Nationalfahne verwendet werden dürfen. Private dürfen die sächsischen Fahnen überhaupt nicht verwenden.
Paris, 5. September. Das Amtsblatt veröffentlicht heute das Dekret betreffend die Zusammenberufung des Senats als höchsten Gerichtshofs in der Komplott- Angelegenheit. Im ganzen sind 44 Personen in die Affaire verwickelt. Davon befinden sich 25 in Haft, die übrigen sind flüchtig oder befinden sich noch auf freiem Fuß. Der bereits fertiggestellte Bericht des General-Prokurators wird der Untersuchungs-Kommission des Senats, welche aus 9 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Senators Beranger besteht, demnächst zugestellt werden. Die Kommission, welche die Voruntersuchung in der Komplott- Angelegenheit leiten wird, dürfte 5 bis 6 Wochen damit zu thun haben, sodaß die Angelegenheit erst Ende Oktober den obersten Gerichtshof beschäftigen wird. Als Hauptbelastungsgegenstand gelten vorgefundene Listen, in welchen bereits die Beamten bezeichnet wurden, die nach dem Sturz der Republik in die Stellungen der jetzigen Beamten einrücken sollen. Unter den in Aussicht genommenen Persönlichkeiten, die in den Listen aufgeführt sind, befinden sich auch mehrere der außer Dienst befindlichen Generale.
Warschau, 5. September. Auf Veranlassung des Unterrichtsministers ist in den hiesigen Schulen der Unterricht von nun an auch in der polnischen Sprache zulässig.
Belgrad, 5. September. Der am Montag verstorbene frühere Ministerpräsident Ristic ist 1831 in Kragujevatz geboren; er studierte in Heidelberg, Berlin und Paris und stand seit 1854 im Staatsdienst seines Vaterlandes. Schon 1865 wurde er Ministerpräsident, sowie 1872 während der Minderjährigkeit des damaligen Fürsten Milan Mitglied der Regentschaft. Nach einer kurzen Unterbrechung übernahm er 1876 abermals die Leitung des Ministeriums und führte die serbische Politik in den folgenden Jahren der orientalischen Krisis zu den großen Erfolgen der Unabhängigkeit und Gebietserweiterung. Er stürzte 1880, weil er sich durch feine Ausdehnungspläne gegenüber der österreichisch-ungarischen Regierung unmöglich gemacht hatte. Darauf wurde er das Haupt der russophilen, liberalen Partei und als solches von 1887 bis 1888 wiederum Ministerpräsident. Als 1889 eine Regentschaft für den jungen König Alexander Nötig wurde, trat Ristic als erstes Mitglied in dieselbe ein und verblieb auf diesem leitenden Posten bis 1893. Seither hat er im politischen Leben Serbiens keine so große Rolle mehr gespielt, erfreute sich indessen bis zu seinem Lebensende hervorragenden Ansehens als einer der erfahrensten Staatsmänner des jungen Königreichs. Wegen seines Ablebens ist der Beginn des Attentats-Prozesses auf Freitag verschoben worden. Das Leichenbegängnis findet auf Staatskosten unter großem militärischen und kirchlichen Pomp statt. Die Belgrader Besatzung wird in den Straßen und der Kathedrale den Ehrendienst versehen. In Vertretung des Königs Milan trifft aus Nisch hier der Ministerpräses Georgievic ein; er hält die Leichenrede. Viele Geschäfte sind heute schon geschlossen, ebenso das Nationaltheater. Vom Giebel des Konak weht seit gestern die Trauerflagge.
Gibraltar, 5. September. Der amerikanische Admiral Dewey ist an Bord der „Olympia" hier eingetroffen und stattete dem Gouverneur einen Besuch ab. An Bord, der „Olympia" werden mehrere Feste stattfinden.
Mates mck ProomKürs.
Gießen, 6. September 1899.
"Auszeichnung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 19. August dem Arbeiter Josef Albert zu Mainz das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für treue Arbeit" zu verleihen.
• * Oeffentliche Lesehalle. Im Monat August sind — bei 9 Leihtagen — 1065 Bände verliehen worden, 34 Bände nach auswärts. Wir können also, da sich während der Sommermonate die Benutzungsziffer nur sehr wenig verringert hat, als jährliche Durchschnittsziffer für den Monat 1500 Bände angeben. Von den 1065 Bänden kommen auf: Illustrierte Zeitschriften 247, Erzählende Litteratur 524, Jugendschriften, Sagen, Märchen 243, Versdichtungen 8, Geschichte 4, Krieg 7, Naturwissenschaften, Technologie 23, Philosophie 5, Litteraturgeschichte 1, außerdeutsche Texte 3 Bände. Es wurden verliehen an: Männer: Handwerksmeister 51, Beamte 44, Kaufleute 58, Aerzte, Ingenieure zr. ähnl. 8, Techniker, Schriftsetzer 38, Arbeiter 31, Diener, Burschen 14, Lehrlinge, Gehilfen 257, Schüler 312, Studenten 6, ohne äußeren Beruf 11, zusammen 830 Bände; an Frauen: Ehefrauen, Witwen 44, Gewerbtreibende 27, Arbeiterinnen 7, Beamtinnen 4, junge Mädchen, Lehrmädchen 153, zusammen 235 Bände. — Vor Beginn des Winters, der uns eine starke Vermehrung der Leserzahl zu bringen schon jetzt Miene macht, möchten wir uns erlauben, aufs neue um besondere Beachtung der Benutzungsbestimmungen unserer Bibliothek zu bitten. Namentlich ist um eines glatten Geschäftsganges willen folgendes zu beachten: 1. Leihkarten (zu 5 Pfg. das Stück) können nur vom Entleiher selbst und nur in der Lesehalle unterschrieben werden, nicht von Bekannten oder Freunden des Entleihers. 2. Bücher nur persönlich abholen und zurückbringen, soweit möglich, oder durch Familienangehörige besorgen lassen, nicht aber durch Bekannte, Freunde, Kollegen u. s. w. 3. Beim Wegzuge von Gießen die entliehenen Bücher vorher persönlich (nur persönlich!) abgeben. Es gilt uns für einen groben Mangel an Anstandsgefühl, wenn einer, der von Gießen wegzieht, sein Buch einem Dritten oder Vierten rc. zur Weiterbeförderung übergiebt. 4. Wohnungsveränderungen sogleich bei uns anmelden, sofern man noch Bücher von uns entleihen will. 5. Nicht kleine Kinder in die Lesehalle schicken. Erstens ist mit Kindern ost schwer und umständlich zu verhandeln, sodaß
der flotte Betrieb sehr beeinträchtigt wird, und zweitens herrscht bei uns oft ein Gedränge, das für kleine Kinder gefährlich werden kann: Bücher haben spitze Ecken! Lieber einmal mit Lesen aussetzen, wenn man verhindert ist, selbst in die Lesehalle zu gehen, als ein kleines Kind schicken.
* * Neue Ansichtskarten. Großherzogin Viktoria Melita und die Großherzogin mit Prinzeß Elisabeth, zwei Ansichts-Postkarten in verschiedenfarbiger Ausführung, sind heute im Kunstverlag Elbert in Darmstadt erschienen, und verfehlen wir nicht, auf diese wirklich schönen Karten auch an dieser Stelle hinzuweisen. Dieselben sind in Autotypie nach neuesten Aufnahmen hergestellt, und geben die Originale in größter Schärfe wieder.
• • Manöver. Unter klingendem Spiel passierten heute morgen 8 Uhr die Bockenheimer Husaren auf dem Ritt ins Manöver unsere Stadt.
* * Im Zeichen des Verkehrs scheinen Berlin und Gießen nicht zu stehen; wenigstens brauchen Briefe von dort nach hier, wie wir belegen können, oft zwei Tage. So erhielten wir erst gestern abend wieder einen .solchen mit dem Aufgabestempel Berlin 3,/9. 99. 4—5 N. und dem Ausgabestempel Gießen 5./9. 99. 5 — 6 N. ! ! !
* * Rad-Klub „Germania". Unter diesem Namen hat sich vor kurzer Zeit obengenannter Verein gebildet. Derselbe bezweckt, durch Veranstaltungen von Dauer-, Reigen- und Wettfahrten, den Radfahrsport zu fördern, sowie durch gesellige Zusammenkünfte seinen Mitgliedern Gelegenheit zu bieten, sich von den neuesten Vorteilen und Vorzügen aller Radfahrartikel zu überzeugen. Aufnahmebedingungen und mäßige Beiträge erleichtern den Beitritt. All Heil!
* • 78 Ehescheidungen haben im Großherzogtum Hessen im abgelaufenen Jahre stattgefunden; davon kommen 44 allein auf o'ie Provinz Rheinhessen, auf Starkenburg 24 und auf Oberhessen 10.
• Für Markeusammler dürfte es sich empfehlen, auf die Postmarken, welche am 9. September zur Abstempelung kommen, Acht zu haben, da dieselben sicherlich später mehr Wert haben werden wegen des Stempels: 9. 9. 99.
* * Das neue Gesetz über die Einführung der Klafseu- lotterie in dem Großherzogtum Heffen, welches am 1. September in Kraft getreten ist, hat, wie wir schon kurz berichteten, eine bis jetzt in Hessen noch nicht gekannte Gesetzesbestimmung eingeführt. Der noch heute giltige Artikel 234 des Hess. Polizeistrafgesetzbuches besagt: Wer sich dem Verkauf oder dem Feilbieten von Losen nicht ausdrücklich von der Obrigkeit erlaubten Klassen- oder Zahlenlotterien, mögen dieselben Geld- oder Geldeswert zum Gegenstand haben, öffentlich oder heimlich unterzieht oder sich ein Geschäft daraus macht, Aufträge Dritter zu Bestellungen bei auswärtigen Lotterie-Büreaus oder Kollekteurs aufzusuchen und zu übernehmen rc., wird mit einer Geldstrafe von 25 bis 50 fl. oder im Wiederholungsfall mit 60 fl. bis 87 fl. 30 Kreuzer rc. bestraft. Nach den seitherigen in Hessen geltenden Bestimmungen konnte daher nur derjenige bestraft werden, der nicht erlaubte, d. h. in Hessen nicht erlaubte Lose verkaufte oder feilbot, während der Spieler selbst nicht bestraft werden konnte, wie dies in unseren Nachbarländern der Fall ist. Seit dem 1. September d. I., seitdem das Gesetz über die Hessische Klaffenlotterie in Wirksamkeit getreten ist, sind aber auch diejenigen Personen in Hessen strafbar, die in einer auswärtigen, in dem Großherzogtum Hessen nicht erlaubten Lotterie spielen und werden auf Grund des Artikel 3 des Gesetzes vom 1. September 1899 mit einer Geldstrafe bis zu 600 Mk. bedroht. Es herrscht bei dem Publikum noch vielfach darüber Zweifel, was unter einer in Hessen nicht erlaubten Lotterie zu verstehen ist; vor allen Dingen gehören darunter alle auswärtigen Klassenlotterien, die in Hessen bis jetzt immer verboten waren und überhaupt nicht erlaubt werden, jetzt um so weniger, als Hessen nunmehr selbst eine eigene Klassenlotterie einrichtet, so sind z. B. nicht erlaubt zu spielen und zu verkaufen die Lose der Preußischen, Braunschweiger, Sächsischen, Mecklenburger rc. Klassenlotterieen. Alle sonstigen Geld- oder Wertlottericen z. B. Frankfurter Pferdelose, Weimar-Lose, Königsberger Perdelose, Rotekreuz Lose, Wohlthätigkeitslose rc. erhalten von Fall zu Fall in Hessen oder nur in einem Teil des Landes die Erlaubnis vertrieben und gespielt zu werden. Es wurden bis jetzt alljährlich tausende von Preußischen, Braunschweiger rc. Klassenlosen in Hessen verkauft und gespielt; das neue Gesetz wird das Spielen in diesen Lotterieen im Großherzogtum Hessen, wenn auch vorerst nicht vollständig beseitigen, doch wesentlich einschränken.
** Gemeindehaftpflicht. Am 18. Dezember 1895 stürzte der Briefträger W. in Worms bei seinem letzten abendlichen Bestellgange in eine Ausschachtung, die im Auftrage der städtischen Gaswerksleitung auf dem dortigen Schloßhofe zum Zweck einer Gasrohrlegung vorgenommen und weder abgesperrt noch zugedeckt oder gehörig beleuchtet war. W., der sich bei dem Sturz drei Rippen gebrochen hatte und sich nicht von der Stelle bewegen konnte, wurde erst nach längerem Rufen von einem zufällig vorübergehenden Bekannten aus seiner peinlichen Lage befreit und nach Hause gebracht. Hier mußte er längere Zeit das Bett hüten und war erst Ende Mai des nächsten Jahres wieder im stände, seinen dienstlichen Obliegenheiten nachzukommen. Daher verlangte die Postverwaltung von der Stadtgemeinde, die als Bauunternehmerin für bessere Sicherungsmaßregeln hätte Sorgen tragen müssen, Ersatz für den durch W.'s Krankheit verursachten Stellvertretungsaufwand in Höhe von 350 Mk., während der Verletzte selbst eine Rechnung über 282 Mk. Heilungskosten einreichte. Doch damit waren noch keineswegs die pekuniären Folgen des Unfalles erschöpft. Da nämlich W. hinfort mit geringen Unterbrechungen beständig kränkelte — was nach ärztlichem Gutachten auf obigen Unfall zurückzuführen war — und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden mußte, so trat die Postverwaltung
mit neuen Ersatzansprüchen für alle ihr dadurch erwachsenden Mehrausgaben an die Gemeinde heran, indem sie weitere Stellvertretungskosten von 1705 nachwies und volle Entschädigung für das dem W. vom 1. November 1898 zrr zahlende Ruhegehalt von jährlich 1077 Mk. und zwar bis Ende 1904 verlangte. Daneben beanspruchte noch W. selbst eine Entschädigung von über 700 Mk. als Ausgleich für seine Mindereinnahme infolge der früheren Ruhestellung. Da die Stadtgemeinde zweifellos für den durch Verschulden ihrer Angestellten herbeigeführten Unfall und seine Folgen haftpflichtig und ein Rechtsstreit von vornherein aussichtslos war, so erkannte sie obige Ansprüche im Gesamtbeträge von fast 9000 Mk. an. Auf Grund ihrer Haftpflicht-Versicherung beim Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart konnte sie aber, wie bereits in acht früheren Fällen, an diesen Verein Rückgriff nehmen.
Lauterbach, 6. September. Der Großherzoglich Sachsen- Weimarsche Forstassessor Franz Werner wurde als Forstassistent an das hiesige Freiherrlich Riedesel'sche Forstamt berufen.
Friedberg, 4. September. Die Wiederherstellung des Chores der Stadtkirche im Aeußeren ist, abgesehen von der Einsetzung der Glasfenster, fast vollendet. Der Dachreiter über dem Chor ist fertiggedeckt. Das Gerüst am Chor ist schon teilweise abgelegt und nunmehr am Schiff der..Kirche angebracht. Die Steinmetzarbeiten am Chor machen einen sehr guten Eindruck. (D. Z.)
O Reinhardshain, 5. September. In der Nähe unseres Dorfes findet gegenwärtig das Brigadeexerzieren der aus dem 117. irffb 118. Infanterieregiment bestehenden 50. Brigade unter Leitung des Brigadekommandeurs Generalmajor von Buddenbrock, welcher jeden Morgen von Gießen aus auf dem Manöverfelde eintrifft, statt. Das sehr intereffante militärische Schauspiel übt große Anziehungskraft auf die Bewohner der Gegend aus, und es finden sich täglich eine Menge Zuschauer ein. Dem Vernehmen nach findet die Hauptbesichtigung nächsten Freitag statt. Anderen Tags werden dann die Truppen den Weitermarsch nach dem Vogelsberg hin zu den eigentlichen Manövern antreten. — Unter den Soldaten herrscht nur eine Stimme des Lobes über die freundliche Aufnahme, die sie allerorts gefunden.
Darmstadt, 6. September. Am Sonntag starb nach kurzem aber schweren Leiden der Großherzogliche Direktor der hiesigen Oberrealschule, Herr Dr. Freiherr v. Gall. Er war ein vortrefflicher Mann, der sich bei allen, welche ihn kannten, der größten Beliebtheit und Hochachtung erfreute, besonders gilt dies auch von seinen Kollegen und Schülern. Sein liebenswürdiges und von wahrer Herzensgüte beseeltes Wesen mußte ihm auch die Herzen aller gewinnen und wird daher sein Tod allenthalben auf das schmerzlichste empfunden.
(N. H. D.)
Dieburg, 3. September. Am Waldesrand des Großh. Forstes ganz in der Nähe des Städtchens wurde, wie die „Darmst. Ztg." berichtet, heute die Leiche eines gutgekleideten Mannes aufgefunden. Der Betreffende hatte sich einen Schuß mit einem Revolver in die rechte Schläfe beigebracht, den er noch in der rechten Hand hielt. Der Name desselben ist noch nicht ermittelt; er ist von mittlerer Größe^ hat rötlich Haar und schwachen Bart und ist ca. 30 Jahre alt. In seinem Notizbuch, dessen beschriebene Blätter entfernt waren standen nur die Worte: Ich bin Oesterreicher! Motiv der That, Familienzwistigkeiten.
Mainz. 5. September. Für die nächstjährige 500jährige Geburtstagsfeier Gutenbergs wird eine Gedenkmedaille von der Stadt Mainz geprägt werden, und zwar ist beabsichtigt, diese Medaille in Gold, Silber und Bronze Herstellen zu lassen. Voraussichtlich wird ein Ausschreiben erlassen werden, um die namhaftesten Künstler Deutschlands zu einer Konkurrenz zur Anfertigung von Modellen zu dieser Medaille einzuladen. —Gestern nachmittag versuchte auf dem Biebrich-Mainzer Lokalboot eine Dame sich zu erschießen. Die Lebensmüde, die aus Mannheim ist, war in Wiesbaden zur Kur und wurde im Rollstuhl in Biebrich zum Boote gebracht, von wo sie sich nach Mainz begeben wollte. Kaum auf dem Boote angekommen, zog die Dame zum Schrecken der Mitreisenden einen Revolver und schoß sich damit in die linke Schläfe. Die Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus nach Biebrich verbracht. — Ein Volksschullehrer aus einem benachbarten Orte hat sich der Polizei selbst gestellt; er hat als Kassierer des Konsumvereins seiner Gemeinde Unterschlagungen begangen. —Hier soll im Anschluß an die Höhere Mädchenschule ein Seminar für Lehrerinnen errichtet werden.
Herborn, 5. September. Das nächste Tentamen am hiesigen Seminar findet am 6. Oktober, nachmittags 3 Uhr statt. Anmeldungen sind an den Seminardirektor in Herborn zu richten.
Marburg, 6. September. Wegen Gotteslästerung hatte am 25. April d. I. die Strafkammer Hierselbst den 67 Jahre alten Landwirt Heinrich Völker aus Neustadt zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Völker war Ende Februar d. I. in dem Bacharachschen Laden zu Neustadt und brachte dort die Unterhaltung auf religiöse Dinge. Schließlich machte er beschimpfende Aeußerungen über Christus und die Jungfrau Maria; eine Anzahl im Laden anwesender Personen brachte das zur Anzeige. Das Gericht nahm damals eine Beschimpfung des Marienkultus an und erkannte wie anfangs erwähnt. Ein Antrag des Angeklagten, noch weitere Zeugen zu vernehmen, damit diese bekunden sollten, daß er total betrunken gewesen sei, wurde abgelehnt. Gegen das Urteil hatte Völker Revision beim Reichsgericht eingelegt und dieses verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die hiesige Strafkammer zurück. Der angeklagte Völker gab auch in der gestrigen Verhandlung, wie die „Oberh. Ztg." berichtet, an, daß er damals total betrunken gewesen sei und sich mit dem besten Willen an garnichts erinnern
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