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28.10.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 253 Zweites Blatt Freitag den 28. Cctobct

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

tetr.: Entwurf eine! Schäsereistatuts für btt öemeinbe Langd.

Mit Genebmigung bei Ministeriums bei Innern vom 18. Octobtr 1898 wirb auf Antrag bei Vemetubtraihs vou Laagd folgtudel Schäfereistatut erlassen:

§ 1.

Die Schäferei tn ber Gemarkung Laugb ist eine 9e* «elnde-Schäferei. 61 werben bah er die Kosten für Hirten- lohn, für Anschaffung uub Unterhaltung ber Schäferei- Eeräthschafteo, Salz rc., kurz alle Ausgaben für bte Schäferei «ul ber Gerneivbekaffe bestritten.

Unberührt hiervon bleibt bestehen bte Abgabe von 26 Pfg. yco Nacht von Seiten ber Psrrchfieigerer au beu Hirten. Vie Pserchpfähle hat ber Hirte auf seine Kosten zu beschaffen - Me Pferchhorben hat er zu nnlerhalten uub eventuell neu her» Anrichten, bal Material hierzu stellt jedoch bte Semeiube.

§ 2.

Die Stückzahl der zur Herbe zu treibenden erwachsenen Schafe wird auf 260 Stück festgesetzt werden- außerdem Hirsen noch bte, von beo bet ber Herbe befiablichen Mutter- Höfen geworfenen Lämmer, insoweit fie noch nicht über ein Lahr alt ftnb, ber Herbe beigetriebev werben.

§ 3.

Zu der Herbe barf ein jeder in der Gemeinde Langd lohnende Ortlbürger, sowie jede daselbst wohnende Wittwe aincs solchen ein Schas im voraus stellen. Der alsdann fccrbltibcnbe Rest bis zu 260 Stück wirb auf bal Grund- HeuettopUal der geuaouteu Ortsbürger uub bereu Wtttweu, io»ie weiter aus bte sonstigen Grundbesitzer der Gemarkung ^angd aulgeschlagen- bei dem Ausschlag auf dal Grund- -euerkapital wird dal de« DomaaialfiskuS gehörige Gelände nur insoweit in Betracht gezogen, all el verpachtet ist, nicht 4bet das in Selbstbewirthschaftuug (Wald und Baumstücke) «efindttche.

§ 4.

Dal Beitriebsrecht, insoweit solches den Ortsbürgeru anb bereu «ittwen zusteht, ist nicht übertragbar- insoweit »iolchel jedoch auf de« Ausschlag nach dem Grundsteuerkapital beruht, kann el auch von dem Pächter der betreffenden Grund- Kückc, aber nur von diese«, ausgeübt werden.

S 6.

Zu Ansang jeden Jahre! wird da- Berzeichniß der Schafe, welche die Ortsbürger und bereu Wtttweu iw Voraus treiben

dürfen, von ber Sroßh. Bürgerweisterei aufgestellt und der Ausschlag bet übrigen Schafe von Großh. Steuercomwiffariat vollzogen bezw. revidirt. Hierauf werden beide Berzeichniffe nach vorausgegaugeuer ortsüblicher Bekanutwachuug 8 Tage auf der Bürgerweisterei zur vorbringung etwaiger Recla- «ationeo bet Meldung der Nichtberückfichtiguog offengelegt.

s 6.

Jeder nach Vorstehendem zum Beitriebe vou Schafen zur Geweiodeherde Berechtigte ist bet Meidung des Verlustes dieses Rechts sür das lausende Jahr verpflichtet, bi» -um 1. März bei der Bürgermeisterei avzuzeigen, daß er vou seinem Beitriebsrecht Gebrauch wachen wird. Betragt bte hiernach angemeldete Herde weniger wie 260 Stück, so wird bas Beitriebsrecht für die noch fehlende Anzahl zu Gunsten der Geweiudekaffe öffentlich versteigert.

§ 7.

Das fämmtliche abgeerutete oder nicht bestellte, sowie bas zur Beweidung sonst noch von besten Eigevthümrru ein* geräumte Gelänbe bet Gemarkung Langd bient, soweit es ge­setzlich zuläsfig ist zur Weibe. Jedoch kann Niemand hier- durch in bet freien Benutzung und Bepflanzung seiner Grund- stücke, selbst bet Brache, gehiubett werden. Der Pferch ist daher nur auf solchen Aeckern auszuschlagen, auf welche bet Schäfer mit bet Herde, ohue Schaden avzurichteu, aus- und eiotreiben kann. Insbesondere ist, sobald das sogenannte Baufeld bestellt ist, das Pferchen auf Aeckern, welche nur durch Duugwege zugänglich find, untersagt.

§ 8.

Der Pferch wird in btt Regel in Perioden von 16 zn 16 Tagen versteigert.

§. »

Die MittagSställe hat der Hirte bei Meidung einer Strafe von 3 Mk für jeden Fall, welche an feint« Lohn zu Gunsten btr Gemtindtkastt adgezogtn wird, zunächst btm Pftrchsttigtrtr zukommen zu lasten.

Soll aus irgend einem Grunde der Mittagsstall an einer anderen Stelle abgehalten werden, so wird solche von dem Bürgermeister bestimmt, der sich hierüber im Allgemeinen mit der Commisfion benehmen wird.

Ein Entschädigungsanspruch für den entgangenen Mittags- stall steht dem Pferchsteigerer nicht zu.

§ 10.

Die Schäferei steht unter Ausficht des Ortsvorstaudes, welche« speciell die Annahme, Entlastung und Lohnbestimmuug des Hirten obliegt. Der Ortsvorstand setzt weiter eine besondere Commiffioo ein, bestehend aus de« Gr. Bürger-

weister uub zwei sür 1 Jahr nach Art. 50 der L. G.-O. zu wählenden GrmeivderathSmltglieber.

Dieser Commisfion steht zu:

1. zu bestimmen, zu welcher Zeit der Austrieb der Herbe zu erfolgen hat.

2. aozuorduen, wann bie Schafe wegen der schlimmen Witterung in bie Ställe zu bringen find.

3. festzusttzen, wann das Pierchev im Herbste endigen soll.

4. den Schafhirten zu beauffichtigeo, ihm Weifuugen zu er- theileu und ihn uöthigen Fall! durch Abzüge au seine« Lohn zu strafen.

6. genaue Berzeichuiffe über den Stand der Herbe zu führen uob tiefe monatlich mit der wirklich vorhanbenen Zahl zu vergleichen.

6. über bte Reclawationen gegen bie Liften ber Berech­tigten, sowie sonstige Beschwerben tn Betreff der Schäferei, vorbehältlich des Rekurses au Gr. Kreisamt, zu ent­scheiden, weich' letzterem mit Ausschluß des gerichtlichen Bersahrens bas endgültige Erkenotniß zusteht.

7. bas Salzen ber Schafe persönlich zu Überwachen.

8. dem Schäfer Liften Über bte zu« Schaftrieb Berech­tigten und bie benselben zustehenbe Anzahl vou Schafen mitzutheilen.

9. bie Handhabung der Statuten zu überwachen und über- Haupt bas Jutereffe ber Schäferei in lebet Hinsicht wahrzunehmeu.

§ 11.

Die Schafhirten haben bie Weisungen ber Commission zu befolgen, bet Meibuug der tn §. 12 augebrohteu Strafe.

Sie haben iosbesoobere:

1. ber Cowmisfion Anzeige zu machen, wenn ein Unbe­rechtigter Schafe zur Herde beitreibt oder wenn ein Berechtigter «ehr Schafe beitreibt als ihm zusteht. Die Hirten haben daher wöchentlich den Bestand der Herde mit den ihnen mttgetheilten Listen der Berech­tigten zu vergleichen.

2. Die Schafe gehörig zu beauffichtigen und den betreffende« Eigenthürnern und der Cornntsfion von Erkrankungen nnd sonst wichtigen Ereigniffen, welche bie Schafe be­treffen, unverweilt Kenumiß zu geben.

3. Alle Weibefrevel, Feldbeschädlguugen uub sonstige lieber« tretungen ber Gesetze zu vermetben, für welche fie persönlich haften.

Bet Schaden, welcher durch nächtlichen Ausbruch ber Herde entsteht, haftet der Schäfer.

4. Die Schäferei-Geräthschaften sorgfältig zu behandeln, fie vor Schaden zu bewahren uub der Commission Au-

FerrMrton.

Zur ßinweihungsfeier nach Jerusalem, vm.

Konstantinopel, 21. October 1898.

Heute ist Sonutag tn der Türkei! Bei uns allerdings «erst Freitag. Am türkischen Sonntag begibt sich der Sultan dankt 12 Uhr in die Moschee, um dort sein Gebet zu ver- richten, uub ist btes ber einzige Tag, an dem er fich seinem Volke zeigt. Diese Ceremonie ist der Selamlik. Heute ist iteielbe ganz besonders feierlich, denn bas beutsche Katserpaar wohnt derselben in einer kleinen kaiserlichen Villa, die halb­wegs aus bem Wege vom Palast zur Moschee liegt, bei. Der Sultan verläßt bekanntlich außer zu bleiern Gauge nie­mals den V Idtz Kiosk, ber hoch aus bem Berge liegt uub fcon hohen Mauern umgeben ist. Am Selamlik erhalten aaropätsche Besucher burch Vermittelung ihrer Botschaster bie Srlaubutß, ber Ceremoote betzuwohuen. In Anbetracht ber Anwesenheit bei Kaiserpaares war, wie bereits gemeldet ist, Nr Zubrang außergewöhnlich groß. In einem kleinen Kiosk, »er gerade gegenüber bem Eingang zur Moschee liegt, brängteu fd) heute gewiß an tausend Europäer aller Rationen, unter t:nen besonders viele Offiziere bemerkbar waren, bie von km Fenstern der ersten Etage aus der Parade beiwohnen wollten. Obgleich wir selbst schon sehr gedrängt standen, war aber der Andrang, ber nach Hunderttausenden zählenden »{fegten Menschen, die fich hinter bem spalierbildeuden Mill- iic außerhalb bei Palastes angesammelt hatte, noch viel größer. Die Truppen standen vorn Portale des Mdi-- Rio« bis zu« Eingänge der Moschee. Selbst ein Berliner Paradetag kann kein solch glänzendes Bild von goldstrotzmdm Uniformen bieten, wie es fich hier vor nuferen Augen k ttrollte.

Der Kaiser und bie Kaiserin hatten an einem Fenster Platz genommen und waren das Ziel unverrückter Ausmerk- samkeit der moslemitischen Militärs und Zuschauer. Als Punkt 12 Uhr ein türkischer Priester vou der Galerie des Miuarets aas zu« Gebet rief, setzte fich die kaiserliche Prozesfion in Bewegung, während gleichzeittg bie in Parade stehenden Truppen präseotirtev. I« ersten Wagen erblickten wir den Lieblingssohn be» Sultan», in ben folgenden die ersten Frauen und die zur linken Hand angetranten- aller- dingS waren diese weniger dicht verschleiert und erblickten wir hier «auch himmlisches Antlitz. Aber da ich auch später hier mein Quartier aufichlagen will, so will ich nicht weiter verrathev, wie schön ich die Frauen des Sultans fand, damit ich nicht von deren schwarzen Beschützern eines Abends auf Nimmerwiederkommen zu« Thee geladen werde! Denn so etwas soll hier noch manchmal Vorkommen. Zu beiden Seiten der Wagen schrttten schwarze Hofbeantte (Enuucheo) in schwarzem Leibrock mit weißen Handschuhen, bie Hände über die Brust gefaltet. Rach ben Frauen bei Sultans kam dal ganze Maisonmilitär, eine Unmenge von Paschas, int Gänsemarsch hintereinander, in zwei langen Reihen recht» und link» der Straße. Daun kamen bie Minister tn der Mitte der Straße und endlich der Snltan im offenen Can bauer, bespannt mit ben Schimmeln, die seiner Zett Kaiser Wilhelm bem Sultan geschenkt hatte. Er trug große Uniform und sah sehr gut an», ein voller dunkelbrauner Bollbart umrahmt sein scharfgrschuttrenes Gesicht. Sein Wagen war von einer großm Anzahl Flügeladjutavten umgeben. Beim Durch- sahrm durch die Truppm riefen ihm dieselben der Landes- fitte gemäß »Lang lebe der Padischah* zu. Am Eingänge zur Moschee augekonnnen, betrat der Suttan dieselbe allein, während da» Gefolge im Borhof verblieb. Die Frauen aber durften nicht einmal ihre Wagen 6 er taffen, sondern wurden in denselben einfach in eine Ecke be» Sorten» der Moschee

gestellt, die Pferde au»gespannt und verblieben dort so lauge, bi» ber Suttan in seinen Palast zurückgekehrt war.

Während der Sultan sein Gebet verrichtete, wurden wir mit Thee, Ei» und Süßigkeiten gespeist. Nach Verlauf einer halben Stunde erschien der Sultan wieder, diesmal in Be­gleitung feine» LiebliugSsohneS und fuhr in den Palast zurück. Gleich darauf begab fich auch unser Kaiserpaar zum Matta- Kiosk, von wo an» die Parade abgeuommeu wurde. Wie wir bereit» gemeldet haben, liegt der Paradeplatz auf einem Hügel, auf dem ein schnelle» Ausrichten sehr schwer möglich ist- aber angefichts dieser Terrainschwierigkett kann man die Leistung der Truppen nur eine vorzügliche nennen. Als kurz vor ein Uhr die beutsche Kaiserftandarte und gleich darauf die Flagge des Suttaus auf dem MaltakioSk aufgezogen wurde, intontrte die Capelle des Leibregiweuts Ertogrul das Heil Dir im Siegerkrauz" und darauf benHarnidteh-Marsch". Währenddessen waren die beiden Souveräne am großen Fenster in der ersten Stage des Kiosk erschienen und er­widerten dankend den Salut des die Parade commaodirendeu Marschall» Chevket Paschas, der da» Baud de» ihm ver­liehenen Kroueuorden» über der Brust trag. In Parade standen zwei Infanterie- und eine Cavallerie-Brigade - außer­dem zwei Regimenter Artillerie, zusammen ungefähr 6000 Mann. Bei der ersten Infanterie-Brigade fielen besonders die grünen Turbane de» Zuaveuregimevt», bei der -wetten die weißen Uniformen der Slbaneseu mit schwarzem und rothe« Besatz auf. Besonder» gut sahen die Cavallerie- Regimenter aus. Bei der Artillerie waren nicht allein wie bei allen Truppen bie Uniformen neu, sondern sogar bal Sattelzeug, die Stränge nnd selbst die Geschütze. Die Parade verlies vorzüglich. Kurz vor bem Anmarsch ereignete fich ein Zwischenfall, ber allerdings nur von Wenigen beachtet wurde- ba aber zu bieseu Wenigen auch unser Kaiser gehörte, so kann ich ruhig berichten, was ich sah, obgleich ein College