Nr. 178 Zweites Blatt Dienstag den 1. August 1S99
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Protokoll
der stevenuudzwanzigsten Kihung des Movinzial- tages der Urovinz Höerhcsse».
Gegenwärtig:
1) Der Vorsitzende Großh. Provinzialdirektor von Bechtold.
2) Großh. Regierungsrat Dr. Wagner.
3) Großh. Kreisamtmann Boeckmann.
4) Großh. Kreisamtmann Freiherr Schenck zu Schweinsberg.
5) Die Großh. Kreisräte: Geheimer Regierungsrat Dr. Braden, Friedberg. Dr. Wallau, Lauterbach.
6) Die Provinzialtagsabgeordneten: Bürgermeister Alles, Niederflorstadt. Bürgermeister Arnold, Alsfeld. Heinrich Brauer, Ober-Ofleiden. Mühlenbesitzer Erk, Nidda. Mühlenbesitzer Falck, Friedberg. Bürgermeister Fendt, Schotten. Bürgermeister Geißler, Lollar. Justizrat Dr. Geyger, Affenheim. Oberbürgermeister Gnauth, Gießen. Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch, Gießen. Kommerzienrat Heyligenstaedt, Gießen. Bürgermeister Ohnacker, Nieder-Ohmen. Graf Oriola, Büdesheim. Gutspachter von Oven, Hungen. Oberamtsrichter Rabenau, Büdingen. Johannes Reibling I, Brauerschwend. Landgerichtsrat Dr. Schäfer, Gießen. Bürgermeister Schmalbach, Crainfeld. Graf FriedrichzuSolms-Laubach, Erlaucht. Kommerzienrat Trapp, Friedberg. Bürgermeister Weidner, Herchenhain. Bürgermeister Zimmer, Grünberg.
7) Die Provinzialausschußmitglieder: Professor Dr. Frank, Gießen. Gutsbesitzer Schade, Altenburg. Gutsbesitzer Sch lenke, Gießen. Bürgermeister Stöpler, Lauterbach.
8) Geheimer Oberbaurat von Weltzien, Darmstadt. 9) Professor Dr. Sommer, Gießen.
10) Kreisarzt Dr. Haberkorn, Gießen.
11) Kreisbauinspeklor Stahl.
12) Der Protokollführer:
Großh. Büreauvorsteher Schiffnie.
Der Vorsitzende eröffnete den Provinzialtag und begrüßte die erschienenen Abgeordneten.
Die Beschlußfähigkeit des Provinzialtags wurde konstatiert und auf Vorschlag des Vorsitzenden die Herren Justizrat Dr. Geyger und Oberbürgermeister Gnauth zu Urkundspersonen bestellt. Büreauvorsteher Schiffnie wurde zum Protokollführer ernannt und vom Vorsitzenden mit Handgelöbnis verpflichtet.
Ihre Verhinderung am Erscheinen hatten angezeigt Kommerzienrat Hugo Buderus-Hirzenhain, Kaufmann Karl Jäger-Schlitz, Justizrat Jöckel-Friedberg, Ingenieur Schiele-Gießen und Kommerzienrat Wenzel-Lauterbach.
Der Vorsitzende ersuchte um Einverständnis, über den zweiten und dritten Punkt der Tagesordnung zunächst zu entscheiden, und zu genehmigen, daß über die „Ergänzungswahlen zum Provinzialtag", welcher Gegenstand auf die Tagesordnung nicht ausgenommen sei, Beschluß gefaßt werde.
Der Provinzialtag ist mit diesen Anträgen einverstanden. Es wird nunmehr die Tagesordnung wie folgt erledigt:
1) Prüfung der Ergänzungswahlen für den Provinzialtag.
Der Vorsitzende teilt mit, daß aus den Kreisen Alsfeld, Büdingen, Gießen, Friedberg und Schotten die Ergebnisse der Ergänzungswahlen zum Provinzialtag vorliegen. Der Provinzialausschuß habe bei Prüfung derselben keinen Anstand gefunden, und er beantrage die Wahlen für gültig zu erklären.
Dies geschieht.
2) Ersatzwahl zum Provinzialausschusse.
Bei dem Provinzialausschuß scheiden nach ihrem Dienstalter aus die Mitglieder Bürgermeister Fendt-Schotten, Oberamtsrichter Rabenau-Büdingen, Gutsbesitzer Schade- Altenburg und Kommerzienrat Trapp-Friedberg, sowie die Ersatzmitglieder Ingenieur Schiele-Gießen und Oekonom Schlenke zu Hardthof bei Gießen.
Justizrat Dr. Geyger schlägt vor, die ausscheidenden Herren wieder zu wählen und die Wahl per Akklamation vorzunehmen. Es erhob sich hiergegen kein Widerspruch; die genannten Herren wurden einstimmig wiedergewählt.
3) Wahl eines bürgerlichen Ersatzmitgliedes für die verstärkte Ober-Ersatz-Kommission für 1899/1901.
Landgerichtsrat Dr. Schäfer schlägt vor Herrn Friedrich Freiherrn Röder von Diersburg zu Gießen per Akklamation zu wählen.
Widerspruch wurde nicht erhoben; die Wahl des Genannten wurde hiernach vollzogen.
4) Antrag auf Errichtung eines Provinzial - Siechenhauses.
Der Vorsitzende verwies auf die den Abgeordneten mit der Einladung zur heutigen Versammlung zugegangene gedruckte Vorlage des Provinzialausschusses und teilte mit, daß von dem Stadtvorstand zu Grünberg und demjenigen von Alsfeld weitere Eingaben bezüglich der Platzfrage für das Siechenhaus eingegangen seien. Er stellte die Vorlage hierauf zur Beratung.
Auf Antrag der Abgeordneten Zimmer-Grünberg und Arnold-Alsfeld wurden die Eingaben der beiden Städte verlesen.
Es folgte nun zur Geschäftsordnung eine längere Aussprache darüber, ob im einzelnen über die Platzfrage, oder erst über die Notwendigkeit der Erbauung einer Siechenanstalt zu beraten sei, bezw. ob nicht etwa zunächst darüber abzustimmen sei, ob ein Siechenhaus erbaut werden solle oder nicht, und erst dann in die Beratung einzutreten, oder ob es sich nicht empfehle, die ganze Verhandlung bis zum nächsten Jahr zu vertagen.
Das Resultat dieser Aussprache war, daß in die Verhandlung über die Vorlage des Provinzialausschusses einzutreten sei.
Der Vorsitzende gab zunächst das Wort dem Grafen zu Solms-Laubach, Erlaucht. Derselbe führte aus:
Die Sache sei ihm so wichtig und bedeutungsvoll erschienen, daß er als Erster das Wort ergreife.
Wenn er heute beantrage, die Sache zu vertagen und sie später wieder aufzunehmen, so führe ihn zu diesem Anträge nicht eine Gegnerschaft zur Anstalt, sondern der Umstand, daß die Sache noch nicht geklärt sei. Auch könne er sich mit der Art, nach welcher die Anstalt gebaut werden solle, nicht einverstanden erklären; es müsse eine andere Art geschaffen werden.
Als Grund zur Vertagung sei zu bemerken, daß die Bedürfnisfrage nicht so klar gestellt sei, wie er es wünsche. Ein kontrollierbarer Nachweis, eine Liste darüber, wie die statistischen Angaben in der Vorlage zusammengesetzt seien, würde zur Klarstellung mithelfen.
Es scheine nicht geklärt, warum die Anstalt für 600 Pfleglinge eingerichtet werden solle. In der Rheiuhessischen Anstalt zu Heidesheim würden im Durchschnitt 225 Sieche unterhalten. In 1895/96 habe daselbst die Durchschnittszahl 208, in 1896/97 = 213 und in 1897/98 = 225 betragen, und darunter hätten sich Sieche aus Starkenburg und Oberhessen befunden. Die Anstalt zu Heidesheim sei bei einer Einwohnerzahl der Provinz Rheinhessen von 335100 nur für 300 Sieche eingerichtet. Rheinhessen sei wohlhabend und es sei anzunehmen, daß in wohlhabenden Gegenden mehr Sieche vorhanden seien, als in den ärmeren Landesteilen.
In Starkenburg sei bei einer Einwohnerzahl von 462 700 eine Siechenanstalt für 500 Pfleglinge vorgesehen, und in Oberheffen solle die projektirte Anstalt bei nur 275000 Einwohner in der Provinz für 600 Pfleglinge eingerichtet werden. Man solle von diesen eine Anzahl ausschließen, z. B. Geisteskranke u. bergt, obgleich er sich nicht darüber aussprechen wolle, daß diese Kranke unmittelbar von den Siechen getrennt werden sollten. Die Zahl der Pfleglinge in Baden habe nicht zu- sondern abgenommen, und daran sei wohl die durch die Alters- und Invaliditäts- Versicherung gewährte Rente schuld.
Es sei erforderlich zu wissen, für wie viel Pfleglinge eine Anstalt zu errichten sei und er halte die Zahl von 600 für Oberhessen für zu viel.
Eine Beeinträchtigung des Aerztestandes auf dem Lande und der kleinen Krankenhäuser halte er für bedenklich. Diese Frage sei nicht gelöst durch die Aeußerung der Kreisgesundheitsämter, und die Aerzteversammlung in Salzhausen würde dem Provinzialausschuß dankbar sein, wenn hierüber mehr Klarheit geschaffen werde. Es sei ihm aufgefallen, daß die Mitglieder des Provinzialausschusses sich dem Gutachten der Kreisgesundheitsämter so sehr angeschlossen hätten gegenüber
von 50 anderen Aerzten; es mache dies den Eindruck, als sei alles hervorgerufen von Personen, die unter dem Einfluß einer gewissen Voreingenommenheit stünden. Die Kreisgesundheitsämter und speziell dasjenige in Lauterbach sprächen sich für Erhaltung der kleinen Krankenhäuser aus, und im Widerspruch hiergegen habe die Fakultät diese kleinen Krankenhäuser als eine Gefahr hingestellt; ein Widerspruch, der vorher der Klarstellung bedürfe.
In den Berichten der Kreisgesundheitsämter seien die kleinen Krankenhäuser auf dem Lande nicht entsprechend gewürdigt. Es sei darin verkannt, daß der eiserne Bestand an Siechen für diese Anstalten, die seither so segensreich gewirkt hätten, für das Fortbestehen derselben unbedingt erforderlich fei. Darüber bestünde wohl Uebereinstimmung, daß im Falle der Errichtung einer Siechenanstalt die kleinen Krankenhäuser nicht eingehen dürften. Das Laubacher Krankenhaus verpflege zur Zeit 20 Sieche und 8 Kranke und verköstige täglich 60 Personen. Hieran könne man sehen, welchen Einfluß derartige Häuser hätten, und es sei durchaus für die Häuser nötig, einen eisernen Bestand an körperlich Siechen zu erhalten, damit ein fester Stand von Pflegepersonal erhalten werden könne, was nicht der Fall sei, wenn der Bestand der Siechen wegfalle. Er habe nicht nur zum Schein bemerkt, daß er für Errichtung einer Anstalt für gewisse Kategorien von Siechen sei, aber die Anstalt würde zum Nachteil der kleinen Krankenhäuser gebaut, und dies sei bedenklich. Die kleinen Krankenhäuser erhielten bann nur Sieche, welche in bie mobernen Anstalten nicht hereinpaßten. Da werfe sich bie Frage auf, ob nicht bem ganzen Hebel baburch abzuhelfen fei, baß für Leute mit ganz oerminberten Kräften, bie nicht in eine Anstalt für Geisteskranke gehörten, eine gemeinsame Anstalt für zwei Provinzen, Starkenburg unb Oberheffen, einzurichten sei?
Es sei allerbings in Oberhessen eine Anzahl Siecher vorhanben, bie anstaltsbebürstig sei. Der Johanniterorden habe den Beschluß gefaßt, in Langenhain im Kreise Friedberg eine Siechenanstalt zu errichten. Sollte eine solche Anstalt von der Provinz erbaut werben, bann würben bie für Langenhain bestimmten Mittel eben für anbere Zwecke Verwenbung färben.
Bezüglich ber Lokalfrage könne man wohl einig werben, aber es sei boch zweckmäßig, biese Frage nochmals genau zu prüfen, ba sie bis jetzt eigentlich nur von Gießener Herren geprüft worben sei. Man solle boch aus bem Laube einige Herren zu Rate ziehen.
Zum Kostenvoranschlag übergehenb, bemerkte Se. Erlaucht ber Graf Solms-Laubach, baß bie Kostenfrage mit Rücksicht auf bie Stimmung im Laube wohl auch einer Kommission vorgelegt werben sollte, bamit volle Klarheit in bie weitesten Kreise getragen werbe. Der Provinzialausschuß hätte bezüglich biefer Sache sich bei Autoritäten befragen sollen, z. B. Eschbacher in Baden, ber hier große Erfahrungen besitze.
Es erstaune ihn, baß bie Vorlage einige Punkte von ernster Natur gar nicht berühre, z. B. ob bie Geschlechter getrennt werben sollten ober nicht, sowie ob Geisteskranke unb körperlich Sieche in einer Anstalt verpflegt werben könnten unb bürsten. Von einer Autorität auf biefem Gebiete, Lubwig in Heppenheim, sei in ber ganzen Vorlage kein Wort enthalten. Der Manu sei nicht gefragt, was jeboch hätte geschehen sollen. Er habe von genanntem Herrn einen Brief erhalten unb hiernach bebürften nod), eine Anzahl Fragen ber Klärung.
Nach bem Gesagten sei ber Beweis geliefert, baß man heute noch nicht befinitio entscheibeu könne, unb er fei da- für, baß auch Herr Lubwig gefragt werbe.
Es bürste zunächst eine Ausscheibuug der Geistesgestörten und derjenigen Kategorien ftattfinben, welche unter 6 unb 7 Seite 30 bes üorliegenben Antrages präzisiert seien. Dann empfehle sich bie Erbauung einer Anstalt für Starkenburg unb Oberheffen. Die Gebäude seien so zu errichten, baß bie Trennung nach Geschlechtern im Zwischenraum von 8—10 Minuten, wie Herr Lubwig vorschlage, möglich sei.
Wegen ber Nichtgeklärtheit aller biefer Punkte bürste Vertagung zu beschließen unb eine Kommispon zu bilben fein, bie aus ber ganzen Provinz zusammengesetzt fei, bamit bas Mißtrauen, durch Errichtung biefer Anstalt seien bie Interessen ber Provinz nicht gewahrt, beseitigt würbe.
Was bie Kosten der Anstalt angehe, sei hervorzuheben, daß dieselben auf die einzelnen Kreise vollständig ungerecht verteilt seien. Nach der Uebersicht auf Seite 35 der Vorlage würden die ärmeren Kreise, namentlich Alsfeld, Lauterbach und Schotten, den Löwenanteil derselben zu


