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Rr. 306 Erstes Blatt.
Kreitag den 30. Dcrember
1808
Erscheint tdflri<6 mit Ausnahme des
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Dir Gießener y «mtfieuD Tatter Warben dem Lnjeiger WSchevUich viermal deigrlegt.
(Gießener Anzeiger
xre»»--»rels v:eiirl|dbrhd) 2 SKflit 20 Ptg. monatlich 75 »ft- jin PnngerlohN.
fkt Postbezug 2 Mark 50 Pf,, vlerteljahrlich.
Annaßme von Anzeigen zu der Nachmittag« ftr ben ßol««den Lag erschemeoben Nummer bi« Benn. 10 Uhr.
Heneral-Uiyeiger
Alle Anjeigen-Vermitttungsstellen bei In- und Äullanbe« nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeh».
2lsnts- uitb Anzeigeblatt für den Tlreis Giefzean
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Kchntstr«ße Ar. 7.
Gratisbeilage: Gießener Familienbliitter.
Hbreffe für Depeschen: Anzeiger Hießen.
Fernsprecher Nr. 51.
Abonnements^Einladung.
Sum Bezug des „Giefzener Anzeige^ für 'oaS 1. Vierteljahr 1899 laden wir hiermit ergebens! ^riu. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer, den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten zuverlässiger telegraphischer Nachrichten- Bureaus sowie zahlreiche Mitteilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Laufenden. Unterstützt durch umsichtige Berichterstatter in allen Orten Oberhessens und in den bedeutenden Städten der anderen hessischen Provinzen, ist der „Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge innerhalb unseres engeren! Vaterlandes und der Nachbargebiete so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Den Interessen der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirth- schast wird der Anzeiger in Zukunft durch eine Landwirthschastliche Beilage Rechnung tragen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Kunst und Wissenschaft, Litteratur, Hauswirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Als weitere Beigabe erhalten die Leser die Blätter für Hessische Volkskunde Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren nnd heiteren Inhaltes den erwünschten llnterhaltungs- stoff bieten. Die „Gießener Familienblätter" werden dem Anzeiger wöchentlich 4 mal (Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags) beigelegt und neben den Erzählungen, Romanen und Novellen beliebter Schriftsteller anziehenden Unterhaltungsstoff aus dem Gebiete des Familienlebens und der Hauswirthschast bringen, und somit namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende hiesige Abonnenten erhalten vom Tage der Bestellung bis 31. December den Anzeiger kostenfrei zuzestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe--Lummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und -en Abonnements betrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht auSDrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtungsvoll
Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch Erben).___________
Reue Bestimmungen im Postverkehr.
Im gelammten Postoerkehr treten, wie der Staat-secretär pe» Reichs-Postamt» soeben zur öffentlichen Kenntniß bringt, am 1. Januar 1899 eine ganze Reche wichtiger Neuerungen beiro. Verbesserungen ein, denen gemäß die bisher in GAtung gewesene Postordnung einschneidende Veränderungen erfahrt. Dieselben find, soweit fie für da» Publikum Bedeutung haben, folgende: r , .
Da» Meistgewicht einer Waarenprobe wird von 250 auf 350 Gramm erhöht. ,
Betreffs der „Außenseite' »on »jinen, P°I>' kurten u. s. w. wirb beftimmt: Der Absender darf aus der Außenseite einer Postsendung außer den die B-sorderiing betreffenden Angaben noch seinen Namen und feine aontie »ermerken. Bei gewöhnlichen und eingeschriebenen onefer, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben find weitere
Angaben, die nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mittheilung haben, sowie Abbildungen unter der Bedingung zulässig, daß fie in keiner Weise die Deutlichkeit der Aufschrift, sowie die Anbringung der Stempelabdrücke und der postdienstlichen Vermerke beeinträchtigen.
Von der Postbeförderung ausgeschlossen find Gegenstände, deren Außenseite oder Inhalt, soweit er offensichtlich ist, gegen die Gesetze verstößt oder au» Rücksichten de» öffentlichen Wohle» oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird.
Dringende Packetsendungen werden am Be- ftimmungsort durch Eilboten abgetragen. Für solche Packetsendungen hat der Absender bei der Einlieferung vorau» zu entrichten: da» tarifmäßige Packetporto, die Eilbestrllgebühr und eine besondere Gebühr von einer Mark.
Für Postkarten wird bestimmt: Der Empfänger und der Bestimmung»ott können aus der Vorderseite durch aufgeklebte kleine Zettel bezeichnet werden. Da» Gleiche gilt für die Angabe dc» Namen» und der Adresse de» Absender». Mit Ausnahme dieser Zettel und der zur Frankirung benutzten Freimarken ist e» nicht gestattet, irgend welche Gegenstände den Postkarten beizufügen oder an ihnen zu befestigen. Für unzureichend srankitte Postkarten wird dem Empfänger da» Doppelte de» Fehlbeträge» angesetzt unter Abrundung auf eine durch 5 theilbare Pfenuigsumme aufwärts. Postkarten, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden al» Briefe behandelt.
Ganz besonder» wichtig find die für „Drucksachen^ geltenden neuen Bestimmungen. Sie besagen: Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe werden befördert: alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photographie, Htctographie, Papyro- graphie, Chromographie oder ein ähnliches mechanische» Verfahren vervielfältigten Gegenstände, die nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet find. Ausgenommen find die mittel» de» Durchdruck», der Copirpresse und der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke. Die ermäßigte Taxe findet auch Anwendung auf solche Drucksachen, die durch verschiedene nacheinander angewendete zulässige Vervielfältigungsverfahren (z B. theil» durch Buchdruck, theil» durch Hectographie) her- gestellt find. Demgemäß kommt auch die Bestimmung in Fortfall, daß, wenn mit den offenen Karten Formulare zu Antwortkarten verbunden find, diese Doppelkarten gegen da» Druckfachenporto nur dann versandt werden dürfen, wenn auf den Antwortkarten sich keine Postwerthzeichen befinden.
De» Weiteren ist e» bei Drucksachen vom 1. Januar ab gestattet: auf gedruckten Visitenkarten die Adresse de» Absender», seinen Titel, sowie mit höchstens fünf Worten oder mittel» der üblichen Anfang«buchstaben („U. G.w ", ,p. f* u. s. w.) Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeugungen oder andere Hösltchkeüsformeln handschriftlich hinzuzufügen; — Worte oder Theile de» Texte», auf die man die Auf' merkfamkcit zu lenken wünscht, durch Anstriche heroorzuheben und zu unterstreichen; — bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelscircularen und Pipetten die Zahlen, sowie bei Reise-Ankündigungen den Namen de» One», den er zu besuch ?n beabsichtigt, mit der Feder oder auf mechanischem Wege einzutragen oder zu berichtigen- — auf Den Büchern, Musi- kalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, Weih- nachts- und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen und ihnen auch eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beizulegen; sowie letztere mit solchen handschriftlichen Zusätzen zu versehen, welche den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mittheilung haben; — bei Bücher- und Subscriptionszetteln für buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Mufikalien die bestellten oder angebotenen Werke u. s. w. handschriftlich zu bezeichnen und Die gedruckten Mittheilungen zu durchftreichen oder zu unterstreichen; - bei Ausschnitten au» Zeitungen und Zeit« schriften handschriftlich oder auf mechanischem Wege Titel, Tag, Nummer und Adresse der Veröffentlichung, welcher der Artikel entnommen ist, hinzuzufügen.
Auch für .Waarenproben* find sehr wichtige neue Bestimmungen erlassen. Nach denselben werden gegen Ke Waarenprobentaxe gleichfall» zugelassen naturge,chichtliche Gegenstände, getrocknete oder conservirte Thiere und Pflanzen, geologische Muster u. f. w., deren Versendung nicht zu einem Handel»zwecke geschieht und deren Verpackung den allgemeinen Vorschriften über die Waarenproben entspricht. Da» Gewicht, bi» zu dem die Vereinigung von Drucksachen mit Maaren, proben gestattet ist, wird ebenfalls von 250 auf 350 Gramm
, erhöht. Die Gebühr beträgt, gleichviel ob die Waarenproben für sich allein versandt werden, oder ob Drucksachen damit vereinigt find, auf alle Entfernungen bi» 250 Gramm einschließlich 10 Psg., über 250 Gramm bi» 850 Gramm em schließlich 20 Pfg.
Für den Pvstanweisung»verkehr ferner wird • Folgende» bestimmt: Der Meistbetrag einer Postanweisung , wird von 400 Mk. auf 800 Mk. erhöht. Die Gebühr beträgt ; auf olle Entfernungen. bi» zu 5 Mk. 10 Pfg., über 5 bl» i 100 Mk. 20 Psg., 100 bi» 200 Mk. 30 Psg., 200 bi» : 400 Mk. 40 Pfg., 400 bi» 600 Mk. 50 Pfg. und 600 bl» 800 Mk. 60 Pfg. Die Ausfüllung der Postanweisungen kann auch durch Druck, mit der Schreibmaschine u. s. w. bewirkt werden; die handschriftliche Ausfüllung darf ; nur mit Tinte geschehen Desgleichen wird für Postnachnahmesendungen der Meistbetrag der Postnachnahme von 400 ' auf 8 00 Mark erhöht. Und dieselbe Erhöhung erführt di» ' Werthgrenze, bis zu welcher Sendungen mit Werthangabe durch die Eilboten bestellt werden können. Die frühere Bestimmung, daß bei Sendungen mit Wcrthangade über 400 Mk. da» Verlangen einer Abänderung der Aufschrift i nicht zulässig sein soll, fällt fort. Äußer diesen neuen Bestimmungen der Postordnung treten vom 1. Januar 1899 ab noch folgende wichtigen Aenderungen der Ausführungs- Vorschriften zu dieser in Kraft. Album mit Photographien können gegen die Drucksachentaxe befördert t werden. — Wenn zur Verpackung von Flaschen mit - Flüssigkeiten, Deien und fetten Stoffen, die al« Waarenproben versandt werden, von durchlöcherten Holzblöcken Gebrauch gemocht wird, die hinreichende Widerstandsfähigkeit besitzen und mit aussaugenden Stoffen angefüllt, sowie mit einem Deckel verschlossen find, so brauchen diese Blöcke nicht In 'l ein zweite» Behältniß eingeschlossen zu werden. — lieber • die Rückgabe unbestellbarer Postanweisungen, Werthund Einschreibsendungen an den Absender, wenn dieser den Einlieferungsschein nicht beibringen kann, haben die Vorsteher der Postanstalten in allen Fällen selbständig zu entscheiden.
Die Lage in Transvaal.
Al« im Jahre 1895 Dr. Jamesou mit seinen Komplicen in die Transvaal Republik riestet und von ben Buren s» 1 derbe auf» Haupt geschlagen wurde, da mar — abgesehen natürlich von England — die Sympathie allgemein sür da» tapfere Bolk au» niederländischem Stamme. Auch Kaiser Wilhelm gab damal» seiner Verachtung lebhaften Ausdruck Über den feigen Raubzug Dr Jamesou« und seiner Freude Über die kräftige ZurÜckwlisnng der Angreifer. ®ie da» bitreffende kaiserliche Telegramm einen großen Einfluß auf unsere Beziehungen zu England anlübte und wie infolgedessen die Briten nn» lange Zeit ernstlich grollten, ist noch tu frischer Erinnerung. Wir weifen nur deshalb wieder darauf hin, weil die Verhältnisse in Südafrika fich neuerding» zuspitzeu und einem offenen Eonflttte zwischen England und der Transvaal R<publik -mreiben.
Da» Streben England«, größeren Einfluß in der Südafrikanischen Republik zu gewinnen oder letztere gar unter feine Botmäß gleit zu bringen, entspringt nicht etwa idealem Interesse, nicht etwa dem Bestreben, die Enltnr in da« benachbarte Land zu tragen, sondern e« find höchst prosaische, materielle Gründe, welche den Besitz Transvaal» für England begehrenswerth erscheinen lassen. Die natürlichen Reichthümer de« Lande« an Gold und Diamanten haben eine allzu gewaltige Anziehungskraft auf die in Lapland dominirende Ehaitered Lompavy; daß kein Mittel unversucht bleibt, fich dieser Reichthümer zu bemächtigen, und daß man in den Mitteln nicht sehr wählerisch ist, hat der Raubzug Dr. Jame- son» im Jahre 1895 gezeigt.
Seit einiger Zeit erfüllen die UttlLnder» die englische Presse mit den beweglichsten Klagen über angebliche Vergewaltigung Setten« der Buren. Man har sogar eine Petition an die Königin B ctoria gerichtet, worin über die Tyrannei der Burenpoltzei Beschwerde geführt und die Königin gebeten wird, ben diplomatischen Vertreter England» in Transvaal anznweisen, daß er Schritte thne, um Abhilfe gegen da» Äufneten der Barenpolizei zu erlangen und für Leben und Eigenrhum der britischen Uarerthanen Schutz zu verschaffen. Den letzten Anlaß hierzu hat bekanntlich die Erschießung de» Engländer» Edgar durch einen BnrerPolizisten und die Freilassung de» Letzteren gegen eine Bürg- schaftSsuMme gegeben. Jedenfalls find die Leidenschaften wieder auf» Seußerste erregt und e« bedarf nur eine» leisen Anstöße«, um dieselbe zu hrllrr Slnth anzufacheu. Wenn


