Ausgabe 
9.3.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

M> Sie

ung von

letlcii

Donnerst«« den 9. März

Erstes Blatt.

Rr. 58

189»

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

monatlich 75 Pjg. mit Bringerlohn.

Sri Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich

Aezugspreis vierteljährlich

Alle Anzeigen-VermittlunzSstellen beS In- und AnSlaode» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Die Gießener Kamilieudkätter »erben dem Anzeiger »ächentttch viermal brigelkgt.

»«nähme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden log erscheinenden Nummer bis vorm. 10 llhr.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hefßfche Zandwirt, Klätter für hessische UalbsKunde. _____________

Adreffe für Depeschen: Anzeiger chleßen.

Fernsprecher Nr. 51.

fitebaltion, e^ebition unb Druckerei:

Schntstraße Ar. 7.

ten Süssstoff.

Jucker

1200

e!

kkate kenntlichen ihandlungen.

rtigft triebnw ölen Dose.

Scntner- W

[mar bnn t die Büch hiil! sei Helle der Stelle, ie schnelle, »er in den mislen ik

ippingen.

170 AiL ®K»L

WH

ER . rankfurt1'1 .eässfi** ---

Dhtttz- n

lll

l!t

galten bU>-

Bttd ,?

|t

1881

l899,

Silberrenle jsld.'M ngiestll

'S»**

AmtlicherMl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Pos. I 3a der Bestimmungen des Bundesrats über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien haben wir aus Antrag der Gießener Bäckerinnung für die hiessge Stadt und das laufende Jahr die Ueberarbeit an folgenden Tagen gestattet:

30. März, 1. und 4. April, 19., 20. und 24. Mai, 17. Juni, 1., 15. und 29. Juli, 7. August, 23. September, 7. und 21. Oktober, 4. November, 21., 22., 23., 29. und 30. Dezember.

Es ist jedoch an diesen Tagen zwischen den Arbeits­schichten eine ununterbrochene Ruhe von mindestens zehn Landen im ersten Lehrjahre und mindestens 9 Stunden im zweiten Lehrjahre zu gewähren.

Gießen, den 4. März 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Das Großh. Ministerium des Innern hat den Direktionen hcs Landwirtschaftlichen Bezirksvereins Mannheim und des Baisischen Rennvereins die Erlaubnis erteilt, die Lose einer md Anlaß des Frühjahrs-Haupt-Pferde- und Rindvieh- Viorktes in Mannheim am 1. und 2. Mai und der am 30. April, 1. und 2. Mai 1899 stattfindenden Pferderennen' zu veranstaltenden Verlosung von Pferden, Rindvieh, Gold- ivdSilberpreisen, landwirtschaftlichen Maschinen und sonstigen zriverblichen Gegenständen für Haus- und Landwirtschaft iliAirhalb des Großherzogtums zu vertreiben. Nach dem von her zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 100000 Lose ä 1 Mk. ausgegeben und müssen 60000 Mk. M Ankauf von Gewinnsten verwendet werden.

Gießen, den 6. März 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Kunstgewerölicher Unterricht.

Im Anschluß an die technische Mustersammlung und korbildersammlung des Landesgewerbevereins soll in dem Mnstgebäude der Centralstelle für die Gewerbe zu Darm- #t ein

Kunstgewerblicher Zeichen- und Modellier- Unterricht migerichtet werden.

Der Lehrplan umfaßt: Zeichnen und Malen nach Aaturformen, die menschliche Gestalt und Gewandstudien. Modellieren in Thon, Plastelin und Wachs. Bearbeitung ein Entwürfen und Modellen für die Praxis nach dem Be­rni der Schüler. Vortrag über plastische Anatomie.

Der Unterricht eignet sich insbesondere für Bild- inicr (Stukkateure, Steinmetze, Schnitzer), Töpfer, Ciseleure, Ald- und Silberarbeiter, Kunstschlosser, Kunstgewerbliche Hichner und Maler, Lithographen, ebenso für Damen, «lche sich berufsmäßig ausbilden wollen.

Handwerksmäßige und technische Vorkenntnifse werden miausgesetzt. Junge Lehrlinge sind ausgeschloffen.

Die Dauer des Unterrichtes ist auf45 Monate, halbjährlich, mit wöchentlich 5 halben Tagen vorgesehen, der Äkgiitn ist auf 17. April d. I. festgesetzt.

Das Unterrichtsgeld beträgt monatlich 1 Mk. für jHem halben Wochentag, jedoch bei Besuch des ganzen Kurses höchstens 20 Mk. halbjährlich.

Anmeldungen sind bis 1. April 1899 an die unterzeichnete Sdjöirbe zu richten, woselbst nähere Auskunft erteilt wird.

Großh. Centralstelle für die Gewerbe.

Noa ck.

Deutscher Reichstag.

51. Sitzung vom 7. März. 1 Uhr.

'Der Abg. von Arnswalde-Böhme (Welfe) ist fltkm infolge Schlaganfalls gestorben. Sein Andenken viid von dem Hause in üblicher Weise geehrt.

'Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung h'ktWesetzentwurfes betr. die gemeinsamen Rechte h'tt Besitzer von Schuldverschreibungen.

Staatssekretär Nieberding empfiehlt den Entwurf. Dem Schuldner stehe eine große Zahl ihrer Person nach unbekannter Gläubiger gegenüber, die zwar übereinstimmende Jntereffen haben, sich aber bei einer Gefährdung derselben nicht, oder nur schwer zu gemeinsamem Handeln zusammen­finden können. Um hierfür den Weg zu eröffnen, sei eine rechtliche Organisation der Schuldverschreibungs-Besitzer nötig.

Abg. v. Strombeck (Centr.) vermißt in dem Ent­würfe Maßnahmen zum Schutze der Minorität.

Abg. Büsing (natl.) beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission mit der Bedingung, daß in dieser nicht zu viel Juristen sitzen dürften, und daß namentlich auch die Landwirtschaft in derselben vertreten sein müsse. Den Vorwurf des Vorredners, daß die Minorität nicht ge­nügend geschützt sei, verstehe er nicht. Die Minorität sei vor allem geschützt durch § 1, demzufolge nur solche Be­schlüsse gütig seien, welche zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger gefaßt seien.

Abg. Schrader (frs. Vg.) hält in Bezug auf die Ausdehnung des Gesetzes einige Aenderungen für angezeigt, und heißt dasselbe im übrigen willkommen.

Abg. Lenzmann (frs. Vp.) hält das Gesetz eigentlich für überflüssig und wegen der Bindung der Minorität durch Majoritätsbeschlüsse für bedenklich. Es sei ja möglich, daß sich aus dem Entwürfe etwas gutes herausschälen lasse, aber vollkommen sei er keinesfalls.

Abg. Beckh (frs. Vp.) ist im Gegensätze zum Vor­redner der Ansicht, daß das Gesetz einem längst vorliegenden Bedürfnis entspreche.

Hierauf geht der Gesetzentwurf an eine Kommission.

Es folgt die erste Lesung des Entwurfes eines Hypothekenbankgesetzes.

Staatssekretär Nieberding betont das Bedürfnis für ein solches Gesetz und empfiehlt dasselbe mit warmen Worten.

Abg. Rettich (kons.) erklärt, seine Freunde seien mit den Grundzügen und auch mit den wesentlichen Bestimmungen der Vorlage einverstanden. Fraglich sei jedoch, ob es richtig sei, eingetragenen Genossenschaften den Hypothekenbankbetrieb zu untersagen, wie dies § 2 thue. Beim § 12 müsse er die Beleihung auch von Baustellen bemängeln, und schließlich bemängele er noch den § 19, der von den Bestimmungen über Amortisation handele. Im ganzen aber billige er nebst seinen Freunden den Entwurf.

Abg. Büsing (nl.) erklärt ebenfalls, seine Freunde ständen im wesentlichen auf dem Boden der Vorlage, die ein Bedürfnis sei. Redner geht die Vorlage in ihren Einzel­heiten ausführlich durch.

Abg. Spahn (Centr.) will die Aufsicht nicht dem Reiche übertragen, sondern, wie die Vorlage wolle, den Einzelstaaten gewahrt wissen. Im großen und ganzen seien seine Freunde mit der Vorlage einverstanden.

Abg. Munckel (frs. Vp.) erklärt gleichfalls das Ein­verständnis seiner Freunde mit der Vorlage im wesentlichen. Abänderungsbedürftig sei dieselbe aber namentlich insoweit, als nach den vorliegenden Bestimmungen bei einer neuen Bank die Pfandbriefausgabe eigentlich unmöglich sei. In der Kommission werde eingehend zu erwägen sein, ob Staats­oder Reichs-Aufsicht eingeführt werden müffe.

Abg. Gamp (Rp.) glaubt, in der Aufsichtsfrage, auch bezüglich der Anweisungen über die Wertermittelungen, werde das Centrum etwas nachgiebiger sein und in die Reichsaufsicht in irgend einer Form einwilligen müssen.

Abg. Hahn (Bd. d. Landw.) in Uniform, wünscht die Bestellung des Pfandhalters in anderer Weise, als dies hier vorgeschlagen sei und will, wie schon der Abg. Rettich, die Bestimmung im § 2 gestrichen wissen, wonach Genossenschaften der Hypothekenbankbetrieb untersagt sein soll.

Abg. Calw er (Soz.) sieht im allgemeinen in der Vor­lage zweckmäßige Verbesserungen des bestehenden Zustandes.

Präsident Graf Ballestrem bemerkt: Der Herr Vor­redner hat in seiner Rede von einem Mitgliede des Hauses, welches wegen militärischer Hebungen in Uniform hier an­wesend ist, als von einem Leutnant gesprochen. Diese Be­zeichnung ist zwar harmlos, aber unpassend. (Heiterkeit.)

Abg. Schrader (frs. Vg.) spricht sich für Reichs­aufsicht aus.

Die Vorlage geht an dieselbe Kommission wie die vorige Vorlage.

Nächste Sitzung: Donnerstag 1 Uhr. Tages-Ordnung: Erste Lesung der lex Heinze. Wahlprüsungen.

Schluß 5y4 Uhr.

Deutsches Keich.

Aus Elsaß Lothnugeu, 7. März. (Die finanzielle Lage der Bevölkerung im Reichsland) wird nament­lich von deutschfeindlicher Seite immer wieder als sehr un­günstig geschildert. Daß dies stark übertrieben ist, läßt sich aus dem Ergebnis der Erbschaftssteuer entnehmen, bei der die Höhe der Verschuldung ziffermäßig festgestellt wird. Im abgelaufenen Jahre waren 40 pCt. der Erbschaftsfälle über­haupt ohne Schulden; diese bezifferten sich in der Zeit von 1889 bis 1898 durchschnittlich auf 10,71 Prozent der zur Besteuerung gelangten Vermögen. Jedenfalls berechtigen diese Ziffern nicht zu einer pessimistischen Auffassung der Finanzlage der reichsländischen Bevölkerung. Bestätigt wird diese Annahme durch das stete Anwachsen der Sparkaffen­einlagen und das Steigen des Preises der Grundstücke. Zur Förderung des Meliorationswesens sind dank der günstigen Finanzlage unseres Landes für das nächste Etats« jahr wieder ganz bedeutende Summen vorgesehen. Die wich­tigsten Arbeiten beziehen sich auf die im Ganzen 1,540,000 Mk. in Anspruch nehmende Verbesserung des Zornriedes, Be- wäfferung der Hardtgegend, Herstellung eines Schutzdammes an den Stauweihern im Alfeld und am Lauchensee, Re­gulierung der Brensch, Seille, Jll, Doller und Ehn, sowie auf den Umbau des Staudammes am schwarzen See. Für Zuschüsse zu den bekanntlich vom Reich zu erbauenden Eisen­bahnen sind 940,100 Mk. vorgesehen. Sämtliche Summen werden aus den laufenden Einnahmen gedeckt.

Ausland.

Paris, 6. März. Auch der Schluß der E n t h Ü l l u n g e n Esterhazys wird jetzt im LondonerDaily Chronicle" veröffentlicht, namentlich auch eine genaue Schilderung, wie der angebliche Brief des italienischen Militärbevollmächtigten Panizzardi an Schwartzkoppeu von Oberstleutnant Henry gefälscht sein soll. Aus den Angaben, die Esterhazy an­läßlich seiner Vernehmung vor dem obersten Gerichtshof gemacht hat, verdient die nachstehende schon deshalb Be­achtung, weil ihre Richtigkeit urkundlich festgestellt ist. Der Präsident Löw hielt Esterhazy vor, er habe sich dem eng­lischen Journalisten Strong gegenüber als Verfasser des Bordereau bekannt. Esterhazy erwiderte, Strong, der frühere Pariser Korrespondent des LondonerObserver", habe ihn für ein Konsortium englischer Zeitungen zu einer Reihe von Aufsätzen gegen den sranzösischen Generalstab bestimmen wollen. Er sei darauf nicht eingegangen und habe denObserver" verklagt, als dieser neben andere» falschen Nachrichten die Erfindung betreffs seiner Urheber­schaft des Bordereau gebracht hatte. Die Folge der Klage sei gewesen, daß Frau Beer, die Eigentümerin desOb- servcr", ihm eine Entschädigung von 10000 Mk. gegeben, die Kosten der Klage getragen unb sich gleichzeitig von Herr» Strong getrennt habe. Was bie parlamentarische Be­handlung der Sache betrifft, so hat der sozialistische Depu­tierte Fourniöre vorläufig die angekündigte Interpellation zurückgezogen, mit der Begründung, daß unmittelbar bevor­stehende Zwischenfälle über die Rolle des GeueralstabeS in dem Esterhazy-Zola-Prozeß Licht verbreiten würden.

Die Regierung erklärte am Montag zur Maskat- Frage in der Kammer, daß das britische Kabinet sein aufrichtiges Bedauern über den Vorfall in Maskat aus­gedrückt habe und daß beide Regierungen in aufrichtig ver­söhnlichem Sinne über die Abgrenzung ihrer Besitzungen i« Afrika unterhandeln, um vertragsmäßig eine dauernde Ver­ständigung zu erreichen. Der Minister des Aeußern, Delcaffs, dankte dabei der Kammer, daß diese der Negierung Zeit gelaffen habe, schnell und vollständig Genugthuung zu be­kommen, während einige, glücklicherweise nur sehr wenige Zeitungen, sich auf die Nachricht von diesem Zwischenfall gestürzt hätten, um einen neuen Rückzug vorauszusagen, gleichsam als wollten sie sich schon im voraus an der Demütigung ihres Landes laben. (Lebhafter Beifall.)

Kskales mW MsvinMes.

Gießen, den 8. März 1899.

Ernannt wurde am 25. Februar August Köhler zu Alzey zum Pedellen bei der Realschule und dem Pro- gymnasium zu Alzey, am 1. März Nikolaus Heinz zu Bingen zum Kreisamtsgehilfen bei dem Kreisamte Bingen.

** Stabtthealer. Morgen (Donnerstag den 9. d.M.) tritt Herr Hofschauspieler Peppler von Hannover zu« letzte» Male in dieser Saison als Gast auf der hiesigen