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7.7.1899 Erstes Blatt
 
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zent, Bayern nur 3</$ Prozent für die Einkommensteuer berechnet, der Beschluß der hessischen Kammer aber 5,5 Prozent herbeiführen würde.

Die Reform der Negierung befreit die Grundbesitzer bis zu 60 Prozent von der lästigen Grundsteuer und die kleinen Gewerbetreibenden in noch höherem Maße. Durch die Ueberspannung des Bogens in der Zweiten Kammer gehen diese großen Errungenschaften wahrscheinlich alle ver­loren. Die Befreiung der unteren Klassen hat die Zweite Ständekammer wie früher auch dieses Mal abgelehnt. Nach Beseitigung der Weinfteuer fehlen hierzu auch die Mittel, und die Antragsteller in der Zweiten Kammer haben über­sehen, daß eine Höchststufe der Steuer von 5 Prozent nichts einbringt, wenn man diesen Satz erst bei 200 000 Mk. Ein­kommen beginnen läßt. Von der Zweiten Kammer würden wohl mehr Mitglieder von diesem Satze persönlich betroffen werden. Warum deshalb, wenn man opferfreudig sein will, die 5 Prozent oder 41/2 Prozent nicht schon bei 50 000 Mk. Einkommen beginnen lassen, dann hätte man vielleicht eine Klasse befreien können, also das Einkommen bis 600 Mk.?

Wenn, wie zu befürchten steht, die Steuerreform be­graben wird, so ist die Zweite Kammer allein dafür ver­antwortlich zu machen. Im Lande besteht wenig Neigung, einer Konfiskation des Vermögens zuzustimmen, um für die Wahlkreisliebhabereien einiger Abgeordneten die nötigen Mittel zu liefern. Die Unersättlichkeit in der Anforderung von Nebenbahnen ist der Grund, weshalb keine gebaut werden. Jede Stadt soll ein Gymnasium haben rc., und so geht es weiter von Jahr zu Jahr, sodaß in den letzten Perioden jährliche Nachbewilligungen über das Budget von V/2 Millionen herbeigeführt worden sind.

Diese Finanzpolitik ist falsch und wird sich rächen, denn in Konkurrenz mit der Sozialdemokratie kann man keine ernste Politik treiben, weil diese die Hennen schlachten will, welche die goldenen Eier legen.

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Stände.

nn. Darmstadt, 5. Juli 1899.

Die Sitzung wird um i/zIO Uhr eröffnet. Am Minister­tisch Justizminister Dittmar, Ministerialrat Pückel und Oberlandesgerichtsrat Dr. Hangen.

Die Beratung des Entwurfs die Ausführung der Grundbuchordnung bietet kein Interesse und wird das­selbe ohne Debatte nach dem Ausschußantrag angenommen, ebenso der Gesetz-Entwurf, die Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Eine Reihe von Ortsvorständen und zwar von Reichenberg, Heppenheim a. d. B., Pfungstadt, Babenhausen, Münster, Grebenhain, Dieburg, Großsteinheim haben sich an die Kammer um Errichtung eines Amtsgerichts an ihrem Ort ge­wendet. Der Ausschuß hat beantragt, für Reichelsheim i. £)., Pfungstadt, Heppenheim, Babenhausen, Dieburg, Groß- Steinheim und Grebenhain, die Regierung zu ersuchen, den Wünschen der Petenten näher zu treten. Abg. Haas- Offenbach beantragt, die Anträge der Regierung zur Er­wägung zu übergeben. Justizminister Dittmar warnt zur Vorsicht, denn zunächst müßten rechtliche Grundlagen für die Wünsche der Petenten wohl erwogen werden. Auch der Kostenpunkt, von mehreren Millionen Mark für die Neuerrichtungen, sowie die Organisationsfrage, ob kleine Amtsgerichtsbezirke mit Einzelrichtern, oder ob große Bezirke zu schaffen seien, müsse einer eingehenden Erwägung unterzogen werden. Es sei deshalb eine besondere Vorsicht und Zurück­haltung bei Gewährung dieser vielen Wünsche geboten. Abg. Ulrich tritt für den Antrag Haas ein, da derselbe allen Wünschen gerecht werde. Bei der Abstimmung findet der Antrag Haas Annahme.

Ein Antrag des Abg. Haas-Offenbach, die künftige Verwendung der Schiffbrücke bei Worms, ebenso ein Antrag Schroeder und Wernher, giebt zu längerer Debatte Veranlassung. Der Ausschuß hat beantragt, die Anträge Haas, der die Brücke für Gernsheim, und Schroeder und Wernher die sie für Oppenheim wollen, abzulehnen. Abg. Haas tritt in warmer Weise für Gernsheim ein, das durch eine Brücke in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft gefördert werde. Abg. Schroeder wendet sich gegen die Ansicht der Regierung, die Brücke bei Worms zu ver­kaufen, da hierzu keine Veranlassung vorläge. Die Regier rung müsse die Brücke zur Verfügung des Landes halten, da auch noch andere Punkte zur Ueberbrückung geeignet seien. Die Regierung möge erklären, ob sie noch für Verkauf sei. Ministerialrat von Biegelleben erklärt, daß die Regierung den Standpunkt des Verkaufs der Wormser Schiffbrücke noch nicht aufgegeben habe, da hierfür eine Reihe von Gründen maßgebend seien. Zunächst dürften nach der Schifffahrtsakte neue Schiffbrücken auf dem Rhein nicht mehr aufgestellt werden, und dann sei das Material der Brücke so verbraucht, daß es ganz bedeutende Reparatur­kosten erfordere. Der Verkauf der Brücke sei im Interesse des Staates. Abg. Graf Oriola hält den Zeitpunkt des Verkaufs der Schiffbrücke bei Worms für verfrüht. Er wünscht, daß diese Frage noch solange zurückgestellt wird, bis die Betheiligten über die Notwendigkeit derselben sich verständigt haben. Abg. David tritt gegen den Verkauf der Brücke ein. Werde die Brücke verkauft, so werde die Rheinschifffahrts-Kommission sie ja doch nicht los, und wenn sie nur verkauft werden solle, um sie, wie die Mainzer Schiff­brücke, den Rhein hinunter spülen zu lassen, so werde er hiergegen mit aller Energie eintreten. Abg. Schmidt stellt fest, daß sich das Haus gegen den Verkauf der Brücke ausgesprochen habe. Nach dieser Seite hin sei somit die Sache erledigt. Die Gründe, welche die Regierung hier vorgebracht habe, seien nicht stichhaltig. Hätte die Regierung die Mainzer Schiffbrücke nicht verkauft, dann wären jetzt die Wünsche von Hernsheim und Oppenheim zu befriedigen. Abg. Schönberger tritt für den Verkauf der Brücke

an die Kreise und Gemeinden ein. Abg. Haas- Offen­bach tritt nochmals für Hernsheim ein, das infolge seines ausgedehnten Handels, wie dies auch von der Regierung anerkannt werde, am meisten zur Aufstellung einer Schiff­brücke berechtigt sei. Geheimer Oberbaurat Jmroth stellt fest, daß durch die Außerbetriebsetzung der Brücke ca. 14 Brückenwärter und 2 Taglöhner frei würden und daß über das Schicksal dieser Beamten entschieden werde. Von Verkaufsverhandlungen sei bis jetzt keine Rede gewesen. Abg. Graf Oriola stellt den Antrag, den Beschluß über den Verkauf der Wormser Schiffbrücke bis zum nächsten Landtag zurückzustellen. Abg. Osann betont, daß es Pflicht der Kammer sei, bis an ihr Ende für das Wohl des Staates einzutreten. Die Frage, ob Gernsheim oder Oppenheim, sei von ihm noch nicht zu entscheiden, da durch die Errichtung von Fähren, für diese Orte vollaufgeschehen sei, was geschehen konnte. Er wird für den AntragOriola stimmen, damit sich auch noch der Finanzausschuß mit der Frage be­schäftigen könne. Abg. Jöckel plaidiert für den Verkauf der Brücke, da hiermit den Wünschen der Regierung entsprochen werde. Abg. Weidner verteidigt die Stellung des Aus­schusses uud spricht für die Ansicht des Abg. Schönberger. Der Redner bestreitet, daß mit der Annahme der Ausschußanträge, die Negierung die Genehmigung habe, die Schiffbrücke zu verkaufen. Abg. Osann beantragt, die Angelegenheit dem Finanzausschuß zu überweisen und bis dorthin die beiden Anträge zurückzustellen. Abg. David wendet sich gegen den Antrag Osann, desgleichen der Abg. Haas-Offenbach. In gleichem Sinne sprechen sich die Abgeordneten M ö l l i n g e r, Köhler-Langsdorf und Schröder aus. Abg. Osann zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag des Grafen Oriola wird einstimmig angenommen und damit sind die Ausschußan- trägeabgelehnt.

Die Ruhegehälter der am 12. Oktober 1870 bis 31. März 1896 in Ruhestand getretenen Volksschullehrer, gaben der Regierung zu einer Vorlage Veranlassung, welche einstimmige Annahme findet.

Die Kosten der Herstellung der Stiftskirche zu Wimpfen, werden morgen auf die Tagesordnung gesetzt, um dem Abg. Heusel, der längere Ausführungen zu machen gedenkt, aber heute dienstlich verhindert ist, dazu Gelegenheit zu geben.

Der Gesetzentwurf betr. den Gebührenbezug der Steuerkommissäre wird nach den Anträgen des Aus­schusses nach längerer Debatte, und nachdem Abg. David den Wunsch geäußert, daß endlich auch den Steuerkommis­sariatsgehilfen ihre berechtigten Forderungen erfüllt werden, was die Regierung zusagt, erledigt.

Nächste Sitzung morgen früh 9 Uhr.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 5. Juli. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechen­land trafen heute mittag 12 Uhr 8 Min., von Schloß Friedrichshof kommend, zum Besuche der Allerhöchsten Herr­schaften hier ein, nahmen am Luncheon teil, und traten im Laufe des Nachmittags die Rückreise an. Am gestrigen Luncheon nahmen Se. Durchlaucht der Fürst zu Löwen­stein-Wertheim teil, der zum Besuche des Großherzogl. Hofes hier eingetroffen war.

Berlin, 5. Juli. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staatsminister Graf v. Bülow, hat sich nachdem Sömmering begeben. Während seiner Abwesenheit wird ihn Unterstaatssekretär Freiherr v. Richthofen vertreten.

Berlin, 5. Juli. Die Bitte des Kaisers Nikolaus vonRußland an den Prinzen Georg vonGriechen- land, Patenstelle bei der jüngst geborenen Großfürstin Maria übernehmen zu wollen, wird derKreuzzeitung" zufolge als ein erneuter Beweis des Wohlwollens des Zaren gegenüber dem Ober-Kommissar auf Kreta betrachtet. In politischen Kreisen erblickt man in der Einladung eine An­erkennung für die bisherigen Erfolge des Prinzen in der Verwaltung der Insel. Man nimmt an, daß der Prinz mit der bevorstehenden Reise nach Petersburg auch einen Besuch bei den übrigen Schutzmächten verbinden wird.

lieber denrätselhaftenEmpfang oder Nicht- Empfang des Fürsten Herbert Bismarck in Trave­münde schreibt dieMil. Pol. Korr.": Die Nachricht, Fürst Herbert Bismarck sei von Travemünde wieder abgereist, ohne vom Kaiser empfangen worden zu fein, würde mit Informationen stimmen, die uns aus gewöhnlich gut unter­richteten politischen Kreisen dahin zugehen, daß an Stellen, die es eigentlich hätten wissen müssen, bis zum Samstag nichts davon bekannt gewesen sei, daß ein Empfang des jetzigen Schloßherrn von Friedrichsruh auf dem kaiserlichen Tagesprogramm gestanden habe. Entweder wäre danach also von vornherein an eine Begegnung des Fürsten Herbert mit dem Kaiser nicht gedacht worden oder es wurde auf eine solche aus irgend welchen Gründen verzichtet. Ein Drittes scheint nicht wobl möglich zu fein. Nichtsdestoweniger hören wir aus Bundesratskreisen, daß man in manchen politischen oder besser gesagt höfischen Gesellschaftsregionen auch davon spreche, die Begegnung könne, wenn auch das Gegenteil bekannt gegeben werde, nichtsdestoweniger statt- gesunden haben. Jedenfalls ist die ganze Sache etwas zweifelhaft, und es erscheint nicht ganz ausgeschlossen, daß sie absichtlich noch eine Weile weiterhin im Zwielicht ge­lassen wird.

Hechingen, 5. Juli. In dem Prozeß des Regierungs- Präsidenten v. O ertz en gegen die lippische Regierung wegen Gehalts- bezw. Wartegeld-Forderung erkannte das Land­gericht den Anspruch des Herrn v. Oertzen auf Zahlung von Wartegeld während der Zwischenzeit seiner Anstellung im lippeschen und preußischen Staatsdienste als begründet an und verurteilte die lippesche Regierung, den beanspruchten Wartegeldbetrag von 908 Mark unter Tragung der Prozeß­kosten zu zahlen.

Ausland.

Wien, 5. Juli. Nachdem Dr. Lueger in einer Frauen-Versammlung die Arbeiter nichtsnutzige Bubxw genannt und Str ob ach dieselben mit der Bezeichnung Elendes Diebsgesindel" tituliert hatte, fordert heute die Arbeiter-Zeitung" alle Arbeiter Wiens auf, am Donnerstag Abend zwischen 7 und 8 Uhr in Arbeitskleidung, wie sie aus der Fabrik oder der Werkstätte kommen, einen Aufzug auf der Ringstraße zu veranstalten. An diesem Protest gegen die Beschimpfung seitens des Bürgermeisters und des Vieebürgermeisters müßten alle Arbeiter, Männer und Frauen, die nur irgendwie abkommen könnten, teilnehmen. Am Montag sollen dann 20 Arbeiter-Versammlungen in allen Wiener Bezirken abgehalten werden, in denen Lueger und Strobach geantwortet werden soll.

Wien, 6. Juli. Bei einer Hochzeitsfeier in Mol- veno in den Trientiner Alpen schoß der Werkführer Matteo Nicolussi den Bürgermeister nieder. Derselbe ist lebens­gefährlich verwundet.

Brüssel, 5. Juli. In der heutigen Nacht wurden in dem Landhause des Premierministers Van den Peere- boom, in welchem die berühmten vlämischen Sammlungen desselben aufbewahrt sind, sämtliche Scheiben zer­trümmert. Ferner wurde die Faffade der katholischen Erziehungs-Anstalt von Saint Louis bis zur Höhe von 2 Meter mit Blut getüncht. Schließlich griff eine Bande von 200 Burschen einen Wagen der elektrischen Bahn in der Rue Royale an und demolierten ihn durch einen Hagel von großen Pflastersteinen. Die Insassen schützten sich durch Aufheben der Sitzpolster, sodaß nur der Führer des Wagens eine Handwunde erhielt. Die Polizei zersprengte schließlich die Bande.

Niederlande. Wie jetzt aus dem Haag berichtet wird, erscheint es nach der in den Kreisen der Konferenzmitglieder vorherrschenden Ansicht kaum möglich, die Friedenskonferenz vor dem 20. Juli zu schließen. Ihre Arbeiten werden allerdings ungefähr gegen den 10. Juli beendet sein, da jedoch insbesondere die Vertreter der größeren Staaten beabsichtigen, die Generalakte der Konferenz ihren Negierungen zu übersenden, und die Ermächtigung zur Unterzeichnung dieses Schriftstückes abzuwarten, so ist eine Verzögerung des Schlusses der Konferenz bis zum ersterwähnten Zeit­punkt vorauszusehen.

Paris, 5. Juli.Petit bleu" versichert, Dreyfus werde keine Entschädigungsprozesse gegen seine Verfolger anstrengen, sondern nur moralische Genugtuung, sowie Wiedereinstellung in den Kapitänsrang verlangen, um als­dann den aktiven Dienst zu verlassen.

Paris, 5. Juli. Ein Telegramm aus Atlanta (im Staate Georgia) meldet, daß ein Fräulein Eichenberg 2000 Dollars gesammelt hat, welche dazu dienen sollen, Dreyfus einen Ehrendegen anzubieten.

Paris, 5. Juli. Nach einer Drahtmeldung hat eine gegen die Führer der Tschadsee-Mission, die Haupt­leute Voulet und Chanoine, eingeleitete Untersuchung wahrhaft erschreckende Thatsachen zu Tage gefördert. Die beiden Offiziere ließen ganze Dörfer zerstören, um sich Sklaven und Träger zu verschaffen, zahllose Frauen und Kinder wurden dabei niedergemetzelt. Es heißt, daß diese haarsträubenden Grausamkeiten dem Kolonialministerium schon feit langem bekannt gewesen seien, daß aber der frühere Kriegsminifter Chanoine, der Vater eines der an» geschuldigten Offiziere, alles aufgeboten hätte, um eine Unter­suchung zu verhindern.

Petersburg, 4. Juli. Der Zar und die Finländer. DerRegierungsbote" veröffentlicht nachstehendes an den Generalgouverneur von Finland gerichtetes kaiserliches Reskript:Bei der am 18. Mai durch Sie erfolgten Schließung des außerordentlichen Landtags berichteten mir Vertreter der Stände über die erregte Stimmung, welche durch die bevorstehende Reorganisation der Militärpflicht im Großfürstentum Finland und durch Veröffentlichung des Manifestes vom 3. Februar veranlaßt worden sei. Zu meinem Bedauern ersehe ich aus den Reden des Landes­marschalls Talmans, daß die ständischen Vertreter den all­gemeinen staatlichen Nutzen nicht erkannt haben, durch den die Notwendigkeit dieser Maßnahmen bedingt wird, und sich über dieselben unstatthafte Kritiken erlaubten. Ich beauf­trage Sie, zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, daß diese Kritiken unrichtig sind und der feit Anfang dieses Jahr­hunderts bestehenden Lage der Dinge nicht entsprechen, wo­nach Finland ein integrierender Teil des russischen Reiches und von diesem untrennbar ist. Gleichfalls wünsche ich, daß dem finischen Volke bekannt werde, daß ich bei meiner Thronbesteigung die heilige Pflicht übernommen habe, für das Wohl aller dem russischen Szepter unterstehenden Völker zu sorgen und es für gut befunden habe, Finland den be­sonderen von meinen mächtigen Vorfahren geschenkten Bau der inneren Gesetzgebung zu erhalten. Als Erbschaft der Vergangenheit übernehme ich die Sorge für die Präzisierung der Beziehungen des Großfürstentums zu dem russischen Kaiserreiche. In diesen Erwägungen sind von mir am 3. Februar die Grundbestimmungen bestätigt worden, welche die Bestimmungen über den Erlaß allgemeiner Reichsgesetze, welche auch Finland betreffen, festsetzen. In der durch diesen legislativen, auch für die Zukunft verbindlichen Akt fest­gesetzten Ordnung erhält die zukünftige Thätigkeit des außerordentlichen Landtages ihre Richtung. Diese Ordnung wird auch bei dem definitiven Entwürfe des Militärgesetzes in Erwägung gezogen werden. Indem ich von Ihnen eine feste Handlungsweise erwarte, um die rechte Bedeutung der zur Verstärkung der Bande zwischen dem Reiche und dem Großfürstentum ergriffenen Maßnahmen in den Gemütern der Bevölkerung zu befestigen, hoffe ich, daß die treue unter» thänige Ergebenheit des finländischen Volkes, an der ich nicht zweifle, durch Thatsachen bewiesen und Ihnen die Innehaltung meiner Direktiven erleichtern werde."