Vereinbarungen zum Behufe der Erlangung zünftiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, Insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, bedroht waren. Damit ist daß Recht bei Arbeiters aus den Ausstand als ein gesetzliches anerkannt, und diese Gesetzesbestimmung hat seit den dreißig Jahren ihres Bestehens sich so eiugelebt, daß heute wohl Niemand einen Ausstand als solchen als ein crimina- ltstisch zu ahnendes Verbrechen auffaht. Auf der andern Sette hat schon die damalige Gesetzgebung dal Bedürfniß gefühlt, den arbeitswilligen Arbeiter vor den Einschüchterungen seiner Kameraden zu schützen, die leicht versucht sein könnten, ihn durch Anwendung von Gewalt, durch Drohungen oder BerrufSerklLruug gegen seinen eigenen Willen von der Arbeit fernzuhalten. Zuwiderhandlung bedroht das Gesetz mit Ge« fäagniß bis zu drei Monaten, wofern nicht nach dem allgemeinen Strafgesetz härtere Strafen eiutreten. Die von der RetchSregierung vorgeschlagene Verschärfung dieser Strafbestimmungen wurde im Jahre 1891 vom Reichstag abgelehut. Die gegenwärtige Gesetzgebung gewährt also den Arbeitern das Recht auf Ausstand, wahrt aber auf der andern Sette das „Recht der Arbeit", d. h. el will, daß derjenige Arbeiter, der arbeiten will, von andern daran nicht verhindert werde. Wenn die Arbeiter, oder sagen wir richtiger die Social- demokratie, das ihnen gegebene CoalitionS- und AuSstandS- recht in einer laugen Reihe von Jahren gebraucht und oft mißbraucht haben und somit aus dem Gesetze Nutzen zogen, fo haben fie fich gegen die Schutzbestimmung, die das Recht des Arbeitswilligen wahren will, meist stark ablehnend verhalten, und wett entfernt, die individuelle Freiheit zu achten, haben fie nur zu oft fie durch Einschüchterung und durch Gewaltmittel zu unterdrücken gesucht. Bei vielen Ausständen, vameutlich bei den großen, hat fich daS in oft widriger Weise gezeigt, und die Strafbestimmungen haben sich nicht immer als ausreichend erwiefen. Haben doch die Gerichte in vielen Fällen, um das Recht auf Arbeit zu schützen, daS Mädchen für Alles, den Paragraphen vom groben Unfug heraugezogen, ein Verfahren, daS wir doppelt mißbilligen, weil es auf einer gekünstelten Auslegung dieser Gesetzesbestimmung beruht und weil man mit diesem kleinsten Mittel wohl erbittern, niemals aber bedeutenden wirthschaftlichen oder politischen Schäden abhelfen kann.
In dem terrorifirendeu Versuche, einen Mann daran zu verhindern, fich sein Brot mit seiner Hände Arbeit zu ver- dienen, nur deshalb, weil andere die gleiche Arbeit nicht auch leisten wollen, liegt für das menschliche Gefühl etwas ungemein Abstoßendes, und es gibt ein Vorgefühl von dem Zuchthausstaate, den uns die Socialdemokrateu bereiten möchten. Es ist gar nicht zu leugnen, daß fich unter dem Terrorismus der Socialdemokrateu Zustände bei den Arbeitseinstellungen entwickelt haben, die schwere« Aergerniß bieten und nach Abhülfe schreien, und es wurde als eine That der Gerechtigkeit betrachtet, als der Kaiser in seiner Bielefelder Rede feierlich erklärte, daß er das Recht auf Arbeit des Arbeitswilligen mit allen Mitteln schützen werde. Man konnte nach dieser Ankündigung annehmen, daß fich die Gesetzgebung bald mit dieser Frage zu beschäftigen haben werde, und wenn nun nach der Oeynhauser Rede die Vorlegung noch in diesem Jahre erfolgen soll, so kann das keineswegs überraschen. Wohl aber müssen wir sagen, daß die Form der kaiserlichen Ankündigung ein gesetzgeberisches Verfahren aukündigt, das, wenn man fich au den überlieferten Wortlaut halten will, weit Über das hinausgeht, was man von der Fortsetzung der Arbeiter- schutzgesetzgebung erwartet hatte. Der Kaiser hat in seiner Rede zwei Strafbestimmungen angekündigt, eine, die Jeden mit Zuchthaus trifft, der den Arbeitswilligen an der Arbeit zu hindern sucht, und eine andere, die Jeden, der „gar zum Streik anreizt-, mit derselben Strafe bedroht. Wenn man fich daran erinnert, daß Arbeiter, die arbeiten wollten, von ihren Kameraden in lebensgefährlicher Weise mißhandelt worden find und daß die Ausständischen vor den brutalsten Handlungen nicht zurückschreckten, so kann mau fich denken, daß die vereinte Strafe dafür bis zur Zuchthausstrafe steigen kann. Daß sie immer und ohne Ausnahme bei jedem derartigen Vergehen verhängt werden soll, ohne auf die Ab-
ihu in der Wethe dieser Einsamkeit ein unfichtbare«, aber undurchdringliches Panzerhemd umschließt.
Ach, allerhand Fragen brennen mir auf der Zunge. Wo kommt er her? Wie heißt sein Vaterland? Weßhalb entsagte er der Welt? . . .
Ich versuchte, ihn in ein Gespräch zu verwickeln — alle- umsonst - die Einsamkeit hat ihm den Wortschatz zu einer Unterhaltung genommen. Schüchtern, menschenscheu bewegen fich seine dünnen, von mattem Lächeln umzogenen Lippen, deren gebrochenes Italienisch ich nur schwer verstehe. Seine Erwiderung — nicht« weiter al« unbeholfenes Herumstottern. Daun wieder eifiges Schweigen.
Ich halte ihm meine Ctgarettenschachtel entgegen — entsetzt weicht er zurück. Ich rücke meine mit Bethlehemer Wein gefüllte Reiseflasche in den Vordergrund — „Profit l" — abwehrend drückt er fich an die Felswand wie ein scheuer Bogel. Ich reiche ihm ein Buch — kopfschüttelnd greift er zu und schleudert e« durchs EtngangSloch. ... In geringer Entfernung von hier dämmert der Berg Quarautana, wohin die Tradition die „Versuchung Christi" verlegt, duftverklart hinunter in die Jordanebene. Wahrlich, t« würde mich nicht überraschen, wenn Bruder Eusebius mir jetzt entgegenraunte: „Hebe dich weg von mir, Satan!"
Aber nein — plötzlich, wie in einer Anwandlung von entschwundenen Vtfionen, löst fich seine Zunge. Nach und nach kommt er bester in« Reden, und die Worte fallen mit einer gewissen Heftigkeit von seinen Lippen, während e« wie Fiebergluth aus den tiefliegenden Augen blitzt, keine Wimper zuckt und die dürren Hände, welche fich sonst von Früh bi« Abend« zum Gebete falten, erregt herumgesttkuliren.
Wa« er sagt, läßt fich etwa in Folgendes zusammen- saffm:
stufungen, die solchen Strafthaten immer inuewohnen, Rücksicht zu nehmen, daS können wir uns nicht denken, und wir glauben, daß der Kaiser in dem Wunsche und der Nothwen- dtgkeit, bei einem Trinkspruch die kürzeste Fassung zu wählen, den Gedanken der zukünftigen Gesetzgebung in allzuscharf pointirter Weise zum Ausdruck gebracht hat.
Wir möchten auch darauf Hinweisen, daß eS der officiösen telegraphischen Berichterstattung über die Katserredeu nicht immer gelungen ist, fie in tadelloser Weise wtederzugeben, wie man noch vor einigen Tagen an einem schlagenden Beispiel ersehen konnte. Haben wir aber gegen diesen Theil der kaiserlichen Ankündigung, wenn wir fie wörtlich nehmen sollen, schon unsere Bedenken, so müssen fie noch verstärkt werden beim zweiten Thetle. Ein auf Arbeitergruppen oder verschiedene Arbeitsstellen fich erstreckender Ausstand kann nicht von selbst entstehen, und es ist unvermeidlich, daß er von irgend einer Seite angeregt werde. Ohne diese Anregung diesen „Anreiz", ist ein AuSstaud überhaupt kaum denkbar, und wenn man den Anreiz verbietet, so verbietet man überhaupt den AnSstand und unterbindet dadurch eine« der stärksten Mittel der dem Arbetter — wie übrigen« auch dem Arbeitnehmer — zugebilligten CoalitionSfreiheit. Wir glauben nicht, daß fich im gegenwärtigen Reichstag eine Mehrheit für ein solches Gesetz finden wird, und wir wünschen eS auch nicht, weil wir dadurch eine Erbitterung in die Arbeiterkreise tragen können, die, auch wenn fie auf der Oberfläche mit drakonischen Mitteln unterdrückt werden kann, doch zu Zuständen führen müßte, die uns für die innere Ruhe unseres Lande« bedenklich und gefährlich scheinen.
Nehmen wir dem Arbeiter da« CoalitionSrecht, so werden wir dadurch nicht nur die Sozialdemokraten fester zusammenschweißen, sondern auch den nicht sozialistischen Theil der Arbeiterschaft in« Lager der Sozialdemokraten drängen.
Wir können deshalb nicht glauben, daß die Worte de« Kaisers in ihrer nur das Endziel in« Auge fassenden Zu- fammendrängung ein ganz zutreffende« Bild von der Gesetzgebung geben, mit der die Reichsregierung vor den Reichstag treten wird, und müssen daher einstweilen ruhig abwarten, wie der Entwurf der Regierung, mit dem fich der Reichstag zu beschäftigen haben wird, in seiner juristischen Ausarbeitung auSfieht. Wir möchten aber dringend wünschen, daß er sobald als möglich veröffentlicht wird, damit die öffentliche Meinung nicht lange im Dunkeln tappt und den Sozialdemokraten nicht Gelegenheit gegeben werde, auf den vom Telegraphen mitgetheitten Wortlaut der kurzen kaiserlichen Andeutung hin in eine Agitation einzutreten, die fich auf unrichtiger Voraussetzung bewegt.
Die Bedenken, die wir im Vorstehenden ausgesprochen haben, werden fast von der gesammten Presse getheilt. Die linkSltberalen Blätter glauben, der kaiserlichen Anregung in keiner Weise eutgegenkommen zu können, nnd vertreten die Ansicht, daß die CoalitionSfreiheit der Arbeiter unter keinen Umständen angetastet werden dürfe- auch sprechen fie die An- ficyt auS, daß die gegenwärtigen Strasbesttmmungen zum Schutz der arbeitswilligen Arbeiter gegen auSständige'zKameraden vollständig auSreichen; eine Stellungnahme, in der fie bei den meisten anderen Parteien kein volles Verftändniß finden werden. Wir find in diesem Falle arbeiterfreundlicher als die fortgeschrittenen Liberalen, allerdings nicht nur zu Gunsten der ausstehenden Arbeiter, sondern auch zu Gunsten derer, die daS Recht ihres freien Willens durch Arbeit bethätigen wollen nnd in diesem Wunsche stärker unterstützt werden müffeu als daS bei der bisherigen Gesetzgebung möglich war. Während wir auf dem äußersten linken Flügel also nichts Andere« hören al« ein glatte« Nein, entnehmen wir der national- liberalen Preffe folgende Urtheile. ES schreibt die „National- liberale Correspondenz": „Mit dem Programm des Kaisers: Schutz der nationalen Arbeit gegen socialdemokratische Tyrannei, wird fich Jeder einverstanden erklären müffen, dem eine ruhige und friedliche Entwicklung unserer socialen Verhältnisse am Herzen liegt. Im Interesse dieser Entwicklung halten auch wir eine kräftige Abwehr de« Mißbrauch« der CoalitionSfreiheit der Arbeiter für geboten; aber eS müssen Mittel sein, welche die legitime Anwendung der CoalitionSfreiheit nicht
„Mein Freund, ziehen Sie fich in die Einsamkeit zurück, in die große, herrliche Natur, und werden Sie eine selbständige, freie Seele, nur dem Himmlischen ergeben und un abhängig von allem weltlichen Larifari! Ach, immer mehr wird Ihnen die Einsamkeit, diese herrliche Rathgeberin, gefallen! Wie kann man nur draußen im Lärm der Welt leben; in diesem unermüdlichen Keuchen nach Geld, in diesem Gewebe von Lug und Trug, das fich über die ganze Erde hinzieht, in diesem Rennen und Jagen nach Dunst, in diesem Trompetengeschmetter der Rrclame, dem widerlichen Gegacker deS Militarismus und politischem Gewäsch jeder Art, in diesem Gedränge von Nebelbildern und Seifenblasen! Schon wenn ich daran denke, ist mir, als sollte ich auS meiner reinen Luft in Schwefeldunft zurückkehren, wird mir zu Muthe, wie etwa einem Fisch, den man aus einem klaren Gebirgsbach in eine schmutzige Pfütze versetzt."
Bei diesem beredten Sermon scheint mir, dem guten Bruder Eusebius hat ehemals draußen im Getriebe der Welt gar manches Schöne geleuchtet, dem er wohl jetzt zuweilen nachtrauert und das ihn vielleicht noch manchmal in der Erinnerung befangen hält. Nun find ihm die Freuden deS Lebens Stück für Stück zerpflückt, alle Hoffnungen ausgedörrt und zerbröckelt.
Er hat fich ganz in Erregung hineingesprochen. Die pergamentartige Haut seines Gesichts ist etwas geröthet, und feucht schimmert e« in den tiefen Augenhöhlen. . . .
Feierliches Schweigen.
Drüben vom Kloster her tönt das spitze Gebimmel einer Glocke wie ein schwacher Gruß von der Außenwelt. DaS Brausen deS Wildbachs vermischt fich mit dem Gurren ver Tauben.
Für die Höhle unsere« Einfiedler« ist es schon ein
beengen und nicht zu verbitternder Agitation nutzlos Hand- I haben bieten." Die Anficht der „Nationalztg." haben wir schon erwähnt. Die „Berliner Neuesten Nachrichten", die immer scharfen Maßregeln gegen Ausstände zuneigten, stellen I sich der Vorlage sehr günstig und erachten fie für für eine Nothwendigkeit, betonen aber ebenfalls, daß eine genauere Klarlegung nöthig sei. Daß alle Strikevergehen ohne Ausnahme mit Zuchthaus bestraft werden sollten, geht ihnen ebenfalls zu weit, und fie erwarten in dieser Hinficht die besonderen Bestimmungen deS Gesetzes. Von den conservativeu Blättern erwähnen wir den „Reichsboten", der die Anficht anSspricht, daß, „wenn man die Aufreizung zum Strike und Behinderung freiwilliger Arbetter unter so schwere Strafe stellt, der Strike für die Arbeiter so gut wie werthlo« wird. Wenn aber der Staat den Arbeitern dieses Schutzmittel für ihre Interessen werthlo« macht, dann muß er ihnen ein andere« Mittel geben - denn schutzlos darf er fie nicht machen, und da« will der Kaiser gewiß nicht."
DeS Weiteren führt das Blatt aus, man müsse an Stelle de« Strikerechte« irgend etwas anderes setzen, worüber es fich anscheinend aber selbst nicht recht klar ist. Auch die Auffassung der „Deutschen TageSzettuug" ist schon angedeutet worden. AuS alledem geht hervor, daß man auch auf confer» vativer Seite nicht ganz frei von Bedenken ist.
In der „Germania" lesen wir Folgendes: „In den vorstehenden Worten kündigt der Kaiser eine gesetzgeberische Action von größter Tragweite an. Im deutschen Reichstage ist zweifellos eine Mehrheit dafür zu haben, daß jeglicher Terrorismus, der darauf hiuanSgeht, friedliche Arbeiter zur Niederlegung der Arbeit zu zwingen, bestraft wird. In der frivolsten Weise wird oft genug der Strike vom Arbeit» nehmer vom Zaune gebrochen. Andererseits wird eS sehr schwer sein, diejenigen gesetzlichen Cautelen zu schaffen, welche die CoalitionSfreiheit der Arbetter garautiren, so daß nur die Auswüchse und Mißstände der Strikebewegnng getroffen werden können. In hohem Grade auffallen muß die Andeutung deS Kaisers, daß der Anreiz zu einem Strike mit Zuchthaus bestraft werden soll."
Der „Vorwärts- bringt einen aufreizenden Artikel, in dem er die Arbeiter zum Kampfe für das bedrohte CoalitionS- recht auftust. „Wir find," fo schreibt er, „dem kaiserlichen Trinkspruch aufrichtig dankbar, er zeigt unverhüllt und nnab- geschwächt, weit besser, als der in langweilige Paragraphen gefaßte Gesetzentwurf, wa« den um die Besserung ihrer Lebenshaltung und ihrer Arbeitsbedingungen kämpfenden Arbeitern bevorsteht. Er ruft schon heute alle zur Abwehr auf, welche in dem socialen Aufsteigen des Proletariats die beste Gewähr für das Fortschreiten der Cultur sehen, ex schafft Zeit zur Aufklärung deS Volkes über den allerneuesten CurS in der Socialpolitik, er ermöglicht es den Wählern, die Abgordneten vor Zusammentritt des Reichstages zu fester Stellungnahme zu veranlaffen". Der „Vorwärts" macht fich überdies einen übertriebenen Ausdruck der „Bexl. Polit. Nachr.", die da« überlieferte kaiserliche Wort ohne jede Einschränkung preisen, zu Nutze, um seine Ausführungen mit der ironischen Überschrift „Eine erlösende That de« deutschen Kaisers" zu versehen.___________________________________
Deutsches Reich.
Berlin, 9. September. Zu der vom Kaiser in Oeynhausen gehaltenen Rede bemerkt die „Nordd. Allg. Zig.": Wir find überzeugt, daß ein starker gesetzlicher Schutz der arbeitswilligen Arbeiter gegen die planmäßige socialistische Verhetzung in allen einsichtsvollen Kreisen der Bevölkerung mit Freuden begrüßt werden würde. Auch meinen wir, daß die gesammte, noch nicht der Soeialdernokratie verfallene Arbeiterschaft ein strengere« Schutzgesetz als eine große Wohl» that entgegennehmen würde. Im Uebrigen dürfte die bisher an den Abfichten der verbündeten Regierungen in der Presse geübte Kritik al« eine sehr voreilige erscheinen. Ueber den Inhalt de« Gesetzentwürfe« läßt fich vernünftiger Weise erst bann reben, wenn berfelbe bekannt worben ist.
Berlin, 9. September. Dem „Local-Anzeiger" wird an« Leer in OstftieSland gemeldet, daß vor 14 Tagen auf die
großes Ereigniß, wenn ein dicker, goldschimmeroder Käfer die geborstene Steinwand entlang kriecht. Sonst vor dem Felsloch ewig dieselbe Ausficht, die gleiche Augenweide: Felsen und Felsen, und darüber der weite, bald tiefblaue, bald rosigleuchteude Himmel. Höchstens suchen die kleinen, funkelnden Augen den Horizont ab, um einigen verirrten Wölkchen ihr Geheimniß abzulauschen, ob fie wetterziehen ober regnen werden.
Ich stelle mir den Alten in seiner Felsklause bei Gewittersturm vor, in tiefschwarzer Nacht, wenn die Natur auS Rand und Band geht, weiße Blitze die FelSHSHlen bis in die verborgensten Ritze durchleuchten und gellender Donner- : schlag in den Schluchten das Echo weckt. Dann wieder schauervolle Oede, al« wenn der Schatten des Tode» Über den Felsen lagerte. . . .
So schleicht dem Bruder Eusebius die Zeit melancholisch von dannen. Kein Herz in der weiten GotteSwelt, das um ihn bangt, kein Mensch, der an seiner schattenhaften Freude Theil nimmt. Eines Tage«, nachdem er fich vorher lauge nicht wehr gezeigt hat, wird man ihn in seiner Höhle tobt finden. Ein einsames Leben ist daun verklungen. . .
Ach, ich weiß, eine mächtige Aufregung ist durch mein Erscheinen in diese Eremitenklause gerathen, und Jahre werden vergehen, bevor fich eine ähnliche wiederholt. —
Nun die Strickleiter wieder hinunter. . . .
Kein Augenpaar, daS mir beim Abschied bis zur Weg« btegung nachfieht, etwa den Kopf an die Felswand gepreßt und von Abeudroth übergoffen. Vielmehr droben am Fel«' loch glückliches Anfathmen, und es ist dieser ganzen vor- borgeven Existenz zu Muthe, wie einem sanften Auge, das durch Reiben endlich von einem hineingeflogeven, lästigen Staubkorn befreit wurde.
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