Es betnfft dies Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung der Betriebsräume, sowie Arbeiten, von welchen die Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebes abhängig ist. Die Arbeiten sind demnach solche, wie sie im § 105c, Absatz 1, Ziffer 3 d. Gew.-Ord. gedacht sind. Der eine Betrieb ist eine Papierfabrik, welche 12 Arbeiterinnen an Samstagen bis abends 7 Uhr mit Arbeiten der gedachten Art beschäftigte. Im zweiten Falle hat die Verwaltungsbehörde einer mechanischen Weberei Ueberarbeit für 14 namentlich bezeichnete Arbeiterinnen, welche kein Hauswesen zu besorgen haben und eine Fortbildungsschule nicht besuchen, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage zum Bedienen der Spülmaschinen erteilt. Dem Erlaubnisschreiben entsprechend darf die Arbeit dauern im Sommer bis abends 6 Uhr, im Winter bis 7 Uhr; ausgeschlossen für diese Ueberarbeit sind die Vorabende des Weihnachts-, Osterund Pfingstfestes. Die regelmäßige Arbeitszeit für erwachsene Arbeiterinnen dauert in dieser Weberei nach Abzug der Pausen IO1/* Stunden, im Winter von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends, im Sommer von 6 bis 6 Uhr. Durch diese beiden erwähnten Erlaubniserteilungen werden die erwachsenen Arbeiterinnen im ersteren Falle an den Vorabenden der Sonn- und Festtage 11 Stunden, im letzteren Falle 10!/4 Stunden beschäftigt.
Naturereignisse oder Unglücksfälle haben den regelmäßigen Betrieb einer Fabrik nicht unterbrochen, sodaß in keinem Falle von § 139, Absatz 1 d. Gew.-Ord. Gebrauch gemacht werden mußte.
Auf Antrag des Besitzers einer großen Ringofen- Ziegelei wurde demselben von der höheren Verwaltungsbehörde (Großherzogliches Kreisamt) auf Grund des § 139, Absatz 2 d. Gew.-Ord., den Wünschen der Arbeiter entsprechend der kurzen Tage wegen, Erlaubnis zur Abweichung von den Vorschriften des § 137, Absatz 1 1. c. erteilt. Es erstreckte sich diese Bewilligung auf die Zeit von zwei Wintermonaten und war der Wortlaut derselben folgender:
1) Die Arbeitszeit der über 16 Jahre alten Arbeiterinnen, welche in diesem Falle höchstens 10 Stunden dauern darf, ist mindestens durch eine halbstündige Mittagspause zu unterbrechen.
2) Die Arbeitszeit der Arbeiterinnen ist an Samstagen und Vorabenden der Festtage bis 6 Uhr abends gestattet, wenn dieselbe höchstens 10 Stunden dauert.
Der Hauptgrund zur Erlangung dieser gewünschten Ausnahmen war der, daß die Arbeiterinnen den Weg zu ihrem Heimatsort in der Dunkelheit durch einen Wald nicht ohne Begleitung der männlichen Ziegeleiarbeiter aus demselben Orte zurücklegen wollten.
Die Gewährung längerer Mittagspausen für Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, ist von denselben in keiner Fabrik beantragt worden.
Wenigstens ist in keinem Falle ein derartiges Gesuch der Gewerbeinspektion mitgeteilt oder bei Revisionen eine lt/zstündige Mittagspause wahrgenommen worden. Ebenso sind Fälle von unerlaubter Beschäftigung von Wöchnerinnen nach ihrer Niederkunft zur Kenntnis des Unterzeichneten nicht gekommen.
______________________(Fortsetzung folgt.)______________________
Vermischtes.
* Caffel, 28. Mai. Der „Verein der Rheinländer zu Berlin" sandte durch seinen Vorsitzenden, Herrn Lenssen, dem Präsidenten des Kölner Männergesangvereins, Herrn v. Othegraven, folgenden telegraphischen Gruß:
„Hurrah! esu Han mer et uns gedaach Un gesaat wat gilt de Wett Wie dat en Kassel och kumme mag De Köllschen de kriggen de Kett.
Ihr habt Euch gehalten so gut und brav Wie immer, drum schalle darein
Von der Spree zur Fulda ein donnernd Alaaf Den Meistersängern vom Rhein!"
* Frankfurt a. M., 27. Mai. Aerzten, Tierärzten und Hebammen ist von jetzt ab bei Ausübung ihres Berufes auf den unten genannten Strecken, auf welchen nur eine geringe Anzahl von Personenzügen verkehrt, nach Ausweis
Unternehmungen zu vereinigen und Dinge hervorzubringen, die, wenn Swieten nicht war, vielleicht nie zur Wirklichkeit gelangt wären. Die Betriebsamkeit war also Swietens großes Verdienst, welches ihm niemand abstreiten kann. Er äußerte sie vorzüglich dies Mahl, und durch sie ward eine Vereinigung von zwölf Personen des höchsten Adels bewirkt, die ein Honorarium von 500 Dukaten für Haydns Compo- sition der Schöpfung zusammenschoffen. Die Personen des Adels waren: die Fürsten N. Esterhazy, Trauttmannsdorf, Lobkowitz, Schwarzenberg, Kinsky, Auersperg, L. Lichtenstein, Lichnowsky, die Grafen Marschall, Harrach, Fries, Freyherr v. Spielmann und Swieten.
Unter diesen Umständen kam die Schöpfung zu Stande, die mit unglaublichem Beyfall im fürstlichen Schwarzenbergischen Saale aufgeführt wurde. Haydn hatte Aller Erwartungen übertroffen; der Adel wurde dadurch so sehr gereitzt, daß die schon genannten Personen sich noch ein zweytes Mahl vereinigten, und so entstanden unter ähnlichen Bedingungen auch die Jahreszeiten. Beyde wurden zu Haydns Benefice im Theater aufgeführt. Er hatte eine reiche Einnahme; die Schöpfung allein trug ungefähr 9000 fl. ein. Die Jahreszeiten waren nicht so ergiebig.
Der deutsche Text von der Schöpfung wurde damahls mit Beyfall ausgenommen, dieser Beyfall verminderte sich aber in der Folge, und die Kritik hat es endlich gewagt, den Text der Haydn'schen Musik unwürdig zu finden, und laut gewünscht, derselben einen besseren anzupassen. Das-
die Benutzung von Güterzügen gegen Lösung von Per- sonenzug-Fahrkarten 3. Klaffe für einfache oder Doppelfahrt gestattet. Nähere Auskunft erteilen die Stationen. Die Strecken sind folgende: Troisdorf— Altenkirchen—Morsbach— Daaden und Neunkirchen, Engers—Altenkirchen—Höhr- Grenzhausen und Limburg, Altenkirchen—Hachenburg—Limburg, Hanau-Nordbahnhof—Friedberg, Hanau-Ostbahnhof— Aschaffenburg, Homburg—Usingen, Wetzlar—Lollar, Gießen— Gelnhausen, Friedberg—Hungen, Beienheim—Nidda, Gießen—Fulda und Hanau—Bebra.
* Frankfurt a. M., 31. Mai. Ausstellungsbesuch. Der diesjährigen Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Frankfurt a. M. vom 8. bis 13. Juni wird auch im Auslande Beachtung geschenkt: eine Anzahl (20 bis 25) Mitglieder des Vereins früherer Studenten des landwirtschaftlichen Staats-Instituts von Gemb- loux planen einen gemeinsamen Besuch der Ausstellung selbst und der Umgebung Frankfurts, trotzdem ihnen durch die in Belgien am 11. Juni vorzunehmenden allgemeinen Wahlen besondere Schwierigkeiten in der Zeiteinteilung erwachsen. Aus Galizien und Böhmen sind Vertretungen landwirtschaftlicher Körperschaften, aus ersterem Lande auch eine Vieh- Ankaufs Kommission angemeldet.
* Warnung. Der Vorstand des D etaillisten - Ver- b an des für Hessen und Waldeck versendet folgende Warnung: Wie wir soeben in Erfahrung bringen, betreiben unreelle Hausierer mit Stoffen in unserem Bezirk wieder einmal ihr betrügerisches Handwerk. Dieselben vertreiben abgeschnittene Stücke, ganz gewöhnlicher Biberbuxkin von 3!/4 Meter Länge, welcher einen Gesamtwert von 3,25 Mk. besitzt, sie fordern 50 bis 60 Mk., haben aber nachweisbar schon zu 5 Mk. verkauft. Es kennzeichnet dieses das unreelle Gebühren genügend und warnen wir unsere Mitbürger, namentlich auf dem Lande, sich mit diesen Leuten nicht in Handel einzulassen, da die Ware eigentlich gar keinen Wert besitzt. Die maßgebenden Behörden bitten wir, ihr Augenmerk auf sie zu richten und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, wie schon früher mit anderen geschehen, zur Anzeige zu bringen. Ganz besonders warnen wir bei dieser Gelegenheit vor Holländischen Firmen, welche in Deutschland Serien-Loose:c. anbieten, denn alle derartige Angebote basieren auf Schwindel, und sind Hunderte von Firmen in Holland, welche sich auf dieses Schwindelgeschäft gelegt haben. Um Nachdruck wird gebeten.
* Ein neuer Nachweis der Todesursache wird von dem bekannten Pariser Gerichtsarzt Lacassagne in der dortigen medizinischen Wochenschrift erörtert. Die Methode ist physiologisch gut begründet. Sie stützt sich auf die Untersuchung des Zustandes der Leber bei Leichen. Zu den wesentlichen Verrichtungen der Leber gehört die Regelung des Zuckergehalts im Blute. Sie hält den mit der Nahrung aufgenommenen Zucker zurück und speichert ihn in der Form von Glykogen auf, sobald sich ein Ueberschuß von Zucker im Blute zu zeigen droht. Umgekehrt kann sie in gesundem Zustande, wenn erforderlich, aus ihrem Glykogenvorrat Zucker an das Blut abgeben. Nimmt nun das zuckerarme Blut eine Zeit lang fortgesetzt diesen Schatz in Anspruch, so versagt schließlich auch die Leber den Dienst und dann ist der Eintritt der Katastrophe unvermeidlich. Lacassagne sieht in der Erschöpfung der Leberdrüsen eine der wesentlichen direkten Ursachen für den Eintritt des Todes bei vielen langwierigen Krankheiten. Die Leber wird alsdann nach dem Tode keine oder nur verschwindende Mengen von Zuckerstoff aufweisen. In diesem Zustande völliger Erschöpfung befindet sich die Leber z. B. nachweislich bei Personen, die an chronischer Tuberkulose, an Krebs, an langsam wirkenden Vergiftungen u. s. w. gestorben sind. Das Gegenteil muß der Fall sein bei solchen, die einem plötzlichen oder gewaltsamen Tode anheimgefallen sind. Wenn jemand im Zustande völliger Gesundheit durch einen Unglücksfall oder durch ein ganz plötzliches gewaltsames Ereignis, das irgend ein für die Erhaltung des Lebens unentbehrliches Organ trifft, dahingerafft wird, so wird die Leber im Augenblicke des Todes keineswegs erschöpft sein, sondern noch einen beträchtlichen Gehalt an Glykogen besitzen, den ein sehr kurzer Todeskampf nicht hat erschöpfen können. Lacassagne schlägt daher vor, in jedem Falle, bei dem es
selbe Schicksal haben die Jahreszeiten gehabt. Haydn wurde durch beyde Texte zu sehr genöthigt, aus der Sphäre der Musik herauszutreten, und in dem Gebiet der Mahlerey herumzuschweifen. Die Aesthetiker wollen aber zu diesem Unfuge, wie sie es nennen, keine Erlaubniß ertheilen; denn, sagen sie: „man soll nicht von einem Dinge etwas fordern, „das es, vermöge seiner Natur, nicht besitzen, folglich auch „nicht geben kann. Der Mahler soll nicht vorzüglich reden „und der Musiker nicht mahlen wollen. Beyde Künste „haben, innerhalb ihrer Gränzen, Mittel genug, auf die „Empfindung zu wirken."
So richtig das auch gesagt ist, so leidet es dennoch seine Ausnahmen. Eine bedeutende Ausnahme möchte seyn; wenn der Stoff des Dichters übernatürlich, oder aus der Zauberwelt, wo alles auf eine wunderbare Weise hervorgebracht wird, genommen ist. Wenn nämlich der Dichter uns in die Gärten einer Armida oder in ein Feenland hinzaubert, Thiere und Bäume reden läßt, warum sollte es dann nicht auch dem Musiker erlaubt seyn, seine Kunst zum wirklich Wunderbaren zu erheben, und sich dabey viele Frey- heiten zu nehmen? Aber jedes Mahl erwäge er mit Bedacht den Stoff, ob er ernst, oder komisch sey, denn wie leicht geräth er sonst nicht bey dem Ernsthaften in Gefahr, anstatt das Herz zu rühren, zum Lachen zu reitzen? Und das wird immer geschehen, wenn er Ernst und Spiel am unrechten Ort gebraucht. Telemann läßt bey der Ver- läugnung Petry das Hahnengeschrey hören, und der Zuhörer muß lachen. Warum? Weil das Komische nicht da-
nM nut °
Vr
hin gehört; oder man müßte annehmen: Telemann hab« die Absicht gehabt, den Text in's Lächerliche zu setzen.
Jede Nachahmung im Kunstwesen soll nach Veredlung streben. Veredlung schließt allen Ueberfluß aus, sie nimm« nur das Nothwendige auf. Aber Nachahmung ohne Ber edlung, ist weiter nichts, als eine niedrig komische Nachäffung
Die Kritik verfährt gewöhnlich sehr strenge mit denn Tonsetzer. Dieser wird nicht selten getadelt, wenn er das Unglück hat, an einem schlechten Text zu scheitern. Wi« aber? Wenn der Dichter seine eigene Kunst nicht versteht und im Ernsthaften den Tonsetzer, anstatt ihm Empfindungew abzulocken, zu mahlenden, nachäffenden Scenen zwmgl/ Die Worte des Dichters setzen oft die ganze Natur m Empörung. Sturm, Wogen, Blitz und Donner burdi= kreutzen sich; ein Schiff scheitert — wahrlich! eine Scene, wo das Bild eines Sturmes nothwendig ist; avrc gewiß auch lächerlich, wo man bloß innern SeelenkaM das Spiel aufgeregter, kämpfender, und ausbrechender Leides schäften erwartet. Der Dichter mußte in diesem höchstens mit einigen Worten das Bild der empörten Naw. in Erinnerung bringen, um die Worte seines Helden kräfn^ zu heben; anstatt dessen erzählt er aber selbe von $o®net und Blitz, und arbeitet sich durch eine weitläufige Schilde rung eines Sturms hindurch, in welchem er selbst und z* gleich der Tonsetzer zu Grunde gehen. Versetzen wir nu dieselbe Scene in ein komisches Stück; der Held sey (l Buffo, und der Beyfall wird nicht ausbleiben."
11 von 9
N
Die Stel Me Giehiva Strecken:
in Musch. Mnfiabt, -Ober-H. unh Obei de« 2. M mnb der Stre 'n Cbbor Twr-N
'n Ach
_ der 3. B. M im g werden und
vorr ''n Amltzzii woselbst die offen liegen ließen, »er Großk
sich um die Ermittlung der Todesursache eines handelt, den Zustand der Leber zu untersuchen. Man Jf daraus in allen Fällen erkennen können, ob das Tqk scheiden des betreffenden auf Grund eines längeren oder eines Plötzlichen Ereignisses erfolgt ist. Das fahren ist leicht anwendbar, indem der Nachweis von öud selbst in kleinen Mengen keinerlei Schwierigkeiten mach*
* Wie man sein Glück macht. In aller Stille ist kürrli, in Berlin eure fröhliche silberne Hochzeit gefeiert worde' deren Vorgeschichte interessant genug ist, daß sie weites Kreisen bekannt zu werden verdient. Die Vorgeschichte reit etwas weit zurück, nämlich ins Jahr 1864. Ein bainah in Berlin recht bekannter Weinhändler war eines Sonntag ■ mit seinem achtjährigen Töchterchen zum Tiergarten hinan, gewandert und hatte seinem Liebling einen der dort, wie au« heute noch, von Händlern angebotenen kleinen Ballons ü- kauft. Die Kleine hatte sich ein Stündchen an dem Sp.-I zeug erfreut, als sie plötzlich sagte: „Papa, wir wollen,!,/ fliegen lassen." In diesem Augenblick wurde in den Lüften ein wirklicher Luftballon sichtbar, und das Dräng,7 des Kindes nachgerade so groß, daß der Vater sich enM ihm den Willen zu thun. „Aber warte Lieschen," sM.„ „wir wollen ihn nicht blos fliegen laffen, wir wollen erfahren, wie weit er fliegt, und wem er schließlich m di- Hände fallen wird." Er nahm eine Visitenkarte schrieb mit Bleistift einige Worte darauf, welche dem Fii^- eine Flasche vom besten Rüdesheimer zusicherten, falls den Ballon an ihn zurücksendete oder ihn zurückbräcdi band die Karte an den Ballon fest, und ließ ihn fliegen-' zum Entzücken Lieschens, die das rote Dingchen noch immei zu sehen glaubte, als es längst hinter den Baumkronen dir Tiergartens verschwunden war. Zwei Tage später traf cm Brief mit dem ganz zusammengefallenen Ballon aus einem Städtchen Mecklenburgs ein. Der Briefschreiber war eit junger Bursche von 16 Jahren, der keinen Anspruch aus den Rüdesheimer erhob, da ein Mensch, der kaum etwas zu essen hätte, solchen Luxus wohl entbehren, könnte. Dagege. bäte er den unbekannten Besitzer des Ballons, ihm in Berlin zu einer Stellung zu verhelfen, er scheue sich vor keiner Arbeit und wolle dem, der ihm helfe, fürs Leben bantbax bleiben. Der ganze Brief hatte Hand und Fuß, auch da Handschrift gefiel dem Weinhändler, und schnell entschloß- schickte er dem Burschen das Reisegeld vierter Klaffe unt forderte ihn auf, sich ihm vorzustellen. Der Mecklenburgs traf ein und machte einen so guten Eindruck, daß er aU Lehrling ausgenommen und zugleich im Hause des Wein Händlers eingeheimt wurde. Es stellte sich bald heraur daß der Weinhändler einen ganz ausgezeichneten Griff gr than hatte, und als der inzwischen zum Kommis avancierte junge Mann 1870 in den Krieg mitmußte, da weinte ihm das ganze Haus geradezu nach. Aber die Vorsehung wachte über ihn — er kehrte heil zurück und wurde natürlich nut Jubel empfangen — wenn Lieschen damals schon heirats fähig gewesen wäre, so hätte es jedenfalls gleich eine sivh liehe Verlobung gegeben. Aber unser Mecklenburger komte ja noch warten, da er selbst erst 22 Jahre alt war. Im Jahre 1873 am Heilig-Abend fand dann endlich die Bei lobung statt, und im Mai 1874 wurde Lieschen und Eduard ein glückliches Paar. Der Weinhändler ist vor Jahren gc storben — das Ehepaar aber lebt heute «och im schönsten Glück und hofft nach weiteren 25 Jahren eine recht ver gnügte goldene Hochzeit feiern zu können.
* Für künftige Finder. In dem Rechtsleben des deutschen Volkes werden mit dem Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches mancherlei Aenderungen vollzogen werden: wesentlich anders wird sich das Fundrecht vom l.)n nuar 1900 an gestalten. Aus den neuen Bestimmungen ist folgendes besonders beachtenswert. Das Fundrecht gilt auch dann, wenn der Finder den Verlierer kennt, jedoch nicht bei Fundobjekten in den Geschäftsräumen oder Be förderungsmitteln einer öffentlichen Behörde, Verkehrs anstatt oder ähnliche Einrichtungen. Es ist dem Verlierei oder Eigentümer oder den sonstigen EmPfangsberechtigttiR oder endlich der Polizei sofort Anzeige zu erstatten. T:c Anzeigepflicht bei der Polizei fällt stets fort, wenn bei Wert der Fundsache weniger als drei Mark beträgt. Dev Finderlohn ist erheblich verringert. Er beträgt jetzt 10 °0
Wffqabe t^ üerlo1
xrS
X
Lor
IW
Utülf Ä9 i**
Mc MW mriin* 8“ mH»«
I»
Dem Ben M Mai in Rost' «iMusseS °°l -ltlluogkn: sei anstu Lorsttzwi berufen woibtn. ata nemiztM - ; bitter unoerflW d du men AuSdru iWi d-l 8* Ml-m $W* men wir mit bet mnb aus See* oe MMrs wirb
Mm bl.
IlltöWW*
: R MMvlcku I buch MMch i Hail binti bti i 2610 gestlttzin. : durch Boote, 3 l genttet. In8 - für 176 auf ho i von Mk. 4062/ i worben, sodaß, i ungtn mit Mk. I Mebaillm, prS i ftitioncn belrü i Fehmarn im Bi 8 bei btt Mit ; Zßhrt 1887 err : Dir. Bon btn . I ilerbltt. 51 fljh '. fdenippaiat; 49 kLiMvmlve \\ M Mnr-- unb 3 Ü tomlMblNM ' . John. 3Itu bi i Ml, Bitzboy
* Pjal;, MW I biusen. Ginge : Friedland I. ( I äölltvbtch Lag. i und Straubing, i fitfltn Mk. 298; ! M53, Mgtt


