Ausgabe 
14.12.1898 Zweites Blatt
 
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Gießener Anzeiger

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General-Anzeiger

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Anrts- und Anzeigeblutt fßr den Kwb Gieren.

Deutscher Reich.

Berlin, 12. Decemcer. Die Gedanken und Erinnerungen des Fürsten BiSmarck beschäftigen noch immer die Geister. Interessant ist eS, zu beobachten, wie ein geistvoller Mann, der oft mit dem Fürsten die Waffen in ritterlichem Kampfe gekreuzt hat, Lodwig Bamberger, das Werk auffaßt und be» uriheilt.3a der ^Nation" spricht er fich also au«: Den Unbefangenen bleibt kein Zaudern übrig, zu bekennen, daß um ein höchst ivhaltreiches historische«, politische« und pshcho- logische« Denkmal «enschlichkn Geiste« und Charakterstärke die Weltliteratur bereichert worden ist. BiSmarck hat sich ein schriftliche« Monument gesetzt, welche« von keivem ähn­lichen Werk unter seinen Vorgängern in der Herrschast über Völker und Zeiten übertroffen wird, man kann wohl sagen, welchem kein solche« au Vielseitigkeit, Zusammenfassung und Darstellungskaost au bk Sette zu stellen ist. Weder Läiar, noch Friedrich der Große, noch Napoleon haben In so eigen­artigen, blendenden, schriftstellerisch vollkomweueu Schilde- ruogen ihrer Person und ihrer Thateu ein so weit- uud tief gehende» Bild htuterlaffrn. Wohl auch keine«, welches so fistelnd den Leser io Beschlag nimmt, von der ersten Zeile di« zur letzten. Wer e« mir Vrrstäadoiß oud mit Kenntniß der Dinge, besonder« auch vergleichend mit dem Selbst- erlebteu durchwandert, wird in Bewunderung aber auch freilich im Protestireu kein Sude finden. Da« Gesammtbild ist da« de« Mauve«, wie er fich selbst avffaßt und wie er von der Welt erfaßt uud gesehen sein will. Bismarck peint par lui-mdme. Da« ist an fich ein Schauspiel so merkwürdig, so belehrend, um da« triviale Won zu gebrauchen: so intereffant, daß die Erfüllung diese« Vorsatzes genügt. Mehr wäre wahrscheinlich weniger geworden. Diesen gewaltigen Erden- sohn so zu erblicken, wie er fich im Spiegel feine« eigenen Ich und seiner Thaten der Nachwelt überliefern wollte, und wir er gleichzeitig oder nachträglich auch das All;« selbst nach dem Bild tu seinem Auge auschaute, da« bildet den eigen­artig en Reiz eine« Werke«, welches historisch allerding« noch gewichtiger wäre, wenn die objektive Wahrheit überall in ihm zu ihrem Rechte käme, welche« aber ein so glänzende« Kunst­werk nicht hätte werden können, totnn nicht die ganze Wucht der von fich selbst durchdrungenen, kraftstrotzenden Periöa- lichkeit ihm von A bi« Z den Stempel ihre« Feuergeiste« aufgedrückt hätte. Von eine« Manoe, der niemal« zugab, daß er fich geirrt habe, niemal« daß er Unrecht gehabt, zu erwarten, daß er unparteiische Geschichte htoterlaffeu werde, wäre sonderbar naiv gewesen. Um so packender ist die Dar­stellung, in der er mit seiner unübertroffenen Casuistik und seiner überlegenen Gruppirnngskuust die Dinge tu sein be­sondere« Licht stellt. Ich erinnere mich, daß ich, eine« Tage« in Gesellschaft etoe« freieonservativeo, ihm befrcnnbeten und zugethanen Collegen au« der Reich«ta«fitznng nach Hanse gehend, diesem zu beweisen suchte, wie eine gewisse Maßregel in einer desoudern Angelegenheit dem sachlichen (Sfftct nach absolut schädlich fein müsse, und ihn bat, die« de» Fürsten auf private« Wege beiznbringen. Der College antwortete

Gratisbeilage: Gießener Familienblätter

Ifcrtffc fftr Dipcschkv: Feraspricher Nr bl.

Fchakßraße Jk. L

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffend: Invalidität«, uud Altersverficheruvg.

Die Aoträze auf Bewilligung von Invaliden- und Alter»- reute müffeu häufig deßhalb zurückgewtesen «erden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von veitrag«wochen die Wartezahl nicht uachgewiesen werden kann.

Besonder« tritt dieser Mangel bet Aaträgen solcher Ar­beiter hervor, welche im W nler selten oder überhaupt nicht gegen Lohn beschäftigt find (wie i« Baugewerbe, in der Land- wtrihschast), für welche dann also Beiträge von einem Arbeit­geber nicht entrichtet werden.

Rach de« Gesetz ist e« aber möglich, auch während solcher Arbeit«uuterbrechuugen für die Vermehrung der Bet- trag««arken, allo auch für die allmähliche Erfüllung der Wartezeit und für die Erhöhung der Rente, zu forgrn.

E« gelten die folgenden vestimmungea:

1. verfilterte können beim Aushvren der Lohnarbeit die verficheruug freiwillig fortsetze«, indem fie für jede Woche der arbeitslosen Zeit eine Doppelmarke tu die Oaittungskarte etuklebrn.

2. Die Doppelwarkeu find bei allen Postanstalten zu haben. Pa« Stück kostet 28 Pfennig.

S. E« ist nicht erforderlich, baß die Doppelwarke in derjenigen Woche, für welche fie gelten soll, verwendet wird, vielmehr kann die« auch für eine Mehrzahl von Wochen nachträglich geschehen, z B. nachdem der verficherte bet Wiederbeginn der Lohnardett in Besitz der nvthigen Geld- Mittel gelangt ist. Die Doppelwarkeu müffeu jedoch eiugeklebt sein, bevor wegen wiederbegouuener Lohaarbeit der Arbeit­geber von Reue« Beiträge entrichtet.

4. Mit dem Enkleden der Doppelmarken darf überdte« schon deßhalb nickt lange gezögert werden, weil nach ein- getretener Erwerbsunfähigkeit die spätere Beibringung von Doppelwarkeu nicht al« giliig anzuseheu ist, io daß dann bei ungtnügenber Markrazahl Invalidenrente nicht bewilligt «erben kann. Bei Berechnung der Wartezeit für die Alter«- reute können die Doppelmarken. welche noch Zurückiegurg des 70. Lebenstahres verwendet find, nur in Betracht kommen für die nach dem 71. Geburtstage folgende Zeit, nicht al« Beiträge für einen früheren Zeitraum gelten.

5. Die Doppelmaikeu müssen der Berficheruvg«austalt cngetören, in deren Bezirk der Versicherte fich aushält, und müffeu vou der örtlichen Invalidität«- und Alter« Versiche­rungsstelle amtlich eutwerthet werben.

6. verficherte, welche ein ständiges ArbeitSverhältuiß zu einem bestimmte« Arbeitgeber au« irgend welchen Gründen derart unterbrechen, daß fie an« der Versicherung«- pflicht vorübergehend ausscheiden, später aber zur Arbeit bei dem gleiche« Arbeitgeber zurückkehren, bedürfen der Doppel­marken überhaupt nicht. Für fie genügt e«, daß fie ober bet Arbeitgeber die bisherigen Beiträge fortentrichteu, voraus- gesetzt, daß die Srbett«uuterbrechung während eine« Kalender- j.hre« nicht länger al« vier Monate dauert. Bei mehr al« vierwonatlicher Dauer der Arbeit«unterbrtchung dürfen für die überfchießeude Zeit auch ständige Arbeiter nur Doppel- marken verwenden.

7. Für die Zeiten mit Erwerb«f8higkeit verbundener Krankheit oder milttärischtt Dienstleistung (nach näherer Be- Kimmung de« § 17 de« Invalidität«, und Altersversicherungs- Gesetze«), ist freiwillige Fortsetzung der Versicherung nicht angebracht, weil diese Zeiten al« Beitregszelten in Anrechnung kotmueo.

Die Beteiligten »erben zu ihre« Rotzen auf diese Be- stiwmllngen aufmerksam gemacht.

Gießen, den 12. December 1898.

SroßherzoglickeS KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, 12. Dtcember 1898.

Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ee die «rofth. »ärgeret tiftereke de* Streife«.

Die vorstehende Bekanntmachung «ollen Sie ort-üblich verkündigen taffen und Interessenten noch betonter« ans bte Wichtigkeit der freiwilligen weiterverficherung Hinweisen.

v. Bechtold.

Check- und Ausgleichsverkehr bei der ReichSpost.

DieMünch. R. Nachr." schreiben:

Die von der ReichSpostverwaltnug an die E nsühruug de« Check- und «u-gleichsverkehr« geknüpften Betrachtungen geben n. A. der Ansicht Ausdruck, daß eine möglichst aus­gedehnte Benutzung der neu -n schaffenden Einrichtungben Reichthu« des Reiches tu ganz außerordent­licher Weise vermehren" werde. Da« ist ja nun offenbar ein merkantilistischer Irrthuw, der wohl so richtig gestellt werden sollte, daß die Function de« Gelbe« al« Um- lans«wittel durch die gedachte Einrichtung wesentlich erleichtert und somit vortheilhaster ou«geovtzr werden könnte. De« wird selbstredend beiznstimmen sein, und e« liegt sehr nahe, daß dieser Gedanke gerade unter der Wirkung de« theueren Geldstanbe« uud de« hohen Bankdikeout« zur Reise ge­diehen ist.

Die EinschrSukuug der vaarzahlungen und die öcono«ische Ausnutzung der vorhandenen Baarmütel ist denn auch der vornehmste geldwirthschaftliche Gefichtspuukt, der die neue Vorlage, deren Veröffentlichung noch au«steht, characterifirt. Und er ist bedeutend genug, um die Hoffnung auszasprechen, baß seine Verwirklichung nicht unter fitcattschen Rücksichten verkümmern möchte. Den Anlaß zu dem Projekt haben wvhl die Ersahrnngen der Post- anffalten selbst gegeben. Hier zeigte e« fich nach den Aus- laffangen der Retchspostverwaltuug, daß die Einzahlungen bei vielen Postaustalten höher al» die Auszahlungen, letztere wieder bei anderen Anstalten größer find al« die Eingänge, sodaß diePostoerwaltung zur Ausgleichung eine umfang­reiche Versendung baarer Gelder vornehmen muhte.

Der Betriebsfonds der Poffanffalten betrug 1872 noch 5 260 000 Mark, 1893 aber bereits 18 Millionen Mark. Der Anschluß der Generaipostkafse und der am Sitze von Reichöbankhaupistellen und Reichsbaukstellen befindlichen Ober- postkaffeu und später der Postkaffen an den Giroverkehr der Reichsbank, ferner die Zulassung be« Giroverkehr« für da« Publikum uud die Ausdehnung de« GiroverfahreuS auch auf die Einzahlung von Postanweisungsbeträgen hat bereit« eine bedeutende Einschränkung de« Baarverkehr» herbeigesührt. Die Erfparniß an Betriebssonb« infolge Ein- sührung be« Giroverkehr« ist auf etwa 91/, Millionen Mark zu schätzen, was bei der Annahme eines Zmssuße» von drei Proeenl eine ZivSersparmß von jährlich 285 000 Ma k ab­züglich der an die Rrichsbouk zu zahlenden Provifion (Porto- erstattunp) anSmacht. Immerhin haben nur die Sp tzen der Handels- und Jndustrirwelt ai diesem Giroverkehr theil- genommen. Im Jahre 1896/97 benutzten nur 3071 Per­sonen daS Giro-PostauweisungS-EiuzahlungSversahren uod die Zahl der S'rokunden der R'.ichsbauk betrug Ende 1897 nur 18205 Personen.

von großer wirthschaftlicher Bedeutung würbe eS nun sein, wenn daS Verfahren der Begleichung der Zahlung»- verbindlichkeiteu im Wege der Gut- und Lastschrift auch weiteren Kreisen, insbesondere auch den «tttlereu Ge­schäftsleuten, Handwerkern und Laudwirthen zugänglich gemacht würde, wie dies u. «. in England durch ta» Check- und Clearing-Versahren seit langer Zeit geschehen ist. Bon dieser allgemeinen Anwendung de« Checks find wir noch weit entfernt.

Aber auch schon in de« heutigen Umfange ist z. B. der 1876 bei der Reichsbank eingeführte Giroverkehr ein bedeu- tender Fortschritt, »i« wohl an besten daran» ersichtlich ist, daß i« Jahre 1897 die Baarzahlung bei eine« Betrage von 82986628000 Mark erspart und auf je 1 Mark durch­schnittliche» Guthaben ein Umsatz von 353 Mark bewirkt worden ist. Zur Föedernng de» Check- und Au»gleichuug»- verkehr» hat die Reich»bauk seit 1883 an zehn großen Bank- platzen Berlin, Bremen, Breslau, Dresden, Elberfeld, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart Ab- rechnungssteilen eingerichtet. Dort gleichen die zu den AdrechnnngSstelleo gehörenden Bankhäuser ihre gegenfettigen Forderungen ohne jede Vermittelung von baaren Seide und ! Banknoten durch Abrechnung mit einander an» und lassen I die verbleibenden Saldi auf da» Reichsbank Girokonto über- ! tragen.

- Hier« liegt also eine völlige Ersparniß von Baarwitteln vor. Außer der Reichsbank pflegen zwar noch andere Banken den Check- und SoSglelchsverkehr, wie der Berliner Kaffen- verein, dessen Umsätze fich 1897 auf über 13 Milliarden be- ! liefen. Aber die Entrichtung eine» über da» ganze Reich I ausgedehnten, die breitesten Schichten der Be­

völkerung umfassenden Check- und Ausgleichs­verkehr S ist den Bankanstalten aber nicht möglich, da ihr Sunbevkrei» immerhin ein beschränkter ist nutz fie nur an wenigen Stellen Filialen unterhalten können. Wesentlich günstigere Grundlagen sür den allgemeinen Check- und Aus­gleichsverkehr bietet die Postverwaltung. In jeder Stadt, selbst in zahlreichen Flecken und größeren Dörseru befindet fich ein Postamt ober eine Postagentur. Die Postoerwaltung ist daher, wie keine Bank mit noch so vielen Zweigstellen, in der Lage, jeder Person von einiger wirthschaftlicher Be­deutung die Möglichkeit der Thellnahme an den Bortheilen de» Check- und Ausgleichsverkehrs zu gewähren. Die Ein- sührung de» Verfahren» bet der Post würde den gesammten Geldumlauf und da» Creditweseu nicht nur sür den besser fftnirten Kaufmann, sondern gerade für den Mittelstand in einer so wohlthätigen Weise beeirfluffen, daß für Handel und Gewerbe, sowie für den allgemeinen Volkswohlstand sehr erhebliche vortheile zu erwarten find. In Oesterreich und Ungarn besteht da» Check- und Clearing-Verfahren im An­schluß an die Postsparkassen dieser Länder bereit» seit dem Jahre 1883 und hat sich dort in erfreulicher Welse entwickelt. Die Erfolge, die in Oesterreich von der Postverwalttng durch die Einführung de« Check- und Clearing-Verfahren» erzielt worden find, berechtigen zu der bestimmten Erwartung, daß an» in Deutschland einzig trab allein die Postoerwaltung in der Lage ist, biefe» Verfahren zum Nutzen be» gesammten Volkswohlstandes anszubilden.