Ausgabe 
1.3.1899 Drittes Blatt
 
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bereits in der Heimat standesamtlich verbunden worden waren. Uebrigens will die Helgoländer Gemeindevertretung an das preußische Abgeordnetenhaus eine Eingabe senden mit der Bitte, die Vorschriften über die Eheschließungen auf Helgoland mit Dispens vom Aufgebot trotz der Ein­führung desneuenBürgerlichenGesetzbuches am 1.Januar 1900 auf weitere zehn Jahre, also bis 1910, gelten zu lasten.

Unschädlichkeit des Saccharin. Da in den Kreisen der Hausfrauen vielfach noch die irrtümliche Ansicht ver­breitet ist, daß die Frage der vollkommenen Unschädlichkeit des Süßstoffes Saccharin noch nicht ganz geklärt wäre und in dieser Beziehung noch geteilte Meinungen beständen, so machen wir zur Aufklärung ganz besonders darauf auf­merksam, daß die hervorragendsten Aerzte der Welt auf Grund eingehender Untersuchungen die vollkommene Un­schädlichkeit des Saccharin erwiesen haben und dessen An­wendung insbesondere allen Zuckerkranken, Fettleibigen, Magenkranken u. s. w. als einzigen erlaubten Ersatz des diesen Kranken schädlichen Zuckers warm empfehlen. Erst neuerdings sind wieder in der Universitäts-Klnder-Klimk zu Breslau über die Verwendung des Saccharin bei der Sänglingsernährung sehr interessante Untersuchungen an­gestellt worden, über die Ur Arthur Keller berichtet und dabei zu dem Schlüsse gelangt, daß auch bei der Ernähr­ung der-Säuglinge, wenn es sich da cum handelt, die Nahr- NiüZ zu versüßen, das Saccharin den gebräuchlichen Zuckes arten vorzuziehen ist. Daher kann Saccharin namentlich in der Form der bekannten Saccharin-Tabletten zum Ver­süßen von Speisen und Getränken für Küche und Haus angelegentlichst empfohlen werden.

* Afrikanische Kultur. DerDaily Chronicle" schreibt: Wir können ankündigen, daß der Zug, welcher im letzten Herbst unter der Führung von Mohun von Belgien aus­zog zur Legung von Fernsprech- und Telegraphen Linien im Mittel-Afrika, seine Aufgabe mit großem Erfolg be­gonnen hat. Die Linie besteht aus zwei Abschnitten. Der erste geht von Matowa am Tanganyika-See nach Kasongo am Kongo, eine Strecke von 200 engl. Meilen. Der andere Abschnitt durchkreuzt den zwischen Kasongo und Stanley- Falls liegenden Bezirk und ist etwa ebensolang. Die nörd­liche Linie wird schließlich Anschluß an den egyptischen und den Telegraphen von Uganda erhalten. Dadurch wird die Verbindung mit Ost- und Mittel-Afrika geschlossen. Mittler­weile schreitet die Rhodes'sche Telcgraphen-Gesellschaft bis zu einem Punkt wenige Meilen nördlich von Karonga am nördlichen Ende des Nyassa-Sees vor. Das Land von dem britischen Südende des Tanganyika-Sees wird schon ver­

messen Die Arbeit geht wegen des Regens nur langsam von statten. In Cambwe ist viel Eisenbahnmaterial auf- qespeichert worden. Hat der Telegraph den Tanganyika- See erreicht, so ist die Hälfte der Linie vom Kap nach Kairo fertig Eine Fernsprech-Linie ist von Karonga vorläufig auf Pfählen zum Gebrauch der Telegraphen Gesellschaft an­gelegt worden. Es ist die erste Telephonleitung, welche ui diesem Teil Afrikas gebaut worden ist. Die Eingeborenen waren natürlich voller Staunen und auch von nicht wenig Furcht erfüllt. Die begriffen nicht, wie man auf diese Weise Botschaften aussenden könne. Die Mitglieder des Mohun- schen Zuges und die Ingenieure der Rhodes'schen Gesell­schaft trafen im Dezember in Karonga zusammen.

* Eine wahrhaft romantische Hochzeit fand in diesen Tagen in Nom statt. Ein junges, schönes Mädchen heiratete einen Apotheker, dem vor drei' Jahren infolge eines Unglücksfalles beide Beine und der rechte Unterarm abgenommen werden mußten. Um das Unglück voll zu machen, ist er auch auf beiden Augen fast erblindet, sodaß er Farben nicht mehr unterscheiden kann. Sein Zustand wurde durch eine Ex­plosion im Laboratorium herbeigeführt; und die Vorgeschichte der Hochzeit ist folgende: Als Guiseppe Scuderini, so heißt der junge Mann, von entsetzlichen Schmerzen gequält, im Antoniushospital lag, besuchte ihn mit seiner Mutter und seinen beiden Schwestern eine Freundin der letzteren, Adelaide Mussi, welche, als sie das namen­lose Unglück des Leidenden sah, täglich wiederkehrte und ganze Tage an seinem Bette zubrachte, bis der Unglückliche als geheilt entlassen werden konnte. In dieser Zeit hatte Adelaide eine so tiefe Neigung zu Scuderini gefaßt, daß nichts sie von dem Entschluß abbringen konnte, ihm für das Leben anzugehören. Die Hochzeit fand am Sonntag statt, und wohl nie ist eine ergreifendere gefeiert worden. Der Torso des Bräutigams, der einst ein schöner, muskulöser Mann war, im schwarzen Frack im Rollwagen, vor den Augen schwarze Augengläser, sein tiefschwarzer Bart über die Brust herabwallend, welch ein Gegensatz zu dem blühenden, frischen Mädchen, welches in weißem Gewände, Orangen­blüten im Haar, neben ihm kniete, aufopferungsfreudig ihr Leben einem Unglücklichen weihend, der ihr nichts an Lebens­freude im gewöhnlichen Sinne zu bieten vermag.

8 2. Die Grundgebühr, die Vergütung für die Überlassung und die Unterhaltung der Apparate, sonne für den Bau und die Instandhal­tung der Sprechleitungen beträgt

in Netzen von nicht über 1000 Teilnehmeranschlüffen . 60 Mark, bei mehr als 1000 bis einschließlich 5000 Teilnehmeran

schlüfsen...............75

bei mehr als 5000 Teilnehmeranschlüssen bis einschließlich

20 000 Teilnehmeranschlüffen........90 ,

bei mehr als 20000 Teilnehmeranschlüffen .... 100

jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittelungsstelle nicht weiter als 5 Kilometer entfernt ist. In Netzen mit mehreren Der. Mittelungsstellen wird diese Entfernung 7on der Hauptoermittelungs­stelle gerechnet.

§ 3. Die Gesprächsgebühr ist die Vergütung für die Herstellung der Gesprächsverbindungen. Sie wird aus Grund der Auszeichnungen der Vermiitelungsanstalt festgestellt.

Die Gesprächsgebühr ist entweder eine Bauschgebühr oder eine Einzelgebühr.

8 4. Die Höhe der Bauschgekühr (Gesamtgesprächsgebühr) richtet sich nach der durchschnitlichen Zahl der Gesprächsverbindungen, welche während eines Jahres auf jeden der zu einem Netz vereinigten Teilnehmeranschlüsse entfallen.

Die Gesprächsgebühr beträgt für die ersten 500 Ver­bindungen .............. 20 Mark

bei mehr als 500 bis einschießlich 1500 Verbindungen

für weitere 500 Verbindungen je.....15

bei mehr als 1500 bis einschließlich 3000 Verbindun­

gen für weitere 500 Veibindungen je .... 10 bei mehr als 3000 Verbindungen für die Überschi«ßen-

den Verbindungen insgesammt noch.....10

Jede angefangene Reihe von 500 Verbindungen wird für voll ge­rechnet.

§ 5. Die Grundgebühr und die Gefamtgesprächsgebühr sind für jedes Netz von drei zu drei Jahren neu festzustellen und spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten bekannt zu machen.

Soweit auf Grund der neuen Feststellung eine Erhöhung der Gebühren eintritt, sind die Teilnehmer berechtigt, ihre Anschlüsse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit einmonatiger Frist zu kündigen

8 6 Jeder Teilnehmer ist berechtigt, an Stelle der Gesomtge- spräche gebühr Einzelgesprächsgebühren für jede hergestellte Verbindung, mindestens jedoch für 400 Gespräche jährlich zu zahlen

Die Einzelgesprächsgebühr beträgt 5 Pf. für die Gesprächsverbin­dung; jede angefangene Reihe von 100 Gesprächsverbindungen wird für voll gerechnet.

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Fernsprechgebührenorduung. Dem Reichstag ist der Ent­wurf ftnet neuen Fernsprechgebührenordnung zugegangen. Dre ,,T. Jt. erwähnt daraus:

§1. Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz wrrd eine Grund­gebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben.

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