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20.12.1898 Drittes Blatt
 
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Nr. 298 Drittes Blatt.Dienstag den 20. December

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Fernsprecher Nr. 61.

Amtlicher Theil.

Gieße«, den 15. December 1898.

Betr : Die Aulführung de» Gesetze» vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Studer unter 6 Jahren.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gieße« au die Bürgermeistereien der Laudgemeiude» deS KretseS.

Unter Bezugnahme auf unsere Sulschreiben vom 14. No­vember 1893 Amt»blat1 Nr. 10, 28. Februar 1896 Gießener Anzeiger Nr. 51 und 26. Februar 1897 Gießener Anzeiger Nr. 50 sehen wir der Einsendung der In rubr. Betreff erwachsenen UeberwachnugSbogen bezw. der Ihnen obliegenden Berichterstattung, im Falle in Ihrer Ge­meinde solche Studer nicht verpflegt worden find, bis zu« 10. Januar k. Jahre» entgegen.

v. Bechtold.

Deutsche» Reich.

Steoßtnrg, 17. December. Fortifikationsbauten. Die Militärverwaltung hat der Stadt gegen Erlag von 2500000 Mk. für den Bau eine» erweiterten Hafen» i« Rhein militärische» Areal abgetreten und Baufreiheit gewährt, obwohl hierdurch da» bisherige System der Fortifikation in einzelnen Beziehungen eine Einbuße erleidet. Zur Tompen« sation soll nun die von der Stadt gezahlte Summe zur auS» gleichenden Wiederherstellung der fortlfikatortscheu Sicherheit verwendet werden, so daß in Straßburg mit diesen Fortist« kationSbauten, der Hafeyanlage und dem beabfichtigtru Au»- bau der Bahnhof-Anlagru eine Z it umfangreicher Bauthätigkeit beginnen dürfte.

AusU»«-.

Bruck, 17. December. Da» hiesige Stadttheater ist heute irüh niederqebrannt.

Budapest, 17. December. Die heutige S'tznng de»Ab- geordneeenhanse»ist infolge de» taktvollen und energischen Anstreten» de« AlterSpräfideuten Mada,a»z ruhig verlaufen. Der Alter»präfideut forderte sowohl den Minister Perezek al» auch den Abgeordneten Rakac-t, welche wegen der Inter- pellation über die angeblich stattgehabte Einschränkung de» Jnterpellation»rechte» hart an einander gerathen waren, kategorisch auf, nicht den parlamentarischen Anstand zu ver­letzen. E» wurde beschioffen, auf die Tagesordnung am

Montag die Debatte über die Anberaumung der Präfideuten- Wahl zu setzen. In seiner Rede forderte der Alter»präfident auf, tu der vertheidiguog der verfaffung zu wetteifern, daun werde die Achtung vor der verfaffung keinen Schaden leiden.

Pari», 17. December. Gestern fand wiede-um eine Ver­sammlung zu Gunsten der Fretlaffung Ptequart» statt. De Versammlung selbst nahm einen ruhigen Verlauf. Beim verlaffen de» Versammlungslokale» kam e» zu einem Hand­gemenge zwischen Rationalisten und Driylu« Auhängeru. Die Polizei schritt ein und nah» mehrere Verhaftungen vor.

Pari», 17. December. Wie e» heißt, hat der Advokat Auf fr ah die an ihn ergangene Aufforderung zur ver« theidigung der Madame Henry nur deshalb zurückgewtesen, weil ein früherer Vorsitzender de» Advokaten Orden» sich ge­weigert habe, die verthridiguug zu übernehmen.

Pari», 17. December. Der Schriftsteller Gohter hatte von einem Osficier eine Forderung zum Duell erhalten, weil letzterer sich wegen der Broschüre Gohier'» beleidigt fühlte. Gohter nahm da» Duell au und bestimmte seine Zeugen. Diese aber erklärten, der Osfizier habe kein Reche, wegen der Broschüre Gohier zum Duell zu fordern.

London, 17. December. ,Dailh New»" meldet über New-Kork: Den letzten Nachrichten au» Peking zufolge habe die chinesische Regierung von Rußland 500 000 Gewehre sür die chinesischen Truppen in der Mandschurei gekauft.

Soustautiuopel, 17. December. Ja Folge de» O-kan» im Schwarzen Meere ist der Großfürst Niko lau» erst um Mitternacht hier eingetroffen. Er wurde von den Ab­gesandten de» Sultan» begrüßt. Heute Mittag wurde er vom Sultan empfangen und überbrachte diese» ein Hand« schreiben de» Ezareu.

Sauea, 17. December. Die Schiffe der vier Lreta- «ächte werden nach der am 21. d». Mt». erfolgenden An­kunft de» Prinzen Georg die kre-euische Flaqge salut ren.

Ueber die Vernichtung der Luccheui-Mordvasfe wird au» Genf berichtet: ,(5in feierlicher Act muß voch vollzogen werden. In Gegenwart de» österreichischen Gesandten und seiner Beamten wird die Feile, mit der die unglückl che Kaiserin ermordet ist, sowie die Instrumente, die der Arzt i« Hotel B-au Rioage zur Feststellung de» F^lle» brauchte, sorgfältig vernichtet werden, damit auch nicht ein Stück davon übrig bleibt. Dies geschieht cv» doppelten Gründen. Elsten» ist die Möglichkett nicht ansgeschlotz n, daß, io sorg­fältig diese Sachen auch anfbewahn werden wögen, doch ein­mal Unfug damit getrieben werden könnte, um die Sensations­

lust de» Publikum» durch eine Ausstellung dieser Gegenstände zu befriedigen. Dann herrscht aber auch ein Aberglaube, wonach daS Vorhandensein der We'k,euge, m t denen die Herrscher dieser Erde gemordet wurden, ihren Nachkommen Gefahr bringt. Bi» zum «ttentat»versnch auf dir Königin Isabella von Spanien (1852) find alle solche Mordwaffen derart vernichtet worden, daß die Holztheilc verbrannt, die Metalltheile zerschlagen wurden. Der Dolch, den Merino der Königin von Spanien zugrdacht hatte, war iudeß so hart, daß er jedem Zerstörun-Svcrsuch widerstand uud nur auf chemischem Wege, »it ätzenden Säuren, vernichtet werben konnte. Unb so geschah e» künftig mit allen Waffen, die fortan auf fürstliche Personen gerichtet wurden. Der letzte Fall, wo solche» stattfand, betraf die Pistole, die vor eine« Jahre auf den König von Griechenland adgefeuert wurdet

Wie »an Porto spuren kau«. Für die Absender von Ehristfefi-Gabku dürfte e» von I« ereffe fein, zu erfahren, wie man Po-to sparen kann Bet Sendungen über 20 Meilen 3. bi» 6. Zone lasten fich durch zweckmäßige Ver­packung resp. durch Einthetlung der zu versendenden Gegen­stände in mehrere Pack te nicht unerhebliche Porto-Ersparniffe bewirken. S» beabfichtigt beispielsweise Jemand, mehrere Gegenstände im Gewicht von zusammen 10 Kilogramm zn versenden, uud formirt hiervon nur ein Packet, so zahlt er an Porto innerhalb der 3. Zone bi» 50 Meilen- 1 50 Mk., innerhalb der 4 Zone bi» 100 Meilen 8 Mk. innerhalb ber 5. Zue bt» 150 Meilen 2,50 Mk und innerhalb bet 6. Zone über 150 Meilen 3 Mk., währeub, wenn die Gegenstände in zwei Packeten versandt werden, da» Porto für alle zwei Mal fünfzig Pfennige 1 Mark betragen würde. Die geringere Mühe, zwei Packete anzufertigen man kau« auf eine Begleitadreste bt» drei Packete dringen würde fich im vorgesührten Fall« betspiel»wetse bet einer Sendung au» der 6. Zone mit 2 Mk. Po,to E'sparniß bezahlt machen, und e» wird leicht sein, unter Benutzung dieser Porto-Labelle eine vortheilhaite Packet Einthetlung zu treffen. Schließlich sei noch bemerkt, baß vom Publikum vielfach versäumt wirb, an» Sparsamkeit» Rücksichten Packete «erthvollrn Inhalt» unter Werthangabe zu verseuben. Dabei w ffeu viele nicht, baß bie Gebühr hierfür bt» zu 600 Mk. nur 10 Pfg. b t'ätt.

Meyers Konversalions- Lexikon

(auch in Umtausch gegen filtert Werke) sowie alle andern Bücher jgtr liefert gegen Teilzahlungen von monatl. 3 M. an H. 0. Sperling, Buchhandlung, Stuttgart VII.

Feuilleton.

Nlthesfische Landtage.

(Mit Benutzung von Aeien des Archivs ber Stobt Kietze« ) Bon Dr. Karl Ebel.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Wir kommen nun zu ber Frage, was wurde auf den Laudlagen verhandelt? Da tritt uns denn als vornehmstes Recht der Stände das SteuerverwilligungSrecht entgegen. Der Landesherr konnte ohne Zustimmung deS Landtags nur die vom Reiche bewilligten Steuern ausschreiben und bei diesen hatte noch der Landtag die Verkeilung und Erhebung zu bestimmen. Dagegen hing das Ausschreiben aller Landessteuern von der Bewilligung der Stände ab, die auch die Erhebung selbständig durch eigene Beamte, die Obereinnehmer zu besorgen hatten, lieber die Verwendung der Gelder mußte die Regierung später Rechenschaft ablegen. Die Bewilligungen trugen den Charactcr der Freiwilligkeit, wenn auch der Landgraf in seiner Proposition bestimmte Summen forderte. Die Verhandlungen über die Höhe der zu gewährenden Steuer bieten oft ein ergötzliches Bild. Es ist ein richtiger Handel, der abgeschloffen wird. Der Fürst oder sein Bevollmächtigter verlangt eine gewiffe, nicht allzu bescheidene Summe: die Stände bieten darauf die Hälfte und nach einem ost mehrere Tage dauernden Hin und Her kommt man schließlich durch Nachlassen von Oben und Zugeben von Unten in der Mitte zusammen, gerbet fällt manch scharfes Wort von Seiten der Stände über die Finanzwirthschast des Hofes. Einmal kam es vor, daß der Landgraf gelegentlich der Verheirathung eines Familien­gliedes eine Summe zur Anschaffungftlbemer menbles1' verlangte. Die Stände bewilligten ihm zwar ein Bedeuten­

des, aber mit ber Bedingung, daß nichtsilberne meubles gekauft, sondern Schulden mit dem Gelbe bezahlt würben. DieBewilligung besteuern geschah gewöhnlich nachSchrecken- bergern", b. h. es würbe t/K, */,,Schreckenberger" bewilligt. Nach Lebderhose kommt diese Benennung von einer Münze her, die im Bergwerk Schreckenberg in Meißen geprägt wurde. EinSchreckenberger" betrug bei land­schaftlichen Steuern 4 Albus 6 Heller von je 100 Steuer- guldcn Steuerkapital, bei den ritterschaftlichen nur die Hälfte.

Es bedarf keines weiteren Beweises, baß aus biesem Recht bie Stäube einen großen Theil ihrer Macht herleiten konnten. Der Lanbesherr war genöthigt, mit ihnen auf gutem Fuße zu bleiben, wenn er sich nicht Seine Gelbquelle verstopfen wollte. Außergewöhnliche Forberungen würben jebenfalls nur nach bem Grundsatz von Leistung unb Gegen­leistung bewilligt. Im Allgemeinen besaßen auch bie hessischen Stäube wie biejenigen anberer Territorien noch bad Recht, bei Veräußerung ober Verpfädung von Landes- theilen, bei Berathung neuer Gesetze, Aenderung ber Erb­folge, Vormunbschaft unb Regentschaft u. s. w. gehört unb mit ihrer Meinung berücksichtigt zu werden. Hierdurch erlangten sie einen nicht geringen Einfluß auf die Gestaltung der Geschicke des Landes. Ein paar Beispiele aus der hessischen Geschichte mögen dies erläutern.

Schon oben haben wir von dem Einfluß ber Ritter- ' schäft auf bie Erbfolge bet Brabanter Linie nach Heinrich RaspeS Tode und von der Rolle der Städte in dem Kampfe Heinrichs II. undHetmanns des Gelehrten mit den Ritterbünden gesprochen. Hier wie dort war es die Erkenntniß vom Vor­handensein gemeinsamer Interessen, die den Zusammenschluß bewirkte. Aber noch bei bem oben angeführten Auftreten Iber Stäbte stehen wir vor ber bemerkenswerthen Thatsache, daß es nur die oberhessischen Städte waren, die nachdrück­lich bem Landgrafen ihre Hilfe liehen. DaS von ihnen

; im October 1375 bewilligte Ungelb auf viele LandeSer- i zeugnisse*) lehnten bie nieberhessischen Stäbte in einer Versammlung auf bem Nachhause zu Kassel 1376 ab. Dieses Verhalten führte halb barauf noch zu uner­quicklichen Reibereien mit Heinrichs Nachfolger Herman», ber ben Bunb ber nieberhessischen Stäbte 1381 sprengte. Kassel zeichnete sich bei biesem Streit burch Wiberspenstigkeit besonbers aus; eS hat auch später unter Lubwig dem Fried- fertigen dieselbe Gesinnung bethätigt unb dadurch bem Land- grafen Gelegenheit geboten, bie Stäube, b. h. Abel und Städte zu Schiedsrichtern zwischen ihm und ber Hauptstabt zu berufen. Seitbem läßt sich ein immer stärkeres Hervor­treten ber Stäube beobachten.

Lubwig ber Friebfertige starb 1458 mit Hinterlassung von vier Söhnen, von benen bie beiben ältesten, ber zwanzig- jährige Ludwig (II.) und der achtzehnjährige Heinrich (III.) das Erbe einstweilen unter sich theilten. Der Erstere er­hielt Niederheffeu, der Letztere Oberheffeu. Die jüngere* minderjährigen Brüder kamen noch nicht in Betracht. Im Jahre 1464 sollte diese vorläusigeTheiluug durch eine endgültige ersetzt werden. Aus einet Zusammenkunft der beiden Land­grafen, deren Räthen und ber Abgeorbneten von Ritter­schaft unb Stäbten zu Hersfelb wurde beschlossen, im fol­genden Jahre durch acht Schiedsmänuer unter Zuziehung der Laudstäude die Erbtheilung vornehmen zu lassen. Dieser Landtag trat auch 1465 amSpieß" zusammen, kam aber auch nicht zur Entscheidung, sondern beschloß, das Land zunächst abschätzeu zu laffen. Erst nachdem dies geschehen, wurde die Theiluug zwischen Ludwig und Heinrich (bet brüte ©ruber, Hermann, war Geistlicher geworden, der vierte, Friedrich, schon früher gestorben) 1467 wiederum

*) Ls intertfftrt vielleicht diese zu erfahren. LS warm: Weizm, Korn, Gerste, Hafer, Wein, Bier, Fleisch, Leder, Leinwand, Tuch, ®e« wandschnitt, Wolle, Wachs, Kupfer, Zinn, Messing und Lrz.