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»rr 206 Erstes Blatt.
Samstag den 2 September
1899
Weßener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
Bk' Postbezutz 2 Mart 50 Pf,, vierteljährlich.
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2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pf, mit Brmgerloh».
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Amts- und Anzeigeblntt fiw den Liveis Gietzen.
Rebettten, Ipebition und Druckerei:
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Adresse für Depeschen: Anzeiger SteßSA, Fernsprecher Nr. 51.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Kälter für hessische Volkskunde.________
Sedan.
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1.
80
Mk.
2.
2.
Mk.
90
und 4 Kälbern:
3.
90
Mk.
Mk.
3.
Mk.
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4.
Mk.
Mk.
30
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Für Bullen: Ein 1. Preis Ein 2. „ Ein 3. „
Ein 1. Preis Zwei 2. Preise Zwei 3. „
Für Kühe mit 3 Ein 1. Preis Zwei 2. Preise Zwei 3. „
®kC”n schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar: r
a) Die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzgärten 2C., sowie die Versuchs-Anstalten land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezäunt oder von weither für jedermann deutlich erkennbar sind — vermittelst hochstehender Tafeln mit Aufschrift.
b) Die vorzugsweise zu schonende^ Felder (Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben u. bergt) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen mit Strohwiepeu.
Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz u. s. w. bedarf es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unterschiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Truppen nur das Erkennen der wertvolleren
betr.: Die Bezirksbullenschau in Grünberg.
Die für Montag, 11. September d. Js. in Grünberg vorgesehene Bullenschau wird wegen der zur Zeit bestehenden erhöhten Seuchengefahr bis auf weiteres verschoben.
Gießen, den 31. August 1899.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Außerdem können im ganzen noch 10 Anerkennungen mit L 5 Mk. Aufmunterungsprämie vergeben werden .
Für sorgfältige Führung der Sprungregister (Verabreichung und Ausfüllung der Sprungscheine) an die Bullenhalter werden ausgesetzt: Ein 1. Preis
Ein 2. „
Felder erschweren.
Besonders sei hervorgehoben, daß eme Vergütung für etwa entstehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewiept waren.
Nach einer Verfügung des Kriegsministertums vom 30. 7. 95 darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen ausgehobenen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr stattfinden. Die betreffenden Geländeeigentümer haben daher das Einebnen dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Entschädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs-Kommissionen zuerkannt werden wird. Das Einebnen der Koch- rc. Löcher in den Biwacks wird durch diese Bestimmung nicht berührt, sondern ist nach wie vor Sache der Truppen.
Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von stetn- brüchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steinabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Aufstellen schwarzer Flaggen zu kennzeichnen.
Die Brückendecken sind in stand zu setzen, sodaß ein Einbrechen von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pfiüge, Eggen sind von dem Manöverfelde zu entfernen.
Schließlich werden die Bewohner des Kremes> aufge- lorbert, bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit
HmtlicherIeil.
Bekanntmachung.
Betreffenb: Die Herbstübungen ber Großh. Hessischen (25.) Division in 1899.
Die Herbftübungen ber Gr. Hess. (25.) Division finben in der Zeit vom 1. bis 20. September statt und werden sich fast auf den ganzen Kreis erstrecken. Um Flurschäden und Unglücksfälle möglichst zu verhindern, empfehlen sich bte nachstehenden Maßnahmen, welche zu ergreifen die Interessenten ersucht werden. . r .. T.,
1. Die reifen Feldfrüchte sind, soweit ohne Schaden möglich, vor den Hebungen abzuernten und nach der Aberntung möglichst bald eiuzusahre« bezw. ans Schober zu
Die Anmeldungen sind .auf Formular bei den Vorsitzenden der beiden Zuchtvereine zu erstatten. Der Aussteller erhält auf die Anmeldung von mir einen Zulassungsschein, der beim Auftrieb vorzuzeigen ist und eine Nummer, welche dem Tiere auf die Stirne zu binden ist. Die Herren Vorsitzenden der Zuchtvereine bitte ich, mir alsbald und spätestens bis Dienstag, 5. September die Anmeldungen zu übermitteln. Die Preisrichter sind vom Ausschuß des Kreiszuchtvereins gewählt worden.
Es werden folgende Preise ausgesetzt:
Bekanntmachung.
Nachdem die Bezirksbullenschau wegen der Seuchen- aefahr verschoben worden ist, findet die vorgesehene Orts- schau für die Zuchtvereine Grünberg mit Umgegend und Lauter am Montag, 11. September dS. Js. .zu Orüubera allein statt. Der Auftrieb der Tiere beginnt um i/28 Uhr und muß um y,9 Uhr auf dem Grünberger Viebmarktplahe vollendet sein, da um 9 Uhr mit dem Richten begonnen wird. Jedes Tier wird beim Auftrieb durch den Großh. Kreisveterinärarzt von Grünberg untersucht. Die Vorsitzenden der beiden Zuchtvereine müssen mit Bescheinigungen der Großh. Bürgermeistereien versehen sein, daß die Gemarkungen Grünberg und Lauter seit 4 Wochen seuchen- srei sind. Die Viehbesitzer aus den Orten Queckborn, Göbelnrod, Beltershain, Stockhausen, Weickartshain, und Stangenrod müssen ebenfalls sämtlich mit bürgermeisteramtlicher Bescheinigung über Seuchefreiheit des Ortes seit vier Wochen versehen sein. ,
Bullen müssen mit Nasennng versehen oder an beiden Vorderfüßen mit Fallseilen gefesselt sein.
Es werden nur Herdbuchttere zugelafseu, welche im Eigentum von Mitgliedern der beiden Zuchtvereiue Grüuberg und Lauter stehen. Ein- aesührte Tiere werden nur zugelassen, wenn sie nach Bescheinigung der Bürgermeisterei bereits 6 Monate in der Wirtschaft des Ausstellers zur Zucht gehalten worden sind.
Für Kühe mit höchstens 2 Kälbern:
30 Mk.
4. Kalbinnen, erkennbar tragend:
Ein 1. Preis
Drei 2. Preise L 15 Mk. .
Drei 3. „ ä 10 „ .
gutem Trinkwasser längs der Marschstraße aufzustellen, so- )aß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleichzeitig Wasser schöpfen können.
Gießen, den 21. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 24. August 1899. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
es die Grotzh. Bürgermeistereien bei Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden, soweit sie davon betroffen werden, ortsüblich veröffentlichen und durch eigene Anregung für deren Ausführung Sorge tragen. Das Polizei- und Feldschutzpersonal wollen Sie anweisen, gemeinsam mit den den Truppen zugeteilten Gendanneriepatrouillen dahin zu wirken, daß Flurschäden durch Zuschauer auf den Uebungsfeldern und namentlich in der Nähe ber Biwacksplätze unter allen Umstänben verhinbert werben. Auch bie Großh. Genbarmerie wirb zur Mitwirkung angewiesen werben.
v. Bechtolb._____
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VU“ ®“' Ä™ S* «K f fÄ.“ Ä'S m 'S die Wohlfahrt bes Volkes und leben besser als unsere Väter, aber ber Genuß ber Lebensfreuden barf fein Fluch werben. Emp gut, soll gelten, die Tugenb für keinen Preis feil sein, unb der Herr im Himmel unseres Volkes Heiland bleiben.__________________________
Summa 440 Mk.
Außerdem sind dem Preisgericht 50 Mk. zur Zuerkennung an geeignete, nicht prämiierte Tiere im Betrage von 1 bis 3 Mk. pro Stück zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung der Preise findet am Schluß ber Schau bei ber Vorführung ber preisgekrönten Tiere statt.
Besucher aus verseuchten Orten unb Viehhänbler werben auf bem Platz nicht zugelassen.
Gießen, am 31. August 1899.
Der Direktor des Kreiszuchtvereins.
____________Boeckmann.
Türkische Finanzschwierigkeiten.
Augenblicklich weilt bekanntlich das montenegrinische Fürstenpaar am Goldenen Horn. Schon vor Antritt der Reise ist mehr oder minder überzeugend versichert worben.
25 Mk.
45 „
30 .,
100


