Ausgabe 
1.8.1899 Zweites Blatt
 
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Für eine Vereinigung mit Starkenburg könne er sich nicht aussprechen.

Er stehe auf dem Standpunkt, daß die kleinen Kranken­häuser beibehalten werden müßten. Diese seien aber eben überladen und müßten unbedingt im Interesse der Kranken entlastet werden.

Redner spricht sich nun des Näheren über die neueren Ansichten des Geheimerat Ludwig aus und bittet von einer Befolgung derselben abzusehen.

Bezüglich der Lage müsse er bemerken, daß die Als­felder Ansichten hierüber als maßgebend nicht anzusehen feien. Unbedingt sei die centrale Lage und die leichte Transportfähigkeit ins Auge zu fassen und ferner die rascheste Verbringung von Kranken in Krankenhäusern, wo­rauf speziell bei ausbrechender Geisteskrankheit hoher Wert zu legen sei. Dazu sei aber die Erbauung der Anstalt in Gießen erforderlich.

Abgeordneter Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch erhielt hierauf das Wort und bemerkte, daß er mit den Aus­führungen der Abgeordneten Gnauth und Grafen Oriola vollständig einverstanden sei. Er sei entschieden für die Erbauung einer Siechenanstalt in der Provinz und arbeite schon seit 20 Jahren an dieser Frage im Provinzialausschuß mit. Anfangs habe man geglaubt, es würde den kleinen Krankenhäusern gegenüber Konkurrenz entstehen, aber immer wieder sei angenommen worden, daß die kleinen Kranken­häuser nicht eingehen könnten, daß vielmehr das Siechen­haus nur dazu beitragen könne, dieselben von lästigen Siechen zu entlasten und sie mehr ihrem eigentlichen Be­rufe zuzuführen. Ein Zwang zur Aufnahme in das Siechen- chaus solle nicht bestehen und Leute, die nicht freiwillig aus einem Krankenhaus in die Anstalt wollten, brauchten nicht hinein, aber eine große Zahl Giecher wünsche Anstalts- Pflege mit Rücksicht auf das bessere Unterkommen.

Er habe schon so viel Sachverständige in der Frage gehört, daß er keine weiteren mehr hören wolle und da­gegen spreche.

Alle Erörterungen, die von Seiten des Grafen Lau­bach noch gewünscht würden, seien seit 20 Jahren erwogen worden. Der geschlechtlichen Trennung sei Rechnung ge­tragen durch Aufnahme der Leute in verschiedene Gebäude. Man möge Seite 25 der Vorlage nachlesen. Warum diese Gebäude gerade 10 Minuten von einander getrennt fein sollten, das verstehe er nicht. Redner kommt auf die Einholung des statistischen Materials zu sprechen, wo­rauf die Annahme des Provinzialausschusses auf zunächst 300 Sieche sich rechtfertige und betont, erstaunt gewesen zu sein, daß seitens der Bürgermeistereien so wenig Sieche angegeben worden seien.

Die Kostenberechnung des Grafen Solms-Laubach sei wohl nicht ganz zutreffend. Es sei vorgesehen, daß die Kreise nicht höher belastet würden, als durch die Zahl der flufgenommenen Siechen bedingt sei. Die einzelnen Kreise und ihre Vertreter seien einig gewesen, daß eine Siechen­anstalt erbaut werden solle, und er halte auch eine gleich­mäßige Verteilung der Kosten für jetzt schon vorgesehen.

Er sei der Meinung, daß eine weitere Aufklärung höchstens noch bezüglich der Lokalfrage gewünscht werden

könne. Aber auch hier hätten schon jahrelang Erhebungen stattgefunden, z. B. sei Ober-Mörlen und Butzbach besucht worden.

Ob den Grünbergern eine Entschädigung zu geben sei für verloren gegangene Aemter sei nicht hereinzuziehen in die Debatte über Errichtung eines Provinzial-Siechenhauses. Die Gründe, die Grünberg in der Petition vorgebracht habe, müsse er entschieden zurückweisen, da der Provinzial­ausschuß nicht die Interessen irgend einer Stadt zu ver­treten, sondern aus freier Entschließung sich für Gießen, als den geeignetesten Platz, ausgesprochen habe. Er be­dauere, daß der Abgeordnete Weidner sich noch auf Seite der Grünberger Eingabe gestellt habe.

Bei einem Vertagungsantrag müsse er sich der Ab­stimmung enthalten, da er die Sache für spruchreif ansehe und die heutige Vorlage auf jahrelangen und eingehenden Erwägungen beruhe.

Graf Laubach Erlaucht erläutert, wie er zu der Berechnung gekommen sei, daß die ärmeren Kreise mehr belastet würden, wie die besseren Kreise.

Bürgermeister Weidner verwahrt sich gegen den Vorwurf des Abgeordneten Dr. Gutfleisch. Er wolle für Grünberg keine Lanze brechen und von einem Hineintragen persönlicher Rücksichten habe er nicht sprechen wollen.

Der Abgeordnete Mühlenbesitzer Falck hält die Sache auch nicht für geklärt. Die einzelnen Kreise würden zu sehr belastet. Er glaube, daß die Baukosten eher zu gering als zu hoch gegriffen seien. Es sei ihm nicht bekannt, daß im Staatsbudget ein Zuschuß von 20000 Mk. stehe. Da der Beitrag nicht vorgesehen sei, müßten die Kreise damit belastet werden. Die Kosten der Anstalt seien mindestens um 30000 Mk. zu niedrig eingestellt. Ob die Stadt Fried­berg zu diesen Kosten etwas beantragen habe, sei zweifel­haft, da Friedberg ein eigenes Hospital besitze. Es seien deshalb zunächst noch Erhebungen zu treffen.

Der Vorsitzende teilte mit, daß das Großh. Mini­sterium die schriftliche Zusicherung eines jährlichen Staats­beitrags von 20 000 Mk. gegeben habe, und das müsse ge­nügen. Im gegenwärtigen Staatsbudget könne dieser Posten noch nicht enthalten sein, er erscheine erst im Budget für 1900/1903 und dieses sei noch nicht gedruckt (festgestellt).

Ageordneter Oberbürgermeister Gnauth bemerkt, daß man mit genanntem Zuschuß rechnen dürfe, da Zusicherung des Ministeriums vorliege. Die Stadt Friedberg könne und werde sich nicht von einem Beitrag zu den Kosten ent­ziehen, weil ihr Hospital so wenig wie alle die älteren Anstalten dieser Art vollständig den Zwecken des geplanten Provinzial-Siechenhauses genüge. Bei Gießen liege die Sache insofern anders, als man ein neues städtisches Siechenhaus entsprechend allen Anforderungen der Neuzeit erbauen könne.

Er möchte übrigens gerade in finanzieller Hinsicht ein Trostwort sagen allen Denjenigen, die ängstlich und bedenk­lich seien. Was heiße es eigentlich, wenn man sage, die Provinz belaste sich für die Provinzial - Siechenanstalt mit jährlich 50000 Mk.? Er habe berechnet, daß zur Deckung dieses Postens unter Annahme der Steuerkapitalien der Provinz aus 1898/1899 auf 1 Mk. Steuerkapital derselben

em Mehrausschlag von nur 0,441 Pfg. komme und da sollte man doch vor den Kosten nicht zurückschrecken.

Der Abgeordnete Bürgermeister Zimmer-Grünberg kann nicht begreifen, warum denn Grünberg sich nicht ebenso gut eigne für das Siechenhaus, wie z. B. Heides­heim im Kreise Mainz. Er bat, für Grünberg zu stimmen.

Da sich zunächst niemand mehr zum Wort gemeldet hatte, verlas der Vorsitzende den vom Grafen Laubach Er­laucht schriftlich gestellten Antrag, welcher lautet:

Ich beantrage, die Beschlußfassung heute auszusetzen, um durch Ernennung einer Kommission aus dem Pro­vinzialtage die noch vorhandenen aufklärungsbedürftigen Punkte klarzustellen."

Hierauf erbat Graf Oriola das Wort und erklärte, daß mit diesem Anträge jeder, der für oder wider das Siechenhaus sei, einverstanden sein könne. Die beiden Fragen, in welchen noch Unsicherheit bestehe, sei die Orts­frage und die Kostenfrage. Er halte es für zweckmäßig, wenn man sich heute klar untereinander ausspreche, ob ein Siechenhaus gebaut werden solle oder nicht, dies fördere die Sache am meisten, und dann könne alles weitere er­wogen werden.

Graf Laubach Erlaucht erwidert, dann könne er nur abstimmen auf Grund der Vorlage, und diese stimme ihn in eine Richtung, die ihn zum Ablehnen zwinge.

Graf Oriola beantragte Abstimmung über die prin­zipielle Frage, ob ein Siechenhaus errichtet werden solle oder nicht.

Bürgermeister Weidner stimmte mit Graf Oriola überein, hielt aber die Sache für bedenklich, da man nicht wisse, was der Stadtvorstand Gießen dazu sage.

Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch trat dem Antrag des Grafen Laubach bei; desgleichen Abgeordneter Arnold.

Der Vorsitzende schloß die Diskussion und stellte den Antrag des Grafen Laubach zur Abstimmung.

DieVertagung wurde hierauf mit Stimmen­mehrheit beschlossen.

Auf Vorschlag des Grafen Laubach Erlaucht wurden danach die Abgeordneten:

1) Landtagsabgeordneter Heinrich Brauer-Ober- Ofleiden,

2) Beigeordneter Braun-Nidda,

3) Mühlenbesitzer Falck-Friedberg,

4) Landtagsabgeordneter Bürgermeister Weidner- Herchenhain,

5) Kreisarzt Medizinalrat Dr. Haberkorn-Gießen in die Kommission gewählt, nachdem die Mitglieder des Provinzialausschusses insgesamt erklärt hatten, eine Wahl in diese Kommission nicht annehmen zu können.

Der Provinzialtag wurde danach durch den Vorsitzenden geschlossen.

Geschehen, Gießen, 8. Juli 1899.

Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen:

von Bechtold. Dr. Geyger. Gnauth.

Der Protokollführer:

Schiff nie.

Verdingung

Die zur Aufstellung von vier neuen Bedürfnishäuschen erforderlichen Ar- beten und Lieferungen sollen, wie folgt

Samstag, den 5. August, vormittags IV/2 Uhr, öffentlich verdungen werden.

1. Erd- und Maurerarbeit, einschließ­lich Lieferung der Lungsteinsockel, 2. Steinzeuglieserung, 3. Weipbinderarbeit (Anstrich), 4. Pflasterarbeit.

Pläne, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns auf Zimmer Nr. 6 zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin einzureichen. Zuschlags- frist 10 Tage.

Gießen, 28. Juli 1899.

Das Stadtbauamt.

5652 Schrnandt.

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