Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/t Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschästes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 9. März im Rathaus zu Lich, Donnerstag den 16. März in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen, Montag den 580. März im Zgsthmrs „Zum Rappen"
zu Grünberg, trte Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 18. Februar 1899.
Der Zivil-Vorsitzende der Ersah-Kommisfion des Kreises Gießen. _________________Boeckmann.________________
Bekanntmachung,
betreffend: den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Wiederholt ist bei uns darüber Klage geführt worden, daß die an den Plakattafelu und Säuleu oft erst kurz vorher angeklebten Plakate sehr häufig in rücksichtsloser Weise abgerissen werden. Wir nehmen daher Anlaß, die in dem nachstehend abgedruckten Lokalpolizeireglement enthaltenen Bestimmungen, insbesondere diejenige im § 4 derselben mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß die Schutzmannschaft angewiesen worden ist, jede Beschädigung oder Beschmutzung der Anschlagstafeln und Säulen, sowie das widerrechtliche Abreißen der Plakate uunachfichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 25. Februar 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
Lokal Polizei Reglement,
betr.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom 9. September l. Js. zu Nr. M. I. 25073 für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet wie folgt:
§ 1-
Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche Ankündigungen, insbesondere von Belustigungen, Versammlungen und Aufführungen, soweit dieselben nicht den öffentlichen Verkehrsinteressen dienen, dürfen innerhalb der Stadt Gießen und deren Gemarkung, vorbehältlich der Ausnahmebestimmungen in § 2 und § 3, nur an den von der Stadt Gießen errichteten Anschlagssäulen und angebrachten Tafeln
angeschlagen werden, und war nur durch die seitens Großherzoglicher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Personen. Diese bedürfen hierzu der Erlaubnis Großherzog' lichen Polizeiamts Gießen und haben einen auf Namen lautenden, von Großherzoglichem Polizeiamt Gießen auszustellenden Legitimationsschein bei sich zu führen.
§ 2-
Im Uebrigen ist die Anbringung der in § 1 erwähnten Bekanntmachungen rc. nur mit Zustimmung des Eig«tümers des betr. Gebäudes rc. und unter der Voraussetzung zulässig, daß die Plakate auf einer, von Großherzoglichem Polizeiamt Gießen hierzu für geeignet erklärten Anschlagstafel befestigt werden.
§ 3.
Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 beziehen sich nicht auf Bekanntmachungen, welche von Gründstückseigentümern oder Mietern ausschließlich in ihrem Privatinteresse an ihren eigenen Grundstücken, Häusern oder Mietsräumen ausgehängt oder angeschlagen werden.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie absichtliche Beschädigung, Beschmutzung und widerrechtliche Benutzung der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von Anschlägen von denselben, werden unbeschadet höherer allgemeiner Strafbestimmnngen mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.
§ 5.
Vorstehendes Lokal-Polizei-Reglement tritt am 15. Oktober l. I. in Kraft.
Gießen, am 6. Oktober 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Aus Samoa.
Der „Täglichen Rundschau" wird folgender Brief eines jungen Deutschen in Samoa, aufgegeben in Apia am 12. Januar, zur Verfügung gestellt:
Liebe Eltern! So, der angekündigte Kampf ist bereits ausgefochten und alles ist wieder ruhig in Apia. Zuerst sah es zwar etwas gefährlich aus, und ab und zu schienen sich ernstliche Verwicklungen schürzen zu wollen, aber die kühle Ruhe des deutschen Elementes in Apia brachte alles wieder in ebene Bahnen; laßt Euch erzählen!
Also am 30., in der letzten Sitzung des Supreme Court, fand der Advokat Gurr, ein aus Neu-Seeland geflohener Advokat, der die Partei Tanus vertrat, plötzlich heraus, daß Mataafa als Thronkandidat gar nicht in Betracht kommen könnte, da in der Berliner Konferenz 1888 Bismarck dies ausbedungen habe. Der Name „Bismarck" wirkte gewaltig auf Europäer und Samoaner, da man allgemein annahm, unser alter Reichskanzler habe das gesagt; in Wirklichkeit hatte damals Graf Herbert Bismarck gebeten, nach den damaligen Gefechten, in denen wir uns blutige Köpfe geholt hatten, nicht gerade unsere Widersacher auf den Thron zu setzen. Der deutsche Generalkonsul eröffnete allerdings gleich darauf, daß seine Regierung gegen die Kandidatur Mataafas nichts einzuwenden habe — aber es war bereits zu spät, auf diese in letzter Stunde gemachte Entdeckung des Berliner Vertrages wurde Mataafa von der Kandidatur ausgeschlossen und Tanu am 31. Dezember 1898 als König bestätigt. Mr. Chambers bemerkte noch bei der Bekanntgabe seines Urteils, daß leider Samoa nicht telegraphisch mit Europa verbunden sei, so hätte man bei den heimischen Regierungen wegen einer eventuellen Kandidatur Mataafas nicht anfragen können.
Unter uns gesagt, muß Mr. Chambers in seinem Fache dann mindestens ein Sachverständiger sein, wenn er als chief justice innerhalb von drei Monaten nicht die Zeit findet, den Berliner Vertrag durchzulesen und ein Telegramm per Dampfer nach Europa zu senden. Kurz und gut, nach dem Urteilsspruch des „schiefen Justi" (chief justice) wie
er hier genannt wurde, legten die Parteien Kriegsschmuck an und es war klar, nun mußte es losgehen. Die Tanu- Leute trugen rote Kopftücher (bis zu 6 Mark das Stück mußten die Kerle in den Stores bezahlen) und die Mataasa- Leute trugen weiße Kopfbinden.
Trotzdem der englische Kommandant mit seinen Kanonen drohte, rückten die Mataafa-Leute am Nachmittag des 31. in ihre Stellungen ab; wie ich von Fachleuten hörte, sollte der Feldzugsplan Mataafas einer deutschen Manöverübung nicht nachgestanden haben. Er umzingelte ganz Apia mit seinen 7000 Mann, denen nur 1000 Tanu-Leute gegenüberstanden und am nächsten Tage, am Neujahr 1899, zog er den eisernen Gürtel zusammen.
Am Nachmittage des 1. Januar kam es zu einem Gefecht, es knallte fein in Apia, und die Kugeln surrten bald hier, bald da, doch schon in einer Stunde hatten Mataafas Leute die anderen erdrückt, und die Roten zogen sich auf die Schutzstellung der britischen Sailors in der englischen Mission zurück. Auch da mochte es ihnen noch nicht sicher genug sein, denn am nächsten Morgen sah man sie schreiend und jammernd längsseits von der „Porpoise". Das soldat- spielen machte den Mataafa-Leuten Spaß; man mußte sich wirklich wundern, wie der Mann diese Disziplin in seine Leute gebracht hat, nirgends geschah ein Uebergriff an weißem Eigentum, und die Wachen und Patrouillen lösten so regelmäßig ab, wie bei uns zu Hause. Beinahe wäre es aber doch noch schief gegangen, denn die Engländer hatten bewaffnete Matrosen an Land geschickt, und auf diese hatten die Mataafa-Leute einen gewaltigen Zorn. Hätten wir hier nicht so einen schneidigen Präsidenten, einen Herrn Raffel gehabt, dann wäre es wohl noch schlimm gekommen; Herr Raffel aber hatte die Samoaner famos im Trimm, bald hier, bald da erschien er und beruhigte oder wetterte dazwischen, ich glaube, er ist vom Pferde kaum heruntergekommen; nur zu allerletzt sah ich ihn einmal zu Fuß, mit einer Reitpeitsche bewaffnet, als das englische Landungskorps sich einschiffte. Zwei Samoaner, verfeindete Chiefs, gerieten sich in die Haare, aber im gleichen Augenblick war Raffel dazwischen, ein Blitz aus seinen Augen brachte die Beiden auseinander; ein ganz famoser Kerl! Eine sehr nette Szene spielte sich am 7. Januar ab, irgend etwas war wieder los mit dem gewesenen chief justice, und die Engländer hatten Leute gelandet; es hieß, sie wollen Apia bombardieren; na, ich mußte natürlich auch dabei sein! Mittags um 12 Uhr war große Versammlung vor dem Supreme Court. Programmmäßig rückte alles an; Mr. Chambers und bei' Präsident kamen an einander wegen des Hausschlüssels, mit einmal Bumm — ein Kanonenschuß, alles flog auseinander, denn man dachte, nun ginge es los. Aber große Heiterkeit entwickelte sich, als man sah, daß der Lotse draußen in Matautu den sogenannten Sonnabend- 12 Uhr- Schuß gefeuert hatte. Nun scheint alles wieder ruhig zu sein, die Geschäfte arbeiten ruhig weiter, die Tanu-Leute sind fortgeschafft, und alles ist wieder beim alten. Wer nun eigentlich König ist, weiß niemand — ich meine am liebsten Raffel, denn er sieht so aus, als ob er es könnte.
Diesen Brief will ich nun über Sydney senden, denn ich glaube, er kommt noch eher an, wie die über Frisco. Wenn Ihr nun über den Kampf in Samoa in der Zeitung lesen solltet, so könnt Ihr vergnügt sein, aus dem ersten Feldzug ist Euer Sohn zwar nur als Schlachtenbummler, aber dafür mit heilen Knochen zurückgekehrt.______________
Deutsches Wich.
Berlin, 27. Februar. Ein neues Bistum? Aus Fulda wird dem „Schwäb. Merkur" gemeldet, daß neuerdings der Plan aufgetaucht sei, in Erfurt einen katholischen Bischofssitz zu errichten, dem alle katholischen Gemeinden in der preußischen Provinz Sachsen und in den thüringischen Staaten zu unterstellen wären. Jetzt gehören diese Gemeinden teils zur Diözese Paderborn, teils zu Fulda.
kommend, dem Comersee zustrebt, die blühende Stadt Peurs und das benachbarte Dorf Schilan durch den Einsturz des Monte Conto samt einer Einwohnerschaft von etwa 3000 Menschen verschüttet, welche sich durch die Vorboten fast jeden Bergsturzes, nämlich die schon tagelang vorher herabkollernden Felsbrocken und die sich fast zusehends erweiternden Risse und Sprünge der Bergwand nicht hatten warnen lassen, und deren Gebeine unter einer 20 Meter hohen Trümmerschicht modern, auf welcher jetzt ein üppiger Kastanienwald gedeiht. Unter den rund 150 Bergstürzen, welche in der Schweiz aus historischen Zeiten bekannt sind, verdienen der Erwähnung diejenigen an den Diablerets im Berner Oberlande, dessen vielzackiger Gipfel seine Spitzen bis auf drei noch jetzt übrig gebliebene in den Jahren 1714 bis 1749 verlor, und, wie sich aus geologischen Gründen leicht nachweisen läßt, auch in nicht ferner Zukunft noch manchen Gcstaltsveränderungen unterworfen sein wird. Andere bedeutende Katastrophen ereigneten sich am Mont Cermans im Jahre 1840, ferner in den Jahren 1842 und 1843 bis 1850 bei dem eine Stunde von Chur im Rhein- thale gelegenen Dorfe Felsberg, im Jahre 1846 bei Kan- dergnen im Kanton Bern, im Jahre 1852 am Brienzer See und in Rheinfelden bei Basel, 1868 bei Bitten im Kanton Glarus, 1876 am Böllstein im Kanton Aargau, und am 11. September 1881 bei Elm im Kanton Glarus', wo eine Felsmasse von 10 Millionen Kubikmeter über ein 70 Grad steiles Gehänge ins Thal stürzte und 22 Wohnhäuser mit 115 Personen zerschmetterte, von welchen letzteren ein großer Teil aus Neugierigen bestand, welche auf die Kunde von den bevorstehenden Ereignissen von nah und fern zusammcngeströmt waren.
Tausendfach größer als alle diese Bergstürze aus historischen Zeiten ist jener, dessen Ueberreste sich dem im Rheinthal reisenden bei dem Dorfe Flins in Gestalt eines mächtigen Bergrückens von 500 Meter Höhe und 17 Kilometer
Länge auf einer Grundfläche von 52 Quadratkilometer darbieten, und dessen Rauminhalt man billigerweise auf 15 Kubikkilometer — 15000 Millionen Kubikmeter schätzt. Seine Entstehung fällt aber in prähistorische Zeit und reicht jedenfalls, wie die auf ihm aufgelagerten erratischen Blöcke beweisen, bis über die letzte Eiszeit zurück.
Begreiflicherweise haben auch die österreichischen Alpen, welche an Großartigkeit und Wildheit den schweizerischen nur wenig nachstehen, zahllose Bergstürze aus alter und neuer Zeit aufzuweisen. Durch eine derartige zum Glück ohne Menschenverluste abgelaufene Katastrophe wurde im regenreichen Sommer eine der befahrensten Touristenbahnen Oesterreichs, nämlich die Strecke von Hallstadt nach Aussee, auf Jahresdauer unfahrbar, indem sich bei Obertraun von den Wänden des Sarsteines große Felsmassen ablösten und das enge düstere Koppenthal mit dem durch dasselbe führenden Bahngeleise verschütteten. Die alte Bahnlinie mußte an dieser Stelle gänzlich aufgegeben werden; die neue Trace führt hoch über der ehemaligen, an Stellen der Bergwand hin, welche nach allem menschlichen Ermessen als frei von Sturzgefahr zu bezeichnen sind. Ein ganz ähnliches Ereignis passierte im Jahre 1892 an der Arlbergbahn und machte auch dort die Verlegung der Linie auf eine lange Strecke hin notwendig.
Kleinere Bergstürze haben auch in den durch ihre sanften Formen sich auszeichnenden deutschen Mittelgebirgen häufig genug stattgefunden. Die steilen, hängenden Massen des Elbsandsteingebirges mit ihren zahllosen Steinbrüchen rücken eine teilweise Verschüttung des Strombettes der Elbe wenigstens in den Bereich der Möglichkeit; im Riesen- und Melzer- grunde an dem südlichen und nördlichen Abhang der Schneekoppe haben Bergstürze schon wiederholt stattgefunden, und ote Ortschaften Weidach in Bayern, Erolzheim in Württem- berg, Caub am Rhein, dann die nächsten Umgebungen von Heidelberg, Goldberg in Schlesien wissen von ähnlichen Er-
eigniffen zu berichten, deren Folgen sich natürlich nicht mit der furchtbaren elementaren Gewalt des Hochgebirges äußerlen, aber immerhin beträchtlichen Schaden anrichteten und sogar etliche Menschenleben kosteten.
Obwohl, wie schon erwähnt, einer aufmerksamen Beobachtung die Vorzeichen eines drohenden Bergsturzes fast -nie entgehen, werden sich Unglücksfälle auch in Zukunft niemals gänzlich vermeiden lassen. Denn die vorwärts schreitende Kultur führt Wege und Bahngeleise in die entlegensten Hochgebirgsthäler, wo der Gott der Berge den kecken Eindringling mit seinen steinernen Wurfgeschossen bedroht, und der Einheimische, dessen ganzes Vermögen in den meisten Fällen nur in dem unfruchtbaren Stückchen Erde und der darauf erbauten schlichten Hütte besteht, klammert sich natürlich verzweiflnngsvoll an die ererbte Scholle und weicht nur dem gewaltsamen Eingreifen der Behörde, welches dabei manchmal zu spät kommt. Aber die Massenvernichtungen von Menschenleben durch Bergstürze, welche auf Rechnung von Vertrauensseligkeit und Unkenntnis zu setzen sind, werden abnehmen und gänzlich verschwinden; denn die geologische Erforschung der Gebirge macht bedeutende Fortschritte und bezeichnet die gefährlichen Stellen schon lange vorher, wie dies ja auch bei Airolo der Fall war, dessen hochgeführdete Lage schon im Jahre 1885 von Professor Heim und Ingenieur Moser erkannt wurde.
Wahr ist dann zwar des Dichters Wort: „Hoffnungslos weicht der Mensch der Götter Stärke, Müssig sieht er seine Werke Und bewundernd untergehen/
Aber bereitwillig öffnen sich in solchen Fällen der schwergebeugten vom Unglück betroffenen Bevölkerung tausend hilft bereite Hände, und so bleibt auch ein zweites Dichterwort nicht unerfüllt, welches uns mahnt:
„Edel sei der Mensch, hilfreich und gut"!
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