Ausgabe 
14.4.1898 Zweites Blatt
 
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1808

Donnerstag den 14. April

Zweites Blatt.

Är. «6

Gießener Anzeiger

Siebter

General-Anzeiger

Anrts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gietzen.

Gratisbeilage: Gießener Familienblätter

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2.

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§

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6.

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1.

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3.

die Ttatue de­

in ihre Skizzen-

da» neue, von

hat durch

Arrangement ungemein ge-

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den <»1gendrn Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.

den Pferdezucht«

im Laufe de» Verbindung mit edler Zuchtstnt-

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen de- In. und «Ulla*» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entg«^»

Dresden.

Die Nationalgalerie Direetor Tfchudt getroffene

Redaction, Expedition und Druckerei:

Schntflraje Nr. 7.

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'M Preisschießev.

Erinnerungen doch nur eine Ecke beanspruchen können und sich im Uebrtgev mit den neuesten Ansichten von Ktaotschau, den PortraitS beliebter Schauspieler und hoher militärischer Persönlichkeiten vertragen müssen, so ist eS auch in allem Uebrigeu. DaS Grbrause versinkt keine Stunde am Tage in die Stille be- SabbathS. An der Scke der Leipziger- und Friedrichstraße schlagen die Verkehr-Wogen, und daß eben keine Rollfuhrwerke, Milch, und Reclamewageu da» Getöse verstärken, über unserem Haupte zusammen wie sonst. Doch viele der Damen und jungen Mädchen, welche die Pferdebahnen benutzen, haben Gesangbücher in den Händen und der feierliche Ch'iuder der Herren deutet au, daß auch sie sich zum Kirchgang oder vielleicht auch nur zu einer Visite anschicken. Tausende der Millionen ia Derltn begehen iudeß ihren Charfrettag uud Ostersonntag im Freien, in der Umgegend, die sich nun allmählich auch begrünt. Am Grün« donner-tag entrierten die jungen Leute auf den Perron- der Pferdebahnen Wetten, ob man in den nächsten Togen würde hinauSzieheu können oder daheim bleiben müffe. Nach seinem Grünewald, seiner Hasenhatde empfindet der Berliner so etwa- von der Sehnsucht de- Schweizer- für die Alpen. Wenn diese Naturgenüffe verwetcheu, dann schaut- schlimm mit der Feststimmuug auS. Im Allgemeinen hat- der Himmel noch gnädig gemeint. Charfreitag war zur Hälfte schön uud der Ostersonntag vollständig, waS nach dem eisigen Nordost, der zu Anfang der Woche durch die Straßen fegte uud die entrollte Fahne des altenZiethen" auf dem Wilhelm-Platze noch mehr aufzubauschen schien, sich kaum hoffen ließ.

Der Fremdenzufluß, den Berlin in der Osterzrtt hat, rekrutirr sich nicht zum kleinsten Theil au- den Kreisen

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuche.

Auf dem Gebiete des gesammten Recht- treten demnächst tief in da» Leben einschneidende Veränderungen ein. Die Novellen zur Etvil- und Strafproceßorduuug, da- Gericht-, verfaffuug-gesetz werden in nicht allzu ferner Zeit Gültigkeit erlangen, aber die größte Umwälzung wird die Einführung de- Bürgerlichen Gesetzbuche- am 1. Januar 1900 bringe». Ein Recht für ganz Deutschland, da- war schon seit der Reu- begrüudnng de» Reich» daS Bestreben aller Patrioten, uud wir wissen ja au» allerjüngster Erfahrung, mit wie lebhafter Befriedigung das Zustandekommen de» Bürgerlichen Gesetz, buche» aller Orten ausgenommen und al» ein bedeutsamer Schritt zur vollen Einheit Deutschlands gefeiert worden ist. Wohl sind der LandeSgesetzgebnng noch eine ganze Zahl von Recht-fällen zur Beurtheilung überlassen, aber die Haupt. Momente unserer Rechtspflege find doch in dem Bürgerliche»

Wetzlar werden zur Verhütung der Verschleppung der Maul, und Klauenseuche folgende Bedingungen geknüpft:

1. Für den Auf- und Abtrieb der Thtere ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso da» Handeln mit Vieh außerhalb deS Marktplatzes ist verboten.

Der Austrieb beginnt um 8 Uhr vormittag». Auf den Markt dürfen nut Thiere aus senchefreieu Orten, deren Führer mit gültigen behördlichen Ursprungszeugnissen versehen find, ausgetriebe» werden, Thtere von Händlern aber nut dann, wenn in jenen Ursprungszeugnissen weitet bescheinigt ist, daß die Thtere sich die letzten sieben Tage In un- verseuchtem Zustand in seuchefreien Orten befunden haben.

Im Uebrigen gilt für die Einführung von Händlervteh in den Kret» Wetzlar die in Nr. 109 deS Wetzlarer Anzeiger» vom 11. Mai 1897 veröffent­lichte polizeiliche Anordnung des Herrn Regierung«. Präfidenten zu Coblenz vom 13. April 1897. Ans dem Großherzogthum Hessen, dem preußischen Oberlahnkret» (Weilburg), dem Dillkreise und de« Kreise Biedenkopf dürfen Rindvieh, Schweine u»d Schafe nicht aufgetrieben werden.

Bet dem Auftrieb der Thtere hat der Eigeuthümer oder Führer dem anwesenden Poltzeibeamten da» unter Nr. 2 erwähnte UrsprungSzeugniß vorznzeige«.

Außer von der Controle der UrsprungSzeuguiffe tst der Auftrieb von der vorherigen Bestchtiguug und Nichtbeanstandung der Thiere durch den Kreis-

der Schulwelt. Lehrer, Lehrerinnen und Schüler oberer Klassen verwenden ihre Ferien zn einem Ausflüge in die Katserstadt. Sie sind es, die jetzt vorzugsweise da» National» denkmal au der Schloßfretheit umstehen, die ASkanierstand. bilder in der StegeSallee da» Neueste, wa» Berlin gegen- wärttg aufzuweisen hat besichtigen und die Schatzkammern der Museen pietätvoll durchstreifen. An ihrem Exterieur erkennt man sie fast immer, aber noch mehr an den kurze«, sachverständigen Bemerkungen. Bor denpergamentscheu Ausgrabungen" im Rotundensaal, den Raffael'schen Tapete», den Kaulbach'schen Fresken hörte ich Urtheile, die stet» den

thterarzt abhängig.

Wetzlar, den 5. April 1898. Der Königliche Laudrath.

Adresse für Depeschen: Anzeiger $W|<iU Fernsprecher Nr. bl.

ulen Satten, Sätet, 'it hach

Seite standen, sowie sagt benlidjften Dank Rohrbach.

N<z»gL,reiA tierteljährllch

2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfg. mit Bring er loh«.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Versammlung bestimmt werden.

Saugfohlev werden, da sie verhältnißmäßtg thenrer al» ältere Fohlen find, nicht mehr eiugeführt. Die Einfuhr ist auf IV, jährige und 2»/,jährige Fohlen beschränkt. Der Preis für l«/r jährige Fohlen ans Belgien dürfte fich auf etwa 800 Mk., für ein Fohlen an» Otdenbnrg auf etwa 700 Mk., für 2V, jährige auf 1100 bezw. 900 Mk. stellen.

Die Uebergabe der bestellten Fohlen wird voraussichtlich im Laufe des Monats August ev. September stattfinden.

Darmstadt, den 1. April 1898.

Für den Vorstand: v. Wefterweller. NaegelL.

Wonnen. Durch die Eintheilung uud Grupptruug der Se- mälde, bald nach ihren Schöpfern, bald nach den Motiven, ist manche» Stück, da» früher allzu sehr im Hintergründe stand, günstiger und gerechter placirt worden, wie denn überhaupt mehr Uebersicht und künstlerische Einheit in da» Ganze gekommen tst.

DerBöckltn". und derMenzel".Saal gehöre» jetzt zu den Perlen der Galette, die fich mehr und mehr a». schickt, ihren Schwestern in Dresden uud München ebenbürtig an die Seite zu treten.

(Fortsetzung folgt.)

Nummer nach zum Ankaufspreise ausschließlich Zoll und allgemeine Kosten, b) Der etwaige Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigpreise an die Steigerer zurückoergütet, einen etwaigen Mtndererlös haben die­selben nach demselben Maßstabe wieder zu ersetzen, c) Jeder Besteller ist verpflichtet, fich an der Versteiger­ung maßgeblich seiner Bestellung zu betheiligen, d) Die beiden letzten Thiere werden den durch die Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern durch da» Loo- zuge­wiesen. e) Bleiben bei der Versteigerung wettere Thtere Übrig, so werden solche ebenfalls durch da» LooS denjenigen Bestellern zugeschlagen, welche an der Versteigerung fich nicht betheiligt, bezw. Fohlen in der bestellten Zahl nicht ersteigert haben, f) In den beiden Fällen d und e werden die durch Berloosuog den Be­stellern zugewteseoen Fohlen znm Ankaufspreis den in Betracht kommenden Bestellern vom Vorstand angesrtzt. a) Die Ueberweisuug der Thiere erfolgt sofort nach Zuschlag bezw. nach Berloosung gegen Baarzahlung von einem Drittel des Steigpreises und ohne irgend welche Haftverbindlichkeit seitens de» Vereins, b) Für die richtige Einhaltung der Zahlungstermine tst ein zah­lungsfähiger Bürge zu stellen, c) Der Besitzet emes ersteigerten Fohlen» soll gehalten sein, baß Fohlen nicht zu verkaufen und es möglichst bald zur Zucht zu be- nutzen. Erfolgt aber dennoch ein Verkauf des Fohlen» vor Ablauf der gänzlichen Zahlung dr» SteigpreiseS, so muß der Befitzer die» sofort unter Beifügung de» noch restitenden Kaufschilltug- dem Borstande anzeigeu. d) Die impottirten Fohlen sollen alljährlich der Kör- commission bei Gelegenheit der Stuttnkörung vorgeführt werden, e) Der Verein hat die Absicht, sämmtliche Fohlen bei einer Beesicherungr-Gesellschaft mit 2/s de« Werthe» gegen Todesfall zu versichern.

Die AukaufScowmtsfionen werden auf der General-

dem Züchter, Gelegenheit zur Erwerbung

fohlen, sowohl warmblütiger auS Oldenburg wie kaltblütiger au» Belgien zu vermitteln und hat sich dteserhalb an die Großherzogliche Regierung gewendet, welche zur Erleichterung der Einfuhr von Zuchtstutfohlen in dankenSwerther Weise fich bereit erklärte, den Ankaufspreis der Fohlen vorlagSweise und unverzinslich zu bestreiten und zwar so, daß der Be­steller bet der Uebernahme des Fohlens nur etn Drittel de» Steigpreise» baar zn bezahlen, das zweite Drittel am ersten September 1899 uud das letzte Drittel am ersten September 1900 an die Kasse de» Pferdezucht-Verein» zurückzuzahleu

Bekanntmachung.

Betr.: Einfuhr von Zuchtstutfohlen durch Verein im Grogherzogthum Hrssrn.

Der Pferdezucht-Verein beabfichttgt Sommer- seinen Mitgliedern, in directer

Bekanntmachung.

An die Abhaltung de» auf den 14. April d. Js. in Leun anstehenden sowie des von dem Provtuztalrathe für den 15. April d. I». genehmigten BiehmarkteS für die Stadt

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag«.

Die Gießener WamikienStätter erben dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

springenden Punkt trafen.

Im Autikensaal ist e» vornehmlich

Ado raute, welche eifrige Kunstschüler ...00-

bücher eintragen. Copire wird in Berlin so fleißig wie in

Feuilleton.

Berliner Frühlingsbriefe.

(Originalbericht für denGießener Anzeiger'.)

(Nachdruck verboten.)

II.

Die Osterwoche in Berlin.

Dr. M. Da» Gebrause der Großstadt in den Tagen vom Palmsonntag bi» zum Ostersonntag in Stillstand zu setzen- ist hier eine Unmöglichkeit. WasSonntags- und Feiertagsruhe" heißt, davon hat man überhaupt nur in Tagland und im puritanischen Schottland einen Begriff. In all ihren Segnungen, aber auch in ihren Schattenseiten lernt man fie dort kennen. Diese absolute Feiertag-stille, gegen welche fich kein Persönlichkeit-Wille aufzulehnen vermag. In Dien, Pari» uud Berlin denkt mau in diese« Punkt libe­raler, wenn auch nicht weniger religiös. Man hemmt keine»- «eg» den GewohnheitSverkehr, man ist nur darauf bedacht, die religiösen und kirr' icheu Bedürfnisse in dieser Woche her- sorragend zu berückfichtigen und auch dem Durchschnittsmenschen Feiertag-stimmungen zu verschaffen.

Im Depeschensaal de»Berliner LocalanzeigerS" find neben den Bildern au» der Zeitgeschichte und dem -ctuellen Leben Kunstblätter au-gehängt, welche durch ihre Motive an» der Marter- und Auferstehung-Woche die Ge- danken aus dem Trubel de» Weltmarktes wegführen sollen, llbeii so wie in diesem Bureau unter den Linden, daS bei- läufig bemerkt, eine Art Anschauungsunterricht für daS Volk liefet, welcher auch dem Aermpeu zugänglich ist, die heiligen

User eher Kack'«

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antiquarisch, Me alle

hätte.

Für die Einfuhr gelten folgende Bestimmungen: Die Anmeldungen müffen spätesten-bis zum 15. Aprel beim Secretär des Pserdezncht-BereinS, Rittmeister z. D. Naegels, Darmstadt, Neckarstraße 10, eingelaufen sein. Die allgemeinen Kosten der Commissionen, des Zolles, de» Transportes der Thiere bis znm Orte der Ver­steigerung, der Versteigerung selbst, sowie der Fütterung während dieser ganzen Zeit trägt der Pferdezuchtverein, so daß die Besteller nur den (Netto-Gesammt-)AnkaufS. preis für die Fohlen zu tragen haben.

Die angekauften Fohlen werden unter den Bestellern an einem von der Ankauf- Commission noch näher zu bestimmenden Orte versteigert und die Besteller von dem Bersteigernngstermin rechtzeitig benachrichtigt.

Z 4. a) Da- erstmalige Au-gebot erfolgt der laufenden

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Amtliche» Theil.

Nr. 13 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 9. d. M-, enthält:

(Nr. 2459.) Gesetz, betreffend die auderweite Fest- setzung de» GesammtcoutingentS der Brennereien, vom 4. April 1898.

(Nr. 2460.) Bekanntmachung, betreffend die Verein­barung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Ver­seht zwischen den Eisenbahnen Deutschland» und Luxemburg», vom 26. März 1898.

(Nt. 2461.) Bekanntmachung, betreffend eine Ab- äuderung de» Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 5. April 1898.

Gießen, den 12. April 1898.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.