Ausgabe 
18.2.1898 Zweites Blatt
 
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Aufmerksamkeit der Regierung auf die tu einem hessischen Lehrbuch enthaltene geschichtliche Darstellung lenken, wonach die Socialdemokraten al» Urheber der Attentate geschildert werden. E» bedeute da» eine Entstellung der Geschichte und er wolle diese Thatsache hier nur feststellen und entschieden zurückweisen. Die Soeialdemokratir habe nicht den geringsten Antheil an der Urheberschaft der Attentate gegen die Fürsten. Abg. David bespricht die Thätigkeit der Schüler der Ghmnafien. Die Kenntnisse der Gymnasiasten seien ein Zerrbild der Gelehrtheit und für unsere moderne Gesellschaft kaum brauchbar. Gr wünscht eine fachgemäße Ausbildung derselben auch nach der socialpolitischen Seite hin. Bon diesen Dingen hätten die Abiturienten keine Ahnung. Geh. Schulrath Sold au nimmt die Abiturienten der Gym­nasien tu Schutz. So schlecht, wie der Abg. David e» ge­schildert, sei e» mit den Kenntnissen derselben doch nicht.

Damit wurde die Verhandlung abgebrochen. Morgen früh um 9 Uhr Fortsetzung der Beratbung.

versuche» Leich.

Darmstadt. 16. Februar. Das Großherzogspaar wird nächsten Samstag de« Karlsruher Hofe einen Besuch abstatten.

Berlin, 16. Februar. Der frühere langjährige Bot­schafter am russischen Hofe, General von Werder, wird sich demnächst nach Petersburg begeben, um einer Einladung des russischen Kaisers Folge zu leisten.

Berlin. 16. Februar. Das Mandat de» Reichstags- abgeordoeteo Schmidt-Homburg-Kusel ist heute von der mit der Prüfung beauftragten Abtheilung de» Reichstages für gilttg erklärt worden.

Ludwigshafen, 16 Februar. Wie derNeue Pfälz. Eonr." meldet, hat gestern Abend der 34jährige Maurer Bernhard Moecker seine Frau, sowie deren Zuhälter, einen gewiffen Georg Jutz, in deren gemeinsamen Wohnung erstochen. Moecker hat erst kürzlich eine längere Freiheits­strafe verbüßt- seine Frau lebte von chm getrennt.

Braunschweig, 16 Februar. Der frühere preußische Krtegsmintster, General v. Kaltenborn-Stachau, ist gestern Abend au den Folgen einer Blinddarm-Entzündung gestorben.

ArsrUnsd.

Paris, 16. Februar. Nach Beginn der heutigen Sitzung des Zola ProzesseS verlas der Präsident den Gerichts­beschluß, wonach die nochmalige Vernehmung der Madame Boulaneh abgelehnt wird. Dann wurde nochmals General Pellieux als Zeuge vernommen. Derselbe legt dagegen Pro­test ein, daß die Vertheidigung die Gutachten der Schreib- sachverständtgen im DrehfuS-Prozeß in» Lächerliche ziehe. Er verlangt daun die nochmalige Vernehmung eines von der vertheidigung vorgeschlageoen Sachverständigen, um diesen zu srageu, woher er die Briefe habe, mit denen er da» Bordereau verglichen hat. Hierauf folgt eine erregte Aus­einandersetzung zwischen Labort und Pellieux.

Athen, 16. Februar. In Nord-Albanten haben die Unruhen große Ausdehnung angenommen. Es stehen bereit» über 2000 Albanesen im Kampfe.

Steuerreform in Hessen.

An die Zweite Kammer der Stände de» Großherzog- thum» hat da» Großh. Ministerium der Finanzen die Grund- züge der Steuerreform und insbesondere eine» Vermögens- steuergesetzrs mitgetheilt und gleichzeitig die allgemeine Be­gründung zu dem Entwurf des Vermögeossteuergesetze», welche zugleich die Motive der anliegenden Grundzüge enthält, zur Kenvtnißnahme gebracht. Der Entwurf lautet wie folgt:

1. Neben der Einkommensteuer wird eine allgemeine Vermögenssteuer nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze erhoben. Mit Einführung der Letzteren werden die Grund-, die Gewerbe- und die Capitalrenteusteuer al» SlaatSsteueru aufgehoben. Die Besteuerung de» Gewerbebetrieb» im Umher- ziehen wird gleichzeitig durch besonderes Gesetz geregelt.

2. Die Vermögenssteuer wird vom gesswmteu steuer­baren Vermögen deS Steuerpflichtigen, wie e» im Ber- aolagungSoerfahren nach Abzug der Schulden festgrstellt wird, erhoben.

3. Vermögenssteuerpflichtig find vorbehaltlich der be­sonderen in dcm Gesetz enthaltenen Befreiungen: Alle nach dem bestehenden Einkommensteuergesetz steuerpflichtigen phyfischen Personen, ferner alle juristischen Personen, Gesellschasten und vereine, welche im Großherzogthum ihren Sitz haben, un­beschadet einzelner au» öffentlich rechtlichen Gründen in dem Gesetz vorzuseheoder Befreiungen. In Betreff des im Groß- herzogthum gelegenen GrundbesitzrS und der im Großherzog­thum betriebenen Gewerbe find alle physischen und juristischen Personen vermögenssteuerpflichtig. Art. 4 drS Einkommen­steuergesetzes wird dahin abgeändert, daß alle juristischen Personen, welche vermögsn»steuerpflichtig find, auch einkommen­steuerpflichtig werden.

4. Als steuerbares vermögen gelten: 1. Grundstücke und Gebäude, sowie btt auf ihnen ruhenden Nießbrauchs- und sonstigen Rechte und Gerechtigkeiten, die einen io Geld schätzbaren Werth haben, sowie da» BergwerkSeigeothum; 2. da» dcm Betriebe der Land- oder Forstwirthschaft ein­schließlich der Viehzucht, de» Wein, Obst- und GarteubaueS, dem Betriebe de» Bergbaues oder eines Gewerbe» dienende Anlage- und Betriebscapital- 3. alle» sonstige Vermögen.

5. von der Besteuerung fivd auSgeschloffen: 1. die außerhalb Hessen» gelegenen Grundstücke und Gebäude, sowie die auf ihnen ruhenden Nießbrauch», und soostigeo Rechte uud Gerechtigkeiten- 2. daS dem Betriebe der Laad- oder Forstwirthschaft, einschließlich der Viehzucht, de» Wein-, Obst- und Garteubaue», dem Betriebe deS Bergbaues oder eine» Gewerbes außerhalb Heffeo» dienende Anlage- und Betrieb»- eapital» - 3. Möbel, HauSrath und andere bewegliche körper­

liche Sachen, insofern dieselben nicht als Zubehör eine» Grundstücks oder als Bestaudtheil eines Anlage- oder Betriebs-

eapital» auzuseheu find.

6 Zur Vermögenssteuer werden nicht heravgezogeu: 1. die Personen, deren steuerbares verwögen die Summe von 3000 Mk. nicht übersteigt- 2. Wittweu, elternlose Minder­

jährige uud erwerbsunfähige Persoueo, deren Gesammtver- wsgeo bet einem Gesammretokommen von weniger als 1500 Mk.

den Betrag von 20000 Mk. nicht übersteigt.

7. Behufs Berechnung der Vermögenssteuer werden Klaffen

tu der Art oebtldet, daß

ie

Mk.

Vermögen

als

bis

-u

H

n

*

Klaffe bediugeu.

10000 Mk.

wettere

eine

da

je

ab

Innerhalb der Klaffe wtrd die Steuer nach der untersten

30000

60000

90000

150000

300 000

1000 Mk.

2000 ,

3000 ,

4000

6000

weniger

n

n w

»r n und von

Grenze der Klaffe berechnet.

8. Die Höhe des zu erhebenden Steuersätze» wird für jede Ftoanzpertode durch da» Ftoaozgesetz bestimmt.

9. Steuerpflichtige, denen auf Grund de» Artikel 49 E.-St.-G. etoe Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt wtrd, kaon auch bet Veranlagung zur vermögeo»steuer eine Ermäßigung durch Herabsetzuug bis zu 6 Klaffen gewährt werden, wenn da» steuerpflichtige vermögen nicht wehr als

30000 Mk. beträgt.

10. Bei Berechnung uud Schätzung de» steuerbaren vermögen» ist der Bestand und gemeine Werth der etnzeluen Theile desselben zur Zeit der Veranlagung zu Grunde zu legen, soweit nicht in dem Gesetz etwa- Anderes bestimmt ist.

11. Die Veranlagung erfolgt an dem Orte, au welchem der Steuerpflichtige zur Stnkowmeostruer zu veraolagea ist, oder im Falle seiner Eiukomweosteuerpflicht zu veranlagen

sein würde.

12. Die Feststellung der Beträge, mit denen die einzelnen Pflichtigen zur Vermögenssteuer heranzuztehen fiod, erfolgt gleichzeitig mit der Veranlagung der Einkommensteuer durch die für den letzteren Zweck gewählten Commissionen tu der Weise, daß die Vermögenssteuerpfltchtigen. deren eiokommeu- steuerpflichtige» Gesammteinkommeu 2600 Mk. und mehr beträgt, oder, für den Fall, daß sie nicht etukomweusteuer- pflichtig find, deren steuerbare- verwögen den Betrag von 60 000 Mk. uud mehr erreicht, von der VeraolaguogScom- Mission für die Einkommensteuer I. Abtheilung, alle Steuer­pflichtigen dagegen mit einem geringeren einkommensteuer- pflichtigen Gesammteinkommen bezw. mit einem geringeren steuerbaren Vermögen von der Beaulagungscommtsfiou für die Einkommensteuer II. Abtheilung veranlagt werden. Hin­sichtlich de» verfahren- im Allgemeinen gelten hierbei die in dem Gesetz, die Eiuführuag der allgemeinen Einkommen­steuer betreffend, enthaltenen Bestimmungen.

13. Die Veranlagung de» in Grundstücken uud Gebäuden sowie Rechten der tu Nr. 4 Abs. 1 erwähnten Art bestehenden Verwögen» erfolgt nach seinem gemeinsamen Werthe zur Zeit der Veranlagung, wie er durch Schätzung von der Beran- lagungScomwtsfion ermittelt wtrd.

14. Al» Hilfsmittel für diese Veranlagung werden für jede Gemarkung de» GroßherzogthumS zwei Kataster angelegt, in deren eines sämmtliche Grundstücke einschließlich der Wald- Parzellen und der auf Grundstücken ruhenden Rechte, in deren andere» sämmtliche Gebäude der Gemarkung und die auf solchen ruhenden Rechte mit ihrem gemeinen Werthe zur Zeit der Eintragung aufzunehwen find.

15. Die für einzelne Grundstücke und Gebäude vorzu- sehenden Befreiungen von der allgemeinen BermögenS- steuerpfl'cht schließen sich tm Wesentlichen an die zur Zett in Geltung befindlichen Vorschriften über Grundsteuerfrei-

heit au.

16. Für die Veranlagung deS land- und forstwirthschaft. ltchen Betriebscapital» wird DeclarationSpfl cht eingeführt. AIS steuerpflichtiges Betriebscapital einer Betriebsunter- nehmung ist auch hier der gemeine Werth des dem Betrieb dienenden Anlage- und BetricbScapitalS anzusehen.

17. Ausgenommen von der Veranlagung deS steuerbaren BetriebScapitalS bleiben insbesondere da» BetrtebScopital der Vorschuß- und Credttvereine, soweit eS eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, sowie solcher Vereine, welche ausschließlich den gemeinschaftlichen Verkauf landwirthschaftltcher Erzeugniffe der BereivSmttglieder oder die gemeinschaftliche Beschaffung oder Benutzung von landwirthschaftltchen BerbrvuchSgegen- ständen durch die Mitglieder bezwecken- ferner die Betriebs- capitalien der unter Bürgschaft einer oder mehrerer Ge­meinden stehenden Sparkaffen.

18. Auch für die Veranlagung deS sonstigen Eapital- vermögen» wird DeclarationSpfttcht vorgefchrieben.

19. Die Veranlagung zur Vermögenssteuer erfolgt in engster Verbindung mit derjenigen zur Einkommensteuer durch die unter Nr. 11 bezeichneten Commtifionen tm Wesentlichen nach den für daS Verfahren bet der Einkommensteuer be­stehenden Bestimmungen.

20. Auch die Bestimmungen über Rechtsmittel und Strafen sowie über die Erhebung der Vermögenssteuer werden im Wesentlichen in Urberetvstimmung mit denjenigen über die Einkommensteuer getroffen.

21. Die erstmalige Erhebung einer Vermögenssteuer und die Außerkraftsetzung der Grund-, Capitalrenteu- uud Ge­werbesteuergesetze erfolgt in einem noch zu bestimmenden Zeit­punkt. Im Uebrigen, namentlich in Betreff der Anlage der Kataster und Vorbereitung der ersten Veranlagung tritt da» vermögrnSsteuergesetz alsbald nach seiner Publ cation in Kraft.

Flensburg, 14. Februar. Da» Schwurgericht hat die Ehefrau Seemann aus Grimknis bet Kappeln, die in der i Nacht vom 13. zum 14. April 1897 au» Verzweiflung ihre

beiden Sinder uud fich zu erhängen suchte, wobei ein fünf­jähriger Knabe ums Leben kam, von der Anklage des Mordes und Mordversuches freigesprocheu, weil die Thar tu geistiger Umnachtung begangen wurde.

* Kol». 11 Februar. Bor Kurzem wurde, wie s. Z. berichtet wurde, ein Stubenältester tu der Kaserne eines hiesigen Jvfauterie-RegimeutS von der gesammten Mannschaft überfallen. Der Erstere tödtete in der Nothwehr einen Soldaten und wurde hierfür von den anderen fünszeha Mann so geschlagen, daß er bi» jetzt befinnung»lo» geblieben ist. Diese fünfzehn Soldaten find, wie den8elp. N. 9t* gemeldet wtrd, am 1. b. M. zu längerer FestnngSstraf» verurtheilt uud zur Verbüßung derselben nach Wesel über­führt worden.

Köln, 14. Februar. Die Erimiaalpolizet spürte eine große Etnbrecherbaude auf, die in den letzten Monaten in den verschiedensten Städten größere Embruchdiebstählr verübte. Elf Personen wurden bereit» tnhaftirr. Der Haupt- eiabrecher, eia 18jähriger Barsche, kam in Geestemünde tu Haft. Im Keller seiner Wohnung wurden Banknoten uud Diamanten gefunden, welche Gegenstände aus einem großen Diebstähle hier in Köln verrühren.

* Hann. Münden, 14. Februar. Ein Damenkrieg ist hier ausgebrochen, seit Donnerstag voriger Woche besteht zwischen den Stickerinnen der Fahnenfabrik und den Ar­beiterinnen der Hagel-(Schrot-)Fabrik eine offene Fehde, welche bereit» zu Straßenaufläufen und Mißhandlungen ge­führt hat. DemH. 91. wird darüber aus Münden geschrieben: Ein hier seit etwa Jahresfrist ansässiger, schrtft- ftellernder Buchhändler hat begonnen, »Spaziergänge durch die Mündener Industrie" zu unternehmen und da» dabei Gesehene dem Publikum in denMünd. Nachr." zu unter­breiten. Beim erstenGange", welcher der hiesigen bedeuten­den Fahnenfabrik galt, hat er die Stickerinnen al»Mäd­chen" bezeichnet, was diese so in Harnisch gebracht hat, daß sie jetzt in der Zeitung erklären:Unter Mädchen versteht man Dienst- und Fabrikmädchen! Daß uns gewisse, spieß­bürgerliche Kleinstädter durchaus in die Kategorie der letzteren stellen wollen, war uns längst bekannt, daß aber ein gebll- deter Herr uns mit den Fabrckmädchen auf eine Stufe stellt, ist gelinde gesagt, ein wenig stark. Herr W. erklärte nun wiederum den erzürnten Dämchen unter Berufung auf Schiller, daß er die Beze chnungMädchen" nach wie vor für echt deutsch und für recht schön halte. In derselben Zeitungs­nummer protestiren aber auch die Hagelfabrikarbeiterinnen energisch dagegen, daß sie nicht ebenso gut sein sollen, wie die Fahnenfabrikmädchen, welch letztere zugleich aufgefordert werden, auf einem vor dem Kopfe zu tragenden Schilde die gewünschte Anrede weithin sichtbar zu machen. Noch unan­genehmer gegen die Stickerinnen werden in der heutigen Nummer die Dienstmädchen, deren Entgegnung in dem sehr anzüglichen Satze gipfelt:

Auf der Straße find sie fix, Im Hause, da verstehen sie

Der Kampf zwischen denMädchen" und denDamen" wurde leider nicht nur mit der Feder, sondern auch mit den Händen und deren scharfen Verlängerungen ausgefochten, ganz abgesehen selbstverständlich von dem ausgiebigen Gebrauch der Zunge. Annähernd tausend zumeist sehr jugendliche Personen hatten sich Freitag Abend unter der Führung der Hagelfabrikmädchen vor der Fahnenfabrik eingefunden und belagerten dieselbe derart, daß selbst die männlichen Angestellten die Fabrik kaum verlassen konnten und die Absendung der Post unterbleiben mußte. Al» aber schließlich einige der Stickerinnen es wagten, auf der Straße zu erscheinen, wurden sie nicht nur verhöhnt und beschimpft, sondern es mürben einigen die Hüte vom Kopfe gerissen, und arge Mißhand­lungen kamen vor. Gegen 9 Uhr gelang es der Polizei, die Menge zu zerstreuen, die um das Banner der Fahnen- fabrik geschnürten Dämchen zu befreien. Heute fanden wieder­holte Ansammlungen in der Nähe der Fabrik statt, allerdings in geringerem Umfange. Mehrere der Stickerinnen wagten es nicht, heute in dcr Fabrik zu erscheinen, einige haben die Arbeit überhaupt niedergelegt, und bezeichnen sich in einem Eingesandt" in der heutigen Zeitung schon als ehemalige Stickerinnen. Wie verlautet, beabsichtigt der Inhaber der Fabrik sein Geschäft ganz oder zum größten Theil nach Kassel zu verlegen, falls die Belästigungen seiner Arbeiterinnen nicht aufhören sollten. In Kassel befindet sich schon seit Jahren eine bedeutende Filiale der Fabrik, die die gleich­artigen Geschäfte Deutschlands und auch de» Auslandes fast alle überflügelt hat. Es ist nur zu wünschen, daß die Fabrik, die zahlreichen Personen lohnenden Verdienst giebt, hier am Platze bleibt. Hoffentlich haben die folgendenSpaziergänge durch die Mündener Industrie" nicht ähnlich tragt-komische Folgen.

Gerade zur rechte» Zeit, weil noch früh genug vor dem B'gwn der Pflanzzru, veröffentlichtDer praetische Rathgeber im Obst« und Gartenbau* an der Sp tze seiner neuesten Nummer einen AufsatzDer Obstbau der Zu- kunfr", der viel Aussehen machen wird und auf den wir an dieser Stelle die Aufmerksamkeit von Gutsbesitzern und der Landwirthe überhaupt lerkm möchten. In diesem Auf­sätze empfiehlt Johanne» Böttver, der Lhefredacteur der Wochenschrift, auf Grund sorgfältiger, practischer versuche, die, wie aa anderen Stellen, so besonder» auf der mit de« praktischen Rathgeber verbundenen 45 Morgen großen Ver­suchsstation, der Hedwtgsbrrg, gemache find, auch in Deutsch­land Obst im Großen mcht wie bisher üblich in Baumform, sondern in Buschform auzupflarzen, wie dir» in Amerika seit ein gen Jahren mir großem Erfolge geschieht. Die vortheUe solcher Pflanzung saht Böttner in folgenden Punkten zu­sammen: Frühe Fruchtbarkeit, Leichte Pflege, leichte Ernte, Geringer Schnitt, Möglichkeit de» Anbaues fchwach- wüchfiger, frührragender Sorten, vollkommenes ausge­bildetes Obst Regelmäßiger Ertrag. Der Aufsatz, der fich, wie gesagt, ans pracriiche Versuche stützt, verdient die weiteste Verbreitung. Das GeschäftSamt des practischea