenKlein­staaterei" auf die Höhe des rechtlichen Einheitsstaates.

Die Aufgabe der deutschen Einzelstaaten ist es nun, die Einführung des neuen Rechtes in ihrem Gebiete vor­zubereiten. Dies geschieht durch die sog. Ausführungs­gesetze. Bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Bundesstaaten mußte die Regelung mancher Gegen­stände der Landesgesetzgebung vorbehalten bleiben; sodann sind die bestehenden Landesgesetze in ihrem Verhältnisse zum Bürgerlichen Gesetzbuch von neuem durchzusehen und hiernach teils abzuändern, teils aufzuheben; endlich sind Vorschriften für den Uebergang vom alten zum neuen Recht zu erlassen: dies alles ist die Aufgabe der Ausführungsgesetze.

Nachdem einzelne Bundesstaaten bereits vorangegangen, ist nunmehr auch das hessische Ausführungsgesetz vom Ministerium fertigfestellt worden. Es enthält 277 umfang­reiche Artikel und verkörpert eine hohe Summe von juristi­schem Scharfsinn, Fleiß und Tüchtigkeit. Wie einerseits aus dem Entwürfe der Wunsch des Gesetzgebers spricht, berechtigte, in den Verhältnissen wurzelnde Eigentümlichkeiten

des hessischen Rechts zu schonen, so drückt andererseits der nationale Gedanke dem Entwurf sein Siegel auf, der Ge­danke, daß es nun die Pflicht der Einzelstaaten ist, in ihren Ausführungsgesetzen durch Anschluß an das in den anderen Staaten geltende Recht die Rechtseinheit zu fördern; ein Gedanke, dessen Durchführung sich auch vom praktischen Standpunkt aus dringend empfiehlt, zumal da manche Gegenstände, die u. E. eine einheitliche Regelung wohl vertragen hätten, im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht be­handelt sind.

Das hessische Ausführungsgesetz wird gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, also am 1. Januar des nächsten Jahres, in Kraft treten. Das Ausführungsgesetz ist für die hessische Bevölkerung von einschneidender Be­deutung, denn seine Bestimmungen greifen am nächsten und unmittelbarsten in das tägliche Leben der Bewohner des Großherzogtums ein. Die für die Bevölkerung wichtigsten Vorschriften des Ausführungsgesetzes darzulegen, ist die Aufgabe der folgenden Artikel.

I. Das Recht der Personen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird der Mensch mit dem vollendeten 21. Lebensjahr volljährig. Aus­nahmsweise kann ein Minderjähriger, der das 18. Lebens­jahr vollendet hat, durch Beschluß des Vormundschafts­gerichtes, also des Amtsgerichtes, für volljährig erklätt werden. Doch gestattet das Bürgerliche Gesetzbuch, daß statt des Vormundschaftsgerichtes auch andere als gerichtliche Behörden" hierfür als zuständig erklärt werden. In