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Nr. 48 Erstes Blatt. Samstag den 26. Februar' Ä8N8
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Local-Reglement,
daS Herumlaufen der Gause an Sonn- und Feiertagen auf den Straßen und Plätzen zu Großen Linden betreffend.
Auf Antrag des OttsvorstandeS zu Großen.Linden wird hiermit nach etngehvlcer Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. Februar 1. I. wie folgt verfügt:
Wer Gänie auf den Straßen uud öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Großen Linden au Sonn- und Feiertagen uwherlaufen läßt, verfällt in eine Geldstrafe von 20 Pfennig für jedes Stück.
Gießen, den 22. Februar 1898.
Großherzogltckeö KreiSamt Gießen, v. Gag er n.
Gießen, den 24. Februar 1898. Betreffend: Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Waareneinfuhr nach Spanten.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
an Großh. Polizeiamt Gießen nnd die Großh.
Bürgermeistereien des Kreises.«
Die mit dem 1. Januar l. I. in Kraft getretene Kgl. Spanische Verordnung vom 25. September v. I. (Deutsches HandelSarchtv 1897, I. S 862, vergl. auch 1898 I. S. 55) steht vor, daß zur Aufstellung von UrsprungSzeuqniffen außer den ausdrücklich dazu ermächtigten spanischen Consuln diejenigen Behörden befugt fein sollen, welche jede- einzelne Land nach seiner Berwaltungsorganisation als dazu ermächtigt erklären würde.
Mit Rücksicht auf diese Bestimmung hat Großh. Ministerium deS Innern die Großh. Handelskammern, die Großh Bürgermeistereien uud die Polizeibehörden zur Ausstellung der frag' Ucheu Ursprungszeugnisse ermächtigt.
Wegen der für die Ursprungszeugnisse zu verwendenden Formulare wollen Sie sich eintretenden Falls an die Großh. Handelskammer zu Gießen wenden oder bei uns anfragrn.
v. Gagern.
Das Urtheil im Zola-Proeetz.
DaS Schauspiel des ProcesieS Zola ist beendet, uud daS Ergebmß desselben läßt sich dahin zusammenfaffen, daß Zola verurtheilt, Frankreich aber und das dort herrschende Regime gerichtet ist. Der bekannte und vielgefeierte Schriftsteller mußte verurtheilt werden, weil er den Beweis für feine Behauptung nicht erbringen konnte, daß das Kriegs- gericht im Falle Esterhazy nicht nach Recht und Grwiffeu, sondern auf Beeivfluffung von oben her seine Untersuchung geführt und dementsprechend auch daS Urtheil gesprochen habe. Freilich hat man Zola nicht gestattet, die Beweise für feine Behauptungen betzubringen- um daS zu können, mußte ausführlich auf die DreysuS - Angelegenheit etugegangen werden, hätten die Generäle und die sonst betheiligten Ossi- ziere eine unumwundene Erklärung abgeben müffen. Die Verhandlungen, die vielleicht durch die von ZolaS Berthridi- gern einzulegeude Berufung eine Fortsttzung erfahren, liegen nun hinter unS, nachdem dieselbe seit dem 7. d. Mts., also länger alS 14 Tage die Aufmerksamkeit der ganzen gebildeten Welt in Spannung erhalten haben, und eS liegt uns nun ob, einen Rückblick auf den Verlauf des ProcesieS zu werfen, welcher in mehr als einer Beziehung ein bedenkliches Licht auf die französischen Zustände wirft.
Es ist bezeichnend, daß man sich schon bei Beginn des ProcesieS darüber klar war, Zola werde unter allen Umständen verurtheilt werden, ganz unabhängig davon, ob er mit seinen Behauptungen Recht hatte oder nicht. Die drei Fälle, DreyfuS, Esterhazy uud Zola find so eng mit einander verquickt, daß der letztere ohne ein tieferes Eingehen auf die beiden anderen gar nicht verhandelt werden konnte. Aber eine rücksichtslos vorgehende StaatSraison leitete die Procehführung und untergrub alle begriffe von Recht. Staatsanwalt und Präsident waren Ereaturen der Regierung, sie beide verge- walttgten die vertheidigung und beeinflußten die Geschworenen. Noch unerhörter aber war der Druck, der auf diese von den militärischen Gewalthabern auSgeübt wurde. Der Drohung BotSdeffre», im Falle der Freisprechung ZolaS zurücktreten zu wollen, konnten die Geschworenen — einfache Männer aus dem Volke — nicht widerstehen, ebenso wenig wie der öffentlichen Meinung, die Zo^aS veru^theilung wünschte. Schmach
über die Blätter, welche sich nicht scheuten, den Geschworenen ' einen allgemeinen Boykott für ihre Person in Aussicht zu stellen, wenn sie nicht zu einem auf schuldig lautenden Wahrspruch kämen.
Wir haben immer betont, daß die Frage, ob Excapitän DreyfuS schuldig oder nichtschuldtg ist, für unS eine offene bleibt. Diejenigen, welche unbedingt an die Schuldlosigkeit des jetzigen Bewohners der TeufelStnsel glauben, können sich irren, auch Zola und sein Bertheidiger Labort können in einem Jrrthum befangen sein und die Generäle, welche den Berrath deS Exeapitävs als unumstößlich sicher hinstellev, mögen Recht haben, für unS uud alle objektiv Denkenden kommt nur in Betracht, daß die verurtheilung DreyfuS nicht auf legalem Wege stattgefuudeu hat auf Grund eines gleichsam den Richtern untergeschoblneu Beweisstückes, welcher weder der Angeklagte noch der Bertheidiger kannte. Und daß diese Unterschiebung stattgefunden hat, darüber hat der Prozeß Zola den vollgiltigsteu Beweis geliefert.
Haben nun aber, so müffru wir weiter fragen, die maßgebenden Kreise mit dem Wahrspruche der Geschworenen etwas erreicht? Unserer Ansicht nach nicht! Wohl wollte man Zola empfindlich treffen und ihm durch die Höhe der festgesetzten Strafe die vortheile der lex Bäranger, welche den Aufschub der Strafe bis zum Eintritt der Rückfälligkett gestattet, vorenthalten. Aber darum ist Zola immer noch nicht besiegt, denn der Prozeß ist noch keinesfalls zu Ende, da, wie wir schon vorhin sagten, die Bertheidiger Revision einlegeu werden. Wohl ist eine solche nur unter ganz be- stimmten Voraussetzungen zulässig, z. B. beim Vorliegen von Formfehlern- aber die Juristen, selbst solche, welche als Gegner ZolaS angesehen werden können, find fich darüber einig, daß Gründe zur Casiation deS UtheilS hinlänglich vorhanden find. Deshalb wird der Zolaproz-ß unbedingt eine neue Auflage erfahren und rod) einmal Beunruhigung und Verwirrung in die herrschenden Kreise bringen. An Muth und Opferfreudigkett fehlt eS Zola uud seinen Freunden nicht, und fie find fest entschlossen, den Kampf bis zum Sieg oder Tod fortzusetzen.
Wie die franzöfische Regierung bei der ganzen Sache fahren wird, ob fie den Angriffen, die in vächster Zeit von dem intelligenten Theil des franzöfischen Volks gegen sie erfolgen dürften, Stand halten kann, steht dahin. Jedenfalls hat das Cabtnet Mältne Ursache, mit Bangen in die nächste Zukunst zu blicken, die bekanntlich auch die Neuwahlen zur Kammer bringt, bet denen die jüngsten Ereigntffe eine große Rolle spielen werden.' (xx)
Deutscher Aeicysms.
49. Sitzung vom Donnerstag den 24. Februar 1898.
Bor Eintritt tn dir Tagesordnung erklärt Abgeoroneter Haase (Scc.) die vorgestrig; Bemerkung des Abgeordneten Jekraut für unwahr, daß ihm die Mitglieder des Viehhändler- Eousorliums in Königsberg, da» angeblich die Fletschvertheue- rung verschulde, uaheständen.
Das HauS genehmigte sodann den vom Abg. Augst (lüdd. Vp) nachgesuchten Fortgang einer gegen ihn schwebenden Widerklage.
Sodann werden die Anträge Schneider (frs. ,Vp) und Genosien, sowie Lieber (Centr.) uvd Genossen, betr. eingetragene Berufevereine, berathen. Beide Anträge wollen den BerufSvereinen die Rechtsfähigkeit sichern.
Abg. Schneider (frs. Vp.) begründet seinen Antrag. Derselbe solle hauptsächlich den schwächeren Elemenren zu Gute kommen. Am wichtigsten sei der «»trag für die Ja- dustrie uud deren Arbeiter. Aber auch die Arbeitgeber Härten hieran ein großes Interesse. Lohnstreitigkeitea würden ja nicht auSbletden, denn bet einer Brsftrung der wirthschaft- ltchea Lage der Arbeiter werde eS sich in der Hauptsache doch immer um die Lohufrage handeln. Die den Gewerkoereinen nach dem Bürgerlichen Gefttzbucke zustehenden Befugntffe reichten nicht aus, drnn danach seien die Gewerkvereine nur alS Brklagte prozeßfähig.
Abg. Spahn (Centr.) begründet den Antrag des CeutrumS, dabet im Aügemetnrn den Ausführungen des Vorredners beitretevd und auf die Abweichungen feines Antrages vom Anträge Schneider näher eingehend.
Abg. v. Stumm (Rp.) wendet gegen beide Anträge ein, daß fie tn das öffentliche Reckt eingr'ffen und die durch da» Bürgerliche Gesetzbuch geschaffene RechtSficherheit beetn- trächtigten. Er selbst habe nichts gegen gemeinsame Orgaui- satiouen von Arbeitern uud Arbeitgebern. Sobald eS aber Organisationen von Arbeitern gebe, die in Lohnfragen geschloffen vorgingen, so würde auch die Organisation der
Arbeitgeber zu dem gleichen Z'vrck: die nächste Folge sein. Und letztere würden naturgemäß bei Weitem die stärkeren sein. Diel wichtiger aber sei der Schutz der arbeitswilligen Arbeiter vor dem Terrorismus ter nichtarbeitenden. Redner polrmifirt weiterhin gegeu.Pastor Naumann, der setnrn Gtv- fluß auf die christlichen Bergarbritervereinr tn Westfalen dahin aufbtete, baß dieselben den alten socraldemokrattschen Bergarbeiter-Verband nicht etwa als ihren Todfeind betrachten sollten.
Abg. Roesicke (wtld-lib.) führt aus, die vorliegenden Anträge verlangten nur eine Organisation der Arbeiter, wie sie tn den katserltcheu Erlaffen vom Februar 1890 auSdrück- ltch als nothwcndig bezeichnet worden set. Die Regierung dürfe unmöglich diese Erlasse einfach ad acta legen, das vertrage fich doch nicht mit d?n Pfl chteu der Regierung gegen den Kaiser. Herr von Stumm wolle, daß die Arbeiter ihre Jntereffen durch ihre Arbetrgeber vertreten ließen. Aber wäre Herr vou Stumm Arbeiter, dann würde er fich auch nicht durch den Abgeordneten F*eiherru von Smmm-Halberg vertreten lassen (Rufe: Sehr richtig!) Dazu halte er, Redner, Herrn von Stumm für viel zu klug. Die Einwände deS Herrn von Stumm seien nur da» Mäntelchen um sein kategorisches Nein. (Rufe: Sehr richtig!) In seinen weiteren Ausführungen bemerkt Redner, man scheine nur dtejeuigen staatSsoeialtsttschen Unternehmungen für bedenklich zu halten, die von der linken Seite auSgtogen, kämen fie von der rechten, dann seien fie gut. (Beifall links.)
Morgen Freitag 1 Uhr: Entschädigung unschuldig Ber- urtheilter uud Berufung in Strafsachen.
Schluß 61/4 Ubr.
Deutsches Reich.
Berlin, 24. Februar. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Verleihuag der Brillanten zum Rothen Aolerordrn erster Klaffe an den bisherigen chinefischen Gesandten in Berlin Hoü- Chings CH eng und de» Rothen AdlerordeuS zweiter Klaffe an den bisherigen Miltärattachä bei der japanischen Gesandtschaft tn Berlin, Oberst Tamura.
Berlin, 24. Februar. In der RetchStags-Commisfion für die vom Cntrum beantragte Novelle zum Straf- gefetzbuch (lex Heinze) wurde heute die von der Svb- commission vorgeschlazene Fassung für die §§ 184 uud 184a angenommen, wonach die Ankündigung und Verbreitung vou unzüchtigen Schriften, Abbildungen, Da stclluugeu rc., welche daS Scham- und SMlichkeitSgrfühl erheblich verletzen, die geschlechtliche Lüsternheit erregen usw. mit Gefan^uiß diS zu einem Jahre und Geldstrafe bis 1000 Mark bestraft wird.
Köln, 24. Februar. Die „Köln. Zig." sagt zu Otm < Zola-Proeeß, nur ein solches Aschermittwoch Urtheil konnte den gerichtlichen Carneval abschließen, der 14 Ta^e hindurch vorgesührt wurde. Nur ein solcher AuSgang von einer Gerichtsverhandlung, in welcher die ganze gefittere Welt fich dem Beschuldigten auf der Anklagebank beigeiellte, war der dritten Republik, der Republik der W-lson, Boulai ger, Arton, Gsterharh würdig.
Arrrlau-.
Wien, 24. Februar. Der Gutsbesitzer Nadar in NatzykaloSca erschlug in religiösem Wahnfinn seine Ehefrau.
Innsbruck, 24. Februar. In der letzten Nacht ist auf der Brennerbahn eine furchtbare Schneelawine nied-.r- gegangen, durch welche der Bahnverkehr über den Brenner unterbrochen wurde.
Bozen, 24. Februar. Bon unbekannten Thätern wurden auf das Geleise der Bahn Arco-Riva kurz vor dem Pasfiren eine» PersouenzugeS zwei große Felsstücke gewälzt. Der Geistesgegenwart deS Zugführers ist c» jedoch gelungen, den Zug unmittelbar vor dem Hinderniß zum Stehen zu bringen.
Prag, 24. Februar. In Schönau überfielen Räuber da» Haus de» Grundbesitzers Stadler und ermordeten dessen Ehefrau und zwei Kinder. Dann zündeten die Banditen das Hau» an und entkamen unerkannt. Eine vierzehnjährige Tochter Stadlers, die sich vor den Räubern versteckt hatte, kam tn deu Flammen um.
Budapest, 24. Februar. Großes Aufsehen erregt die Anzeige des Erzbischofs von KaloczSa, derzufolge er vom Grafen Arpad Ttl ky einen Drohbrief des Inhalt» erhalten hat, mau werde tn den Blättern compromittirende Schriften über den Erzbischof veröffentlichen. Infolge drffen wurde in der Wohnung de» Grafen, der erklärte, er wiffe vou der Sache nichts, eine Haussuchung vorgeuommen.


