Ausgabe 
16.4.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 88 Zweites Blatt. Samstag den 16. April

L8D8

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Amtlicher

Gießen, den 12. April 1898.

Vetr.: Die Vertilgung der Maikäfer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<* die Grstzh. Vürgeevreistereie« des Kreise-.

Indem wir Sie wiederholt auf daS nachstehend abge­druckte Reglement vom 11. April 1894 aufmerksam machen, beauftragen wir Sie, im Falle in Ihrer Gemarkung oder einem Theile derselben ein Hauptmaikäferflug dieses Jahr eintritt, sofort die in § 1 des Reglements vorgeschriebenen Au« rrdnunge» zu treffen und uns die- alsbald auzu,eigen.

Wetter wollen Sie bis zum 1. Juli l. I. berichten, wie hoch sich die für rubr. Betreff verausgabten Kosten be­laufen und wie groß ungefähr die Zahl der vertilgten Mai­käfer ist- letztere Zahl ist in Litern anzugeben.

v. Gagern.

Polizei-Verordnung,

detreffeud die Vertilgung der Maikäfer.

Unter Zustimmung des KreiSausschuffeS und mit Ge­nehmigung Großh. Ministerium- des Innern und der Justiz vo« 6. März zu Nr. M. I. 5910 wird in Gemäßheit des Art. 78 des Ges. vom 12. Juni 1874, die innere Verwal­tung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betr., für den Kreis Gießen verordnet was folgt:

§ 1.

Jeder Besitzer eines Grundstücks ist gehalten, innerhalb etueS von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden und öfent* lich bekannt zu machenden, geeigneten Zeitraums sämmtliche auf dem Grundstück befindlichen Bäume und Gebüsche täglich MorgeuS bis spätesten- 8 Uhr durchschütteln bezw. durch­suchen und die gesammelten Maikäfer auf geeignete Weise vernichten zu lasten. Bon den Waldungen unterliegen dieser Bestimmung nur die mit Laubholz bestockten Bestandsränder längs der Felder, Wiesen, Culturflächen, Blößen, Schneisen und Wege.

§ 2.

In jeder Gemeinde bestimmt der Gemeiuderath alljähr­lich eine oder, wenn erforderlich, mehrere Commisfionen von je drei Mitgliedern, welche fich davon zu überzeugen haben, daß die in § 1 angeordueten Maßregeln befolgt werde«. I Finden dieselben, daß bei einzelnen Besitzern dies nicht oder I

nicht in genügender Weise der Fall ist, so kann auf deren Antrag die Ortspolizeibehörde das Sammeln der Maikäfer auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten auf deren Kosten vornehmen laffeu.

Bezüglich sämmtlicher Waldungen fällt die vorstehende einer Eommtsfion überwiesene Aufgabe der StaatSsorstver- Wallung zu.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen die tn § 1 getroffenen An­ordnungen werden auf Grund deS Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung x. betr., mit Geld­strafe bis zu 30 Mk. bestraft.

§ 4.

vorstehendes Reglement tritt mit dem heutigen Tage i* Kraft.

Gießen, den 11. April 1894.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 12. April 1898.

Betr.: Die Vertilgung der Maikäfer.

Die

Großh. Kreis-Schulcommisfiou Gieße«

an die Schulvorstande de- Kreise-.

Nachfolgende Verfügung Grotzherzogliche» Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegen- hrtten, vom 4. Mai 1894 theile» wir Ihnen zur Kevntnlß und Nachachtuug mit.

v. Sagern.

Auf Ersuchen Großh. Ministeriums der Fiuaozeu, Sb- theilnng für Forst- und Cameralverwaltung, weisen wir Sie an, in denjenigen Gemeinde«, in denen ein Mai­käserstugjahr stattfindet, den schulpflichtigen Knaben vom 10. blS 14. Lebensjahr während der Vormittagsstunden zu gestatten, daß sie fich bis 9 Uhr, so lange der Käferflug dauert also etwa drei Wochen unter Aufsicht und nach Aolettuug erwachsener, von dem betrrff-nden Gemeinde Bor» stand bestimmter Personen bei dem Abschüttelo, Sammeln und Vertilgen der Käfer betheiligeu.

Für die übrigen Sinder erleidet der Schulunterricht keine Veränderung.

v. Knorr.

Gießen, den 13. April 1898.

Betr.: Einfuhr von Obst und ledendcn Pflanzen avS Amerika.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gietzen

<m die Großh. Bürgermeistereien deS Kreise-.

Demnächst laffeu wir Ihnen einige Abdrücke einer tu der deutschen landw. Preffe erschienenen Belehrung über die SamJois'Tchil^lauS zngrhrn.

Sie wollen iür möglichste Verbreitung dieser Belehrung besorgt sein, insbesondere auch durch Abgabe au die Lehrer Ihrer Gemeinden zur Derwerthuag im Unterricht.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach $ 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Friede» ermittelten DurchschnittSmarktpretse, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert pro Monat März 1898 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg betragen:

Hafer Mk. 18,00, Heu Mk. 7,00, Stroh Mk. 5,40.

Gießen, den 14. April 1898.

GrohherzoglicheS KreiSamt Gießen.

___________________v. Gagern.___________________

Bekanntmachung.

I» der Gemeinde Odenhaufen, Kreis Wetzlar, in einem Gehöfte die Maul- und Klauenseuche amtlich festgesteüt und GeböftSsperre augeorduet worden.

Gießen, den 13. April 1898.

Großherzogliches KreiSamt Gieße».

___________________v. Gagern.___________________

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+ Nidda. 14. April. Eine von hier gebürtige Fra« glaubte Aussicht auf eine große Erbschaft in England zu haben und ließ durch Vermittelung eines al« Schriftverfaffer bekannten HaufirerS Verhandlungen mit dem deutschen 2o>- sulate zu London einleiten, welche aber kein günstiges Resuttat batten. In der Folge sollen nun seitens der Sachwalters 50 Mk. gehabte Auslagen l quidirt worden fein, deren Richtigkeit jener nicht nachzuweisen vermochte. Auf erhobene Anzeige wurde nun gegen den Haufirer von dem Schöffen­gerichte zu Frankfurt wegen BetrugSversuchS auf eine Ge- fängnißstrafe von zwei Wochen erkannt.

Ferrilletsrr.

Im Zuchthaus.

Von Hermann Heldenberg.

(Nachdruck verbot«.)

Erschrecken Sie nicht, meine Gnädigste! Fürchten Sie keine aufregende Criminalnovelle. Was ich Ihnen bieten will, sind lose, bequeme Umriffe, Bilder dieser Stätte mensch­lichen Elends. AuS eigener Anschauung will ich Ihnen er- zähle» vom Zuchthaus. Bin ich doch selbst an diesem Orte gewesen. Im Zuchthaus? Sie erschrecken schon wieder, Verehrteste! Auch diesmal ohne Grund. Doch ich sehe, so reizend eS auch wäre, dieses Jucognito, ich muß es aufgeben und meine Visitenkarte überre cheu, einmal um Ihre Neu­gierde zu befriedigen, dann aber auch ich verhehle eS nicht um meiner persönlichen Eitelkeit zu genügen. ES ist mir nämlich durchaus nicht gleichgiltig, von einer liebens­würdigen Dame verkannt zu sein, denn ich wette zehn gegen eins: Sie haben hinsichtlich meiner werthen Person schon falsche Schlüffe gezogen. Sie haben längst in mir den einstigen Jnsaffeu eines derartigen BefferungSetabliffementS gewittert und entsetzt drei Kreuze geschlagen vor einer solchen Bekanntschaft. Nt<. wahr? Nun, meine Gnädigste, Ihr Scharfblick hat Sie diesmal gründlich im Stich gelassen. Ich bin in der angenehmen Lage, mich Ihnen als ein leidlich gutes Mitglied der menschlichen Gesellschaft vorstellen zu können und gelobe Ihnen auch ein solche» zu bleiben. Mit dem Strafgesetzbuch bin ich noch nicht eirmal wegen nächt- licher Ruhestörung in Confl'ct gerathen. Wie sollte ich also mit dem Zuchthaus in unliebsame Berührung gekommen fein? Gott möge mich in Gnaden vor solchem LooS bewahren! Aber im Zuchthaus war ich doch und sogar als Kind schon. Erkläret mir, Graf Oertndur--! Ganz einfach. Mein

Vater war Director einer solchen Anstalt und ich verbrachte einen Theil meiner Jugend daselbst. Und denken Sie, gnä­dige Frau, ich erinnere mich nicht ungern an diesen Auf­enthalt. Er erschien uni Kindern wir waren ihrer zwei, Bruder und Schwester gar nicht so traurig, ja, diese abgeschloffrne Welt mit ihrer grauen Eintönigkeit bot uns mehr Abwechselung al» wir dachten. Fast täglich gab eS etwa» Neues zu sehen und zu hören an diesem Orte der Lebrudigbegrabenen, und ich weiß, mein Kopf war zu Zeiten von derartigen Beobachtungen so vollgepfropft wie mein lateinische» pro loco, zum Entsetzen meines Lehrers, mit Fehlern. Und so steigt auch eine ganze Fülle interessanter Eindrücke vor mir auf, wenn ich jener Zeit gedenke. Ich will versuchen, sie hier wiederzugeben.

E» war an einem unfreundlichen Novembertage deS Jahres 186* Die Dämmerung lagerte bereit» auf der kahlen Herbstlandschaft, als wir, von der entfernten Bahn- station au», im alten Landauer die breite Landstraße entlang dem neuen Bestimmungsorte entgegenfuhreu. Ich war auf den Bock zum Kutscher geklettert, der mir alle» Wissen»- werthe unterwegs erklären mußte, und dies auch mit einer Bereitwilligkeit that, die ich heute noch bewundere, denn weine» Fragen» war kein Ende. Am meisten interesfirte mich freilich da» Ziel der langen Fahrt: die Strafanstalt selbst. Gewiß schon hundertmal hatte ich bei dem geduldigen Roffeltnker nach dem Verbleib derselben geforscht, als dieser jetzt auf einmal seine Pfeife au» dem Munde nahm und damit, ohne ein Wort zu reden, nach einem mächtigen Bau hinüberwie», dessen Umrisse fich von dem nächtlichen Himmel scharf abhoben. Roch eine koappe Viertelstunde und der Wagen rollte durch mehrere schwer mit Eisen beschlagene Thore, um gleich darauf zn halten. Wir waren an Ort und Stelle. Angenehm durchwärmte Räume empfingen unS und der Tisch war gedeckt für die hungerige» und müden Reifenden. Ueber der Eingangspforte aber prangte ein

Willkommgruß in Form eine» hellstrahlenden Transparent- mit folgendem Verse:

Können wir Dein hent'ge» Kommen Nicht mit lauten Klängen feier», Immerhin, verehrter Führer, Sei von Herzen un» willkommen. Pflanz in uni, den Auvertranteu, Eifer für ein besseres Strebe», Liebend führ un», die Verirrten, In ein glücklich freies Leben."

/Die armen unglücklichen Menschen/ rief unter Thränen meine kleine mitleidige Schwester au». Ich ober starrte die Schrift in Flammen lange mit ungläubigen Augen an. Meine kindliche Phantasie hatte fich nun einmal von dieser Welt hier eine ganz bestimmte Darstellung gewacht, die fich schlechter­dings damit nicht vereinigen ließ, daß auch an diesem Ort Herzen, einer edleren Regung sähig, schlagen. Und doch gab mir ein zwangloser Umgang mit diese» Geächteten in der Folge manchen Beweis dafür.

Ehe ich Sie jedoch zu denselben geleite, gnädige Frau, müssen Sie mir schon noch ein wenig durch Hau» und Hof folgen, um den Schauplatz kennen zu lernen, auf welchem ich trotz hoher finsterer Mauern, von liebevoller Elternhand beschützt und bewahrt, heitere, glückliche Jugendjahre verlebte. Da führe ich Sie zunächst einmal durch die schöne Dienst­wohnung. Sie enthielt eine lange Zimmerflucht und gewährte einen prächtigen Ausblick auf den Garten und die freundliche Pfarrkirche, die von dem nahe gelegenen Dorfe herübergrüßte. Mich fesselte freilich der Blick tn den Hof aus einem Fenster des Flur» weit mehr. In diesem von hohen Eisengittern begrenzten Raum unternahmen die Strafgefangenen täglich um die Mittagsstunde in Begleitung ihrer Aufseher ihren Spaziergang. Früher war e» den Sträflingen gestattet, sich dabei zwanglos zu ergehen, aber seit einmal während dieser Stunde eine kleine Meuteret ausbrach und der Anstalt»-