!t»««SseAe, "°-"d5 8*/j Mr, tten.
* freien Mitt.
ft- pro Person. 7768 Ter Vorstand,
LeUnge?' it, ha altti Kchsasstslk'. !ammenkünste. 77M
herein tz«--
-t-us. 1(* Nmittö6l
herein.
den 8- November.
bma.
11 ™> M.x D,e,„ ”H
«am Büller.
E11|ie nach 10 Uhr
2? t1"*™
vr. Grein.
nmlung M
, abends S Uhr, ikal. 7775 horn. ihr abends pünktlich:
16.
von Zimmermann
ü^>DvMen in Wien
ing in WE, »vig. --------
nden.
nachmittags 4Uhn
eihung w
r *nzei6ers «S-l
Sonntag den 5 November
1899
Nr. 261
Erstes Blatt»
Aints- und Anzeigeblcrtt für den Tkvers Gretzen
Alle Anzeigen-VermittlungSstellen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.
««nähme von Anzeigen zu der nachmittag« für den sehenden Log erfcheinenden Nummer biS vorm. 10 Uhr.
Rtloftion, Expedition und Druckerei:
Kchutstraße Ar. 7.
fällig werdenden Domanialgefälle, als Zeitpacht, Heugras, Steige- und LooSholz und Beiträge zu den Forstdiener- besoldungen pro 1899/1900, nur noch bis zum 25 ds. Mts. ohne Kosten bezahlt werden können. Nach dieser Zeit wird das Beitreibungsverfahren eingeleitet.
Gießen, den 3. November 1899.
Großh. Rentamt Gießen. H i e m e n z.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblütter, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische Volkskunde._________________
Gefunden: 1 gold. Ring, 1 Trauring, 1 Portemonnaie ohne Inhalt, 1 Brille, 2 Zwicker mit Futteral, 1 Taschenmesser, 2 Taschentücher, 1 Paar braune Damenhandschuhe, 2 verschiedene Kinderschuhe, 1 Herrenrock, 1 Arbeits- beutel, 1 Aufsteckkamm, 1 wollene Pferdedecke, 1 Hundehalsband und eine Schachtel mit Wachszündhölzchen.
Zngeftogen: 1 Taube.
Gießen, den 4. November 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gieße«. Muhl.
Adresse für Deprschrn: Anzeiger Hieße«.
Fernfprecher Nr. 51.
Deutsches Mch.
Also doch!
Berlin, 3. November. Der Kaiser geht am 20. November nach England, vermutlich aus 14 Tage. Die Einladung der Königin datiert, wie die „National-Zeitung" hört, aus dem Frühjahr. Sie hatte den Oktober für die Anwesenheit des Kaisers gewünscht. Auf seine Entschuldigung, daß er um diese Zeit nicht kommen könne, hat die Königin den November vorgeschlagen. Ein Minister wird den Kaiser nicht begleiten. ... ,
— Heute mittag wurde im Grünewald m gewohnter Weise die Hubertusjagd abgehalten. Der Kaiser war wegen einer Unpäßlichkeit der Kaiserin nicht erschienen. Wie der „Lokal-Anzeiger" berichtet, ist die Kaiserin seit etwa sechs Tagen unerheblich und vorübergehend leidend.
— Der Kronprinz von Schweden wird am nächsten Mittwoch hier eintreffen, um auf Einladung des Kaisers an den Hofjagden im Letzlinger Forst teilzunehmen, welche am 10. und 11. d. Mts. stattfinden. Der Kronprinz wird sich gleich nach seiner Ankunft nach dem Neuen Palais begeben, um das Kaiserpaar zu besuchen und dort Wohnung zu nehmen.
— Dem Bundesrat ist der Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung der Unfall-Versicherungs - Gesetze, sowie der Entwurf eines Gesetzes über die Unfall-Fürsorge für Gefangene zur Beschlußfassung zugegangen.
— Nach Meldungen der „Berliner Neuesten Nachrichten« auS London wird dort die Gesamtzahl der zur Anwerbung ehemaliger preußischer Unteroffiziere
Aezugspreis vierteljährlich
2 Mart 20 Pfg monatlich 75 Pf-, mit Bringerlohn.
Bei Postbezug A 2 Mark 50 Pfg.
vierteljährlich.
* Der Flottenkampf.
Gießen, 4. November.
DaS erste Erstaunen über die plötzliche Ankündigung einer neuen großen Flottenvorlage hat sich gelegt und hat Raum geschaffen für eine nüchterne Prüfung der thatsäch- lichen Verhältnisse.
In der That handelt es sich nicht um eine Finanzfrage, auch nicht um ein militärtechnisches Problem, sondern um eine große Prinzipienfrage. Und solcher Frage gegenüber giebt es kein Abwarten, kein Zurückhalten, sondern nur eine einfache, klare Antwort. Wohl ist es nötig und nützlich, darüber eingehend zu beraten, ob wir diesem oder jenem Schiffstyp den ^Vorzug geben, ob wir mehr Panzerschiffe oder Kreuzer bauen sollen; aber vorher muß die Grundlage geschaffen werden durch eine bündige Erklärung darüber, ob wir ein seemächtiges Deutschland wollen, das eine gewichtige Stimme erheben darf in den großen Streitfragen der nahenden Zukunft, ob wir die ungeheuren Interessen, die wir in allen Ländern und auf allen Meeren haben, zu schützen bereit sind, ob wir sichern wollen, was wir in fremden Erdteilen erwarben, oder ob wir in der Rolle des bescheidenen Michels verharren, ob wir zusehen wollen, wie fremde Nationen an sich reißen, was für uns wertvoll ist, ob wir wiederum, wie es durch Jahrhunderte geschah, deutsche Kräfte in den Dienst der anderen stellen, ob wir unser Blut hingeben sollen als, Kulturdünger für Angelsachsen, Slaven und Romanen. Das große Werk, daß die Vorsehung einem Bismarck übertrug, ist vollendet, aber der neue Tag stellt neue Anforderungen, und thatenloses Verharren bei dem Erreichten ist der Anfang der Vernichtung.
Gerade wir, die wir durch Bismarcks Schule gingen, dürfen nicht mehr wie in Schillers Tagen uns damit begnügen, aus des Lebens Drang in des Herzens heilig stille Räume zu fliehen, wir fordern Respekt für uns, und wir sind sicher, daß solcher Respekt nur dem Starken gezollt wird. So ist der große Gegensatz gegeben, der sich nicht mehr um die Parteigrenzen kümmert und weit hinaus greift über Fraktionsinteressen: hier stehen jene Söhne Deutschlands, die sich genügen lassen an dem Erlangten, die aufgehen wollen in der erschlaffenden Selbstgenügsamkeit von Capua und Sybaris; dort stehen die anderen, die in der Freude des Friedens nicht den künftigen Kampf aus dem Auge verlieren, die aus den Tagen von Olmütz und aus jener Zeit, da zu Paris die deutschen Vertreter im Vorzimmer harrten, die Lehre zogen, daß die nationale Schwäche auch die Mutter der nationalen Schande ist. In solcher Prinzipienfrage gibt es nur ein Für oder Wider, aber kein Kompromiß.
Aber wenn es so ist, dann ist gerade an die berufenen Führer des Volkes die Forderung zu stellen, daß sie kraftvoll und klar zum Ziele steuern, nicht aber ängstlich auf jeden Hauch eines drohenden Konflikts lauschen. Die ersten Jahre Bismarck'scher Staatskunst haben uns das leuchtende Beispiel gegeben, wenn sie auch zeigten, daß große Erfolge nur dem gesichert sind, der vor Opfern, Mühen und Leiden sich nicht scheut. Dem Mutigen gehört noch immer die Welt. Aber auch dem Mutigen mißlingt das Werk, wenn er seine Flanken entblößt oder dem Mann in eiserner Rüstung mit offener Brust entgegentritt. Wann wird ein vorsichtiger, weithinschauender Kämpfer dem Gegner Waffen in die Hände geben? Daß dies aber geschehen, daß die Regierung durch die Art ihres Vorgehens sich selbst den
Bekanntmachung.
A» die Grvßh. Bürgermeisterei«!, des Reotawts- bezirks Gießen.
Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden äus orisübüche Weise bekannt machen zu lassen, daß die zu Martini 1899
Bekanntmachung.
Die erledigte Stelle eines Kreisftrastenwarts Biit dem Sitz in Rüddingshausen oder einem der nächst- geleqenen Orte ist bis zum 1. Dezember l. I. zu besetzen.
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung von Zeugnissen über ihre bisherige Beschäftigung und unter Angabe des Alters bei dem Kreisstraßenmeister Förster m Mendorf a. d. Lda. bis spätestens 15. November l. Js. einreichen.
Gießen, den 31. Oktober 1899.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen, v. Bechtold.
Erscheint täglich mit Ausnahme des
Montags
Di« Gießener Aamiliemblälter »erden dem Anzeiger »AchrnUich viermal beigelegt.
Gießen, 27. Oktober 1899.
Betr.: Die Aufschriften der Gewerbetreibenden und Wirte am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft.
Das Großherrogliche Kreisamt Gießen au das Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden «ud die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Sie wollen die vorstehende Bekanntmachung mehrmals ortsüblich veröffentlichen und für die Ausführung der fraglichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten an besorgt sein. Der letztere Auftrag gilt auch für die Großh. Gendarmerie.
v. Bechtold.
Weg zum Ziele erschwert hat, ist nicht zu leugnen. Schon die Art, wie in den Verhandlungen Uber das letzte Flottengesetz die Vertreter der Reichspolitik sich bedingunslos festlegen auf bestimmte, eng umgrenzte Forderungen, hat einen Fehler bedeutet. Niemals vermag selbst ein genialer Staatsmann alle Möglichkeiten der Zukunft zu ermessen, niemals vermag er aus den Bedingungen des heutigen Tages zu folgern, daß der morgige Tag nicht neue Bedingungen stellt. So ist nach der formellen Seite hin den Gegnern der Flottenvermehrung ein starker Vorsprung gegeben worden und nur mit großen Bedenken wird man sich vorstellen können, daß die Minister von damals nun auch identisch sein sollen mit den Verteidigern des Neuen, wie man andererseits wohl schwerlich sich ausschwingen wird zu der optimistischen Ueberzeugung, daß ein Hohenlohe der begeisterte und begeisternde Führer in dem kommenden Kampfe sein kann.
Noch ein anderes Moment kommt hinzu, um der Regierung den Sieg zu erschweren, und wieder ist es ein Hindernis, das die Regierung sich selbst geschaffen hat. Es liegt ein ernster Sinn in unserer Verfassung, und unvergessen ist es, daß in den Tagen der Not der große Warner im Sachsenwalde unablässig darauf hinwies, daß man an ihr nicht rütteln und nicht deuteln solle. Und es war kein Zufall, daß er immer wieder daran erinnerte, daß die partikularen Empfindungen geschont, aber nicht gereizt werden müssen. Jetzt ist es ein offenes Geheimnis, daß der neue Floltenplan sowohl für den Kanzler und die Minister wie für die Bundesregierungen eine vollständige Ueberraschung bildete.
Das muß die centrifugalen Tendenzen im Reiche ver- stärken, es muß ihnen Stoff zu der Anklage bieten, daß die Lehre vom primus inter pares zurücktreten soll hinter die andere Lehre von dem Einen, der Herr ist im Lande und von dem Kaiserwillen als suprema lex. Allerdings ist schon einmal die Theorie von den „Präsidialvorlagen" in die Praxis übertragen worden. Das war unter Caprivi. Und doch war der Vorgang damals weniger auffallend als jetzt. Damals wurde nur das preußische Ministerium in die Zwangslage versetzt, entweder gegen den Monarchen zu votieren oder'sich ohne weiteres zu fügen. Heute befinden sich mit den Ministern zugleich die Bundesstaaten in solcher Lage. Und heute wie damals schafft die gewählte Methode Unzufriedenheit und Verstimmung gerade in den Kreisen derer, die an dem Geiste der Verfassung festhalten und gerade in nationalen Fragen die sichersten Stützen der Regierung bilden.
Aber trotz allem darf auch die aufgeschüttete Asche die Flammen nicht ersticken. Nicht um^die Form handelt es sich in letzter Linie, sondern um die Sache, und in Stunden der Gefahr und der Kriegsnot ist es eine schwache Genug- thuung, daß das Prinzip gerettet wurde.
Bekanntmachung.
Mit dem 1. Januar 1900 tritt der nachstehend abge- druckte § 15 a der Gewerbeordnung in Kraft. Derselbe ftndet^Anwendung sowohl auf bereits bestehende, als auch auf nach diesem Zeitpunkt errichtete Geschäfte.
Wir empfehlen den Gewerbtreibenden und Kaufleuten, die vorschriftsmäßigen Aufschriften für die bestehenden Geschäfte bis zum 1. Januar anbringen zu lassen.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 350 Mr., im Unvermögensfall mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
Gießen, den 27. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
§ 15 a.
Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzu- briugen. , , j
Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen; ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.
Auf offne Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist.
Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen.
Meßmer Anzeiger
Hemmt-Anzeiger
Amtlicher Teil.
Nr. 41 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben am28.v.M., enthält:
(Nr. 2619.) Bekanntmachung, betr. die Eisenbahn- Berkehrsordnung. Vom 26. Oktober 1899.
Gießen, den 4. November 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.


