daß der Fahrt jeglicher politische Zweck fehle. Das mag auch richtig sein, denn wie ziemlich bestimmt verlautet, und bisher unwidersprochen geblieben ist, liegt der Reise eine viel realere Absicht zu Grunde: Fürst Nikita will bei dem Großsultan eine Anleihe machen. Die Zeiten sind vorüber, wo die Fürsten der Schwarzen Berge eine durchaus anspruchslose Lebensweise führten, wo sie noch nicht nötig hatten, große Summen für Repräsentationszwecke zu opfern, wo man am Hofe von Cettinje mit den schmalen Einkünften Haus hielt und auch damit auskam. Für Anleihen bietet Montenegro nicht die nötige Gewähr, und deshalb ist der Fürst in der schlimmen Lage, aus Pump ausgehen zu müssen. Früher hat der Zar immer reichlich ausgeholfen und sich seinen „einzigen Freund" manche Million Rubel kosten lassen. Auch der Kaiser von Oesterreich soll häufig seiner Sympathie für das Volk der Schwarzen Berge in klingender Münze Ausdruck verliehen haben. Aber bei seinen steigenden Bedürfnissen mußte Nikita seine Schritte weiter lenken, und da er sicherlich von der Richtigkeit der Behauptung überzeugt ist: „Der Sultan lebt in Saus und Braus", so hat er sich denn hilfesuchend nach Konstantinopel begeben. Da der Sultan sich geschmeichelt fühlen wird, daß jemand in Europa so gute Meinung von seinen Finanzen hat, so dürfte Fürst Nikita nicht unverrichteter Sache nach Cettinje zurückkehren.
Ja, dem Sultan persönlich wird es wohl auf einige Millionen nicht ankommen, aber die Finanzen seines Reiches befinden sich fortgesetzt in jämmerlichem Zustande, und die Finanzschwierigkeiten wollen kein Ende nehmen. Wie schlimm die Situation ist, wird am besten durch die Meldung illustriert, daß der Finanzminister den ihn hart bedrängenden Staatsgläubigern durch eine Hinterthür entschlüpfen mußte. Schon seit einer Reihe von Jahren hat die Pforte kein Budget mehr veröffentlicht, und insbesondere über die aufgenommenen Anleihen schweigen die offiziellen Berichte. Das ist jedenfalls ein böses Zeichen und rechtfertigt keinerlei optimistische Anschauung. Schon im Jahre 1881 betrug die türkische Schuld 220 Millionen Pfund, zu denen bis zum Jahre 1892 noch mindestens 75 Millionen Pfund neue Anleihen traten. Seitdem fehlt jeder Anhalt, um den heutigen Stand der Dinge zu erkennen. Außer allen vorgenannten Beträgen hat die Pforte auch noch eine Schuld an Rußland zu tilgen: 100 Jahresraten von je 320,000 Pfund. Mit der Zahlung der Raten ist man jedoch erheblich im Rückstände, woraus ein politisches Abhängigkeitsverhältnis der Türkei von Rußland resultiert.
Fragen wir nach den Gründen für die immerwährenden Finanzkalamitäten der Pforte, so sind dieselben nicht etwa in geringer Ertragsfähigkeit des Landes zu suchen, sondern in der geradezu verderblichen Mißwirtschaft auf jedem Gebiete. Es thäte dem Lande wahrlich ein Miquel not oder noch besser gleich mehrere solcher Finanzgenies; denn einer allein würde kaum Erhebliches leisten können. Die Schwäche der Türkei liegt hauptsächlich in ihren schlechten Finanzen, wie das ja auch mit Spanien der Fall ist, und ehe hierin nicht eine Gesundung eingetreten sein wird, bleiben alle Bemühungen, das türkische Reich vor dem Zerfall zu bewahren, umsonst. (xx)
Prozetz Dreyfus.
Rennes, 31. August.
Die heutige Sitzung des Kriegsgerichtes begann um 6 Uhr 30 Minuten, und zwar war sie anderthalb Stunden lang eine geheime, in welcher die auf die technische Diskussion des Bordereaus bezüglichen Dokumente geprüft wurden. Um 9 Uhr wurde das Publikum in das Lyceum eingelassen, doch erst gegen 9y2 Uhr begann die Vernehmung des Hauptmanns Lebrun-Renault. Derselbe soll über die Geständnis-Szene aussagen. Er erzählt, als er am 5. Januar Dreyfus vom Gefängnis abholte, um ihn in die Militär-Schule zu bringen wo die Degradation stattsinden sollte, habe Dreyfus zu ihm und zum Hauptmann Attel von seinem gestörten Glücke gesprochen und hinzugefügt, er sei rein. Er habe eine aussichtsvolle Carriöre gehabt, was hätte ihn denn eigentlich zum Verrat treiben sollen. Ich bin unschuldig, sagte Dreyfus weiter, in zwei oder drei Jahren wird man sehen, daß ich unschuldig bin. General Mercier weiß, daß, wenn ich Dokumente an Deutschland verkauft habe, diese ohne Wichtigkeit waren und daß ich es nur gethan habe um ernstere zu erhalten. Zeuge bekundet weiter, Dreyfus habe ihn noch gebeten, die Ceremonie der Tressenlösung so schnell als möglich zu beschleunigen und Lebrun-Renault habe dies auch aus Gefühlen der Humanität gethan. (Während dieser Bekundungen scheint Dreyfus sehr nervös. Die Röte steigt ihm bis zu den Schläfen.) Zeuge sagt weiter, daß er die Worte Dreyfus einer ganzen Anzahl Personen mitgeteilt habe, darunter auch dem Obersten Guörin, den Generalen Gonse und Mercier und auch dem Präsidenten der Republik, Casimir Pepier.
Dieser (Casimir Perier) habe ihn, den Zeugen, gefragt, ob er Verbindungen mit Journalisten habe. Es sei eine Indiskretion begangen worden. Verschiedene Blätter hätten einen Bericht unter der Ueberschrift: „Geständnisse Dreyfus" gebracht. Zeuge habe geantwortet, vielleicht hätten die Journalisten gehört, was ich zu verschiedenen Personen davon gesprochen habe. Er selbst habe zu keinem Journalisten etwas gesagt. Es sei ihm dann befohlen worden, zu niemanden etwas zu sagen. Im Juli 1898 habe Minister Cavaignac über die Geständnis-Scene ihn gefragt, worauf er dem Minister ein Notizblatt übergab, auf dem die Szene aufgeschrieben war. Beisitzer Broguiart fragt den Zeugen, ob er dieses Blatt noch besitze. Lebrun-Renault antwortet mit nein. Er habe es zerissen.
Dreyfus erhält nunmehr das Wort zu einer Entgegnung auf die Aussagen Lebrun-Renaults. Er wiederholt nochmals die Worte, die er zu dem Zeugen gesagt, und zwar: Ich bin unschuldig, ich werde es dem Volke ins Gesicht
sagen. In zwei oder drei Jahren wird man meine Unschuld erkennen. Mit bewegter Stimme protestiert Dreyfus dann gegen das Vorgehen Lebrun-Renaults, welcher seine Worte in ein Geständnis umgcwandelt habe. Dies könne allen ehrlichen Leuten nur Entrüstung einflößen. Der nächste Zeuge ist Hauptmann Antoine. Er wird über die Mitteilung des Geständnisses vernommen, wie er sie von dem inzwischen verstorbenen Hauptmann Attel erhielt. Er sagt, er könne sich der Worte Aitels nicht mehr erinnern. Der Sinn derselben sei aber der gewesen, daß Dreyfus ein Geständnis abgelegt habe. Nachdem der Präsident wie Labori an den Zeugen verschiedene Fragen gerichtet, wird Oberst Guörin über die Vorgänge bei der Degradation vernommen, bei der er zugegen war. Lebrun-Renault habe ihm, Guörin, kurz vor der Degradation das Geständnis Dreyfus' mitgeteilt mit denselben Worten, wie er dies stets gethan habe. Es bekunden nun noch verschiedene militärische Zeugen, daß sie teils von Lebrun- Renault, teils von Attel oder aus drittem Munde von den Geständnissen Dreyfus' gehört haben. Es wird jetzt der frühere Gefängnisdirektor Forzinetti verhört. Derselbe erzählt, daß Lebrun-Renault ihm auf seine Frage erklärt habe, Dreyfus habe ein Geständnis nicht abgegeben. Auch Hauptmann Attel habe ein gleiches gesagt. General Roget bemerkt, Hauptmann Attel habe Forcinetti nichts gesagt, weil er mit ihm nicht sehr befreundet war. General Boisdefsre bekundet, Forcinetti habe gesagt, daß er ihm (dem General) erklärt habe, er halte Dreyfus für unschuldig. Daran könne er (Zeuge) sich absolut nicht mehr erinnern. Dreyfus bittet, den Zeugen Forcinetti zu fragen, ob der Angeklagte ihn nicht gebeten habe, Madame Dreyfus in seinem Namen zu ersuchen, alles aufzubieten, damit seine Unschuld an den Tag komme. Forcinetti bestätigt dies. Desgleichen bestätigt er, daß Dreyfus nach seiner Verurteilung sich habe erschießen wollen. Nunmehr werden Forcinetti und Lebrun einander gegenübergestellt. Letzterer erklärt, wenn er Forcinetti nichts gesagt habe, dann sei es geschehen, weil er die erhaltenen Befehle befolgen mußte. Nunmehr wird die Sitzung auf morgen vertagt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die heutige Verhandlung für Dreyfus ungünstig war. Die Dreyfus-Gegner sind über den Verlauf der Sitzung hoch erfreut.
Deutsches Reich.
Berlin, 31. August. Der Kaiser hörte heute morgen von 9 Uhr ab die Vorträge des Kriegsministers v. Goßler und des Chefs des Militärkabinets v. Hahnke. Zur gestrigen Mittagstafel war der Fürst zu Wied und der Botschafter v. Radowitz geladen. An der heutigen Abendtafel werden teilnehmen die Kronprinzessin von Griechenland, Prinz Leopold von Bayern, der griechische Gesandte, der bayerische Geschäftsträger und der bayerische Militürbevollmächtigte am hiesigen Hofe, sowie Staatssekretär Graf v. Bülow und Gesandter Graf v. Plessen.
Berlin, 31. August. Zur Kaiserparade bei Stuttgart werden außer dem Kaiser folgende Fürstlichkeiten erscheinen: der König von Sachsen, der Großherzog von Baden, der Großherzog von Sachsen, der Großherzog von Hessen, Prinz Albrecht von Preußen, Prinzregent von Braunschweig, die Prinzen Ludwig und Leopold von Bayern, der Erbgroßherzog von Baden, der Fürst von Hohenzollern, Fürst Hohenlohe-Langenburg, Prinz Maximilian von Baden und Fürst Egon zu Fürstenberg.
Berlin, 31. August. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Ernennung des Provinzialschulrates Professor vr. Waetzold zum vortragenden Rat im Kultusministerium.
Berlin, 31. August. Ein eigentümlicher Prozeß steht in Jena bevor. Auf dem im Juli in Greiz abgehaltenen Thüringer Städtetag wurde über die Einrichtung von Volkslesehallen verhandelt. Der Vertreter der Stadt Jena, Oberbürgermeister Singer, hatte sich lebhaft dagegen ausgesprochen, und zwar unter Hinweis auf die in Jena bestehende, mit der bekannten Karl Zeiß-Stiftung verbundene Lesehalle, in der auch der sozialdemokratischen Literatur ein Platz eingeräumt ist. Hierbei hatte er auch die Aeußerung gethan: „Leider ist in unserem Jena eine größere jährliche Zuwendung aus einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Stiftung davon abhängig gemacht worden, daß auch sozialdemokratische Zeitungen und Werke in der Lesehalle aufliegen." Gegen diese Aeußerung ist nun der Vertreter der Karl Zeiß-Stiftung, Prof. Abbe, sehr energisch vorgegangen. In einer öffentlichen Erklärung führt er aus, der Oberbürgermeister habe, indem er die Stiftung als eine „unter staatlicher Aufsicht stehende" Anstalt bezeichnete, seinen Worten die Bedeutung gegeben: „Es könnten Handlungen, die gesetzlich durchaus unanfechtbar sind, aber vom Standpunkt gewisser Parteianschauungen mißfällig oder anstößig erscheinen, dieser Stiftung kraft „staatlicher Aufsicht" verwehrt werden, wenn die betreffende Staatsbehörde es nur wollte." Prof. Abbe erklärt weiter: Es giebt keine besondere staatliche Aufsicht über die Karl Zeiß-Stiftung d. h. keine, die irgend einem anderen Zweck als dem dienstbar gemacht werden könnte, daß die Verwaltung der Karl Zeiß-Stiftung dauernd mit dem Inhalt der Stiftungsurkunde übereinstimmt; und es giebt auch keine staatliche Behörde, die der Karl Zeiß-Stiftung und ihren Organen etwas gebieten oder verbieten könnte, was nicht dieselbe Behörde mit Grund der Gesetze auch jedem anderen gebieten oder verbieten kann. — Prof. Abbe will nun durch Richterspruch feststellen lassen, welches thatsächliche Rechtsverhältniß zwischen der Karl Zeiß- Stiftung und dem Staat im Punkt der Aufsichtsführung besteht — und zwar unter dem Klageanspruch: „Herrn Singer zu verurteilen, daß er bei gerichtsseitig festzusetzender Strafe bei jedem Zuwiderhandlungsfall in Zukunft zu unterlassen habe, Aeußerungen zu verbreiten, welche inhaltlich besagen : es könnten der Karl Zeiß-Stiftung oder deren Organen kraft staatlicher Aufsicht Handlungen verboten oder geboten
werden, die nach den Gesetzen anderen nicht zu verbieten- oder zu gebieten sind, und die auch nach dem Statut der Stiftung dieser und ihren Organen frei stehen; das Urteil- gegen Sicherheitsleistung seitens der Karl Zeiß Stiftung für vorläufig vollstreckbar zu erklären."
Berlin, 31. August. Der verantwortliche Redakteur des „Vorwärts" August Jacobey, gegen den neulich das Herrenhaus die Klage wegen Beleidigung beschloß, ist gestern als er, vom Urlaub zurückkehrend, aus der Eisenbahn stieg, vom Herzschlag getroffen plötzlich gestorben.
Berlin, 31. August. Die Zuspitzung des Konflikts zwischen England und Transvaal gibt einigen Blättern Veranlassung, unter Berufung auf die Stammesverwandtschaft zwischen Deutschen und Buren der Reichsregierung ein Zusammengehen mit anderen Festlandsmächten zum Schutze Transvaals gegen britische Uebergriffe nahe zu legen. Hierzu schreibt die „Post": Selbst wenn ein Zusammengehören der Festlandsmächte, etwa Deutschlands, Rußlands und Frankreichs, im gegenwärtigen Augenblick als wünschenswert erscheinen sollte, so fehlt jede Grundlage hierfür, weil man in Petersburg sowohl als auch in Paris keine Geneigtheit bekundet, sich für Transvaal zu engagieren. Deutschland allein hätte also mit seinem Schild den Angriff Englands gegen Transvaal abzuwehren. Ein solches Opfer wird aber selbst der größte Burenfreund nicht von uns zu fordern wagen. Und wie die Dinge liegen, dürfte auch Präsident Krüger wissen, daß zur Zeit ein Eingreifen einer europäischen Großmacht zu Gunsten Transvaals nicht zu erwarten steht. Sollte Transvaal den Waffengang mit England wagen, so hat es sich sicher offenbar den allerungünstigsten Zeitpunkt ausgesucht. Denn nirgends ist sein Gegner im Augenblick engagiert; er hat vielmehr seine Hände frei und kann die kleine Republik erdrücken.
Berlin, 31. August. Der Majestätsbeleidig- ungsprozeß des „Vorwärts". Ueber die kürzlich mitgeteilte Angelegenheit, die Einleitung einer Untersuchung wegen Majestätsbeleidigung auf Grund eines mit dem bekannten Denunziantenvers von Hoffmann von Fallersleben überschriebenen Artikels, schreibt der „Vorwärts": Unsere Beschwerde gegen die wegen der Zitierung des Denunzianten- verses erfolgte Konfiskation des „Vorwärts" ist abgelehnt worden. . . . Einstweilen müssen wir uns damit begnügen, mitzuteilen, daß die Gründe denen entsprechen, die der Untersuchungsrichter gegenüber unserem Redakteur entwickelt hat. Den Sinn und den Treffpunkt des Denunzianten- verses hätten, so wird gegen unsere Beschwerde eingetoenbet, doch nur diejenigen einsehen können, die den Vers kannten. Die Leute aber, die den Vers nicht kannten, hätten ihn auf den Kaiser beziehen müssen, da keine andere Erläuterung in der Notiz aufzutreiben wäre. Das sei die objektive Majestätsbeleidigung. Nun ist aber die handelnde Person der Notiz gar nicht der Kaiser, sondern auf der einen Seite die Majestätsbeleidiger, auf der anderen die Denunzianten. Wenn man also schon die Spitzmarke nicht kannte, und sie nicht auf die Denunzianten beziehen wollte, so bliebe noch die Wahl, sie auf die Majestätsbeleidiger zu münzen. Aber das nur beiläufig: Die Hauptsache ist, daß kein Leser des „Vorwärts" jenen tausendfach wiederholten Vers nicht kennt. Wenn es aber- wirklich solche Ignoranten in unserem Leserkreis geben sollte, so ist der „Vorwärts" doch nicht verantwortlich für alle denkbaren Mißverständnisse möglicher Leser. — Dazu schreibt die „Tägl. Rundsch.": Wir können nur wiederholen, daß wir in diesem Falle das Vorgehen gegen den „Vorwärts" für höchst bedauerlich halten. Es muß gerade auf Angehörige der staatserhaltenden Parteien unendlich peinlich wirken, wenn sie sehen, wie die berufenen Vertreter des Rechts sich einer unsterblichen Blamage aussetzen. Selbst wenn der Ausgang der Sache formell nicht zu einer solchen führen sollte, — was wir trotz aller üblen Erfahrungen mit dem dolus eventualie hier für sehr unwahrscheinlich halten, — wird die Anklage doch in den Augen aller unbefangenen Gebildeten zu einer moralischen Niederlage der Anklagebehörde und einer schweren Erschütterung des Vertrauens zu unserer Rechts- pflege führen. Die Behauptung, daß die Ueberschrift jenes Artikels von Leuten, die den in der sozialdemokratischen Presse zum Ueberdruß zitierten Vers nicht kannten, auf den Kaiser hätte bezogen werden müssen, ist eine Ungeheuerlichkeit, da diese Deutung bei dem Inhalt des Artikels ganz unmöglich ist, also nur aufrecht erhalten werden kann, wenn man überhaupt von jeder Logik absieht. Nach dieser Theorie kann jedes Huldigungsgedicht an den Kaiser vom Staatsanwalt verfolgt werden; letzterer braucht nur die Behauptung aufzustellen, daß irgend ein Leser das Gedicht möglicherweise ironisch aufgefaßt haben könnte! Wohin geraten wir da? Die Sozialdemokratie wird nicht bekämpft, wenn die Justiz sich ihr eigenes Grab schaufelt! (Vgl. Neueste Meldungen).
Wilhelmshaven, 31. August. Der bekannte frühere Gouverneur deö Gebietes von Kiautschou, Kapitän z. S. Rosendahl, erhielt das Kommando des Linienschiffes „Brandenburg".
— Koloniales. Die Meldung, daß der deutsche Dampfer „Leutwein", der bisher nur von Kapstadt nach Swakopmund fuhr, seine letzte Reise bis nach dem portugiesischen Mossamedes ausgedehnt hat, ist recht erfreulich. Das portugiesische Westafrika war bisher recht isoliert; es hatte weder eine regelmäßige Verbindung nach dem benachbarten Deutsch-Südwest-Afrika noch nach Kapstadt. Mit Genugthuung ist es zu begrüßen, daß gerade von einem deutschen Dampfer diese Verbindung zum ersten Male hergestellt worden ist. Sie kann sich zu einer regen und vorteilhaften entwickeln, auch bildet diese Linie eine nicht zu unterschätzende Ergänzung der geplanten Vermehrung der deutsch-afrikanischen Postdampfer-Linien. Man sollte auch den früheren Plan nicht aus dem Auge verlieren, Deutsch- Südwest-Afrika mit Mosfamedes durch einen Telegraphen


