Ausgabe 
1.8.1899 Zweites Blatt
 
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tragen haben. Auch hierüber dürfte erst Klarheit zu schaffen sein.

Das Kreisgesundheitsamt Alsfeld habe als Anlage 3 der Vorlage seinerzeit ein Gutachten abgegeben, doch stehe der Herr, der dasselbe geschrieben und jetzt in Mainz auf» enthältlich sei, jetzt nicht mehr auf dem Standpunkt des­selben, sondern mehr auf demjenigen des Dr. med. Vogel.

Der ärztliche Centralausschuß in Darmstadt habe die Sache des Siechenhauses zu verhandeln versucht, er habe aber noch keine Entschließung treffen können, da sie noch nicht reif sei.

Redner bat, dem Vertagungsantrag stattzugeben und betonte nochmals, daß er kein absoluter Gegner vom Provinzial-Siechenhaus sei.

Hierauf führte Graf Oriola aus: Nicht immer aus den Gesichtspunkten, die Se. Erlaucht der Graf Laubach vertrete, wolle er für eine Vertagung eintreten. Für ihn würde nur die Frage der Oertlichkeit für eine Vertagung maßgebend sein. Ueber den Ort, an welchem das Siechen­haus zu errichten sei, bestünden Differenzen, und von diesem Gesichtspunkt aus stehe er dem Gedanken, eine Kommission festzusetzen, nicht ferne.

Eine vollständige Liste der aufzunehmenden Siechen, von der Herr Graf Laubach gesprochen, sei wohl nicht er­forderlich, da an dem vorliegenden Material eigentlich nichts fehle und es unwesentlich sei, wie der oder jener Sieche heiße und ob er auch geeignet sei, in eine Anstalt aus­genommen zu werden. Solche Feststellungen würden schwer sein und für die vorliegende Frage unterbleiben können.

Bezüglich der Bedenken wegen Errichtung der Anstalt für 600 Pfleglinge bemerke er, daß hierüber allerdings der Provinziallag zu bestimmen habe, aber nach der Vorlage solle die Anstalt ja zunächst nur für 300 Personen erbaut werden.

Er könne keinen Grund dafür erkennen, daß die Alters­und Jnvaliditätsversicherung dazu beitrage, die Zahl der Siechen zu verringern. Es sei im Gegenteil anzunehmen, daß die Siechen weit eher die Anstaltspflege aufsuchten, wenn ihnen aus der Altersversicherungsanstalt eine Rente zufließe, die sie hierzu in den Stand setze.

Erlaucht Graf Laubach habe auf die kleinen Kranken­häuser hingewiesen. Was seinen Kreis beträfe, so bestehe dort kein Bedenken darüber, daß man die kleinen Kranken­häuser behalten wolle. Er sei aber der Meinung, daß durch Errichtung der Siechenanstalt eine Beeinträchtigung der Krankenhäuser gar nicht eintreten könne. Ein eiserner Be­stand sei vielleicht für das Laubacher Krankenhaus erwünscht; sein Kreis würde nicht genug dankbar sein, die Siechen aus den Krankenhäusern los zu werden, da durch diese Leute die eigentlich Kranken gar nicht mehr ausgenommen werden könnten. Die Laubacher Verhältnisse entsprächen nicht denjenigen anderer Gemeinden, diese wollten die dauernd Siechen gerne abgeben.

Die Frage der Oertlichkeit sei für ihn schwer zu lösen. Für die Errichtung der Anstalt in Gießen könne er sich zunächst nicht aussprechen. Er verkenne nicht, daß die Grünberger Eingabe, obgleich sie sehr drastisch sei, manches für sich habe.

Der Kostenvoranschlag basiere auf der Annahme der Erbauung der Anstalt in Gießen. Was Eschbacher sage, könne wohl für hier nicht ganz maßgebend sein, da zwischen Baden und Hessen Verschiedenheiten bestünden.

Die Trennung der Geschlechter sei für ihn et­was ganz selbstverständliches und sie sei ja auch vorgesehen.

Bezüglich der Geisteskranken habe er immer gedacht, daß die wirklich Geisteskranken ausgeschlossen seien von der Aufnahme, daß sie dagegen möglich sein solle für die Idioten. Hierüber sei eine Einigkeit zu erzielen, aber es sei schwer, eine Grenze zu ziehen, und die Entschließung hierüber dürfte den Aerzten zu überlassen sein. Nur sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß man nicht eine neue Irren­anstalt errichten wolle.

So lange die Frage, wohin die Anstalt komme, nicht reif sei, sei er für Vertagung. Er sei aber auch entschieden dafür, daß ein ordnungsmäßiges Siechenhaus erbaut werde, das eine Verbilligung bedeute.

Oberbürgermeister Gnauth erhält hierauf das Wort.

Als Provinzialausschußmitglied glaube er doch zunächst hervorheben zu müssen, wie der vorliegende Antrag das Ergebnis langjähriger, eingehender Beratungen und Ver­handlungen des Ausschuffes sei; man habe dabei auch Sach­verständige gehört, aber schließlich doch sich ein eigenes Ur­teil zugetraut, man müsse in solchen Fragen doch abwägen zwischen den sich vielmehr widersprechenden Auffassungen der verschiedenen Sachverständigen und dürfe sich nicht füttern" lassen von einem oder dem anderen derselben. Auch eine neue Kommission könne im großen und ganzen doch nur das wiederholen, was z. B. Graf Oriola bezüglich des Bedürfnisses erwähnt habe.

Er glaube, daß der größte Teil der Einwendungen Sr. Erlaucht des Herrn Grafen Laubach nicht ganz zu­treffend sei. Die Nachfrage bei den Bürgermeistereien hätte zu den Zahlenergebnissen geführt, welche in der Vor­lage niedergelegt seien. Trotzdem wolle man zunächst nur für 300 Sieche bauen, habe aber die ganze Anlage so disponiert, daß man sie jederzeit für 600 Sieche erweitern könne, ohne daß man für die Folge von neuem an Aus­arbeitung von Plänen und Berechnungen heranzutreten habe. Starkenburg baue sogleich für 500 Personen, wäh­rend bei uns zunächst nur für 300 gebaut werden solle. Im Großen und Ganzen müsse man damit rechnen, daß das Bedürfnis wachse und nicht abnehme, und nach dieser Rich­tung sei der Voranschlag entstanden.

Er müsse die Sachverständigen in Schutz nehmen, als seien dieselben von irgend einer Voreingenommenheit be­fangen gewesen; immerhin wäre ihm die Voreingenommen­heit dieser Sachverständigen für das Zustandekommen einer humanen Anstalt, wie das Siechenhaus, lieber als eine

Voreingenommenheit für die Jntereffen des eigenen ärzt­lichen Standes. Er könne sich nicht denken, daß der Zweck eines Krankenhauses erreicht werde, wenn man es mit Siechen belege. Er verkenne nicht, daß man in den klei­neren Krankenhäusern gerne diejenigen Siechen behalte, die gerne darin und annehmbar seien; dem Provinzial-Siechen­haus aber werde man immer diejenigen Elemente zuweisen müssen, die man gerne in den Krankenhäusern los sein wolle, und das seien die lästigeren.

Er sei erfreut zu hören, daß der Johanniter-Orden ein kleines Siechenhaus im Kreise Friedberg errichten wolle, er glaube aber, daß es nach den Ausführungen Sr. Er­laucht des Herrn Grafen zu Solms-Laubach besser sein würde, wenn der Orden die Mittel zur Erbauuug kleiner Krankenhäuser verwenden würde.

Was die Platzfrage anlange, so genüge es darauf hinzuweisen, daß diejenigen Mitglieder des Provtznzial-Aus- schusses, welche aus den anderen Kreisen hierher entsandt seien, insgesamt für Gießen gewesen seien, d. h. also die berufenen Vertreter der ganzen Provinz.

Zum Voranschlag übergehend, bemerkte Redner, daß man allerdings in Freiburg es für zulässig gehalten habe, 50 Personen in einen Schlafsaal unterzubringen. Eine solche Kasernierung alter, siecher Leute habe allerdings der Provinzialausschuß nicht verantworten zu können geglaubt und habe über 24 Personen auf einen Saal nicht hinaus­gehen wollen, dabei auch den Luftraum für einen Saal reichlicher bemessen.

Wenn irgend jemand Grund habe, die Autorität des Herrn Dr. Ludwig auf dem Gebiet der Jrrenfürsorge hochzuhalten, fei er es. Aber die Sachverständigen seien mit Vorsicht aufzunehmen. Mit Bedauern habe er wahr­genommen, wie in den Vorschlägen des Herrn Dr. Ludwig in dem letzten Jahrzehnt Wandlungen vorgegangen seien, denen ein Laie, ja auch die Getreuen Ludwigs nicht folgen konnten und wollten. Herr Ludwig sei früher für rascheste Erbauung von Siechenhäusern gewesen und später habe er dieselben nicht mehr für eilig gehalten. Herr Ludwig sehe die ganze Sache nur im Interesse der ihm übertragenen Geisteskrankenpflege an, und daraus würde sein Gutachten entspringen. Der Provinzialausschuß habe in der vor­liegenden Frage nach eigenem Ermessen gehandelt. Schwer auch würde es sein, sich zu verständigen, wohin eine nach Ludwigs Vorschlag zu errichtende gemeinsame Anstalt für Starkenburg und Oberhessen kommen solle.

Was die Kategorie der Aufzunehmenden betreffe, so müsse er sagen, daß man sich dabei nur von dem jeweiligen Bedürfnis sollte leiten lassen und selbstverständlich von ge­fährlichen und lästigen Irren absehen müsse. Dagegen sollte man z. B. Idioten und namentlich auch harmlose Epileptische insolange nicht ausfchließen, als es eben an einer anderen Spezialanstalt für solche noch fehle.

Nun bliebe noch die finanzielle Seite. Es frage sich, was ist der finanzielle Effekt der Vorlage? Wenn der Effekt, wie Graf Laubach meine, der wäre, daß die ärme­ren Kreise am meisten dazu beizutragen hätten, so hätte er als Bürgermeister der Stadt Gießen in dieser Frage den Interessen einer Stadt gegenüber ja ein leichtes Spiel ge­habt; umgekehrt aber sei die Tendenz der ganzen Sache die, die ärmeren Kreise zu entlasten und die Hauptkosten auf die kräftigeren Schultern zu legen. Nach der vor­liegenden Kostenverteilung (Seite 26 der Vorlage) trage es der Stadt Gießen z. B. jährlich 7230 Mk., also fast noch einmal so viel als jedem der beiden Kreise Schotten und Lauterbach und mehr als jedem der ganzen Kreise Alsfeld und Büdingen. Er habe es bisher für die schwierigere Aufgabe gehalten, die städtische Vertretung Gießens dem­nächst davon zu überzeugen, daß die Stadt Gießen aus Interesse am Zustandekommen einer Provinzial - Siechen­anstalt die jährlichen, ziemlich hohen Zuschüsse nicht scheuen solle, welche vorzugsweise ihr und dem Kreise Friedberg zur Last fielen. Würde man aber zu alledem bezüglich der Platzsrage nicht den sachlichen Erwägungen in der Vorlage des Ausschuffes folgen, so würde es schwer sein, die Ma­jorität der Gießener Stadtverordneten für das Siechenhaus zu gewinnen, und man würde vielmehr voraussichtlich in Erwägung ziehen, ob die Stadt Gießen nicht auf eine andere Art (durch den seit Jahren geplanten Neubau eines städtischen Hospitals) für Unterbringung ihrer eigenen Siechen sorgen und damit auf die für sie besonders kost­spielige Beteiligung an dieser Provinzialanstalt verzichten solle.

Geheimer Regierungsrat Dr. Braden: Es sei be­kannt, daß der Antrag zur Errichtung einer Provinzial- Siechenanstalt vom Kreis Friedberg ausgegangen sei. Der Kreis habe sich in einer Notlage befunden, da es schwer gehalten habe, die Siechen unterzubringen. Ein Teil der­selben sei nach Rheinhessen verbracht und hierfür hätten die Kreis- und die Ortsarmenverbände ungeheuere Kosten aufzubringen. Ein Teil der Siechen aber sei in der Pro­vinz untergebracht, und da sei es doch dringend erforderlich, sich baldigst wegen Erbauung eines Provinzial - Siechen­hauses schlüssig zu machen. Durch eine solche Anstalt werde keines der kleinen Hospitäler aufgehoben, diese müßten sein, und sie blieben auch. Der Kreis Friedberg sei in drei Hospitalbezirke eingeteilt und habe hierdurch besondere Kosten aufzubringeu. Bezüglich der Platzfrage dürfte man allerdings noch sichten, und es sei zu empfehlen, dem Pro­vinzialausschuß noch einige Herren als Kommissions-Mit­glieder beizugeben. Die Anstalt solle dort errichtet werden, wohin sie am zweckmäßigsten passe. Der Ort sei für ihn einerlei.

Medizinalrat Dr. Haberkorn verwahrte sich hierauf in seinem und der Kreisärzte Namen gegen die Angriffe des Grafen Laubach, Erlaucht, welche dieser gegen die Kreisärzte erhoben hat.

Zur Sache sich wendend, hält Redner eine präzisere Aufstellung und nochmalige Kontrole der Listen über die

in Oberhessen vorhandenen Siechen für unnötig, weil die jetzt, vor 10 und vor 20 Jahren zusammengestellten Siechen­zählungen auffallende Uebereinstimmuug zeigen und zwar in dem Sinne, daß die Zahl der Siechen mit der Zunahme der Bevölkerung prozentual gewachsen sei.

Der Annahme des Grafen Laubach, daß gerade aus den reicheren Provinzen mehr Sieche in die Krankenhäuser ausgenommen würden, wie aus den ärmeren Gegenden, könne er nicht beitreten. Bei Rheinhessen sei außer Be­tracht gelassen worden, daß Mainz mit 75000 und Worms mit 40 000 Einwohnern besondere Hospitäler hätten, welche eine große Anzahl Sieche der Heidesheimer Anstalt weg- nühmen. Es könne somit nur die Landbevölkerung Rhein­hessens mit etwa der Hälfte der zur Grundlage zu nehmen­den Einwohnerschaft in Rechnung gesetzt werden. Die Abnahme der Siechen in der badischen Anstalt, von welcher Herr Graf Solms-Laubach gesprochen, sei allein dadurch zu erklären, daß diese Anstalten anfänglich gegen ihren Zweck mit gebesserten Geisteskranken belegt gewesen seien, und hieraus hätten sich bald die unangenehmsten Folgen ergeben, die zur Rückgabe der Geisteskranken an die Irren­anstalten geführt hätten. In die Siechenhäuser gehöre nur eine bestimmte Kategorie von Geistesschwachen, die nur der Arzt allein auswählen könne.

Den Herrn Eschbacher vom Freiburger Siechenhaus nochmals zu Rate zu ziehen, hält Redner für überflüssig, da dessen Arbeiten bei der ventilierten Frage reichlich be­nützt worden seien. Dasselbe gelte von der Zuziehung des Geheimrat Ludwig von Heppenheim, welcher früher ein bedeutender Fürsprecher der Siechenhäuser gewesen sei, aber weniger als Sachverständiger für körperlich Sieche gelten könne, da er keinen Begriff von dem habe, was auf diesem Gebiet die Kreisärzte in ihren Bezirken ständig zu beob­achten Gelegenheit hätten.

Nachdem Redner noch die Behauptung, selbst im ärzt­lichen Centralausschuß habe man sich nicht über Errichtung von Siechenhäusern aussprechen können, weil die Sache noch nicht reif sei, dahin richtig gestellt hatte, daß der Centralausschuß erklärt habe, die Sache gehe ihn gar nichts an und stehe außerdem nicht auf der Tagesordnung, und nachdem noch bemerkt war, daß im Aerzteverein in Salz­hausen nicht 50, sondern nur 23 Personen anwesend ge­wesen seien, bat Redner dringend, den Bau eines Siechen­hauses zu beschließen, da es kaum noch möglich sei, die armen Siechen nnterzubringen. Es seien Kranke im Lande, die von der Welt förmlich vergessen seien, die aber in eine Siechenanstalt paßten. Gar häufig, und oft ohne Erfolg, müßte geradezu bei den verschiedensten Anstalten und Pri­vaten um Aufnahme eines Kranken gebettelt werden.

Der Vorsitzende bittet recht dringend, die Vorlage des Provinzialausschusses anzunehmen, da es ein Akt der Menschlichkeit sei, recht bald ein Siechenhaus zu erbauen.

Graf Laubach Erlaucht macht persönlich die Be­merkung, daß er durch seine Aeußerung den Kreisärzten in keiner Weise habe zu nahe treten wollen.

Der Abgeordnete Weidner erhielt hierauf das Wort und führte aus, die Verhandlung habe noch nicht genügende Erklärung gegeben. Herr Oberbürgermeister Gnauth habe klar und deutlich durchblicken lassen, daß für den Fall, daß das Siechenhaus nicht in Gießen erbaut würde, der Stadt­vorstand in Gießen kaum noch seine Zustimmung zur Be­teiligung an der Provinzialanstalt geben werde. Es dürfte deshalb die Ansicht der Stadtverordneten zunächst gehört werden, da diese Frage sehr wichtig sei. Er wolle indes betonen, daß die Stadt Gießen sich bescheiden dürfe und von dem Siechenbau in Gießen absehen solle. Die Ein­gabe von Grünberg habe keine drastischen Momente und habe alles für sich, da dieser Stadt eine Anzahl Behörden entzogen worden sei.

In der Alsfelder Eingabe fei von Grünberg gar nichts gesagt und insbesondere nicht, inwieweit Alsfeld den Vor­zug vor Grünberg verdiene. Darüber müßte den Abgeord­neten noch Aufklärung zvgehen.

Ferner sei Klarheit darüber zu schaffen, wie viel Sieche zu Anfang in die Siechenanstalt ausgenommen werden könnten und welche Sieche derselben zu überweisen seien. So lange dies nicht geschehen, dürfte die Sache zu vertagen sein.

Bezüglich des Bedürfnisses schließe er sich seinem Vor­redner an.

Er halte es für selbstverständlich, daß eine Trennung der Geschlechter stattzufinden habe, es sei aber unbedingt angezeigt, daß die Bauten in einer Entfernung von zehn Minuten errichtet würden.

Ferner glaube er, daß die eingestellten Kosten zu minimal vorgesehen und eine nochmalige Prüfung dieses Punktes angezeigt erscheinen dürfte. Er empfehle deshalb die Vertagung des Antrags.

Der Vorsitzende machte den Redner darauf auf­merksam, daß bezüglich der aufzunehmenden Zahl an Siechen auf Seite 4 der Vorlage die nötige Erläuterung gegeben sei.

Professor Dr. Sommer betonte hierauf, daß er seit 1895 nach Möglichkeit versucht habe, Material für vor­liegenden Zweck zu sammeln, und daß er nur habe er­mitteln können, daß man ferner nicht ohne Siechenhaus fertig werde. Die Errichtung eines solchen sei .deshalb baldigst zu beschließen, ohne zunächst über die Platzfrage zu entscheiden.

Bezüglich der Aufnahme der Kranken nach der Art der Krankheit solle man nicht ängstlich sein. Die Regelung dieser Frage solle man den Psychiatern und dem Anstalts­arzt überlassen, diese würden schon das Nichtige treffen. Es müsse nun unbedingt endlich etwas geschehen und die Angelegenheit sollte nicht länger hinausgeschoben werden. Er könne nur raten, von neueren Erhebungen über die Zahl der Siechen abzusehen. Die Zahl 300 habe nach den Ermittelungen zu gründe gelegt werden müssen und sei sie wohl zunächst als genügend anzusehen.