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7.6.1899 Erstes Blatt
 
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Bäckereien.

(Fortsetzung folgt).

findet. Sie erledigen ihre erforderlichen Sonntagsarbeiten auf Grund des § 105c Absatz 1 Ziffer 4 d. Gew.-Ord. Diese Arbeiten dauern in der Regel angeblich nicht 3 Stunden.

Die Molkereien des Bezirkes kommen, soviel wahr­genommen werden konnte, mit den Bestimmungen der Be­kanntmachung vom 16. Oktober 1897 aus. Die erforder­lichen Aushänge fehlten jedoch in mehreren Molkereien.

Von der Befugnis des § 105c Absatz 1. der Gew.- Ord., namentlich der Ziffer 3 und 4, machen viele Betriebe des Bezirkes Gebrauch. Verschiedentlich stellte der Gewerbe- inspektor aber bei Revisionen fest, daß ein ordnungsmäßiges Verzeichnis, wie es § 105c Absatz 2. d. Gew.-Ord. vor­schreibt, nicht geführt worden war. Von Anzeigen wurde vorerst abgesehen und es vorläufig bei ernstlichen Vor­stellungen und eingehenden Erklärungen belassen.

Wegen unerlaubter Sonntagsarbeit wurden im Berichts­jahre zur Anzeige gebracht: vier Bierbrauereien und drei

x Mendorf a. d. Lda., 5. Juni. Auf Anregung bei Herrn Kaufmann Moll dahier werden gegenwärtig Bei träge gezeichnet zur Gründung eines Verschönerungs VereinsLumdathal", der sich zunächst die Ausgal) stellt, an den schönsten Punkten der Umgebung von Allendois Londorf, Nordeck und Treis Ruhebänke anzubringen uni' alsbald ein Badehaus an der Lumda zu erbauen.

H.L.R. Plenarsitzung des Hessischen Landwirtschaft8r°t? In der am 27. Mai ds. Js. in Darm stad t abgehaltener Plenarsitzung des Hessischen Landwirtschaftsrats wurde be- schlossen, an Großherzogliche Regierung einen Antrag zu richten, auf ausgiebigere Bereitstellung von Sträflingen der hessischen Strafanstalten einschließlich des Arbeitshauses in Dieburg zu landwirtschaftlicher Arbeit in der Um­gebung; desgleichen auf Abstellung einiger bisher beim Bezug von Sträflingen zu landwirtschaftlicher Arbeit hervor­getretenen Mißstände. Ferner beschloß der Landwirtschaftsrat, bei Großherzoglicher Regierung dahin zu wirken, daß Ge­suchen um Verwendung von älteren Schulkindern zur landwirtschaftlichenArbeit in den Hauptarbcitszeiten in möglichst weitgehendem Maße entsprochen werden solle. In der Maul- und Klauenseuchefrage wurde beschlossen, einen Antrag des Starkenburger Provinzialvereins bett. Wiedereinführung der Ursprungszeugnisse, einer lOtägigen Händlerstallquarantäne und Beschränkung der Viehmärkte bei Großherzoglicher Regierung zu unterstützen. Eingehende Verhandlung erfuhr der neue Körgesetzentwurf. Es wurden verschiedene Abänderungsvorschläge angenommen, die im großen und ganzen alle darauf hinaus gehen, die staatliche Faselkörung mit den Zuchtbestrebungen der landwirtschaft­lichen Vereine in möglichst enge Verbindung und Fühlung zu bringen. So wurde namentlich beschlossen, daß die Wahl der Körkommissionsmitglieder vom Kreistag ans Vorschlag der landwirtschaftlichen Provinzial vereine stattfinden und die Kreistierärzte den Körkom- missionen als beratende Mitglieder beigegeben werden sollen, daß der Kreisausschuß vor seinen Entscheidungen in den Körgesetzangelegenheiten die landwirtschaftlichen Provinzial« vereine, den Provinzial-Ausschuß, eine hierfür einzusetzende Oberkörkommission anzuhören haben solle. Zur Förderung der Pferdezucht wurden die vom betr. Ausschuß gestellten Anträge angenommen. Entsprechend denselben soll die Unterhaltung der Fohlenweiden durch die landwirtschaftlichen Provinzialvereine erfolgen, die Abhaltung der Pferdeschauen und Prämiierungen dem Pferdezuchtverein übertragen und letzterer beauftragt werden, zur Förderung der Pferdezucht ähnliche Bestimmungen auszuarbeiten und dem Landwirt schaftsrat zur Beschlußfassung vorzulegen, wie dies für die Förderung der Rindvieh-, Schweine- und Ziegenzucht ge­schehen ist.

Im diesseitigen Bezirk befinden sich 28 Buchdruckereien "mit zusammen 189 Arbeitern; davon sind: 25 jugendlich männliche Arbeiter, 159 erwachsene männliche Arbeiter und 5 erwachsene Arbeiterinnen.

Die Zeitungsträger sind in dieser Summe nicht mit­gerechnet. Der größte Betrieb davon zählte etwa in Summa 40 Arbeiter, ein anderer 20. Wirklich große Buch­druckereien befinden sich demnach im diesseitigen Bezirke nicht und nur einige derselben haben Stereotypieeinrichtungen.

Es mußte wahrgenommen werden, daß nur sehr wenige Buchdruckereien ihren Verpflichtungen nachgekommen waren. Namentlich haben verschiedene Setzereien eine geringere Höhe, als 2,60 Meter, welches Maß in I. 3 der Ver­ordnung als mindeste Raumhöhe vorgeschrieben ist. Die Unternehmer sind teilweise zu bequem, sich die gestatteten Abweichungen der Verordnung zu erwirken. Unglaublicher­weise gab es sogar Unternehmer einiger kleineren Betriebe, die dem Beamten vorspiegelten, keine Kenntnis von der Verordnung zu haben, oder welche diese Verordnung nur auf fabrikmäßige Buchdruckereien bezogen. Es scheinen ver­schiedene Buchdruckereibesitzer erst auf die nötige Anzeige zu warten, um sich dann zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bequemen.

Wo Maschinensaal und Setzerei getrennt sind, befinden sich letztere in der Regel in einem besseren Zustande als die ersteren. Namentlich der Fußboden der Maschinenräume, welche der Verordnung nicht mit unterliegen, sondern dem §. 120a. d. Gew.-Ord. entsprechend einzurichten sind, ist oft sehr mangelhaft.

Alte, dunkle, niedrige Räume sind für Aufstellung der Maschinen verwandt.

Die Buchdruckerei-Verordnung schreibt unter I. 4 dichten und festen Fußboden vor, doch trifft man nie, daß die Dielen mit Nut und Feder ineinander gefügt sind. Außerdem würde es sich empfehlen, daß die Fugen zwischen den Dielen mit Asphaltkitt oder dergleichen verstrichen würden, damit eine feuchte Reinigung wirksam bliebe.

Der Luftraum, welcher den Arbeitern zu gewähren ist, i war in allen Betrieben genügend groß. Doch fehlten meist noch die vorgeschriebenen Aushänge über den Rauminhalt. Ebenso läßt die Bekleidung beziehungsweise der Anstrich der Wände oft viel zu wünschen übrig. Auch viel Staub wird an Wänden und unter Regalen vorgefunden. Die üble Gewohnheit des Spuckens ist nicht beobachtet worden. In­folgedessen ist das Bedürfnis der Spucknäpfe im diesseitigen Bezirk nicht sehr erheblich, umsomehr, da die hiesigen Buch­druckereien wenig Leute beschäftigen und diese selbst an­scheinend gut auf Ordnung halten. So sehr Spucknäpfe vom hygienischen Standpunkt auch zu empfehlen sind, muß man aber die Wahrnehmung machen, daß ihre Reinigung auf Schwierigkeiten stößt. Diese Arbeit will niemand ver- I richten. Es würde sich daher, soweit angänglich, vielleicht I empfehlen, Spucknäpfe von besonderer Konstruktion in Mund- I höhe anzubringen, welche durch eine sachgemäße Wasser- I spülung zu reinigen wären.

Durch Spucknäpfe, welche auf dem Fußboden stehen, I gewähnt man die Arbeiter erst daran, auf die Erde zu spucken. I

Sonntagsarbeit.

Die Arbeitszeit in den Gewerbebetrieben des Bezirkes I ist in dem Berichtsjahre im allgemeinen verhältnismäßig I normal verlaufen. Nur wenige Betriebe haben, die Fälle I des § 105 c Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 d. Gew.-Ord. aus- I genommen, um Erlaubnis zur Vornahme von Arbeit an I Sonntagen auf Grund der §§ 105 c Absatz 4 und 105 f I d. Gew.-Ord. nachgesucht.

Einige Cigarrenfabriken baten um Erlaubnis, Sonntags I Cigarren sortieren lassen zu dürfen, da diese Arbeit besser I bei Tageslicht vorgenommen werden könnte und sie große I Aufträge hätten. Dazu ist zu bemerken, daß geübte Cigarren- I sortiererinnen nicht immer zu haben sind und sehr oft in I einer Cigarrenfabrik mehr Cigarren angefertigt werden, als I sortiert werden können. In allen Fällen erachtete jedoch die Verwaltungsbehörde die auf § 105k d. Gew.-Ord. ge- I stützten Gesuche nicht für begründet genug und versagte die I Erlaubnis. Das Bestreben der Behörden geht dahin, die I Sonntagsarbeit nach Möglichkeit einzuschränken. Viele I Arbeiter dagegen arbeiten Sonntags vormittags des Mehr- I Verdienstes wegen sehr gern.

In vier Fällen ist aus Grund des § 105k Sonntags- I arbeit gestattet worden: I

1) Eine Ziegelei ließ an einem Sonntage 14 erwachsene I Arbeiter 8 Stunden lang arbeiten, um das Ver- I derben der zum Trocknen ausgelegten Ziegelsteine I bei drohendem schlechten Wetter zu verhüten.

2) Eine andere Ziegelei beschäftigte an demselben I Sonntage 20 erwachsene Arbeiter 7 Stunden lang I zu gleichem Zwecke.

3) Eine Steinhauerei beschäftigte an einem Sonntage I 2 erwachsene Arbeiter 12 Stunden lang, da ein I nicht vorherzusehendes Bedürfnis eingetreten war. I

4) Eine mechanische Werkstatt ließ 2 erwachsene Ar- I beiter an einem Sonntage 7 Stunden arbeiten, um I Montag früh den vollen werktägigen Betrieb wieder I aufnehmen zu können.

Zu den Fällen 1), 2) und 4) ist zu bemerken, daß I diese Arbeiten schon auf Grund des § 105c Absatz 1 Ziffer I 3 und 4 d. Gew.-Ord. ohne weiteres gestattet gewesen wären. I

Auf Grund der Bundesrats-Bekanntmachung vom I 5. Februar 1895, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, sind unter H ver- I schiedenen Saisonbetrieben Sonntage zum Arbeiten frei ge- I geben. Von dieser Erlaubnis machten in der Stadt Gießen I laut erstatteter Anzeige Gebrauch:

26 handwerksmäßige Schneidereien an zusammen 87 Sonnt, und

5 Schuhmachereien an 10

Die Mälzereien des Bezirkes sind sämtlich mit Bier- I brauereien verbunden, sodaß auf sie die Bundesrats-Be­kanntmachung vqm 27. November 1896 keine Anwendung I

Schwurgericht.

W. Gießen, den 6. Juni 1899.

Der Vorsitzende, Herr Landgerichtsrat Sandmann, eröffnete heute vormittag 9 Uhr die Sitzung. Es wird verhandelt gegen den 23 Jahre alten Ludwig Göbct aus Frankfurt a. M. wegen Urkundenfälschung, Betrug und Diebstahl. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, u. a. auch wegen Betrug im Rückfalle. Die Anklage vertritt Herr Staatsanwalt Zimmermann; die Verteidigung führt Herr Rechtsanwalt Hoos. Es sind 17 J^ugen, meistens in Gießen wohnend, zu hören. Als medizinische Sachverständige sind im Saale anwesend: Herr Kreisarzt

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Vor 22 - der Dichter i widmete er I Mittenwalde > bei denen mal i Deine Wege" i zeichnen, sichert f am V2. März

Lokales und Provinzielles.

Gießen, den 6. Juni 1899.

** Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der I Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung I vom 3. d. Mts. dem Generalmajor und Kommandeur der I 79. Infanterie-Brigade, v. Madai, seither Kommandeur | des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) I Nr. 116, das Komturkreuz 2. Klasse, und dem Oberst« I leutnant Hiepe vom Stabe des 7. Badischen Jnfanterie- I Regiments Nr. 142, seither Bataillons-Kommandeur im vorgenannten Regiment Kaiser Wilhelm, die Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen geruht.

** Charakterverleihung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 30. Mai dem Rechner des evangelischen Zentralkirchenfonds und Hauptrechner der allgemeinen geistlichen Witwenkasse, Steuer- asseffor Adam Fuchs zu Darmstadt, den TitelRent­amtmann" zu verleihen.

** Ruhestandsversetzung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 3. Juni den Ministerialrat im Ministerium des Innern und Vor­sitzenden in dessen Abteilung für Schulangelegenheiten, Wil« ! Helm Soldan, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

Versetzt wurden am 31. Mai l. Js. der Steuer­aufseher Helm zu Pfungstadt in den Aufsichtsbezirk Mainz mit dem Wohnort Mainz; der Steueraufseher Lautz zu Mainz in den Aufsichtsbezirk Ober-Ingelheim mit dem Wohn­orte Ober-Ingelheim.

* Von der Universität. In diesem Sommersemester (1899) sind 814 Studenten bei der hiesigen Universität immatrikuliert. Dazu kommen noch 36 nicht im­matrikulierte Hörer, sodaß die Gesamtbesuchsziffer 850 be­trägt. Gegenüber dem Sommersemester 1898, das bis dahin die höchste Hrequenz aufzuweisen hatte, ist die Zahl der Immatrikulierten um 80, d. i. ist um mehr als 10 Prozent, gewachsen. Von den Studierenden sind eingeschrieben in der theologischen Fakultät 67, juristischen Fakultät 190, medizinischen Fakultät 251, philosophischen Fakultät 306, insgesamt 814.

* Der dritte Tag des Kriegerfestes verlief wie seine Vorgänger programmgemäß und zeigte einen sehr starken: Besuch. Am Abend übten die Vorträge des Bauer'schen Gesangvereins sowie das von Herrn Buchbinder! Bourgeois arrangierte Feuerwerk besondere Anziehungs­kraft aus und ernteten den verdienten Beifall des Publikums. Der Vorsitzende des Kriegervereins, Herr Mayer, nahm vor Schluß dxs Festes Veranlassung, den Vereinen und allen, welche zum Gelingen des Festes und zu dessen Verschöne­rung beigetragen, insbesondere auch den Gießener Turnern und dem Bauer'schen Gesangverein herzlichen Dank auszu­sprechen. In der Liste der in vor. Nr. verzeichneten Ehrenmitglieder ist noch der Name des Herrn Heinrich Bender nachzutragen.

** Feuer. In Allendorf a. d. Lahn brannten gestern abend nach 10 Uhr vier Scheuern ab. Seitens der hiesigen Feuerwehr waren Vorkehrungen zur Hilfeleistung getroffen.

** Abonnements Konzerte. Wie aus dem Inseratenteile ersichtlich, ist es Herrn Musikdirektor Krauße gelungen, I für das 1. Abonnements-Konzert, welches Donnerstag den I 8. Juni in Steins Garten stattfindet, den Cornet- ä Piston- I Virtuosen Herrn Louis Kümmel aus Darmstadt zu ge­winnen. Herr Kümmel (Mitglied der Darmstädter Hof­kapelle), ein Piston-Virtuose allerersten Ranges, verfügt über I einen wunderbaren weichen Ton und eine geradezu ver- I blüffende Technik, welche die Zuhörer überall, wo Herr I Kümmel auf seinen Kunstreisen im In- und Auslande auf- I getreten ist, in wahres Staunen versetzt. Das Programm I bringt außer Meisterwerken von Mendelssohn, Weber, I Wagner rc. für Militärmusik zum erstenmale die herrliche Peer Gynt-Suite I von Eduard Grieg zu Gehör, worauf I hier besonders aufmerksam gemacht wird. DieOberhcss. I Zeitung", Marburg, wird Herrn Kümmels Leistungen in I folgenden Worten gerecht: Besonders aber machte sich I unser verehrter Gast, der Piston-Virtuose Herr Kümmel, I der aus'Darmstadt herüber gekommen war, verdient. Seine I Vorträge, die biegsame Weichheit mit seelenvollem Ausdruck I und nie versagender technischer Virtuosität vereinigen, ent- I zückten das Publikum dermaßen, daß sich der Künstler nur I dadurch vor dem Beifallsstürme retten konnte, daß er von I neuem sein Instrument an die Lippen setzte . . Seine

Vortragsweise ist eine wirklich vollendete, die Töne auf dem Piston sind forte wie im piano rein und klar, die Sicher- I heil in den Uebergängen und die Modulation sind ganz vorzüglich.

** Gesaugskonzert. Wie aus dem Inseratenteil der vor« I

! liegenden Nummer ersichtlich, findet am Freitaa in Garten ein Konzert des Südd°u.sch7?Mzk Quartetts statt. Daß dem die Gesangskunst Publikum ein ganz besonderer Genuß in Aussicht stebt aus den günstigen Besprechungen hervor, welche den überall, wo sie auftraten, zu teil wurden. So schreibt Leipziger Tageblatt": Das bei uns bisher noch wenm i kannte Süddeutsche Männer-Doppel«Quartett unter Direktion des Herrn Eugen Hagen aus Karlsruhe gestern abend zusammen mit Erdmann Hartmanns Wr- ein Gartenkonzert bei Bonorand. Das DoppelQuart^ verfügt über alle Eigenschaften, die man nur von em^ vorzüglichen Sängerensemble verlangen kann: Eine emiguug von prächtigen Stimmen, die alle wohlqescbu:' ' sind, nie wankende Sicherheit und Reinheit im Gesanae un eine geradezu ideale Textaussprache. Jede Nummer n>s bis ins kleinste sorgfältig ausgearbeitet, und die Herrs vergaßen fast nie, daß sich im Quartett der einzelne fe Gesamtheit unterordnen muß, wodurch dann ein wahrba» künstlerischer Erfolg erzielt wurde. Dabei beherrschten Herren ernste, getragene Gesänge genau so gut, wie hum ristische in der Art der Vorträge des bekannten Udelquarteä denen übrigens diese Künstlervereinigung unter Herrn Eu«, Hagens Leitung nicht nachsteht. Die feinen Schattierung in StorchsNachtzauber" undRitters Abschied" von Kinlel kamen bestens zur Geltung, und der ausgelassene Huwoi in PeuschelsAm fidelen Stammtisch" fand in den sg deutschen Sängern ausgezeichnete Interpreten. Mit Netzt zollte das andächtig lauschende Publikum wärmsten Beisch und nötigte dem Doppelquartett manche Zugabe ab, denen ganz besonders das urkomischeJettchen" stürmische Heiterkeit hervorrief. Wir wünschen nur, daß die aug zeichnete Künstlerschar hier beim Publikum das verdien,c Interesse finden möchte, damit wir sie bald wieder in unfern Mauern begrüßen können.

** Die Briefträger der Reichspostverwaltung, die seit her mit einem festen Bestände von Postwertzeichen zu 10 Pfg., Kartenbriefen und Postkarten versehen waren, haben von jetzt ab auch 5-Pfennig-Freimarken zum Verkauf an das Publikum mit bei sich zu führen. Diese Neuerung ist veranlaßt durch den steten Mehrverbrauch der genannten Postwertzeichen zum Frankieren der Ansichts Postkarten.

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sicher Prahll ; hingekommel I hinterlassen