auf den Wangen der drei jungen Leute aufsteigen, während der Oberstaatsanwalt einen Augenblick in sichtlicher Um gewißheit war. Jedermann fühlte die Situation dieses würdigen Herrn mit, der sich durch seine vornehme Ruhe, durch die Sachlichkeit seiner Ausführungen als ein Jurist ersten Ranges erwiesen hatte, aber gezwungen war, bei seinem ersten forensischen Auftreten in Berlin eine Sache zu übernehmen, die er selbst nicht vorbereitet hatte. Zweimal ging der Gerichtshof ins Beratungszimmer zurück. Als beim ersten Wiedereintritt Herr Denso die weitere Jnhaft- haltung der Drei erklärte, ging ein bedauerndes „Oh" durch den Saal — aber es war nur ein Mißverständnis gewesen; man sah vom Zuschauerraum aus Herrn Landgerichtsrat Queck, der durch zahlreiche Verhörfragen schon immer sein großes Interesse an der Sache bezeugt hatte, nochmals eindringlich mit dem Herrn Vorsitzenden reden — das Kollegium trat zum drittenmale zurück, aber nach wenigen Sekunden verkündete Direktor Denso den endgiltigen Beschluß. Der eigentliche Schluß der Sitzung wurde ganz überhört; die Zeugen, der Sachverständige Graf Reventlow drängten nach der Anklagebank, sie begrüßten dort ihre vor Glück strahlenden Freunde — es war ein beständiges Händeschütteln, Glückwünschen, Danken. Das v. Kröcher'sche Eltcrnpaar schien einen Augenblick zu zögern, deutlich kämpfte auf dem Antlitz des greisen Generals das Vatergesühl mit dem Bewußtsein der Disziplin, des Dienstordnungssinnes — er hielt seine Gemahlin zurück, als wisse er nicht, ob er das formale Recht habe, seinem Sohne die Hand zu drücken — endlich, als er sah, die Sitzung war endgiltig beendet, traten auch die Beiden heran zur herzlichsten Begrüßung des wenigstens von dem Schlimmsten, dem Ruf eines Falschspielers, befreiten Sohnes.
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Die drei Angeklagten, welche sich seit gestern auf freiem Fuße befinden, habe sich heute pünktlich eingefunden. Leutnant von Gersdorff teilt schriftlich mit, daß er in Allenstein krank liege und nicht erscheinen könne. Im übrigen könne er über Herrn v. Kayser nur das beste Zeugnis fällen. Das Gericht beschließt die kommissarische Vernehmung des Zeugen, welcher ein Verteidiger sowie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnen wollen. Der Präsident teilt alsdann mit, daß der Klubdiener Anton aus Frankfurt a. M. eingetroffen ist und chm angezeigt habe, daß er absolut nichts auszusagen habe. Rechtsanwalt Dr. Seiko will auf das Zeugnis verzichten. Der Oberstaatsanwalt möchte wissen, weshalb der Zeuge hierher zitiert ist. Die Verteidiger bitten, die Verhandlung morgen auszusehen, damit sie Zeit zur Sichtung des umfangreichen Materials hätten, um das Beweisthema diesem Zeugen benennen zu können Nach kurzer Beratung beschließt das Gericht, morgen nicht zu verhandeln. Graf Königsmark und Hauptmann von Unger stellen einiges in ihrer gestrigen Aussage richtig. Landrat von Wackerbarth stellt dem Angeklagten von Kayser ein sehr günstiges Leumundszeugnis aus, desgleichen Geh. Regierungsrat a. D. Pfeiffer und Regierungsrat von Wuthner. Zeuge Föltzer, Chefredakteur des „Sporn" bekundet, daß er mit dem Bruder des Angeklagten von Kayser bekannt sei. Herr v. Manteuffel hat dem Zeugen bei einem Rennen gesagt, er möge die Herren des Klubs warnen, da in demselben unlautere Elemente verkehrten. Zeuge hat einigen Offizieren diese Warnung übermittelt.
Der nächste Zeuge ist der Herausgeber des „Kleinen Journal", Dr. Leipziger, welcher bekundet, daß Herr von Kayser für das „Kleine Journal" Artikel aus der Gesellschaft geschrieben habe. Nach dem Erscheinen der Artikel im „Berliner Tageblatt" seien von Kayser und von Kröcher zu ihm gekommen und hätten ihn gebeten, einen Gegen-Artikel zu veröffentlichen. Der Artikel sei am 2u. September erschienen. Am 22. September erhielt der Zeuge einen Brief von Herrn von Manteuffel, in welchem dieser dem Zeugen mitteilt, daß gegen Dr. Kornblum keine Ermittelung schwebe. Er überließ es dem Takt des Zeugen, die Richtigstellung zu bringen. Dr. Kornblum sei ein hochangesehener Gentleman und es wäre ein Akt der Gerechtigkeit, die angegriffene Ehre desselben wieder herzustellen. Zeuge Manteuffel erklärt, es habe allerdings gegen Dr. Kornblum ein Ermittelungs-Verfahren geschwebt wegen gewerbsmäßigen Glücksspieles. Er, Zeuge, habe aber ein Interesse daran, daß keine Meldung von dem Ermittelungsverfahren in die Oeffentlichkeit drang. In erregten Worten meist Dr. Leipziger vom Standpunkte der Presse aus, es als ungeheuerlich zurück, daß der Kriminalkommissar von Manteuffel aus Dank für erwiesene Gefälligkeiten eine ganz falsche Meldung in die Presse lanziere. Rechteanwalt Dr. Schachtel fragt, wie es möglich sei, daß die Verhaftung des Herrn von Kayser stattgefunden und die Untersuchungshaft 8 Monate dauern konnte Denn Herr von Manteuffel sei der einzige, der gegen Herrn v. Kayser Ermittelungen angestellt habe und auf dessen Ermittelungen beruhe die ganze Anklage. Herr von Manteuffel habe aber hier unter seinem Eide erklärt, daß gegen von Kayser von keiner anderen Seite Verdächtigungen erhoben worden seien. Zeuge v. Manteuffel sagt aus, daß er für die Verhaftung nicht die verantivortliche Stelle sei. Ueber die Frage, ob und wer verantwortlich für die Verhaftung sei, entspinnt sich eine sehr lebhafte Erörterung zwischen dem Oberstaatsanwalt, der Verteidigung und Herrn von Manteuffel Die Vernehmung des Zeugen Dr. Leipziger wird alsdann beendet. Derselbe schildert ebenso wie gestern Graf Königsmark das Zustandekommen des Artikels im „Kleinen Journal," der von den fehlenden Zeugen handelt. Zeuge von Werner war zwei oder drei mal bei den Harmlosen. Die Herren von Kayser un^ von Kröcher hätten gewonnen und auch verloren. Auffälliges sei beim Spiel nicht passiert. Zeuge Vize-Konsul a. D. Moos hat nur vor ber Eröffnung des Klubs bei den Harmlosen gespielt. Die Angeklagten kennt
er aus der letzten Zeit. An den Angeklagten von Kayser hat er verloren und schuldet ihm noch jetzt 1060 Mk. Zeuge habe einmal bei Hecht den Wolff die Bank halten sehen. Wolff habe stark gewonnen, aber sonst habe er nichts auffallendes gemerkt. Der Geleimte sei an diesem Abend Kornblum gewesen. Der Wagemut Kornblums sei ihm aufgefallen. An jenem Abend seien aber die drei Angeklagten nicht zugegen gewesen. Es tritt nun die Mittagspause ein.
In der Nachmittagssitzung des Spielerprozesses wurde das Protokoll der ersten gerichtlichen Vernehmung des Grafen Königsmark verlesen, um die Abweichungen der Aussagen dieses Zeugen festzustellen. Der Präsident fragt nach der Verlesung den Zeugen Grafen Königsmark, ob diese beeidete Aussage richtig sei. Der Zeuge antwortet: das Tatsächliche halte ich aufrecht. Zeuge General-Major von Kröcher hält es für unmöglich, daß er gesagt habe, sein Sohn sei ein gewerbsmäßiger Glücksspieler. Weiter erklärt er, es könne ja möglich sein, daß Herr von Mantenfell seine Aeußerungen mißverstanden habe. Zeuge Landgerichtsrat Herr erklärt, daß er die Aussage des Grafen Königsmark mit der größten Sorgfalt zu Protokoll genommen habe. Dieselbe sei der Hauptgrund gewesen, die Verfügung betreffend die Verhaftung der drei Angeklagten zu erlaffen. Zeuge Freiherr von Schrader bekundet über sein Zusammentreffen mit dem Angeklagten von Kröcher und Wolff auf der Promenade in Wiesbaden und macht Aussagen über das Spiel, das in Wiesbaden zwischen ihm, seinem Vetter, Herrn von Kröcher, von Schachtmeier und Wolff gemacht wurde Auffälliges habe er dabei nicht bemerkt. Die Zeugin, Schauspielerin Kussinger, welche drei Wochen ein Verhältnis mit dem Angeklagten von Kröcher hatte, erklärt, dieser habe mit ihr nicht viel ausgegeben. Nach weiteren unwesentlichen Vernehmungen wird die Verhandlung auf Montag vertagt.
Mainz, 5. Oktober. Die Wirtin Vogtmann aus Worms, welche mittels Gift ihren Mann beseitigen wollte, wurde heute vom Mainzer Schwurgericht zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Frau hatte ein Verhältnis mit einem Unteroffizier, welcher ihr auch das Gift verschaffte.
Rostock, 6 Oktober. Die Strafkammer verurteilte wegen Säbelzweikampfes den Rechtskandidaten Grafen Schwerin und den Kandidaten der Medizin Brix zu je 5 Monaten, den Kartellträger Referendar v. Bülow zu 10 Tagen Festung.
Krotoschiu, 5. Oltober. Die hiesige Strafkammer verurteilte den Lehrer Kaeser aus Kochalle bei Zduny wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes in acht Fällen zu 15 Tagen Gefängnis und 500 Mk. Buße. Beantragt waren 6*/, Monate Gefängnis und 1000 Mk. Buße. Das Gericht sah als mildernd an, daß die Schulklaffe überfüllt war.
Heer und Marine.
Berlin, 2. Oktober. Das neue bis zum 30. Juni 1900 dauernde Studienjahr der Kriegsakademie hat begonnen. Es sind dazu 411 Offiziere aller deutschen Kontigente mit Ausnahme des bayerischen, das seine eigene Akademie in München hat, kommandiert. Dem ersten Jahrgang gehören 143, dem zweiten 135 und dem dritten 133 Offiziere an. Auf die Infanterie entfallen 244, die Kavallerie 43, die Fe.dartillerie 85, die Fußartillerie 18, das Ingenieur- und Pionierkorps 20 und die Verkehrstruppen 1 Leutnant. In diesen Zahlen sind 7 Offiziere einbegriffen, die den Vorlesungen des ersten Jahrganges ohne vorher abgelegte Aufnahmeprüfung beiwohnen dürfen. Von fremdherrlichen Offizieren besuchen in diesem Jahre nur 3 griechische Leutnants Pappavasion, Metaxas und Stratigos, die dem 2. Garderegiment z. F. atlachiert sind, die Akademie. Im Lehrpersonal sind gegen die Vorjahre, insbesondere das letzte, ganz erhebliche Aenderungen vorgegangen. Der älteste Lehrer, Generalmajor v Sperling, für Kriegsgeschichte im dritten Jahrgange ist geblieben. Im übrigen erwähnen wir nur, daß Hauptmann Bauer, Kompagniechef im Eisenbahnregiment Nr. 2, als Lehrer ber Verkehrsmittel an bie Stelle bes zum Kommanbeur bes Eisenbahn- reglments Nr. i beförberten Majors v. Cordier getreten ist. Ueber Militärrecht lieft der Geh. Justizrat Renschel vom Generalauditoriat; über Staatsverwaltung Profesjor Dr. Bornhack; über Militärgesundheitspflege der erste Garnisonsarzt Berlins, Oberstabsarzt 1. Klasse Professor Dr. Krock-r. Als neuer Gegenstand ist die Seekriegslehre, vorgetragen durch den Kontreadmiral z. D. Plüddemann, hinzugetreten. Für die Erwerbung und die Erweiterung der Kenntnisse in der französischen und russischen Sprache ist nach wie vor in der ausgiebigsten Weise Sorge getragen: für jeden der drei Jahrgänge sind eine unterste, mittlere und oberste Lehrstufe eingerichtet, in denen elf Professoren, teils Franzosen, teils Russen, aber auch Deutsche wirken.
Tus am 2. Oktober in Kiel eingelaufene russische Kriegsschiff, das Kanonenboot „Giljak", Kommandant Korvettenkapitän Larionoff, stellt einen neuen Typ von Kanonenbooten bar, bie für bie flachen Gewässer unb Flußmündungen in Ostasien bestimmt sind. Der „Giljak" ist kurz, breit, aber dabei sehr hochbordig unb führt eine aus vielen leichten Kanonen bestehende Armierung. Außerbem hat et trotz feiner Kleinheit einen sehr bitten Gefechtsmast, von besten zwei Plattformen bie dort aufgestellten Maschinenwaffen recht gut hohe Flußufer unter <5euer nehmen können. Das Kanonenboot kommt von Libau, will etwa sieben Tage in Kiel bleiben und bann burch ben Kaiser Wilhelm Kanal seine Reise nach Ostasien fortsetzen. Seine Abmessungen sinb: Länge 61 Meter, Breite 11,3 Meter, Tiefgang nur 2,8 Meter, Deplacement 963 Tonnen Die beiben Schrauben werben von den Maschinen von zusammen 1000 Pferbekrästen getrieben, bie Geschwindigkeit beträgt 12 Knoten. Die Armierung besteht aus 1 bis 12 Zentimeter Schnelllabe- kar.one im Bug, 5 bis 7,5 Gentimeter, 2 bis 6,7 Zentimeter, 4 bis 4,7 Zentimeter Schnelllabekanonen unb Maschinenkanonen unb Maximge- wchren. Das Schiff ist 1897 von ber neuen Abmiralitätswerft in Petersburg vom Stapel gelaufen.
Ümist Md Wissenschaft.
* Darmstadt, 5. Oktober. Soeben hat bie bekannte hiesige Buchhanblung H. L. Schlapp einen Antiquariats-Katalog veröffentlicht,
der als eine schätzenswerte litterarische Hülfsquelle einer Besprechung würdig erscheint. Derselbe umfaßt 3527 Nrn., unb zwar: 1) Großherzogtum Hessen unb Provinz Hessen-Nassau, 1706 Nrn. 2) Baben, Rheinpfalz, Nheinlanbe, 277 Nrn. 3) Autographen, 177 Nrn 4) Porträts, 443 Nrn. 5) Stäbteansichten, Karten, Pläne, Histor. Blätter, Militärkostümblätter Heffens, Badens unb der Rheinlande, 922 Nrn. Aus der 1. Abt. heben wir hervor: Nr. 61, Archiv für Hess. Geschichte. Nr. 200—337, Darmstadt. Nr. 1155, Merian, Hessen. Nr. 1674: Zeiller und Merian, Topographiae, aus der 2. Abt.: Nr. 1980, die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der Ritterschaftl. Grundbesitzer der Preuß. Monarchie. Die 3. Abt. enthält zumeist Autographen Hessischer Fürsten und Fürstinnen, die 4. Abt. u. a. Porträts fast sämtlicher Landgrafen und Großherzöge samt deren Gemahlinnen, so z. B. Porträts Ludwig X. und Landgräfin Louise, deren Seltenheit bekannt sind. Die 5. Abt. endlich bringt eine große Anzahl von Stäbteansichten unb Plänen. Besonbers reich ist Darmstadt in Silbern aus alter und neuer Zeit vertreten; speziell erwähnen wir: Mathildengarten (8 Aquarelle), Kranichstein (2 Oelgemälde), Alte Post (Oelbild), der kleine Woog (Oelbild) u. v. a. Mit dieser kurzen Skizzierung müssen wir uns begnügen, wir sagen nur noch, der hübsch ausgestattete Katalog zeugt davon, daß der Herausgeber weder Mühe noch Kosten gescheut hat, das offenbar mit „heißem Bemühen" gesammelte Material zu katalogisieren, um den interessierten Kreisen eine willkommene Gelegenheit zu bieten, ihre Bibliotheken in der Litteratur über das engere Vaterland unter günstigen Bedingungen zu vervollständigen. Auf Befragen hat sich übrigens die genannte Firma bereit erklärt, jedermann alles in dem Katalog Aufgeführte zur Besichtigung gerne vorzulegen.
Kirche und Schule.
* Gegen die preußische Schulorthographie. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" veröffentlicht die Ausführungen, mit denen Professor Siebs-Greifswald auf der Bremer Philologen -Versammlung einer die allgemeine, amtliche Anwendung der preußischen Schulorthographie befürwortenden Resolution des Gymnasialdirektors Schneider-Friedeberg entgegentritt. Herr Siebs bemerkt zu unferm Vergnügen: „Gegen die Annahme der soeben vorgeschlagenen Resolution muß ich auf bas schärfste protestieren, unb ich glaube bas nicht nur für mich, fonbern auch im Namen ber germanistischen Wissenschaft thun zu bürfen. Für bie Schule, ber ja eine Rechtschreibung vorgeschrieben ist, hat bie Art, wie bie Beamten schreiben, keine birelte Bedeutung; übrigens wird der Einfluß der Schule auf die ganze Frage sich mit dem Heranwachsen jüngerer Geschlechter schon von selber geltend machen, falls von Seiten der Beam'en nicht allzu rigoros verfahren wird. Die germanistische Wissenschaft aber hat keine Ursache, für die preußische Schulorthographie besonders einzutreten und ihr Vertrauensvota zu geben. Sie ist geschaffen zu einer Zeit, wo man über die Grundsätze der Regelung teils sich nicht klar, teils nicht einig war, und daher auch das beste Wollen unb Können einzelner nicht zum Ziele führen konnte. Wenn man nun heute noch keine Schreibweise schafft unb es in ben nächsten zwanzig Jahren schwerlich thun wird, so erklärt sich bas nur aus kluger Vorsicht, um nichts burch Uebereitung zu ver- berben; einem jeben Germanisten liegt bie Sache am Herzen. Die Germanistik hat ein Interesse baran, baß bie alten Streitfragen jetzt nicht wieber ausgenommen werben, bevor wir mit erfolgreichen Vorschlägen hervortreten können. Die Mißstände für das Beamtenwesen liegen ja auf der Hand, und wenn die Regierungen etwa durch Duldsamkeit etwas dagegen thun wollen, mögen sie es von sich aus thun; aber von einem Eingreifen unsererseits bitte ich Sie, aus den erörterten Gründen abzusehen und die vorgeschlagene Resolution nicht zu unterstützen."
Aus dem Geschüstslebeu.
Verbotene Früchte! So mancher, welcher gerne seinem Gaumen etwas Gutes gönnen möchte, muß oft mit Bedauern gerade die besten Sachen liegen lassen. Es sind für ihn verbotene Früchte. Er weiß, daß sie zwar süß schmecken, ihm aber nachher unerträgliche Schmerzen verursachen werden, da seine hohlen Zähne es nicht vertragen können. Und doch hätte er es so leicht, seine Zähne gegen Hohlwerden zu versichern, wenn er täglich morgens und besonders auch abends das neue desinfizierende Mund- und Zahnwasser „Kosmin" gebrauchen würde, welches infolge seiner gesetzlich geschützten Eigenart im stände ist, die Zähne vor allen schädlichen Einflüssen zu schützen. Durch seine konservierende Wirkung unb ben überaus erfrischenben Wohlgeschmack wirb „Kosmin-Munbwasser" schon nach kurzem Gebrauche für jeben, ber Wert auf schöne unb gefunbe Zähne legt, unentbehrlich. Flacon Mk. 1,50 mehrere Monate ausreichend. Käuflich in allen besseren Drogerien, Parfümerien, auch Apotheken.
Handel und Verkehr. Uolkswirtschast.
Metze«, 7. Oktober. Marktbericht. Auf dem heutiger Wochenmarkt kosteten: Butter per Pfd. X 0.90—1.10, Hühnereier per St. 7—8 2 St. 14—15 H, Enteneier 1 St. 0—0 H, Gänse-
eier per St. 6—00 Käse 2 St. 5—8 H, Käsematte 2 St. 5—6 Erbsen per Liter 18 Linsen per Liter 29 Tauben per Paar
X 0.70—0.80, Hühner per St. X 1.00—1.20, Hahnen per Stück X 0 60—Lio, Enten per St. X 1.80—2.00, Gänse per Pfund X 0 50—0.60, Ochsenfleisch per Pfd. 68—74 4, Kuh- und Rindfleisch per Pfd. 62—64 Schweinefleisch per Pfd. 66—74 H, Schweinefleisch, gesalzen, per Pfd. 78 Kalbfleisch per Pfd. 64—68 H, Hammelfleisch per Pfd. 50—70 H, Kartoffeln per 100 Kilo 4.00 bis 6.00 X, Weißkraut per St. 00—00, Zwiebeln per Ctr. X 5.00—8.00, Milch per Liter 16 H, Zwetschen per Ctr. 7,00—9,00.
Dauer der Marktzeit von 8 Uhr morgen? bi? 2 Uhr nachmittag?. Während der ersten 8 Stunden der Marktzeit darf im Umherziehen nicht feilgeboten werden.
Bekanntmachung.
Dienstag den 10. Oktober, nachmittags V24 Uhr, soll das Abfallholz an der Johannesstraße und an der Goethestraße, sowie auf dem Trieo an Ott und Stelle meistbietend versteigert werden.
Die Zusammenkunft ist an der Johanneskirche.
Gießen, den 7. Oktober 1899.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
7282 Gnauth.
Bekanntmachung.
Dienstag den 10. Oktober, nachmittags V28 Uhr be ginnend, sollen im Hofe des Büraermeiftereigebäudes einige Gentner gebrochenes Tafel- und Wirtfchafts-Obst und einige Centner zum Houigkocheu geeigneter Birnen, zwei Körbe Tchüttelobft, die Kastanien von den Bäumen an der Grünbergerstraße und die Nüfse an drei Bäumen am Hardtberg öffentlich meistbietend versteigert werden.
Das Obst kommt in Partien von 15 bis 60 Kilogramm zum Ausgebot.
Gießen, 7. Oktober 1899.
Grohherzogltche Bürgermeisterei Gießen.
7231 Gnauth.
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che fchasts - Hrössnung.
Meinen lieben Freunden, Bekannten, sowie verehrlichem Publikum die ergebene Mitteilung, daß ich
heute, Samstag den 7. Oktober er.
meine der Neuzeit entsprechenden
Wirtschafts-Lokalitäten, 1 Kcherstraße 1, eröffne und empfehle la. Bichler-Bier, reiugehalteue Weine und gute Tpeifeu unter Zusicherung reeller Bedienung. 7202
Martin Steinmeyer
Verantwortlicher Redakteur: H. Koegier. — Druck und Verlag der Brühl'schen Universitäts'Buch. und Stcindruckerei (Pietsch Erben) in Gießen.
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