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Nr 65 Erstes Blatt.
Freitag den 18. März
1898
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Bor fünfzig Jahren.
Allgemein gilt der 18. März aiS der Mittelpunkt jener Zeit, zu welcher vor fünfzig Jahren in Deutschland die Revolution ihr Haupt erhob und die Throue wankten unter den Rufen der Bevölkerung nach Freiheit. Die Bewegung trug unter allen Umständen einen revolutionären Charakter, auch da, wo fie ohne Anwendung von Gewalt den Sieg er- rang. Und doch haben die wenigsten heute Veranlassung, die Führer, welche damals an der Spitze der Beweguug standen, al- die ihrigen zu reclamiren, sich mit jenen zu identificiren, welche ihr Leben für die Freiheitsideale in die Schanze schlugen.
Denn man mag die Verhältnisse vor 50 Jahren von einer Sette betrachten, von welcher man will, zugestanden muh werden, daß eine gewisse Berechtigung vorlag für das Volk, mehr Freiheit zu fordern und eine Bctheiltguug an den Aufgaben des Staats zu verlangen. Culturell stand auch das deutsche Volk auf einer Stufe, daß die StaatSern- richtungen seiner nicht mehr würdig waren, daß unter allen Umständen eine Aenderung eintreten maßte. ES war eine revolutionäre Bewegung, wie wir schon vorhin gesagt haben, und doch können wir ihr unsere Sympathie nicht versagen, weil fie von einem mächtigen Sehnen nach deutscher Einheit und nach wahrer Größe unsere- Vaterland- durchwoben ist. WaS war damals Deutschland? Hatte e- das feiner Größe entsprechende Ansehen im Rathe der Völker? Nein! Die innere Zerrissenheit machte es vielmehr zum Gespött für andere Nationen, und es ist begreiflich, wenn wahre Patrioten einen solchen Zustand für unerträglich fanden, und mit allen Mitteln eine Besserung erstrebten. Datz fie hierbei keine umstürzlerischen Abfichten hatten im heutigen Sinne de- Br« griffe, beweist ja zur Genüge der Umstand, daß fie die deutsche Kaiserkrone dem König Friedrich Wilhelm IV. an« boten und damit zum Ausdruck brachten, daß die Monarchie unentwegt hochgehalten werden müffr.
Wenn wir auf jene Zeit zurückblickeu und un- fragen, we-halb denn damals die EinhettSbestrebungeu scheiterten, so müssen wir al- hinderndes Moment vor allen Dingen an« führen, daß diese Bestrebungen zu wett gingen. ES sollte kein Preußen, kein Bayern und kem Hessen wehr geben, die Grenzen zwischen den einzelnen deutschen Staaten sollten ver schwinden, ein Deutschland sollte alle Stämme politisch umfassen. Dem standen die berechtizteu Etgenthümlichkriren der deutschen Volksstämme entgegen, und wohl zu Cehiex Zeit würden die Abfichten, welche damals die Patrioten hegten, tu Erfüllung gehen können. Ein weiteres Hinderntß für die Einigung Deutschlands bildeten aber die Verhältnisse zum Auslände.
Ebenso wie im Jahre 1870 die deutsche Einheit in dem Kampfe gegen Frankreich errungen worden ist, ebenso hätte vor fünfzig Jahren der vollen Einheit ein Kampf mit den Nachbarstaaten vorausgehen müssen, wozu eS eines genialen Führers bedürf», der aber nicht, vorhanden war. Unter den politischen Größen jener Zeit ist kein Einziger, dem man die Durchführung der Einheit Deutschlands dem Auslande gegenüber hätte zutrauen können. Und man begreift deshalb vielleicht, wcShalb König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiser« kröne auSschlug: eS war die Selbsterkenntuiß, daß er nicht der Mann war, den Wünschen des Volkes gerecht zu werden. Man kann es ihm deshalb nur Dank wissen, daß er fich damals durch den Glanz der Kaiserkrone nicht blenden ließ und nicht an ein Werk ging, für das dem Volke die nöthige Reife noch fehlte. Denn Niemand darf verkennen, daß die Jahre 1848 bi- 1870 unbedingt erforderlich waren, um Deutschland auf die Herstellung der Einheit vorzubereiten, die freilich nicht nach den Plänen jener 1848er Schwärmer erfolgte, aber desto solider aufgebaut ist: auf der Grundlage de- Bundes der deutschen Staaten.
Die Fragen, welche vor fünfzig Jahren die Köpfe und Herzen bewegten, find heute erfüllt: Die politische F^iheit ist dem Volke gewährt, und die deutsche Einheit ist zur Wahr« heit geworden. Und wenn wir heute der Männer gedenken, welche vor einem halben Jahrhundert ihr Alles daran setzten, ihre Ideale zu verwirklichen, so soll eS in versöhnlichem Sinne geschehen, da ja jene Männer von der Richtigkeit ihrer Bestrebungen tief durchdrungen waren, keine Sonderinteressen verfolgten, sondern das Wohl der Allgemeinheit im Auge hatten, wenn fie auch nicht die richtigen Mitte zur Aus« ftihrung ihrer Ideen wählten. (XX)
Deutsche* Reichstag.
62. Sitzung vom Mittwoch den 16. März 1898.
Ja Erledigung elneS schleunigen Anträge- Aichbtchler beschließt das Hau- zunächst einstweilige Einstellung eine- gegen den Abg. Heim schwebenden StrasverfahrenS.
E- folgt hierauf die Fortsetzung der Bcrathung der Militärstrafgericht-ordnung. Die nochmalige Abstimmung über den Antrag Munckel zum § 2 wird vorerst ausgesetzt, da da- HauS ersichtlich nicht beschlußfähig ist.
Die §§ 3 bis 6 enthalten den Grundsatz, daß die activen Militär« und Marinepersonen der Militärstrafgerichtsbarkeit auch für die vor dem Dienstantritt begangenen Strafthaten unterstellt find. Von diesem Grundsatz deS § 3 find in den §§ 4 bis 6 einzelne Ausnahmen im militärdienstlichen Interesse zuzulaffeu.
Ein Antrag Munckel (frs. Bp.), von dem fich ein Antrag Auer (Soc.) nur redactionell unterscheidet, will im Gegensatz zu 8 3 die vor Eintritt in da- Heer begangenen Strafthaten der Militärgerichtsbarkeit unterstellen.
Nachdem Abg. Bebel den Antrag begründet, bemerkt Geuerallieutenaut v. Btebahn, die Regierung lege auf die Aufrechterhaltung des § 3 den allergrößten Werth.
Abg. Beckh (frs. Vp.) führt au-, die Mtlitärgertchts« barkeit könne doch nicht weiter reichen, alS die militärische Pflicht selbst in ihrer weitesten Ausdehnung. ES sei doch ein innerer Widerspruch, wenn nach militärischen Gesichtspunkten über einen Beschuldigten abgeurtheilt werde, der zur Zeit der That noch nicht Mtlitarperson gewesen, also auch keinerlei militärische Pflichten verletzt habe.
Abg. Haase (Soc.) bezeichnet den § 3 als ganz ungeheuerlich- er sei ein unerhörter Eingriff in die bürgerliche Rechtssphäre. Der eigentliche Vater de- Anträge- Auer sei der Abg. Gröber. Es würde nicht zu begreifen sein, wenn das Eeutrum auch diesen Antrag ablehne. Es scheine, als wolle die Heeresverwaltung die ganze Gerichtsbarkeit an fich reißen und nur ausnahmsweise den Livtlgerichten einige Competenz belassen.
Generallieutenant v. Biebahn macht geltend, daß die Annahme des Antrages beim Heere zu viel Störungen verursachen würde.
Abg. Gröber (Ctr.) bemerkt, die Bestimmungen des § 3 seien gar nicht so tragisch zu nehmen, zumal nicht Ange- ftchts der Ausnahmen in den §§ 4 bis 6. Die Commission habe fich lediglich auf den Stanopunkt gestellt, der im Wesentlichen auch schon in Bayern und Preußen geltende- Recht sei. Die socialdemokratischen R-dner hätten, so betont Redner des Weiteren, ihn und daS Centrum wieder wegen der Duellfrage angegriffen und dem Cent',um vorgeworfen, daß es seine Stellung dazu geändert habe. (Rufe link-: Ganz richtig!) Nein, ganz unrichtig! (Heiterkeit.) Hier handele es fich um die Frage, ob die Duellvergrheu den bürgerlichen oder den Militärgerichten unterstellt sein sollen. Da- Centrum habe dagegen stets dasjenige Privileg bekämpft, welches darin liege, Laß Duellvergeheu viel milder bestraft werden, al- andere ähnliche Strafthaten, z. B. schwere Verletzung und Todtschlag, nämlich nur mit Festungshaft. Diese- Privileg habe das Centrum stet- bekämpft, aber nicht die Unterstellung der Duelloergehen von Offizieren ufw. unter die Militärgerichte.
Abg. Haase (Soc.) hält dem Vorredner vor, daß nach dessen eigenen Worten in der Commission die Entlassung von Soldaten und Unterstellung derselben unter die bürgerlichen Gerichte durchaus nicht durch die Fassung des § 4 gewährleistet sei, wonach die Entlassung nur erfolgen solle, wenn eine Bestrafung wit mindestens sechs Wochen Gefängniß zu erwarten sei.
Abg. Spahn (Ctr.) geht nochmal- auf die Duellfrage ein, dabei die dauken-werrheu Wirkungen der CabturtSordre hrrvorhebeud.
Abg. Lenz mann (frs. V) verwahrt fich gegen den gestrigen Vorwurf de- Abgeordneten Gröber, durch zu große Nachgiebigkeit in der Commission Verbesserungen de- Gesetzes verhindert zu haben und dem Abgeordneten Gröber in den Rücken gefallen zu sein. Des Wetteren bemerkt er, durch Annahme deS vorliegenden Antrages werde jedenfalls die Discipliu nicht im mindesten gefährdet und auch vorauS- fichtltch des Zustandekommen de- Gesetzes nicht gefährdet werden.
Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Gröber (Ctr.) wird die Debatte geschlossen.
Urber den Antrag Auer wird namentlich abgestimmt. Derselbe wird mit 172 gegen 55 Stimmen abgelehut- ebenfalls abgrlehut wird der Antrag Munckel.
§ 3 wird unverändert angenommen.
ES folgt die namentliche Abstimmung über den Antrag Munckel zum § 2 Derselbe wird mit 143 gegen 84 Stimmen abgelehnt und § 2 unverändert angenommen.
Auch zu § 4 und 5 liegen socialdemokratische Anträge vor, welche dehattelo- abgelehnt werden.
§ 8 unterstellt die aus dem activen Militärdienst AuS« geschiedenen noch für ein volles Jahr der Militärgerichtsbarkeit in Bezug auf Beleidigung rc. früherer Vorgesetzter wegen der durch fie dem Beleidigten widerfahrenen Behandlung.
Ein Antrag von Puttkamer-Plauth will statt ein Jahr setzen zwei Jahre, entsprechend der ursprünglichen Fassung der Regierungsvorlage.
Anträge Auer und Munckel wollen den § 8 ganz stretchen.
Abg. Bebel (Soc) begründet den Antrag damit, daß viele Mißhandlungen erst zu Tage kämen, wenn die Ge« mißhandelten und die Zeugen ihre Militärzrit hinter fich hätten.
Minister v. Goßler erwidert, die Militärverwaltung wolle mit dem § 8 eine Untersuchung nicht erschweren und da- Zutagetreten der Wahrheit wolle fie nicht ve- hindern.
Geuerallieutenaut v. Btebahn bittet um Wiederher« strllung der Regierungsvorlage.
Abg. v. StaudH (cons.) empfiehlt den Antrag v. Putt« kamer-Plauth.
Abg. Beckh (frs. B) bekämpft den § 8 als ein voll« ständiges Novum. Derselbe bedeute auch eine Berfassungs- änderung- in Bayern wenigstens dürfe nicht ohne Weitere» ein Bürger feinem ordentlichen Gerichte entzogen werden.
Abg. Lender (Ctr.) erwähnt eine neuerdings durch die Presse gegangene Notiz, wonach ein Soldat al- Leiche im Sarge in die Heimath geschickt worden sei mit dem Bemerken, daß er fich erhängt habe. In der Heimath sei der Sarg geöffnet worden und der Bürgermeister habe gefunden, daß die Leiche keine Strangulationsmerkmale, vielmehr eine schwere Kopfwunde aufgewiesen habe.
Minister v. Goßler führt aus, er werde tu der vom Vorredner angeführten Angelegenheit sofort eine Untersuchung anordnen und deren Ergeboiß dem Hause mittheilen. (Beifall.) Redner bittet sodann, m erster Linie die Regierungsvorlage, evrnt. aber die CommisfiovSfaffung auzunehmeu. Die Regierung lege auf § 8 großes Gewicht.
Nachdem Abg. Bebel (Soc.) nochmals auf verschiedene Mißhandlungsfälle eingegangen, erklärt Minister v. Goßler, er erwarte darüber vom Abgeordneten Bebel daS Material.
Abg. v. Staudy (cons.) hält den Antrag Bebel für unannehmbar- eS müsse verhindert werden, daß in der Armee unwahre Beschuldigungen ebenso straflos bleiben, wie hier im Hause. (Sehr richtig! recht-.)
Nach einer kurzen Entgegnung deS Abg. Bebel (Soc.) gibt Generalauditeur Ittenbach unter Bezugnahme auf einen vom Abg. Bebel früher vorgetragenen Fall zu, daß da- Vorverfahren in diesem Falle nicht ganz correct gewesen sei- aber Ähnliches komme ja auch bei bürgerlichen Gerichten vor. (Hört! hört! links.)
Die Anträge v. Puukamer und Auer werden abgelehnt, ebenso der § 8 der CommisfionSbeschlüsse und schließlich auch § 8 der Regierungsvorlage.
Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Fortsetzung der Be« rathung. — Schluß 61/* Uhr.
Aus den Verhandlungen der Zweite« Kammer der hesfische« Stände.
G. Darmstadt, 16. März 1898.
Die Berathungen werden heute mit Capitel 72, Organ für Unfall», Invalidität»« und AlterS-Ver« sorgung, fortgesetzt, nachdem noch vorher Capiiel 71, Centralstelle für die Landesstatistik, das gestern wegen Beschlußunfähigkcit de- Hause- auSgesrtzt werden mußte, mit 34 989 Mk. bewilligt wurde. Cap 72 wird hierauf ebenfalls ohne Debatte mit 6100 Mk. bewilligt.
Für Cap. 73, Förderung des Arbeitsnachweise-, beantragt der Ausschuß, 2000 Mk. zu bewilligen. Dieser Posten ist neu im Budget und entspricht dem durch« auS gerechtfertigten Streben, da- gesummte Arbeitsnachweis- wesen im Großherzogthum Hessen zu organifiren. Mit den geforderten 2000 Mk. soll hauptsächlich der Telephonverkehr zwischen den einzelnen Arbeitsämtern eingerichtet and gefördert werden. Außerdem sollen zeitweise Aufstellungen von Nachweisen über die Bewegung vou Angebot und Nachfrage


