1898
Freilag den 14. Januar
Erstes Blatt
rr. 11
Wehener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
Aints- und Anzeigeblatt für den Nrsir Gietzein
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z ~ n verleiht. oibnungen nicht Folge geleistet oder Einsprache dagegen er- V :,'T nniilntr 5»ot ’ h,beo, so haben fie dem KretSamr behufs weiterer Verfügung
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Alle AnzeigeN'BermitllungSstcllen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.
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Smgefuche hinzuwirken.
Weiter stud wir veranlaßt, Sie auf die Vorschriften des
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schulstraße Nr. 7.
Bitt.: Die Beförderung von Musterkoffern von Handlung-» reisenden auf österreichischen Eisenbahnen zu ermäßigten
Preisen.
ES wird hiermit bekannt gemacht, daß die Formulare Dr die LegitimationSkarten, welche die Handlung-reisenden auf österreichischen Bahnen zur Inanspruchnahme deS ermäßigten Gepäcktarif- für Musterkoffer berechtigen, eine Ab- wderung erfahren haben, daß diese neuen Formulare am
L Januar 1898 zur Einführung gelangten, und daß die Sirweiser solcher Legitimationen, die dem Format, Inhalt oder der Farbe nach dem neuen Muster nicht entsprechen, Sefahr laufen, daß ihnen die Einräumung der Tarif- «Mäßigung verweigert werden wird.
Gießen, den 10. Januar 1898.
GroßherzogltcheS KretSamt Gießen.
v. Gagern.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom Mittwoch den 12. Januar 1898.
Am Bunde-rarh-tische: Staattsecretär Nteberdtng.
Die schleunigen Anträge v. Kardorff (Rp.) auf Einstellung des gegen den Abg. Meyer-Danzig schwebenden PrtvatbeleidtgungSprozeffeS während der Dauer der Session und Auer (Soc.) wegen Einstellung de- gegen den Abg. Stadthagen schwebenden Strafverfahren- wegen Beleidigung werden angenommen.
Es folgt die Fortsetzung der ersten Berathung Uc Novelle zum Gericht-verfafsungSgesetz, zur Strafprozeßord- nuug und zur Cwilprozeßordnung.
Abg. Buchka (cons.) hält die Verabschiedung der Bor- läge noch in dieser Session für dringend erforderlich. Gegen eine Rückwärtsrevifion der Civtlprozeßordnung müffe er Einspruch erheben. Vielleicht aber entschließe man sich zu einer Berbesierung der Stellung der Eonsuleuteu, über deren Haupt noch immer das Damoklesschwert des richterlichen Er- mrflenS schwebe. Der Erhöhung der RevifionSsumme könnten seine politischen Freunde nicht zusttmmen und bet der Zwangs« Vollstreckung wünschten sie angemesiene Milderungen.
Abg. Haase (Soc.) tritt für die Zulassung der Son» sulenten ein, ist aber gegen die Vorschrift, daß die Justiz- Verwaltung über die Zulassung entscheiden solle. Die RäumungSfrtsteu bet ExmtsfionSverurthetluugen, welche dte Vorlage nur auf Antrag zulasie, sollten in da» Ermessen des Richters gestellt werden, und dte Zwangsvollstreckung müsse so geregelt werden, daß der Schuldner tn seiner Wirth- schaftlichen Existenz und in seinem Familienleben nicht ruinirt und schwer geschädigt werde. Redner schließt mit der Erklärung, daß seine Partei Anträge stellen werde, um dte Urtheile der Gewerbegerichte, welch letztere sich allgemeiner Anerkennung ihrer Thätigkeit zu erfreuen hätten, vor einer Umgestaltung durch die Etvilkammern zu schützen.
Abg. Trimborn (Centr.) ist gegen eine Reform der Prozeßgesetze im großen Stile. Dte Regelung der Verhältnisse der RechtSconsulenten sei von größter Wichtigkeit, den« in Gegenden, wo wenig Anwälte wohnen, seien dte Recht»- consulenten unentbehrlich. Für den Vortermtn könne er sich nicht begeistern nach den Erfahrungen, die man bi»her mit Terminanberaumungen gemacht habe. Einer Erhöhung der RevtsionSsumme könne er nicht zusttmmen. Das Reichs- gericht würde an seinem Ansehen bedeutend etnbüßen, wenn eine Erhöhung einträte. Bet der Zwangsvollstreckung seien wettere Milderungen wünschenSwerth.
Staatssecretär Nteberdtng versichert, daß dte Aufrechterhaltung de» Ansehens des Reichsgericht- auch den verbündeten Regierungen am Herzen liege- fie sei mit .der Einheitlichkeit der Rechtssprechung und mit der Wahrung deS ReichSgedankeuS eng verbunden. Aber dte Geschäftsüber- bürdung bei den Senaten habe feit 1890 einen bedenklichen Umfang angenommen. Redner legt Iziffermäßig dte Zunahme der Prozesse fett 1890 beim Reichsgericht dar und bemerkt, daß der Präsident dieses Gerichtshöfe» mit feinen SenatS- prästdenten berathen habe, wöbet diese Herren einstimmig zu der Ansicht gekommen seien, daß unter den obwaltenden Verhältnissen Abhülse nur durch eine Verminderung der
Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.
Fernsprecher Nr. 61.
Gießen, drn 10. Januar 1898.
Betreffend: Die Ausführung der allgem. Bauordnung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen e# die Grosth. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises.
Erfahrungsgemäß häufen sich tn den Monaten März uob April die Baugesuche derart, daß — insbesondere da, wo dte vorherige Feststellung von Baufluchtlinien stattzufinden — für dte Betheiltgten unliebsame Verzögerungen nicht z« vermeiden find. Wir beauftragen Sie daher durch wiederholte, entsprechende, ortsübliche Bekanntmachung auf möglichst frühzeitige Vorlage der tn diesem Jahre zu erwartenden
*>.' US. Udntt In bttn 9<la iittmbct mit 12215001
Der Esterhazy Proeetz.
In Paris ist am Dienstag zu später Abendstunde ein Proceß zu Ende geführt worden, der tu ganz ungewöhn- ltchem Maße das Interesse Frankreichs nicht allein, sondern auch deS Auslandes tu Anspruch genommen hat. Wir haben früher tu einem besonderen Artikel den Fall DrryfuS ausführlich behandelt, und unsere Leser werden infolgedessen wissen, daß der unglückliche Excapitän auf Grund etneS Bordereaus verurlhetlt worden ist, das eine der DrehfuS'scheu gleiche, oder doch wenigsten» iehr ähnliche Handschrift auf- weist. Dte Freunde de» verurtheilten CapitänS find in permanenter Thätigkeit, um dessen Schuldlosigkeit darzulegen uud dte Regierung zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen. An Mitteln fehlt e- der Familie DreyfuS nicht, sie ist reich und besitzt außerdem ausgedehnte Verbindungen. Sie würde vielleicht schon ihre Bemühungen von Erfolg ge- krönt gesehen haben, wenn dte Angelegenheit nicht auf da» politische Gebiet überspielte und der Capitäu nicht daS Opfer des französtscheu Chauvinismus wäre. Au» diesem Grunde muß er verurtheilt bleiben, auch wenn er vollständig un- schuldig ist, und nicht» wird dte französische Regierung be- wegen können, Schritte zu thun, welche zur Rehabtlitirung DreyfuS' führen könnten.
Wie schon oben gesagt, verfolgt dte Familie desselben alle Spuren, welche zur Entdeckung de» wirklichen Schuldigen geeignet find, uud bet dieser Gelegenheit wollte man er- mittelt haben, daß da» tn Frage kommende Bordereau von dem Major Grasen Esterhazy geschrieben sei, der tn keinem besonderen Rufe stand uud stets in Geldverlegenheiten sich befand. Von verschiedenen Seiten wurde Material zusammen- getragen, um Esterhazy zu belasten. Außer dem Bruder des Excapitän», Mathieu Drehfu», haben sich noch der Senator Scheurer und der Oberst Ptcquard tn dieser Angelegenheit die erdenklichste Mühe gegeben, um Esterhazy zu überführen. Gelang dies, konnte also dem Major Esterhazy nachgewtesen werden, jenes Bordereau geschrieben zu haben, so mußte noth- wendtgerwetse eine Revision de» ProcesseS DreyfuS etntreten, denn der Capitäu war ja einzig und allein auf Grund des Bordereaus verurtheilt worden. Denn wenn auch jetzt behauptet wird, dte Verurtheilung sei auch noch aus anderen Gründen erfolgt, so find diese doch niemals dem augeklagten Dreysu» uud seinen Vertheidigern mitgetheilt worden.
Nach Ansicht aller VorurtheilSsreten, zu denen wir dte französischen Chauvinisten leider nicht rechnen können, war der Proceß gegen Esterhazy nur eine Comödte, und von vornherein herrschte nirgends Zweifel daran, daß er fretgesprocheu werden würde, nicht etwa weil man überzeugt war, daß Esterhazy unschuldig sei, sondern weil eine Verurtheilung auS Gründen der StaatSratson nicht etntreten durfte. Und so erfolgte denn am Mittwoch die Freisprechung deS Angeklagten durch etnsttmmtgeu Beschluß des Kriegsgericht-. Keiner der Richter hat also den doch zweifellos vorhandenen schweren Verdachtsgründen uachgegeben, alle haben sie in demselben Sinne gehandelt, in welchem die ganze Untersuchung etnge- leitet und betrieben worden war. Und daß die Richter auch im Sinne der Franzosen da- Urtheil gesprochen haben, beweisen die Ovationen, welche man Esterhazy beim Verlassen de» GerichtSgebäudeS darbrachte, und die Verfolgungen, deren seine Ankläger fortgesetzt preiSgegeben find. Am schwersten zu büßen haben wird der Oberst Ptcquard seine Stellung- nähme in der Angelegenheit, und eß scheint ganz so, als werde mau ihm den Proceß machen. Bei seiner Vernehmung wurde die Oeffeutlichkeit ausgeschlossen, womit er der Willkür der Richter preiSgegeben ist.
Für Deutschland hat die Angelegenheit DreyfuS-Ester- hazy ein ganz besonderes Interesse, weil immer behauptet worden ist, DreyfuS oder der wirkliche Schuldige habe auf dem Bordereau der deutschen Regierung französische Staatsgeheimnisse mitgetheilt, und von amtlicher Pariser Seite ist dieser Unterstellung bisher nicht widersprochen worden. Mau kennt in Deutschland die Manie der Franzosen, in jedem Deutschen einen Spion zu sehen, uud hat fich daran gewöhnt. ES war nur zu natürlich, daß auf die Frage, in wessen Auftrage denn DreyfuS gehandelt habe, jeder Franzose sofort mit der Antwort bereit war: »Im Auftrage der deutschen Regierung." Wir haben schon einmal unserem Befremden Ausdruck gegeben, daß unsere Regierung nicht schon längst in un- zweideutigster Weise die Uartchtigkeit dieser Annahme betont und damit allen Anzapfungen ein Ende gemacht hat. ES ist vielleicht nicht ganz richtig, bei dieser Gelegenheit den Ankläger durch Verachtung zu strafen,- ein offene- und kräftige- Wort wäre hier am Platze. Denn die Fälle Esterhazy und DreyfuS werden sich wiederholen, wenn auch unter anderen Namen, und noch öfter wird un» der Vorwurf gemacht werden, durch unlautere Mittel in den Befitz französischer Staat-geheim- Nisse gelangen zu wollen. Die französische Regierung schweigt, trotzdem fie ganz genau weiß, daß kein deutscher Beamter oder Offizier oder gar die deutsche Regierung mit solchen Handlungen irgend etwa- zu thun hat.
Bezugspreis
vierteljährlich
2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.
Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
Bekanntmachung.
Der Landespferdezuchtverein im Großherzogthum Hessen beabsichtigt im Frühjahr und Herbst 1898 an noch zu bestimmenden Tagen je einen Pferde- und Fohlenmarkt in Darmstadt zu veranstalten und mit diesen Märkten eine Verloosung von Pferden, Fohlen und landwirthschastlichen Geräthschaften zu veranstalten.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubniß hierzu unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 40,000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und 70 pCt. des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.
Gießen, den 12. Januar 1898.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.
bea bestehenden allgemeinen Bestimmungen, dem von der Mtzeiverwaltung-behörde (Art. 63) genehmigten Plan und bgn bei dessen Genehmigung ertheilten besonderen Vorschriften gimäß erfolgen (Art. 133 des P. St. G.), dte Abstellung Don Verstößen zu veranlassen und dte Fortsetzung vorschrtfts- widriger Bauausführungen zu untersagen. Wird ihren An-
Hrfchctnt täglich
mit Ausnahme des
Montags.
Die Gießener AamltienVkätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.
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nachstehend abgedruckteu Artikel 62 der allgem. Bauordnung ncit der Empfehlung hinzuweisen, fich hiernach genau zu be» Mffen.
b, Gagern.
Art. 62.
Die Ueberwachung des Bauwesen- und der Beobachtung bet baupolizeilichen Vorschriften in den Städten und Land- ilimeinden liegt den Localpoltzetbehörden ob. Dieselben haben .«»besondere darüber zu wachen, daß dte Bauausführungen
Amtlichem Theil.
Gießen, den 12. Januar 1898.
Srtr.: Das RetchSgefetz vom 14. Mat 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an GrotzherzoglicheS Polizeiamt Gießen und die 'Srostherzoglichen Bürgermeistereien der Land» gemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 26. Fe- vraar 1886 (Anzetgeblatt Nr. 46) sehen wir der Einsendung der vorschriftsmäßigen Auszüge aus der von Ihnen zu iLhrevden Tabelle Über dte im Jahre 1897 vorgenommenen Lrtersuchungen von Nahrungsmitteln und GebrauchSgegen« stLnden bis zum 25. Januar d. I. entgegen.
Sie wollen in der Tabelle auch angeben, bet welcher Stelle (z. B. dem chemischen Untersuchungsamt für die Pr^- ttoz Oberhessen) die betr. Untersuchungen fiattgefnnden haben. Sie Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden «erden diesbezüglich auf unser AuSschretben vom 26. März 1895 (Anzeiger Nr. 75 bttr. Ausführung der Controlle von 'IkrhrungS. und Genußmitteln und Gebrauch-gegenständen darch da« chemische Untersuchungsamt für dte Provinz Ober- Ihsffsn in dem Kreise Gießen) htngewtesen.
v. Gagern.
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