Ausgabe 
1.3.1899 Erstes Blatt
 
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Mittwoch den 1. März

1899

Nr. 51 Erstes Blatt.

Gießener Anzeiger

General-Weiger

Anrts- und Anzeigeblntt für den Ttveis Gieren

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Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den falzenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.

Alle Anzeigen.BermittlungSstellen befl In- und AuSlande» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Orfchetitt ttgkich mit Ausnahme deS Montag»

Die Gießener Mamillen btätler »erden dem Anzeiger »öchentlich viermal beigelegt

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kcholstraße Kr. 7.

Adreffe für Depeschen: Anzeiger t-tetzen.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung,

daS Ersatzgefchäft pro 1899 betreffend.

Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1899 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Lich im Rathaussaale.

Montag den 6. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenleich, Grüningen, Hausen und Holzheim;

Dienstag den 7. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang- Göns, Langsdorf und Lich;

Mittwoch den 8. März, vormittags von 9 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Steinbach;

Donnerstag den 9. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Freitag den 10. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

II. Zu Gießen in der Restauration Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18.

Samstag den 11. März, vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Mendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck und Hattenrod;

Montag den 13. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1897 und 1898);

Dienstag den 14. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1899) der Stadt Gießen;

Mittwoch den 15. März, vormittags von 8 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Donnerstag den 16. März, vormittags von 8 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters­hausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Freitag den 17. März, vormittags von 9 Uhr au:

Losziehung.

III. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 18. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 20. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 21. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetz­liches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1879 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1897 bezw. 1898 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsacheu erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein­zufinden.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorl-andeusei« von Epilepsie ist durch die eidliche Erkläruug von miudesteus drei glaubwürdigen Zeuge« zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6. Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereits zugegaugeneu Stammrollen zu der Musterung vorzuladeu. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche sich auswärts aufhalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürfe«, da solche nur au ihrem Aufenthaltsort gestellungs­pflichtig sind.

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Feuilleton.

Der stürzende Werg.

Geologische Skizze anläßlich der Gefährdung der Gotthardbahn durch die Katastrophe von Airolo.

Von Dr. H. v. Hiller-Sternberg.

lN«ck»druck oerbofen.)

Das war ein trauriges Neujahr, welches die Bewohner des weltbekannten kleinen Ortes Airolo am südlichen Aus­gang des großen Gotthardtunnels diesmal verlebten. Mitten in die stille Festesfreude der Weihnachts- und Neujahrszeit fiel der Beginn einer Katastrophe, welche bis zum heutigen Tage nicht zum Abschluß gekommen ist. Vordem hatte Freude und Zufriedenheit in dem betriebsamen Orte geherrscht seit jenem Tage, an welchem ein Stab von Ingenieuren mit einer Armee von Arbeitern den Einzug hielt, um die gewaltige Tunnelröhre von zwei deutschen Meilen Länge durch das Herz des Gebirges zu bohren, welches als ein hindernder Wall sich zwischen Germaniens Gauen und den hesperischen Gefilden auftürmt. Als dann im Jahre 1882 das Riesenwerk vollendet war, und der Eröffnungstag die Vertreter der beteiligten Staaten und sonstigen geladenen Gäste, zu denen auch der Verfasser dieser Zeilen gehörte, durch die festlich geschmückten Stationen führte, dachte bei den die Bedeutung des Werkes preisenden Reden wohl niemand daran, daß dasselbe kaum 17 Jahre später an einem seiner wichtigsten Punkte bedroht sein werde.

Und doch ist heute das damals Unerwartete emgetreten. Oie Bewohner des Ortes, soweit sie nicht bereits geflohen fund, schleichen mit bekümmerten Mienen, in denen sich die Angst um die kommende Stunde ausprägt, durch die ver- Sibeten Gassen. Denn der Bergsturz, welcher am 28. De- z«mber vorigen Jahres begann und einen Teil der Ortschaft samt dem HotelAirolo" unter seinen Trümmern begrub,

nimmt seinen Fortgang; die schwachen Schutzwehren, welche Menschenhände in den seitdem verflossenen Wochen aufbauten, erweisen sich als machtlos, dem Verderben Einhalt zu thun, und es steht vielleicht schon für die allernächste Zeit zu be­fürchten, daß Europas wichtigste Alpenbahn verschüttet und auf Monate unfahrbar gemacht wird, welche dazu erforder­lich sein würden, den Schienenstrang nach gesicherten Stellen zu verlegen. Dies wäre aber nicht nur ein Unglück für die unmittelbar dadurch betroffenen Airolesen, sondern auch eine schwere Schädigung für Deutschland, Italien und die Schweiz, deren Konsumenten aus eigener Tasche den Schaden- be­zahlen müßten, welcher dadurch entsteht, daß der Außen­handel zwischen den genannten Ländern große Umwege auf­suchen müßte. »

Bergstürze sind im Grunde genommen etwas außer­ordentlich Häufiges. Seit vor Millionen von Jahren eine starre Kruste um das Erdinnere sich legte, namentlich aber seitdem diese Erdrinde unter dem Einflüsse der langsamen Abkühlung und Zusammenziehung des Erdballes auf großen Flächen einsank, um sich an anderen Stellen zu den oft Hunderte von Meilen in die Länge sich dehnenden, aus zahl­reichen Parallelketten bestehenden Gebirgszügen aufzuwulsten, von denen der Himalaya, die amerikanischen Anden oder Cordilleren und die europäischen Alpen nur die markantesten Beispiele sind, haben die Naturkräfte in unablässiger Arbeit am Antlitze der Erde genagt, und die das Auge entzückenden, zerrissenen Formen, in welchen sich das felsige Hochgebirge präsentiert, sind im wesentlichen das Resultat von unzähligen kleineren und größeren Felsstürzen, welche uns nur deshalb als eine Besonderheit erscheinen, weil die kurze Spanne unseres Daseins nur ein Augenblick ist im Vergleich mit den ungeheueren Zeiträumen, mit denen die Natur zu arbeiten gewohnt ist.

Wenn nun auch ein kleiner Teil der Bergstürze auf Rechnung von Erdbeben oder langsamen Senkungen des

Bodens zu setzen ist, so ist es in den weitans meisten Fällen doch die erodierende Kraft des Wassers, welches nicht nur nach dem alten lateinischen Spruche in stetem Tropfenfall den Steinhöhlt", sondern tief in die feinsten Spalten des Gesteins eindringt, beim Gefrieren sich ausdehnt und das innere Gefüge des Berges lockert, bis dann im Frühjahr bei beginnender Schneeschmelze diejenigen Felsmassen zu Thale fahren, welche durch Lossprengung von dem Mutter­gestein ihre Gleichgewichtslage eingebüßt haben. Ganz besonders verhängnisvoll und umfangreich gestalten sich aber Bergstürze auf Rutschterrain, und müßte man diese eigentlich auch richtiger als Erdrutschungen bezeichnen, weil in solchen Fällen Fels- oder Erdmassen, welche wenig der Verwitterung ausgesetzt sind, aber auf Thon- und Melasseschichten auf­liegen, deren Oberfläche bei anhaltendem Negenwetter leicht schlüpfrig wird, auf ihrer schiefen, oft gar nicht einmal bedeutend geneigten Unterlage heruntergleiten. Besonders häufig sind derartige Erdrutsche in der Schweiz, wo man sie alsErdschlipfe" bezeichnet, und der Tourist, der mit der Zahnradbahn von Arth nach Rigi-Kulm fährt, passiert hinter der Station Goldau eines der kolossalsten derartigen Trümmerfelder, welches durch Absturz eines Teiles des Roß­berges am 2. September 1806 nach monatelangem Rcgen- wetter entstand.

Die Bergmasse, welche in einer Länge von 2 Kilometer bei einer Breite von 350 Meter und einer Höhe von 35 Meter über 900 Meter tief ins Thal herabstürzte, be­grub vier Dörfer mit 457 Menschen unter ihren Trümmern, verschüttete reichlich ein Viertel des Lowerzer Sees und bietet noch heute nach fast 100 Jahren in feiner oben Unwirtlichkeit ein Bild der Wüstenei, welches auch den Unkundigen ahnen läßt, daß hier dereinst eine verheerende Katastrophe stattgefunden hat. In ähnlicher Weffe wurden am 4. September 1618 im Bergellthale, welches jedem Schweizreisenden wohlbekannt ist, der, vom oberen Engadin