Ausgabe 
1.9.1899 Erstes Blatt
 
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für die Bewilligung der Veteranenbeihilfen dann nicht als erfüllt anzusehen, wenn auf Grund eines gesetzlichen Ali- mentationsanspruches oder nach den thatsächlich bestehenden Verhältnissen für den notdürftigen Unterhalt bereits gesorgt ist oKer wenn der Antragsteller an Bezügen aus eigenem Vermögen jeglicher Art, an Renten auf Grund der Arbeiter­versicherungsgesetze, an Zuwendungen aus Pensionskassen, Stiftungen und dergleichen bereits annähernd gleiche Ein­nahmen bezieht, wie sie im Gesetz vom 22. Mai 1895 vorgesehen sind.

Abwehr der Pestgefahr. Im Anschluß an die zur Abwehr der Pestgefahr eingerichtete gesundheits- polizciliche Kontrolle der Seeschiffe und die erlassenen Ein­fuhrverbote sind, wie dieN. A. Z." mitteilt, weitere Vor­sichtsmaßregeln in die Wege geleitet worden. Der Reichs­kanzler hat die Bundesregierungen ersucht, die allgemeine Anzeigepflicht für Pest- und pestverdächtige Fälle, soweit sie in den Einzelstaaten noch nicht besteht, einzuführen und zu veranlassen, daß dem kaiserlichen Gesundheitsamt als Zentral- Meldestelle für das Reich von etwaigen Erkrankungs- und Todesfällen, bei welchen Pest oder Pestverdacht vorliegt, telegraphische Mitteilung gemacht wird. Auch soll darauf Bedacht genommen werden, daß Untersuchungsstationen zur bakteriologischen Feststellung der Seuche zur Verfügung stehen. Zwar liegt eine unmittelbare Gefahr für Deutsch­land nicht vor, und sind Erkrankungen oder sonstige Er­scheinungen, welche zu irgend welcher Besorgnis Anlaß geben könnten, bis jetzt nicht eingetreten; bei dem sprungweisen Vordringen, welches die Pest in der letzten Zeit gezeigt hat, ist es aber geraten, für alle Fälle gerüstet zu sein. Dazu ist vor allem nötig, daß von etwa vorkommenden Erkrankungen, besonders von den ersten Fällen, die Behörden sogleich be­nachrichtigt werden, damit ohne Verzug die zur Isolierung der Krankheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Diesem Zwecke dient die allgemeine Anzeigepflicht. Die Schaffung einer Zentral-Meldestelle für das Reich hat sich bereits bei den Choleraepidemien der Jahre 18921894 bewährt. Die Bereitstellung bakteriologischer Untersuchungs­stationen endlich soll dazu dienen, die Natur verdächtiger Krankheitsfälle mit Zuverlässigkeit festzustellen und die Ver­breitung falscher Nachrichten zu verhüten. Dem Verlaufe der Pest im Auslande wird seitens der Behörden nach wie vor ein wachsames Auge zugewendet.

M.P.C. Briefe, die uns aus West Preußen vorliegen, lauten übereinstimmend dahin, daß es trübselig sei, gerade jetzt in der Erntezeit mit ansehen zu müssen, wie aller Fortschritt auf dem Lande durch den immer fühlbarer wer­denden Leutemangel illusorisch gemacht oder verhindert werde.

M.P.C. Daß der preußische Landtag vor dem Januar nächsten Jahres nicht wieder wird zusammen be­rufen werden, steht fest. Die erste Aufgabe aber, die ihm zufallen dürfte, wird die Reform der Gemeindewahlordnung sein. Einer der Gründe, die in der vorigen Woche an ent­scheidender Stelle gegen die Auflösung des Abgeordneten­hauses geltend gemacht wurden, bestand darin, daß, bevor die Gemeindewahlreform nicht angenommen sei, auf einen Umschwung der Stimmung zu Gunsten der Kanalpolitik in sehr zahlreichen Zentrumskreisen nicht zu rechnen sei. Bevor man die neue Kanalvorlage an den nächsten Landtag bringt, wird man für Zustandekommen der Gemeindewahlreform sorgen. Diese und der Etat können dann bis zum 1. April erledigt werden, erst danach darf auf Einbringung der Ka­nalvorlage gerechnet werden.

Ueber den Unfall desCormoran" im März l. I. zwischen Guinea und Australien haben wir seinerzeit berichtet. Der Kommandant des Schiffes, Korvettenkapitän EmSmann, ist über diesen Unfall von einem Berichterstatter interviewt worden. Kapitän Emsmann hat nach demOstas. Lloyd" in einfacher Weise den Hergang, so wie wir berichtet, erzählt. Durch die von ihm getroffenen Anordnungen und die hingebende Anstrengung der Mannschaft sei es gelungen, das Schiff wieder flott zu machen, ohne daß demselben ein erheblicher Schaden zugefügt wurde. Der Schluß seiner Erzählung lautet:Daß ich mit meinem Schiffe auf ein Riff gelaufen bin, darüber bin ich meiner vorgesetzten Be­hörde verantwortlich, aber daß ich eine derartige Mannschaft wie die meinige an Bord habe, darauf bin ich stolz. Keine größere Freude konnte mir in all diesem Unglück bereitet werden, als zu sehen, mit welcher Lust, Hingebung und Liebe jeder Mann, vom ersten Offizier bis zum geringsten Matrosen, den vielen an sie gestellten Pflichten nachkam.

Frankfurt a. M., 30. August. DerFranks. Ztg." wird aus Newyork gemeldet: Bei der Ersatzwahl für das Kongreßmitglied Bland wurde der Demokrat Shackel- ford mit bedeutend erhöhter Mehrheit gewählt, was sehr bedeutsam ist, da beide Parteien den Imperialismus zur alleinigen Streitfrage erhoben.

Frankfurt a. M., 30. August. DieFrks. Ztg." meldet aus Rennes: Die günstigen Anzeichen mehren sich; es wird sehr beachtet, daß das Kriegsgericht heute einstimmig beschlossen hat, der morgigen geheimen Sitzung, in der die technische Diskussion des Bordereaus stattfindet, die beiden von der Verteidigung geladenen Zeugen, Majore Hartmann und Dueros, zuzulassen, obwohl das Kriegsgericht sich nur hätte auf den Wortlaut des Gesetzes zu berufen brauchen, um den Antrag der Verteidigung abzulehnen. Die würdige und bedeutsame Aussage des JnstitutmitgliedeS Picot über die Mitteilungen des Obersten Schneider machten einen großen Eindruck, und der Versuch des Generals Roget, den­selben zu entkräften, mißlang vollständig.

Köln, 30. August. DieKöln. Ztg." schreibt unter der ÜberschriftAusland und Dreyfushandcl": Die Mehr­zahl der militärischen Zeugen, und darunter gerade die höchstgestellten, geben ein solch schlechtes Beispiel feiger Zwei­deutigkeit und zungengewandter Verschleierung bei Erfüllung ihrer beschworenen Pflicht, die Wahrheit zu bekennen und nichts zu verschweigen, daß es jeden Geist der Ehrenhaftig­

keit, wenn er in der französischen Armee noch vorhanden ist, notwendiger Weise zerstören muß. Das Ausland, besonders die Nachbarn der Republik, würden sich nicht abschrecken lassen, den Dingen ins Gesicht zu schauen, denn sie seien vielleicht jür die staatliche Zukunft Frankreichs entscheidend und für seine Einschätzung als Machtfaktor im politischen Weltgetriebe zu bedeutsam, um der französischen Eigenliebe wegen mit dem Mantel der internationalen Höflichkeit be­deckt zu werden.

Zur Samoa-Frage. Die Stimmen mehren sich, welche, von den eigenen Landsleuten ausgehend, den Amerikanern, besonders aber den Engländern wegen ihres Verhaltens auf Samoa unverhüllte Vorwürfe machen. So wird demBerl. Tagebl." aus New Iork gekabelt: Der Korrespondent der LondonerTimes", der, aus Samoa kommend, in San Franzisko eingetroffen ist, erklärte, die Mächte müßten sich bald über den neuen Vertrag einigen, sonst würden neue Wirren entstehen. Die Anhänger Ma- taafas hätten sich zurückgezogen, während die Anhänger Malietoas sich noch in Apia aufhielten. Die Eingeborenen hätten ihre Beschäftigung auf dem Lande noch nicht wieder ausgenommen. Ueberall werde von Krieg gesprochen. Der Korrespondent stehe jetzt nach seiner Rückkehr entschieden auf der Seite Mataafas und sei der Ansicht, Engländer und Amerikaner hätten sich gegen die Eingeborenen, gegen die Deutschen und selbst auch gegen die eigenen Landsleute schlecht verhalten. Viele Ortschaften seien ohne Grund niedergebrannt worden.

Zu dem Grenzstreit mit dem Kongostaat. Das Eigentumsrecht am Kiwusee, nahe der Grenze zwischen Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaat, wird von dem be­kannten Kartographen H. Wichmann in dem von Justus Perthes herausgegebenenGeograph. Anz." einer Be­sprechung unterzogen. Der Kongostaat stützt sich bei seiner Besitzergreifung auf seine Neutralitätserklärung vom 1. August 1885, in welcher die Grenzen des neuen Staats, angeblich in Uebereinstimmung mit den verschiedenen Ver­trägen, angegeben siud; thatsächlich ist aber diese Ueber­einstimmung nicht vorhanden, sondern diese neuen Grenz­bestimmungen sind geradezu eine Fälschung der Verträge. Nach den Verträgen von 1884 und 1885 bildet der 30. Grad östlicher Länge von Greenwitch die Ostgrenze des Staates von 4 Grad nördlicher Breite bis 1 Grad süd­licher Breite, von hier bis zur Nordspitze des Tanganjika soll nach dem Vertrage mit dem Deutschen Reiche die west­liche Wasserscheide des Nussissi die Grenze bilden, nach den Verträgen mit Belgien und Frankreich das Westufer des Flusses. Statt dessen bestimmt die Neutralitätserklärung den 30 Grad ö. L. als Ostgrenze bis 1 Grad 20' s. Br. und zieht von hier aus eine gerade Linie nach der Nord­spitze des Tanganjika, wozu ihr die Verträge keine Be­rechtigung geben. Die Neutralitätserklärung ist erst im Jahre 1888 in dem Werke von E. Banning: Le partage politique de lAfrique, also nicht amtlich, veröffentlicht worden, und ihre Grenzbestimmungen haben noch viel später, erst im Jahre 1889, in den Karten des Kongo­staates Aufnahme gefunden. Leider ist aus diesen die falsche Grenze auch in fast alle Kartenwerke des In- und Auslandes übergegangen, ohne daß eine Prüfung ihrer Nichtigkeit stattgefunden hätte, und obwohl es als selbst­verständlich erscheinen muß, daß Abmachungen zwischen zwei Staaten nicht durch einseitige Erklärungen aufgehoben oder abgeändert werden können, ist auch in der amtlichen, von der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes heraus­gegebenen Karte von Deutsch-Ostafrika die falsche Grenz­linie angenommen worden. Da Frankreich und Belgien an diesem Punkte der Grenze als Grenznachbarn nicht beteiligt sind, so kann es einem Zweifel nicht wohl unterliegen, daß nur der Vertrag mit, dem Deutschen Reiche für die Grenz­regulierung maßgebend sein kann, und nach dessen Be­stimmungen ist unbedingt das Deutsche Reich rechtmäßiger Besitzer des Kiwusees und des Nussissi.

Ausland.

Wien, 30. August. Eine Belgrader Meldung der Polit. Korresp." dementiert die Nachricht, daß die Auf­hebung der Verfassung und die Einsetzung eines Militär- Gouvernements beabsichtigt sei.

Budapest, 30. August. DerPester Lloyd" demen­tiert das Gerücht von dem Rücktritt des Kabinetts Thun.

M.P.C. Norwegen. Nachdem die Versuche mit den ver­schiedenen Modellen der Feldartillerie-Schnellfeuerkanone ab­geschlossen sind, hat man sich definitiv für das Modell Schneider-Canot entschlossen. Es sind in der Fabrik zu Creusot bereits 4 Batterien bestellt worden.

Die schon lange erwartete Umbildung des dänischen Ministeriums ist eingetreten. Die wichtigste Personalveränderung ist die Ernennung Ludwig Bramsens zum Minister des Innern. Die Hauptveranlassung zu diesem Wechsel soll die große Arbeitersperre gebildet haben, die Dänemarks gesamtes industrielles und wirtschaftliches Leben untergräbt. Nach einer Kopenhagener Mitteilung derFranks. Ztg." hat die Aussperrung, die jetzt etwa 50000 Arbeiter umfaßt, auch auf den Geldmarkt einen sehr ungünstigen Einfluß ausgeübt. Schon vor der Sperre war er sehr knapp, nachdem aber alle produktive Wirksamkeit im ganzen Lande seit vier Monaten fast vollständig aufgehört hat, ist es beinahe unmöglich, bares Geld aufzutreiben. Als Beispiel wird angeführt, daß eine Gemeinde in Jütland, die ein neues Gaswerk errichten wollte, sich vergebens an alle Geldinstitute und Banken wandte, um ein Anlehen zu erhalten. Die Banken sind nämlich genötigt, den Meistern gegenüber große Rücksichten zu nehmen und sind so stark engagiert, daß sic nur geringes Kapital zur Verfügung halten. Auch die Sparkassen haben mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, da Private und selbst Krankenkassen ihre Einlagen zurückziehen. Hier soll nun der neue Minister Bramscn

Hilfe bringen. Er soll den unglücklichen Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beilegen.

Schweiz. Eine lustige Disziplin scheint in der vielgepriesenen Miliz der freien Schweiz zu herrschen. Bei Luzern ist unter den Soldaten eine starke Meuterei zu Tage getreten, welche viel Aufsehen erregt. Es war am Freitag abend, als das zu den Gotthard-Truppen gehörende Land­wehr-Bataillon Nr. 11 kantonierte. Der Kompagniechef, Hauptmann Grütter in Luzern, nahm die Leute aus dem Entlebuch etwas kräftig in die Finger und betrieb die Gewehr- und Pack-Inspektion etwas gründlicher, als dies bei anderen Kompagnien der Fall war. Das machte böses Blut, und durch die Reihen ging ein lautes Grollen und Murren. Abends 8 Uhr ließ der Hauptmann seine Kompagnie noch­mals antreten, machte neuerdings Inspektion und erklärte der Mannschaft, daß jeder, der um 9 Uhr nicht still und anständig ins Quartier eingerückt sei, mit Arrest bestraft werde. Diese korrekte, aber scheinbar etwas strenge Behand­lung der 2. Kompagnie brachte den vorhandenen Unwillen zum lauten Ausbruch. Der Hauptmann wurde im nu von der ganzen Kompagnie umringt und von seinen eigenen Leuten beschimpft. Man machte Miene, den Worten Thät- lichkeiten folgen zu lassen; da griffen der Feldwebel, sowie der Fourier ein und suchten zu vermitteln (!). Während dieser Zeit gelang es dem Hauptmann, sich aus dem Soldaten­knäuel herauszuwinden und sich zu entfernen. Ohne diese plötzliche Flucht wäre Hauptmann Grütter ohne Zweifel von der Mannschaft thätlich angegriffen und mißhandelt worden. Aehnliche Fälle sind gar nicht so selten. Nun wird das Milizsystem, so bemerkt dazu dieA. A. Z.", in monarchischen Staaten von gewisser Seite gern als Muster der Militärorganisation und der Disziplin hingestellt und zur Nachahmung empfohlen. Es ist mit der Disziplin nicht immer am besten bestellt. Das politische, demokratische Rechtsbewußtsein wird gerne auf die Armee übertragen und die Leute, welche daheim oft berufen sind, das Wahlrecht auszuüben und die bürgerlichen Behörden zu wählen, glauben als aktive Militärpflichtige das Recht zu haben, gegenüber ihren Offizieren die bürgerliche Gleichberechtigung und Un­abhängigkeit geltend machen zu dürfen! Auch am schweizerischen Unteroffiziersfest, welches vorige Woche in Basel stattfand, sind schwere Fälle sträflicher Undisziplin vorgekommen, welche Oberstleutnant Gertsch bei der Preisverteilung schonungslos geißelte und tadelte. Unteroffiziere fuhren in offenen Droschken und hatten Helle Sonnenschirme aufgespannt, andere zogen auf freier Straße in angetrunkenem Zustande das Seiten­gewehr und drangen auf harmlose Passanten ein, weil diese gelacht haben sollen. Auch sind Unteroffiziere in offenen Waffenröcken bemerkt worden. Oberstleutnant Gertsch hat für diese scharfe Kritik in der Presse mehrfach Unterstützung gefunden, was früher unmöglich gewesen wäre. Jedenfalls ist es gut, wenn zeitig gegen dieses disziplinwidrige Ver­halten mit aller Strenge eingeschritten wird. T. N.

Petersburg, 25. August. Nach den anhaltenden Stu­dentenunruhen des vorigen Halbjahres läßt es sich der russische Minister der Volksaufklärung angelegen sein, eine Reihe von Reformen im akademischen Leben der Hochschulen durchzuführen, die in Zukunft die Wiederholung der Un­ruhen unmöglich machen sollen. So erließ Herr Bogoljepow kürzlich ein Rundschreiben, in dem er den Rektoren und Professoren der russischen Hochschulen die Förderung und die Gründung von wissenschaftlichen Vereinen unter den Studenten, womöglich unter Leitung eines Professors, an­empfahl, um die Studenten politischen Umtrieben fernzu­halten und das Band zwischen Lehrenden und Lernenden enger zu knüpfen. Es liegt auf der Hand, daß der Minister beim Erlaß dieses Rundschreibens offenbar daran gedacht hat, die Rektoren bei künftigen Studentenunruhen zu ent­lasten und den ganzen Lehrkörper der Universität dafür ver­antwortlich zu machen. Kommt es nämlich wieder zu Un­ruhen, so wird es natürlich heißen: die Professoren haben entweder nicht für die Gründung einer genügenden Anzahl von 'wissenschaftlichen Vereinen unter den Studenten Sorge getragen oder die Studenten in diesen nicht genügend be­schäftigt. Daher wird diese Bestimmung wohl in den meisten Fällen ihren Zweck verfehlen, zumal den russischen Studenten der Geist der Zusammengehörigkeit fehlt, wie er sich auch bei den von ihnen in Szene gesetzten Unruhen selten bekundet. Außerdem ist die größte Anzahl der in den Großstädten, wie Petersburg, Moskau, Odessa, einge­schriebenen Studenten so sehr mit Stundengeben zu ihrem Lebensunterhalt beschäftigt, daß sie derartige wissenschaftliche Vereine nur in den seltensten Fällen besuchen werden, falls die Professoren sie nicht außerordentlich anziehend zu ge­stalten verstehen. Letzteres ist aber bei der nicht geringen Langweiligkeit der russischen Professoren wenig wahrscheinlich. Ein weiteres Rundschreiben ordnet an, daß sich die Uni­versitätsinspektoren in Zukunft nicht aus die Sorge für die Aufrechterhaltung der äußern Ordnung unter den Studenten beschränken, sondern die Pflichten wohlwollender Fürsorge für die Lernenden übernehmen sollen, d. h. für ihre Be­schäftigung sorgen, ihnen passende billige Wohnung ver­schaffen, medizinischen Beistand zuweisen sollen u. s. w. Auf dem Papier nimmt sich diese Verordnung garnicht so übel aus, nur muß dazu bemerkt werden, daß der Student den Inspektor auf den russischen Hochschulen als seinen größten Feind betrachtet. In Petersburg steht den Uni­versitätsinspektoren beispielsweise das Recht zu, die Wohnung eines Studenten zu jeder Tages- oder Nachtzeit zu betreten und zu revidieren, alle seine Briefschaften zu lesen und schließlich ihn verhaften zu lassen, falls er eine Spur von Verdächtigem gefunden zu haben glaubt. Die Studenten bezeichnen diese Inspektoren daher wohl mit vollem Recht alsSpitzel", denen über Nacht die Rolle derväterlichen Freunde und Ratgeber" des Studenten zugefallen ist. Unter den hiesigen Studenten macht sich dieser Bestimmungen wegen eine gewisse Erbitterung geltend, die wahrscheinlich von neuem in Unruhen und Streik ausarten wird. Uebrigens