essen der Industrie und des Handel» hinsichtlich der gift- stellung den einzelnen Pofitioaeu entspricht.__
Ausland.
Wien, 19. Juli. Die „N. Fr. Pr." meldet au- München, d e Audienz, welche Reichskanzler Fü'st Hohenlohe beim Prinz Regenten gehabt hat, sei rein pnoarer Natur gewesen. In derselben sei nur die ruff sche ErbschastSangelegenheit de» Fürsten besprochen worden. Der P inz-Regent habe vorher seine Abneigung bekundet, mit dem Rrichekanzler offictelle Erörterungen über die Milttärftrafproceßreform zu pflegen. — Die Verhandlungen te» Grasen Thun mit der deutschen VolkSpartei haben heute begonnen. Es verlautet, der deutschen Bolk-partei solle die Vermittlerrolle bet der Regelung der Spracheufrage übertragen werden, und zwar in dem Sinne, daß die clertcalen Führer ihren Einfluß bei den czechtschen Freunden dahin geltend machen, daß letztere in eine Aushebung der Gpracbenverordnung einwilltgen.
Verein zur Unterstützung und Befferung der aus den Strafanstalten Entlassenen.
Zu der durch öffentliche Blätter bekannt gegebenen 2 8. Generalversammlung des Verein» zur Unter- stütznng und Besserung der au» den Strafanstalten Ent- laffeuen hatten sich am 12. Juli l. I. zu Darmstadt ein« gefunden:
1. der Vereiospräfident, Großh. Oberlande-gericht-rath Sch link,
2. der stellvertretende Verein-Präsident, Großh. Ober- landrSgertcht-rath Heß,
3. von Mitgliedern des Vereinraußschuffe»:
a Großh. Obercoufiftorialpräfident Wirkl. Geheimerath Dr. Goldmann, Excellenz,
b. Großh. Bürgermeister Köhler, c. Major i. P. Kröll, d erster Sradtpfarrer Petersen, e. Generalstaatöauwalt Geheimerath Schlippe, sämmtlich von Darmstadt,
f. Großh. Provinzialdtrector Geheimerath Freiherr v. Gageru von Gießen,
g. Großh. Kret»rath Feh von Erbach,
h. Director der Zelleustrasanstalt Clement von Butzbach,
i. Director de» LandeSzuchthause» Bornemann von Marieoschloß,
sowie eine größere Zahl von Mitgliedern und Freunden de» Verein».
Der Berciuspräsideut, Großh. Oberlande-gericht-rath Sch link, theilte zunächst mit, daß der seitherige Vorsitzende, Herr OberlavdesgerichtSrath Rohde sich au» Gesundheitsrücksichten veranlaßt gesehen habe, im Herbst 1897 daS von ihm drei Jahre lang mit seltener Sorgfalt, Umsicht und bestem Erfolg geleitete Amt niederzuleqen und daß auch der seitherige Secretär, Herr Justiz, ath Dr. Mayer, au» der von ihm 10 Jahre la^g mit regem Etfer, Fleiß und Sach- kenotniß versehenen Stelle au» gleichen Rücksichten seit Anfang diese» Jahre» zurückgetreten fei- daß durch Allerhöchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit der Großherzog» vom 30. Octobrr 1897 er zum Vorsitzenden des Verein» ernannt wordeu sei, während der Großh. Amtmann Dr. Stammler seit Anfang dieses Jahre» zum Vertin»srcretär bestellt wordeu sei.
Alle, die von nah und fern gekommen waren, um durch ihre Mitarbeit die Verein-fache zu fördern, hieß der Herr Präsident herzlich willkommen, dankte für ihr Erscheinen aufs Wärmste und verband damit die Hoffnung, daß die gemeinsame Thätigkeit dem Verein zum reichsten Segen gereichen möge. Daraus ging er zur Schilderung der Zwecke des nunmehr seit 57 Jahren im Großherzogthum bestehenden Vereins zur Unterstützung und B-sserung der au» den Strafanstalten Entlassenen über. Er führte au-, daß, um den Hauptzweck, die Befferung des Bestraften, zu sichern, die Einrichtung getroffen sei, daß die Aufnahme eine» Gefangenen al» Pflegling nicht erst gegen Ende der Strafzeit, sondern schon tu bereu Aofang und zwar nach einem Mouat, erfolgen könne. Diese Zett des Strafvollzug» gevüze, um die Würdigkeit de» Gefangenen für die Aufnahme zu prüfen. Von der Aufnahme au «erde die schutzveretnltche Hilfe gewährt. Während der Haft der Gefaugeueu bestehe die Aufgabe des Verein» tuSbesoudere in der möglichsten Förderung der Zwecke des Strafvollzugs au den Gefangenen selbst fowte in der Fürsorge für ihre Familie und ihr verlassene» Etgeuthum, insoweit eine solche Fürsorge durch die in» Auge gefaßte Besserung dkS Bestraften geboten erscheine und nicht im Wege der Armenpflege geleistet werden könne und müsse- denn der Verein sei nicht dazu bestimmt, zur Entlastung der OrtS- armeuverbände oder sonst Verpflichteter von ihrer Unter- ftützuvgSpflicht zu dienen. Deshalb hänge die Unterstützung der Familie de» Gefangenen davon ab, ob sie zur Erreichung oder Förderung des Vereinszwecks, zur Befferung des Pfleglings, dienlich sei, ob dieser für seine Familie seither in der gehörigen Weise gesorgt habe, ob er von feinem Arbeitsverdienste seiner Familie einen Theilzufließeu laffe und ob die Familie selbst der Unterstützung würdig und bedürftig sei. Stehe hiernach zu erwarten, daß die der Familie geleistete Hilfe dem Gefangenen Trost und Vertrauen gewähre und in ihm gute Vorsätze und den redlichen Willen der Befferung wachrufe, dann werde sie gewährt. Bet der Entlaffung deS Pfleglings bemühe sich der Verein, ihm nöthigenfall» die Rückkehr in seine Familie zu erleichtern, ihm Stellung und Arbeit zu verschaffen und laffe ihm bi» zur Wiedererlangung einer geordneten Lebensstellung seine Thetlnahme und Schutz- aufsichr angedethen. Jede materielle Unterstützung hänge jedoch von der durch die Führung de» Pfleglings bethäügteu WürdigkUt und von seiner Bedürftigkeit ab. — Diese menschenfreundlichen und edlen Aufgaben und Zwecke des Ver- ein» könnten jedoch nur erreicht werden, wenn alle Gesell
schaftskreise sich zur persönlichen Mitarbeit bereit finden ließen und dazu mitwirkten, die gegen den Verein noch bestehenden Vorurtheile zu zerstören und ihm neue Mitglieder und An« Hänger zu erwerben. Schon aus Gründen der Klugheit und Billigkeit empfehle sich eine derartige Mitwirkung. ES sel nämlich nicht klug und nicht billig, Demjenigen, der unerlaubt in die Rechtsordnung etngegriffen und die ihm zuerkanute Freiheitsstrafe verbüßt habe, die Aufnahme in die Gesellschaft zu verweigern, ihm jeden ehrlichen und redlichen Erwerb zu verschließen, ihm die Möglichkeit, die Mittel zum Leben sich durch Arbeit zu erringen, zu versperren. Der Strafentlaffene sei nach seiner Rückkehr aus der Strafanstalt wieder ein Mitglied der Gesellschaft geworden, er sei verbunden, die Pflichten gegen die Gesellschaft zu erfüllen. Deshalb dürfe dre Gesellschaft ihm als Mensch und au» menschlichem Mitgefühl ein bescheideuks Arbettsplätzcheu nicht verweigern, dar ihm die Möglichkeit biete, sein Leben durch eigenen Fleiß und eigene Kraft zu fristen und das ihm die Gelegenheit eröffne, den Beweis zu liefern, daß er sich wirklich gebessert habe und daß er da» Vertrauen der Gesellschaft wieder verdiene. Werde dem Entlassenen aber jede Arbeit und damit des Glücke» Seele, de» Friedens Hort, verweigert, daun müsse der Keim der Besserung, der durch die Strafverbüßung gelegt worden sei, nicht nur in seiner weiteren Entwickelung gestört werden, sondern rasch absterben, dann werde der Strafentlassene auö Verzwe flung oder aus Rache wieder die verbrecherische Laufbahn betreten und Leben, Gesundheit und Güter seiner Mitmenschen weit schlimmer wie vorher bedrohen und gefährden.
Darum sei die Abneigung der Arbeiter, einen bestraften Menschen in ihrer Mitte aufzunehmeu und zu dulden, und daS sofortige Entgegenkommen der Arbeitgeber, welche befürchten, bei gegentheiligem Verhalten ihre erprobten Arbeiter zu verlieren, nicht zu billigen. Nicht alle, die bestraft worden seien, seien Verbrecher auS verbrecherischer Neigung, auS innerlicher Verrohung geworden. Strafentlassene, die keine Besserung bethättgt Haden, schließe der Verein grundsätzlich al» Pfleglinge au». Nur den Entlassenen, die der Unterstützung würdig seien, verhelfe der Verein zur Stellung, zur Arbeit. Um der bestehenden Abneigung gegen Aufnahme und Duldung von Strafentlassenen in Arbeitsstellen entgegen zu wirken, sei die Mitwirkung von Kirche und Schule, von erfahrenen, einsichtsvollen Arbeitgebern und Arbeitern dringend erforderlich.
Nach dieser Ansprache de» Verein-Präsidenten wurde der Rechenschaft-bericht der Centralbehörde über die Wirksamkeit des Vereins in der abgelaufeneu Periode für die Jahre 1896 und 1897 (der demnächst in Druck erscheinen wird) erstattet, und die Erschienenen nahmen Einsicht von den Kasserechnungrn der beiden genannten Jahre. Die Voranschläge für die Jahre 1899 und 1900 sowie die vom Ausschuß beantragten Remunerationen wurden genehmigt.
Hierauf wurde den BereinSmitgliedcrn Gelegenheit zu Borträgen über Vereins-Angelegenheiten gegeben.
Herr Direktor Clement, Butzbach, trug vor, daß mit Recht bet der Frage, ob der Sträfling als Beretnspflegliug aufzunehmen fei oder nicht, auf die Würdigkeit deS Sträflings besonderes Gewicht gelegt werde, jedoch habe bet Prüfung der Würdigkeit scinrs Erachten- seither der Umstand nicht genügende Berücksichtigung gefunden, ob der um Aufnahme nachsuchende Sträfling früher schon einmal Vereiuspflegltng war oder nicht. Diese Thatsache bitte er bet der Beurtheil- ung der Frage der Aufnahme mehr tn Berücksichtigung zu ziehen als die Zahl und Qualität der Vorstrafen. Habe der Sträfl ng die Pflege de» Vereins überhaupt noch nicht genossen, so köune man von ihm, auch bet einer ganzen Reihe von Vorstrafen, nicht sagen, daß er unverbesserlich sei- dann solle man ihm die Aufnahme in den Verein nicht versagen. Erst dann, wenn er schon früher VereinSpflegltng gewesen und trotzdem wieder rückfällig geworden sei, sei die Annahme berechtigt, daß auch wettere Bemühungen des Vereins fruchtlos seien.
Herr Oberstaatsanwalt Dr. Pretoriu», Darmstadt, vermißte den für eine ergiebige Wirksamkeit de- Vereins erforderlichen Verkehr zwischen dem von der BezirksveretnS- commission ernannten Beistand und dem seiuer Fürsorge anvertrauten Pflegling. Er wies darauf hin, daß dem Pflegling selbst, dessen Aufnahme ichon möglichst bet Beginn der Strafverbüßung zu veranlassen sei, ein Einfluß auf die Bestellung der Persönlichkeit deS Beistandes gewährt werden müsse, daß die Bezirksvereiuscommissioa bet der Wahl deS Beistandes den jede-maligen Verhältnissen Rechnung tragen müffr, damit es nicht vorkowme, daß der ernannte Beistand seinen Pflegling gar nicht kenne. Ueberhaupt sei eine lebhaftere Thätigkeit der BeztrksvereinScommisston, die z. B. in Darmstadt bis vor wenigen Wochen nur auf dem Papier gestanden habe, und ein Zusammenwirken der einzelnen Mitglieder der Commission erforderlich, damit durch die BezirksoeretnS- commtssioneu daS Jutereffe des Vereins in immer wettere Kreise getragen werde.
Demgegenüber machte Herr Provinzialdirector Geheim- rath Frhr. v. Gagern, Gießen, geltend, daß eine regel- mäßige Thätigkeit der BezirkSveretnscommisfion tn der Weise, daß sie jedeSmal zusammenzutreten habe, wenn eine Beschlußfassung gemäß § 18 der Statuten erforderlich werde, unausführbar sei, datz sich dagegen der bet der BezirksveretnS- commisfion Gießen etngeführte Modus empfehle, wonach die einzelnen Beschlüsse der BeztrkSvereinScommisfion circulando gefaßt werden und nur dann, wenn einer der Abstimmenden eine Sitzung verlangt, eine solche zusammeuberufen wird. Dieser Modu» habe sich bewährt und könne auch den anderen Bezirksvereinscommisfionen empfohlen werden.
Herr Gefänguißverwalter Kreuter, Darmstadt, bestätigte die Mittheilungeu deS Herrn Oberstaatsanwalts Dr. Pretorias, tnSbefondere, daß bis vor Kurzem im Bezirk Darmstadt eine BeztrksvereinScommisston gar nicht bestanden habe, deren Constitutrung habe erst vor einigen Wochen I stattgefunden. Allerdings sei eS für die BezirkSveretu»-
commisfioneu keine leichte Arbeit, die richtige Wahl de» Beistandes zu treffen, die geeignete Mitwirkung der OrtSgetst- licheu und der Bürgermeistereien herbeizuführen, den schrif:. liehen und mündlichen Meinungsaustausch zwischen Beistand und Pflegling zu veranlassen und die für jeden einzelnen Fall passende Unterstützung tn Vorschlag zu bringen.
Zur Erleichterung dieser Aufgaben sei die Einführung von Formularen, wie fie j'tzt von der Beztrk-vereioScommisfioa Darmstadt ausgearbeitet worden feien und stch in kurzer Zeit schon al« practisch erwiesen hätten, sehr zu empfehlen.
Herr Pfarrer Roth, Butzbach, knüpfte an die Ausführungen deS Herrn DtrectorS Clement an und empfahl mit beredten Worten, die Gefangenen, die um Aufnahme nachgesucht hä'ten, denen seitens des Anstaltsgeistlichen die für- sorgende Thätigkeit deS Vereins geschildert worden sei und die deßhalb ihre ganze Hoffnung auf die Unterstützung deS Vereins gesetzt hätten, nicht mit der Erklärung zurückzuweisen, daß sie wegen ihre- Vorleben» keine Aufnahme finden könnten. * Werde einem Gefangenen eröffnet, daß der Verein den Reue empfindenden Sträflingen helfen wolle, daß er aber dieser Hilfe nicht Werth sei, dann müsse der letzte Funke Ehrgefühl in ihm erlöschen, dann müsse der Gedanke tu ihm ausstetgen: „Haltet ihr mich für unverbesserlich, dann will ich e» auch sein", und er würde für die Gesellschaft, für den Staat gefährlich. Schon auS Rückstchicn der Klugheit empfehle e« stch deßhalb, die Gefangenen nickt wegen ihre» Vorleben- zurück- zustoßen, sondern ihnen die Vereinshilfe angedeiheu zu lassen. Die meisten Gefangenen verlangten in allerletzter Linie nach Geld, fie wollten Arbeit, um nach ihrer Entlaffung ihr Dasein fristen zu können und nicht wieder auf den Weg de» Verbrechen- gewiesen zu sein, um durch ihre Arbeit beweisen zu können, daß sie sich wirklich gebessert und wieder brauchbare Glieder der menschlichen Gesellschaft geworden find. Die Frage der Beschaffung von Arbeit-möglichkeit sei allerdings schwer zu lösen, dazu bedürfe cs nicht nur zahlender Mitglieder, sondern dazu seien Leute vöthig, die mit ihrer ganzen Person, von christlicher Näckftenltebe getrieben, für d e Gefangenen eintreten. Die Vorurrhetle gegen den Verein müßten immer noch mehr zerstört werden, die Arbeitgeber müßten durch Borträge darauf htngewtesen werden, den Pfleglingen des Vereins nicht den Weg des ordentlichen Erwerbs zu versperren, sondern ihnen Arbeit zu geben und fie gegen da« gehässige Verhalten der Mitarbeiter zu schützen. Er schlage vor, einen geeigneten Herrn, der Verständniß für das Fühlen und Denken eines reuigen Strafeutlaffeueu habe, zu ver- anlaffeo, au den Sitzen der Bezitk-vrreinScommtsfionen durch Vorträge darauf htnzuwtrken, daß die Arbeitgeber sich immer mehr dazu verstehen, evtlaffenen Sträflingen Arbeit zuzuweisen, und etwa eine Liste aoszulegev, in welcher die Arbeitgeber durch eigenhändigen Eintrag ihres Namen» ihre Bereitwilligkeit, den Pfleglingen durch Gewährung von Arbeit bei- zusteheu, zu erkennen geben. Er sprach zum Schluß die Hoffnung auS, daß Großh. Oberconfistortum dieses geplante Unternehmen (Vorträge au den Sitzen der Bezirk-Verein-- commtsfionen) eventuell durch Bewtlltguug einer Grldzulage unterstützen werde.
Herr KreiSrath Fey, Erbach, brachte in Anregung, ob eS nicht möglich sei, Arbeitgeberu, die sich um die Besch ffuug von Arbeit für Strafentlaffene ernstlich und erfolgreich bemühten, und umgekehrt den Pfleglingen, welche tu etuer Arbe töstelluug ausharren, eine besondere Prämie oder Auszeichnung zu verabfolgen.
Ueber die F^age der Aurwahl der Beistände sprachen noch die Herren Bürgermeister Köhler, P<oviuztaldtrector Geheimervth Freiherr v. Gagern und Oberstaatsanwalt Dr. Pr etoriuS. Man einigte sich dahin, daß e» sich für die größeren Städte empfehle, einen bestimmten Kreis von Beiständen, die zur Uebernahme der Beistandschaft jederzeit bereit wäceu, zu schaffen, während auf dem Laude das seither schon vielfach beobachtete Verfahren den Vorzug verdiene, daß die Ort-ge>stlichen und Bürgermeistereien darauf bedacht sein sollen, einen zuverlässigen Monn auS der weiteren Verwandtschaft de» Pfleglings als Beistand zu finden, der ihm al« Verwandter schon nahe steht.
Der Herr Präsident sprach seinen Dank für die ver- schiedenea Anregungen auS, die sämmtlich von der Centralbehörde in Erwägung gezogen werden sollten.
Ctcales mnd prsVLnZLeLss.
Au» dem Großherzogthum Hesseu wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Die im Jahre 1896 zwischen uv« und Preußen abgeschlossene Eiseubahngcmeinschaft besteht jetzt fett langer al« einem Jahre- eS loffen sich also die finauztellen und wirthschaftlichen Folgen, die dies eigenartige VertragS- verhältuiß für da- Großherzogthum Hessen und setue Bevölkerung bisher gehabt hat, übersehen. Urber die finanziellen Folgen find vor Kurzem schon einige Mittheilungeu veröffentlicht worden. Wir können fie durch die folgenden Zahlen ergänzen. H ffen hat im EtatSjahre 1897/98 au« seinem Etsenbahubesttz (d. h. dem Antheil an der preußisch-hessischen Gemeinschaft, an der Main-Neckarbahn und an Ueberschüssen au- dem Betrieb einiger Nebenbahnen) eine Einnahme von ungefähr 11 Millionen Mark bezogen. Die gesammteo, dem hessischen Staat zur Last fallenden Ausgaben für Eisenbahn- zwecke und die mit den Bcsitzveränderungeu verbundenen Einnahme-Ausfälle betrugen dagegen ungefähr 8% Millionen Mark. Der Reingewinn beläuft sich hiernach auf nahezu 2Vz Millionen Mark. In dem der Betriebs- und Finanz- gemeiuschaft vorangegangenen (ietztev) Rechnungsjahr 1895/96 hatte dagegen Hessen aus seinem gesummten Eisenbahnbefitz (etnschl. Main-Neckarbahn und Nebenbahnen) überhaupt gar keinen Reingewinn, es mutzte vielmehr noch einen Zuschuß von 120,400 Mk. leisten. Finanziell hat sich also Hkffen einstweilen um mehr als 2</2 Millionen Mark jährlich verbessert. Ein weiterer finanzleller Vortheil stebt io bestimmter Aussicht mit der zum 1. März und 1. August 1898 erfolgenden ZtuSherabfetzuog der LadwtgSbahn-Prtoritäten in drei-
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