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Sonntag den 18. December
Gießener Anzeiger
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Amts« und Anzeigrblatt für den Nr-ei» Gieren.
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Gratisbeilage: Gießener Familien blätter
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in die Brieffächer hineinfortirt werden können und dehhalb eine besondere Fürsorge erfordern. Der Bortheil in der Er- htzhung der Gewichtsgrenze liegt für da» Publikum darin, daß künftig für eine größere Anzahl von Sendungen da» Packelporto erspart und die Einlnferung derselben al» Packete vermieden wird. Wie sich unsere Geschäftswelt zu der erhöhten Taxe stellt, muß sich erst zeigen.
Jedenfalls berechtigt die dem Bundesrath zugegangene Vorlage m der Hoffnung, daß in der Frage der Postreformen
Die für den Weihnachtstisch viel begehrten Port Cherry ic. Flaschenweine der The Continental Bodega Companv rotrbcn in Weihnachten bei Ankauf von sechs Flaschen unter Gratis,ugabe ewe» 1 hübschm Flaschmkorb» bet Herrn Karl Schwaab, Gießen abgegeben.
Ibrtfft für Depesche«: tU|ia«
Fernsprecher Wr. W.
Den*if*tee»
• Dichter und Milltouär. Aus Zürich, 18. December, w'.rd gemeldet: Der Nachlaß de» Dichter« Konrad Ferdinand M«yer soll drei bi» vier Millionen Franken betra-en. Za Lebzeiten versteuerte er ein vermög'» von 1,187,000 Fr es. uvd erhob mit Erfolg Einspruch gegen eine Erhöhung auf 1,190,000 Freß. S» heißt daher, daß die Staatskasse rtae bedeutende Nachsteuer beanspruchen werde.
• Der Ring Karl« bei Kühne». Der Eoulervator de» Historischen MusiuwS von Neuch ütel, Herr Alfred Godet, macht bekannt: Der Ring, der aus dem Mont de Batte» gefunden wurde, hot nicht» gemein mit den Ringen de» 15. Jahrhundert». ES ist ein sehr schöner Ring, besten Alter aber uicht weiter, al» bi» zum Anfang unsere» Jahrhundert» hinaufreicht. Der schildförmig gefaßte Stein ist blutrother Jaspi» ohne große» Werth. Das Gold ist 18 karätig, da» Gewicht de» Golde« beträgt ungefähr zwölf Gram«, aber der Stempel ist unkenntlich.
-rr. 297 Zweites
@!n alter General dagegen erklärte dem amerikanische» porter: „Für mich gibt t» nur die el'ah-lotb,logische Zragr. W nn man auf jede Hoffnung Verzicht leistet, die beiden Provinzen wieder zu erlangen, dann etf äre ich mich als Anhänger der allgemeinen Abrüstung." Selbst Dörou öd' ist für eine friedliche LV uog mit Deutschland, natürlich nach Regelung der (iog'Uanv'eo) „elsoß lothringischen Frage". Er erk ätt: „Selbstverständlich ist diele Lösung — Nrutralifiruvg de« ReickSiandeS — nicht die, die ich vorziehen und wählen würde. Aber e« ist auch ichrr, baß wir jede» Recht eiubüßen würden, Territorien zu reclamiren, die nicht «ehr gewaltsam von den Deutschen in Besitz gehalten würden ... E» ist indessen unmöglich, bet der Lösung der Frage, wie sie auch gewählt werben möge, Elsaß von Lothringen zu treoueu ..." I« Allgemeine« werden alle diele Vorbehalte bezüglich Elsaß Lothringen» nut qu» formalen Gründen gemache und in AuSdiückcu, die darauf schließen losten, daß man sie nur al« platonisch avff.ßt. Me'steu» wird der Wunsch halbverichleiert zum AuSdrucke gebracht, daß Deutschland irgend eine „morol'sche S-wpeu- fatlon* für daS eudgilt ge Follenlaffeu aller f,an^östscheu Herzenswünsche hinsichtlich der R<ich«lande in Vorschlag briu- gen möge, blo» um den Franzosen die Sache vor den Augen der SB dt zu erleichtern.
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That wurden gerade zu dieser Zeit (Gerstenberg lebte 1457 bis 1522 und schrieb seine Chronik in den Jahren 1493 bis 1515) wie wir gleich sehen werden, alle drei Stände zum erstenmal versammelt. ,
Die hessischen Städte nahmen zuerst activen Antheil an den Geschicken des Landes in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Es waren besonders die letzten Regierungsjahre Heinrichs II. und die Negierung Hermann» des Gelehrten, unter denen sie erhöhten Einfluß gewannen, die Zeit der großen Ritterbünde in Hessen, in der sie die kräftigste Stütze des Landesherrn bildeten. Namentlich die oberhessischen Städte erhielten von dem letztgenannten der beiden Landgrafen neben anderen Rechten eine freisinnige Verfassung, vielleicht zum Dank dafür, daß sie ihm noch zu Lebzeiten seines Vaters 1375 ein allgemeines Ungeld auf Landeserzeugnisse bewilligt und damit die Weitersührung des gefährlichen Kampfes mit dem „Sternerbund" ermöglicht hatten. Bei diefer Verwilligung erscheinen die Vertreter der Städte als landständischer Verband, als sogenannte „gemeine Landschaft- Vertreter des platten Landes. Als „gemeine Landschaft" gehören sie fortan dem Landtag an.
Viel später erst ist die Geistlichkeit im hessischen Landtag vertreten. Im Jahre 1488 gehörte sie ihm noch nicht an. Die Einladung, die damals zu sehr wichtigen Lanb- tagsverhandlungen an die Stadt Treysa an der Lumbda (nach Rommel ist dies das einzige erhaltene Einladungsschreiben zu diesem Tag) erging, nennt nur „Räthe, Ritterschaft und Städte", die Prälaten fehlten also noch. Erst 1498 sehen wir zum ersten Male die Prälaten an land- ständischen Handlungen theilnehmen, um von da ab ihrer Würde wegen stets die erste Stelle einzunehmen.
thums einen festen Rückhalt im eigenen Lande suchen mußten. I Ursprünglich war es die Ritterschaft, auf die der Landes- | Herr sich stützte, allmählich traten mit dem Emporblühen der deutschen Städte als mächtiges Element das Bürgerthum und schließlich die Prälaten hinzu.
Die Entwickelung der ständischen Verfassung zeigt in allen deutschen Landen bei Verschiedenheiten im Einzelnen, im Großen und Ganzen doch das gleiche Bild. Die Stände sind zunächst nicht die Vertreter der Interessen des Landes, sondern nur ihrer eigenen. Je mehr sich im Laufe der Zeit beide Interessengruppen decken, umsomehr kann man von einer Vertretung des Landes reden.
Dies läßt auch die althessische ständische Verfassung erkennen, zu deren Derständniß wir im Folgenden einige Beiträge bieten wollen.
Die erste Kunde, die wir vom Auftreten hessischer Landstände besitzen, reicht bis in die Geburtsstunde der Selbständigkeit der Landgrafschaft Hessen zurück. Als mit dem Tode des als Gegenkönig Friedrich II. bekannten Landgrafen von Thüringen, Heinrichs Raspe, der ManneS- stamm seines Geschlechtes 1247 ausstarb, erklärte sich in den entstehenden Erbstreitigkeiten die hessische Ritterschaft für die Tochter der heiligen Elisabeth, Sophie von Brabant, die für ihren kleinen SohnHeinrichErbansprüche erhoben hatte.*) Wenn der hessische Chronist Wigand Gerstenberg an diesem Beschlüsse der Ritterschaft auch die Obersten der Städte theilnehmen läßt, so beweist das nur, daß ihm persönlich eine diese Stände kennende Verfassung geläufig war. In der
*) Der 6rbf:reit führte zur Trennung von Thüringen und Hessen,
welch letztere- Heinrich daS Kind erhielt. ,
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Bologna, 16. December. Der frühere Baukdlreeior gabt Ha wurde wegen Betrüge» zu 21/* Jahr Gefäugnth verurtheD.
— Frankreich zwischen Deutschland nnb England. Die Pariser Ausgabe de« „New York Herald" veröffentlicht eine Reihe interessanter Interviews mir fron* zöstüven Politikern, Journalisten und Offizieren über die gegenwärtigen Beziehungen zw'schen Frankreich und England und über die Idee einer Annäherung an Deutschland. Der Antisemitenhäoptling Drumont ließ sich hierüber folgendermaßen vernehmen: Die Engländer suchen einen Kcteg mit Frankreich. Sie bemühen sich, einen voiwand zu finden, um ihn zu erklären, und wenn sie keinen erwischen können, werben sie einen erfinden. Die Rede Str Edmund Mon'on» bildet den handgreiflichsten B-wet« dafür. Er hat ebenso unverschämt drohend wie im höchsten Grade ungerecht ge* sprachen. Drumont erklärt sodaun, daß die Energie Frankreich« bei der ernsten Gefahr wieder erwachen und daß alle Bürger ihre Zwistigkeiten verg.ffen würden, um dem Feinde entgegenzutreten. — Rochefort begreift nicht, daß die ftanzöftsche Regierung, wie Überlegen die Engländer auch immer auf dem Meere sein wögen, noch nicht Ttr Edmund Mooson seinen Paß auSgehändigt hat. — Jule« Lenroirre, der jüngst in eine« an Lavtsse gerichteten Briefe sich fragte, ob n cht vielleicht der Augenblick ge* kommen sei, sich Deutschland zu nähern und auf friedlichem Wege die elsaß-lothringische F age zu lösen, die allein die beiden Länder trennt, setzt seine Lawpagne in dieser vr* z,rhung fort. Denn sein Artikel führt er au«, habe keinerlei Proteste hervorgerufen, voa besonderem Interesse war e», stch darüber Aufklärung zu verschaffen, wa« man über die Ideen Lemc-itre« in militärischen Kreisen denkt. Der Mitarbeiter de« „New Virk Herold" hat mit verschiedenen j ngen Oifizieren darüber gesprochen nnb au« ihren Au»* lassungen die Überzeugung gewonnen, daß sie viel leb« Hafter und brennender tte dem französischen Volke anläßlich bä Faschoda* Handels geschlagene Wunde empfinden, al» die schon weit zurückliegende Niederlage von 1870/71.
Fortgang der Postreformen.
Der Wichtigkeit de» Gegenstandes entsprechend haben wir un» bereite mehrfach mit den Reformen auf dem Gebiete de» Post« und Telegrophenwesen» beschäftigt. Herr v. Podbieltki nahm, al» er an die Spitze de» großen Verkehrsinstituts trat, bekanntlich einen großen Anlauf, um die Jahre, welche in ber letzten Zeit de» Stephan'schen Regime» unbenutzt geblieben waren, wieder einzuholln. Es war ein gewisser Stillstand eingetreten, und da» deutsche Verkehr»wesen befand sich durch au» nicht mehr auf der Höhe der Zeit Herr v. Podbtelski stand deshalb vor einer schwierigen Aufgabe, besonder», da er stch erst in seinen neuen Beruf einzuarbeiten hatte. Die» gilt denn auch al« Entschuldigung dafür, daß bisher alle reformatorischen Pläne, die man dem Postchef zuschrieb, noch nicht zur Wirklichkeit geworden sind.
Dem BundeSratL ist nun vor Kurzem seitens de» Reichs kanzl»rs eine Vorige zugegangen, welche einige Porto- ErmÜßigungen vorschlägt. Es ist schon eine alte Forderung der Geschäftswelt, das Porto für Postanweisungen über kleine Beträge zu ermäßigen. Bisher mußten selbst für lieber- Mittelung ganz geringer Summen — und waren e« nur Pfennigbeträge — sie Postanweisungstaxe für Beträge bis zu 1OO Ml. entrichtet werden. Das war vielfach ein Unding, und die zu zahlende Gebühr stand in gar keinem Verhältniß zu den Leistungen und der Verantwortlichkeit der Post- verwaltung. Dem Bundesrath wird nun vorgeschlagen, die PostanweisungSgebÜhr für Beträge bis zu 5 Mk. auf 10 Pfg. festzusetzen. Da» ist immerh.n ein Fortschritt, den wir dankbar acceptiren, wenngleich wir die Erhöhung der ersten Portostufe auf 10 Mk. lieber gesehen häitcn.
Ein unvergängliches Verdienst hat sich bekanntlich der verstorbene Herr von Stephan durch die Gründung de» Weltpostvereins erworben; alle Diejenigen, welche die früheren Zustände kannten, werden den Segen de» Vereins ganz besonder» zu würdigen wessen. Die Weltpostcongreffe haben bereit» zu zahlreichen Veikehrserleichterungen und Tarif- ermäßigungen Anregung gegeben, die auch ihre Wirkung auf ben internen Verkehr der Länder ausübten. So ist vom letzten Washingtoner Congreß beschlossen worden, da» Meistgewicht für Warenproben, welche» bisher 250 g betrug, auf 350 g festzusitzen. Auch hierzu wird der Bunde»rath um seine Zustimmung vom Reichskanzler ersucht. Freilich soll da» höhere G wicht mit 10 Pfg. Zuschlagporto bezahlt werden, so daß Waarenproben im Gewicht von 250 bis 850 g demnächst 20 Pf.nnig kosten. Die Waarenproben erfreuen sich feiten» der Postbeamten keiner großen Beliebtheit. Schon da» Stempeln der Proben ist vielfach mit Schwierigkeiten verbunden, da sie je nach ihrem Inhalte alle möglichen äußeren Formen annehmen. Auch die weitere Behandlungsweise ist umständlich, da die Proben meist nicht
Althesfische Landtage.
(Mit Benutzung von Acten deS Archivs der Stabt Sieben.) Bon Dr. Karl Ebel.
(Nachdruck verboten.)
Der 17. December ist für uns Hessen ein Gedenktag, ber es verdient, begangen zu werden, da er einen Wendepunkt in der politischen Entwickelung unseres engeren Vaterlandes bezeichnet. Am 17. December 1820 gab Großherzog Ludwig 1. seinem Volke eine Verfassung, die mit Datum vom 18. März desselben Jahres den einberufenen Ständen des Landes vorgelegt und von diesen berathen, die Einlösung de» am 16. November 1814 auf dem Wiener Congreß «□ebenen Versprechens und die Erfüllung des Art 13 der Bundesacte („in allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden") bedeutet.
(S« ist eine in Laienkreyen wett verbreitete falsche Anschauung, daß bis dahin Land und Volk in wildestem Absolutismus regirt worden seien. Wenn es auch vor den qroßen Verfassungswerken dieses Jahrhunderts eine Volksvertretung, wie wir sie heute kennen, nicht gegeben hat so bat doch tatsächlich schon seit Jahrhunderten in gewissem Sinne eine Vertretung der Interessen des Landes gegenüber dem Landesherrn bestanden, die nut den jetzigen Landständen und Landtagen diese Namen gemeinsam hat.
Die Anfänge landständischen Wesens reichen zuruck in die Reiten steigender Macht der zu Landesherren gewordenen ehemaligen kaiserlichen Beamten, als diese zur Befestigung ] 4ljrer Stellung gegenüber dem sinkenden Ansehen des Kaiser- |


