seinen Weg in die Presse gefunden hat. Besonders die Erzählungen Miquels über die von ihm herbeigeführte Vereinfachung des Schreibwerks haben dem Universitätsfreunde imponiert: Dahin gehört vor allem die Beseitigung der überflüssigen Förmlichkeiten des Kurialstils; die Pflege des unmittelbaren mündlichen Verkehrs der Abteilungen untereinander; die Verminderung des Umfanges der Personalakten. Hunderte von Beamten werden erspart mit dem Wegfall der Vielschreiberei, zu der auch die langen Betreffe gehörten. Der Kaiser selbst verlangt gar nicht, daß ihm nur Geschriebenes vorgelegt und förmliche Schönschreibekunst dabei entfaltet werde; er begnügt sich mit leicht lesbarer Vorlage, sei es in Handschrift, Maschinenschrift oder auch Druck. Die jährliche Geldersparnis beträgt eine Million. Sodann geht man, wo die Diensträume verschiedener Abteilungen im selben Gebäude sich befinden, jetzt einfach eine Stiege höher und erledigt kurz und mündlich den Gegenstand, über den man sonst breit hin und her schrieb. Mir fiel hierbei der Beamte in der früheren nassauischen Enklave Reichelsheim ein, der, zugleich Amtmann, Landoberschultheiß und Rentmeister, je nach Beschaffenheit des vorzunehmenden Dienstgeschäftes, von dem einen nach dem in Frage kommenden anderen seiner drei Bureaus sich begab und, indem er dabei den Dienstrock wechselte, den lebhaften Verkehr der „Abteilungen" durch solennen Schriftenwechsel besorgte; tout comme chez nous, nur mit umgekehrten Rollen, sagte ich mir; es mußte der Sohn aus Hannoverland kommen und den Herren großstaatlichen Räten ein Stück Zopf abschneiden, was nicht ohne Widerstand abging. Auch in der Justiz, meinte der Minister, würde viel zu viel geschrieben. Die Entscheidungsgründe in den Urteilen genügten vollständig, die Thatbestände seien überflüssig. Für die Einträge in die Personalakten wurde Grundsatz die Beschränkung auf das Notwendige: Namen, Geburts- und Dienstzeit, Strafen. Auf einen Bogen ließe sich viel schreiben. Dem einmütigen und entschiedenen Widerspruche der Abteilungen sowohl, wie der höchsten Provinzialstellen begegnete die vorn Minister geplante und gegen diesen Widerspruch durchgeführte Abschaffung der Dienstkautionen. Der Plan war wohlerwogen. Der Minister sagte sich: wer stehlen will, der stiehlt die Kaution gleich mit. Und die Feststellungen nach dem Ablaufe des ersten Jahres, auf die er die Aengstlichen und Widerspenstigen verwies, gaben ihm durchaus recht: die Vergehungen und Veruntreuungen waren nicht zahlreicher und schwerer wie früher. Aber der Staat war die Sorge und Kosten für die Verwaltung einer Summe von 38 Millionen los, und den Beamten, ganz besonders den kleinen, die zum guten Teile nur gegen drückende Wucherzinsen das Geld für die Kaution hatten aufbringen können, war eine Wohl- that erwiesen, für die sie dem Minister gewiß dankbar sind.
— Reichsgerichts-Entscheidung. Ueber die Auslegung des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit hat das Reichsgericht folgende Entscheidung gefällt : Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt war ein Bürger vom Landgericht zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte sollte das Gefährt eines Kaufmanns durch überschnelles Fahren geschädigt, auch eine Frau überfahren haben. Der Kaufmann verfolgte den Thäter und veranlaßte einen Schutzmann zum Einschreiten. Der Beamte gebot den Angeklagten Halt und kletterte schließlich von hinten auf den Wagen. Mit Hilfe eines anderen Schutzmanns wurde der Angeklagte nach der Wache gebracht. Das Landgericht nahm an, daß der Schutzmann sich in berechtigter Amtsausübung befand, als der Ange
ein Barbar sein muß, um nicht auch in der Erinnerung, an diese Vorzüge Finnlands zu schwelgen.
„Brunns-Parken" hatte sich nach und nach mit Menschen gefüllt. Aus einer Musikmuschel, die sich, hinter Bäumen halb versteckt, an eine Felswand lehnte, ertönten die Klänge eines vortrefflichen Orchesters. Die kurze nordische Nacht hatte sich über das Restaurant und die Anlagen, die in einen schönen Park auslaufen, herabgesenkt. Das elektrische Licht flammte in den großen, weißen Kuppeln auf und erfüllte die malerische Szenerie mit magischer Beleuchtung, in deren Schein die Wasserstrahlen der Fontaine in den Farben des Regenbogens glitzerten. Bon fern her aber ertönte, seltsam lockend, das Rauschen des Meeres. Ich erhob mich, schlenderte die Kieswege entlang, und ging durch den Park dem Meeresufer zu. Eine Bank an erhöhter Stelle lud zum Sitzen und Träumen ein. Ich nahm Platz, und mein Auge überflog das Bild, das sich ihm darbot. Zu meinen Füßen das Meer, aus dem sich bis in unabsehbare Ferne Felseninseln gespenstig erhoben, mit seiner wogenden, brausenden Brandung, £>inter mir „Bruns-Park" mit seinem vollen, lauten Leben, aus dessen Geräusch einschmeichelnde Töne eines Strauß'schen Walzers herüberklangen. Und ganz weit hinten, gewissermaßen als Nahmen für das ganze Bild, eine dunkele, hohe Felswand, gekrönt mit Fichten und Tannen und infolge der Beleuchtung des Parkes doppelt so hoch und so finster erscheinend, als die Natur sie hingestellt!
Das also war der Ort, wo das gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben Finnlands zusammenströmte, und fein Pulsschlag am deutlichsten und lautesten schlug! Fürwahr, es mußte ein schönes, fleißiges und trotz feiner sprichwörtlichen Armut reiches Land sein, das hier in Hel- fingfors die Errungenschaften feiner Geschichte und Kultur, gemissermaßen konzentriert, dem Fremdlinge darbot! Entsprach das „Land der tausend Seen", jenes Land, in welchem heitere Städtebilder voll entwickelter Industrie mit düsteren Waldpartien und steilen Felsen, zwischen denen unheimliche Sümpfe und klare Seen sich dahinziehen, abwechseln und auf dessen ca. 380,000 Quadratkilometer weitem Flächenraume etwa 2i/z Millionen Menschen ein arbeitsames Dasein führen, den ersten Eindrücken — welch' einen Gewinn versprach dann eine Reise durch dasselbe dem Auge, dem Geiste und dem Herzen?!
klagte ihm Widerstand leistete. Es heißt im Urteil: „der Schutzmann sei nicht verpflichtet gewesen, die Sache sofort zu untersuchen, er habe verlangen können, daß dies auf der Wache geschehe". Die Revision des Angeklagten bestreitet dieses. Angeklagter habe sich legitimieren können, zu seiner Verhaftung habe kein genügender Grund Vorgelegen. Der Reichsanwalt trat der Auffassung des Vorderrichters bei. Wenn ein Straßenjunge sich weigere, mitzukommen, so habe nach § 161 der Strafprozeßordnung die Polizei das Recht, den Zeugen, wenn die Sache keinen Aufschub dulde, zu sistieren. Ein Beschuldigter könne danach erst recht verhaftet werden. Wo die Untersuchung stattfinden solle, das zu bestimmen, habe im Ermessen des Beamten gelegen. Er habe sich also in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes befunden. Das Reichsgericht hob jedoch das Urteil des Landgerichts auf und wies die Sache an letzteres zurück mit folgender Begründung: „Die §§ 112 ff. St.-P.-O. und § 6 des preußischen Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit seien nicht genügend berücksichtigt worden. Der Schutzmann habe sich nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befunden. § 161 St.-P.-O. greife nur Platz, wenn nicht andere Bestimmungen schon vorliegen. Im Band XV S. 365 der Entscheidungen des Reichsgerichts sei ausgeführt, daß die §§ 1—5 des preußischen Personen- schutzgesetzes durch das Reichsgesetz außer Kraft gesetzt seien. Nur § 12 der St.-P.-O. sei maßgebend, wenn die persönliche Freiheit eines Verdächtigen aufgehoben werden solle zum Schutz der persönlichen Freiheit eines anderen. Selbst die höheren Polizeibeamten hätten nicht das Recht, sich Verdächtige, die nicht freiwillig kämen, zwangsweise vorführen zu lassen. Nur zur Feststellung der persönlichen Identität dürfen Zeugen feftgenommen werden, nicht zur Feststellung des Thatbestandes. Der Zeuge könne sich jederzeit befreien, wenn er seinen Namen nenne.
— Gegen die Beschickung des Handels- Museums zu Philadelphia, welche die preußische Regierung bekanntlich empfohlen hatte, erhoben, wie erinnerlich, hervorragende Vertreter der deutschen Industrie Einspruch. Diesem Protest haben sich nunmehr auch verschiedene Handelskammern (in Brandenburg, Sachsen, der Rheinprovinz u. s. w.) angeschlossen und zwar aus folgenden Gründen: Sehr bedenklich erscheine es, so wird u. a. ausgeführt, einem Lande, das dem Schutzzölle derart huldige, wie die Vereinigten Staaten, durch Darbietung von Mustern unserer Industrie-Erzeugnisse, die doch nur dortigen Fabriken zur Nachahmung dienten, irgend welche Chancen zu bieten und dadurch den drückenden Wettbewerb noch zu verschärfen. Es müsse an die von der Regierung der Vereinigten Staaten auf amtlichem Wege geübte Methode erinnert werden, sich Einblick in die Fabrikations-Verhältnisse der an der Einfuhr in die Vereinigten Staaten beteiligten Länder zu verschaffen. Die deutsche Industrie müsse derartigen Veranstaltungen gegenüber um so größere Vorsicht walten lassen, als der Hauptzweck des Handelsmuseums zu Philadelphia doch nur darin bestehe, die Ausfuhr der Vereinigten Staaten zu fördern und ihre Einfuhr einzuschränken. — Diese Kundgebungen deutscher Handelskammern lassen an Deutlichkeit gewiß nichts zu wünschen übrig und scheinen das Richtige zu treffen.
— Feuerbestattung. Auf eine Beschwerde des Vereins für Feuerbestattung zu Heilbronn hat das würt- tembergische Konsistorium zu Stuttgart folgende Entscheidung getroffen: Die Mitwirkung nicht württembergischer Geistlicher kann bei der Beisetzung von Aschenresten zwar nicht gestattet werden, da die Zuziehung solcher von der Zustimmung der
Die Lust, Entdeckungsreisen zu machen, ist ein geschichtliches Erbteil der Kulturmenschheit; aber warum treibt der Drang, dieses Erbteil zu nutzen, die Westeuropäer immer dorthin, wo weite Länder und eigenartige Völker in dunkeleu Weltteilen ein unbekanntes Dasein führen? Ist es nicht viel interessanter und lohnender, in zivilisierte Länder Entdeckungsreisen zu machen, in Länder, die uns, wie z. B. Finnland, nicht viel mehr bekannt sind, als das Mondgebirge in Mittelafrika? Unwillkürlich stieg diese Frage in mir auf, und ich kramte in meinen Schulerinnerungen, um mir klar zu machen, was ich denn eigentlich von Finnland wüßte. Ach, es war nicht allzuviel! Einst — so hatte ich's gelernt — führten im Lande der Seen und des Granits Lappländer ein tierisches Dasein. Da drangen von Osten finnische Stämme ins Land, trieben die Lappen nach Norden, errichteten ihren heidnischen Göttern Orte der Verehrung, lebten von Jagd und Fischfang und kümmerlichem Ackerbau und bevölkerten ihre neuen Wohnorte mit den Gestalten ihrer historischen Uebedieferung und ihrer regen dichterischen Phantasie. In dieser Zeit mochten jene rhapsodischen Gesänge oder Runen entstanden sein, die in düsterer und eintöniger Alliteration die Leiden und Freuden, die Gebräuche und die Heimatsliebe der Finnen besangen und heute eine Fundgrube für den Forscher sind. In diese Zeit mochte auch der sagenhafte Zug gefallen sein, den Wäinämöinen, der Orpheus des Nordens, der mit seiner Kantele lebende Wesen und lebloses Gestein bewegte und bezwang, mit feinen kühnen Genossen, dem kunstreichen Schmiede Jlmarinen und dem Helden Lemminkainen, von Kalewala*) aus ins Nordland unternahm, um das von Jlmarinen zur Erlangung der Hand der schönen Tochter der Nordlands-Witwe geschmiedete kunstvolle Gefäß Sampo zu entführen und die listige Witwe, die den Helden Jlmarinen um seinen Lohn betrogen, zu bestrafen, — jener Zug der finnischen Argonauten, dessen Beschreibung noch heute im Nationalepos „Kalewala" das Herz jedes poesieverständigen Menschen ergreift und bewegt.
Wie lange diese sagenumwobene Zeit gedauert, wann sie begonnen, wann sie geendet — wer weiß es? Finnlands Eintritt in die Geschichte beginnt erst im 12. Jahr-
*) Kalewala — Land des Kalew, alte Bezeichnung für Finnland. Die Finnen nennen heute ihre Heimat Suomi ober Suomt- land.
zuständigen Geistlichen abhängt, welchen die Mitwirkung bei Bestattung von Aschenresten verboten ist. Hinsichtlich der Gestattung einer öffentlichen Trauerfeier aber will das Konsistorium in den Fällen, wo wegen des Fehlens geeigneter Räumlichkeiten im Hause oder aus ähnlichen Ursachen der Leichnam ins Leichenhaus gebracht wurde, gegen die Verlegung der häuslichen Trauerfeier in die Friedhofskapelle keine Einwendung erheben. Im übrigen soll die weitere Regelung der Mitwirkung der evangelischen Geistlichen zu kirchlichen Akten aus Anlaß der Feuerbestattung der Entschließung der zuständigen kirchlichen Organe Vorbehalten bleiben.
— Auch Baden hat nun seinen Schulskandal. Vor zwei Jahren verlautete in Baden-Baden, daß die Prüfung zur Erlangung der Einjährig-Freiwilligen-Berechtigung an der dortigen Oberrealschule vom Reichskanzleramt für ungiltig erklärt worden fei, wegen der „allzu milden Behandlung eines Schülers". Kurz darauf wurde weiter bekannt, daß die Reichsschulkommission die Verleihung der Berechtigung allen, die damals das Examen bestanden halten, verweigert habe, „weil bei der Schulbehörde die Anschauung vorherrschte, daß nicht nur ein Schüler zu milde behandelt, sondern daß möglicherweise auch bezüglich der übrigen Schüler ein zu milder Maßstab angelegt worden sei". Heber den weiteren Verlauf der Angelegenheit wird der „F. Ztg." aus Baden-Baden geschrieben: Diese Thatsache gab dem Arzt Dr. Schmidt Veranlassung, im hiesigen klerikalen Blatt „Echo von Baden" eine Artikelserie erscheinen zu lassen, in der das Examenverfahren des Schulvorstandes Pfeffer, wie auch dessen sonstiges Verhalten einer äußerst scharfen Kritik unterzogen wurde. Es wurde ihm „grober Betrug, schwere Verletzung des Diensteides und unwürdiger Mangel an Ehrgefühl" vorgeworfen, des weiteren „Verleitung zur Lüge und Heuchelei", und endlich wurde bedauert, daß der Vorstand „Pfeffer nicht so viel Schamgefühl besessen habe, selbst zu gehen". Der Oberschulrat stellte darauf Klageantrag, dem auch die Staatsanwaltschaft entsprach. Die Untersuchung wurde eingeleitet, der Verfasser nannte sich, und man erwartete, daß die Angelegenheit in der Frühjahrs- sessson des Schwurgerichts zur Verhandlung gelangen werde. Da erschien Ende Januar die offizielle Mitteilung, daß der Oberschulrat den Klageantrag zurückgezogen habe, worauf das Landgericht das Verfahren einstellte. Später hat Direktor Pfeffer die Privatklage erhoben, die heute zur Verhandlung gelangen sollte. Auf den Ausgang dieses gerichtlichen Verfahrens wird man nicht nur in Baden ge spannt sein dürfen. e
Kiel, 4. August. Als der Kaiser gestern in dem neuen Verkehrs-Motorboot nach der kaiserlichen Werft fuhr, stieß das Boot an die Steinmauer und erlitt Beschädigungen am Bug.
Ausland.
Wien, 4. August. Die Meldung, daß der Bischof von Budweis, Dr. Riha, zum Erzbischof von Prag ernannt worden sei, wird in hiesigen Kreisen als vollständig erfunden bezeichnet.
Aufsee, 4. August. Reichskanzler Fürst Hohenlohe begiebt sich am 8. August zum Besuch seines Schwiegersohnes nach Bayern. Die angekündigte Zusammenkunft mit dem Grafen Goluchowsky wird daher Wegfällen.
Graz, 4. August. Die sozialistische Parteileitung Steier- marks veröffentlicht einen Aufruf, in welchem sie die Partei-
Hundert nach Christus. Schweden kamen ins Land, eroberten es und legten feste Plätze an. Von den Finnen blieben nur noch jene Stämme, die heute im Südwesten des Landes als Tawasten und im Nordosten als Karelen die Landbevölkerung bilden, — diese lebenslustig, heiter und gesanges- froh, ein schöner Menschenschlag, voll Temperament und Eigenwillen, — jene mürrisch, schweigsam und scheu, weil frühzeitig dem Lose der Eroberten und Unterdrückten verfallen, — alle beide von einer innigen Liebe für ihr Land Suomie beseelt. Und dann brachen die Jahrhunderte der Kämpfe und Streitigkeiten in und um Finnland an. Immer mehr Fremde kamen ins Land, den Kriegern und Kaufleuten folgten die Priester; es begann die laute und erfolgreiche Arbeit der abendländischen Kultur. Inzwischen war im Osten das große und mächtige Russenreich entstanden: es suchte das Meer und rang endlich in langwierigen, immer wiederkehrenden Kriegen den Schweden Finnland ab. Im Lande selbst aber war ein stolzes, kluges Geschlecht von Schweden emporgewachsen, welches als Adel und Bürgertum die finnischen Bauern in Banden hielt, bis auch sie wieder zu selbstthütigem Völkerleben erwachsen und Anteil an den Geschäften des Gemeinwesens verlangten. Als Finnland im Jahre 1809 unter russische Botmäßigkeit kam, stellte es ein geordnetes Kulturland dar, und seiner Verfassung, seinen Einrichtungen, seiner evangelischen Religion, seiner Sprache,, seinem geistigen und materiellen Leben und Weben wurden von der neuen Herrschaft felbstthätige Entwickelung, Unabhängigkeit und freie Bewegung für ewige Zeiten gewährleistet. Für ewige Zeiten? Ja — so hat es auch hier geheißen, aber was ist in der Welt des ewigen Werdens ewig, wenn nicht das Werden allein?! Die Entwickelung des Nationalbewußtseins in Rußland hat, wie wir sehen werden, auch Finnlands Unabhängigkeit in Mitleidenschaft gezogen und die finnländische Selbständigkeit anzutasten versucht, bis der russische Chauvinismus sich in unseren Tagen anzuschicken scheint, der Freiheit Finnlands und seiner Bewohner den Todesstoß zu versetzen.....
Ueber diesem meinen Sinnen ob der Schicksale Finnlands war das Leben in „Brunns-Parken" stiller und stiller geworden. Die Sommernacht im Norden ist kurz, und alles eilt, sie auszunutzen. Es war kaum 1 Uhr, und doch ward es bereits hell und Heller, als nahte der Tag. Ich


