Ausgabe 
11.6.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 1Z4 Zweites Blatt. Samstag den 11. Ium

1898

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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Die Wohlthaten der deutschen Arbeiter- Versicherung.

Bon socialdewokratischer Seite werden fortgesetzt die bisherigen Leistungen der deutschen Arbetterversicheruug all unbedeutend und in keinem Berhältniß zu den Beiträgen der Arbeiter stehend bezeichnet. Obwohl die völlige Hinfälligkeit -Lieser Behauptungen schon mehrfach nachgewiesen ist, scheint <8 zur Verhütung von Legeodenbildungen doch rathsam zu lein, daS bezügliche Material zusammenzustellen und so sür Jeden, der seine Augen nicht vor offenkundigen Thatsachen absichtlich verschließen will, ein klare! Bild der wirklichen Sachlage zu geben. Jeder, der die nachstehende Ueberficht unbefangen prüft, wird darin die umfoffeuden und fegen!- reichen Wirkungen der BerficheruugSgesetze zu Gunsten der deutschen Arbeiter und die dafür von den deutschen Unter­nehmern zu bringenden Opfer zahlenmäßig belegt siadeu.

I.

Durch die BerficheruugSgesetze soll Abhilfe geschaffen -werden gegen die wirthschastliche Noth, in welche Arbeiter unb untere Betriebsbeamte, sowie deren Familien gerathen Wunen:

1. in Krankheitsfällen (Krankenversicherung);

2. bei Verletzungen infolge von Unfällen bei der Berufs­arbeit (Unfallversicherung);

3. bei Siechthum oder anderweit verminderter Arbeits­fähigkeit, sowie in hohem Alter (JnvaltditätS- und Altersversicherung).

Zu 1. Die Leistungen der Krankeukaffen bestehen in Bewährung von

a) freier ärztlicher Behandlung und Arznei, sowie der sogenannten kleinen, zum Theil aber auch weiterer Heilmittel;

b) Krankengeld,

ober an Stelle dieser Leistungen in freier Krankenhaus- behandluug nebst Familienunterstützung,

außerdem bei den orgauifirten Krankenkaffen in Wöch­nerinnen Unterstützung-

c) Sterbegeld.

Die erforderlichen Mittel werden zu Vi von den Arbeit- hebern, zu 3/s von den Arbeitern aufgebracht.

Zu 2. Die Leistungen der Unfallversicherung umfaffeu a) das Heilverfahren vom Beginn der 14. Woche nach Eintritt de» Unfalls, sowie einen Zuschuß zumjKrankeu- geld der Verletzten (Ziffer Id) von der 5. Woche ab; b) Reuten an die Verletzten vom Beginn der 14. Woche nach Eintritt de! Unfall! ab, sowie im Falle der Tödtung vom Todestage ab Renten an die Hinter­

bliebenen, und zwar bi! zu % beziehungsweise 3/s des bisherigen JahreSarbeit-verdiensteS des Ver­unglückten ;

c) Beerdigungskosten.

Die zur Bestreitung dieser Leistungen erforderlichen Mittel werden ausschließlich von den Arbeitgebern auf­gebracht.

Zu 3. Die Invalidität-- und Altersversicherung gewährt a) Invalidenrenten vom Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ab, ohne Rücksicht auf das Lebensalter;

b) Altersrenten vom 70. Lebensjahre ab, wenn der Ver­sicherte alsdann noch arbeitsfähig ist und nicht bereits Invalidenrente bezieht;

c) vorbeugende Kravkenfürsorge zur Verhütung dauernder Arbeitsunfähigkeit;

d) in Todes- und HeirathSfällen Erstattung der vollen vom Versicherten gezahlten Beiträge.

Dar Reich gewährt für jede Rente einen Zuschuß von jährlich 50 Mk., im Uebrigen werden die Kosten von den Arbeitgebern und Arbeitern je zur Hälfte getragen.

n.

ES find auf Grund der retchSgesetzlicheu Arbeiter-Ber- ficherong bis Ende 1897 an Beiträgen aufgebracht lediglich im Interesse der Versicherten und zu deren Gunsten von den Arbeitgebern 1337 741 176 Mk.

von den Versicherten 1 173 449 805

zusammen 2511 190 981 Mk.

d. h. mehr als 2*/3 Milliarden Mark. An Entschädigungen find an die Versicherten bereits gezahlt 1 702 184100 Mk., d. h. mehr als l7/i0 Milliarden Mark. Hieran! folgt, daß die Versicherten bereit! (1702184100 1173449 805 ==) 528.7 Millionen Mark mehr erhalten haben, al! fie selbst einzahlten.

Der Jahreibetrag an Entschädigungen betrug 1897 bereit! 233.7 Millionen Mark; derselbe steigt noch fortgesetzt und zwar in den nächsten Jahren voraussichtlich um durchschnittlich rund 15 Millionen Mark jährlich. Die wesentlich zur Be­streitung dieser steigenden Mehrleistungen angesamwelten Reservefonds bezifferten sich Ende 1897 inSgesammt bereit! auf rund 850 Millionen Mark.

Vi! Ende 1900 werden auf Grund der reichsgesetzlichen Arbeiterverficherung rund 21/3 Milliarden Mark an Ent­schädigungen gezahlt sein.

III.

Wie viel Noth und Elend ist durch diese Summen ge­lindert und beseitigt worden!

Man vergegenwärtige sich nur die Zahl der Fälle, in

denen Entschädigungen gewährt worden find! ES find bisher in 31486243 Fällen Entschädigungen bewilligt worden, sodaß für je 20 Personen der Gesammtbevölkerung durch­schnittlich jährlich in einem Falle eine Entschädigung au! der Arbeiterverficherung festgesetzt worden ist. Berücksichtigt man, daß die Leistungen nicht der Gesammtbevölkerung, sondern nur einem Theile derselben, nämlich der Arbeiterbevölkerung in engem Sinne, zu Gute kommen, so ergibt sich, daß jährlich für zehn Personen derselben mit Einschluß der sSmmtlichen Familienangehörigen durchschnittlich eine Entschädigung be­willigt worden ist.

IV.

Neben den auf Grund der Arbeiterverficherunglgesetze gezahlten Entschädigungen werden den Arbeitern noch von vielen staatlichen unb privaten Unterstützung!- unb Pension!» kaffen Entschädigungen gewährt, bereu Umfang fich mangel! ber erforberlichen Daten ziffernmäßig nicht feststellen läßt. Wohl aber kann dies für die deutschen KnappschaftSkaffen ge­schehen, deren Leistungen in obigen Zahlen gleichfalls nicht enthalten find. Der aus diesen letzteren Kaffen den Arbeitern in den Jahren 1885 bis 1897 gewährte Entschädigungs­betrag kann auf rund 320 Millionen Mark beziffert werden. Mit Einschluß der Leistungen der KnappschaftSkaffen find also seit Bestehen der ArbetterverficherungSgesetzgebung (1885) bi! Ende 1897 mehr al! zwei Milliarden Mark an Entschädig­ungen an die Arbeiter baut ausgezahlt unb unter Hinzu­rechnung bet zur Bestreitung der steigenden Mehrleistungen angesammelten Reservefonds rund drei Milliarden Mark auf« gewendet worden. Bom Jahre 1900 ab wird der Gesammt- betrag der jährlich zur Auszahlung kommenden Entschädig­ungen bereits mehr als 300 Millionen Mark d. h. für jeden Arbeitstag (300 Tage im Jahre) eine volle Million Mark (!) betragen und dann noch fortgesetzt weiter steigen.

Und diese Leistungen nennt die Socialdemokratie unerheblich! Und gegen die Gesetze, die solche Wohlthaten für die arbeitenden Klaffen in! Leben gerufen haben, habe« die focialdemokratischen Abgeordneten gestimmt!

Selbstverständlich werden die verbündeten Regierungen es bei diesen durch die socialpolitischen Gesetze zur Zeit ge­schaffenen Zuständen nicht bewenden laffen, sondern fortgesetzt bestrebt sein, die Wohlthaten derselben immer weiteren Be- völkerungskreisen zuzuwenden unb inSbesonbere auch die formale Wirksamkeit ber genannten Gesetzgebung im Jntereffe der Arbeiterdevölkerung zu verbeffern.

Der Ausbau der bestehenden socialpolitischen Gesetze dürste daS soctalpolitische Ziel der nächsten Zukunft sein.

Feuilleton.

Was vermag die ärztliche Kunst?

Bon Dr. Grumbach.

(Nachdruck verboten.)

Mit der Thatsache des Todes an fich hat die Menschheit sich abgefunden. Niemand stellt an die Heilkunst daS Der- laugen, daß sie denselben aufheben solle. Aber der tausendfach gestaltete Jammer deS Lebens ist da, in der Stunde der Gefahr ruft der Kranke nach Hilfe, begehrt der Leidende Linderung. Der Arzt soll wenigsten! verhindern, daß durch Krankheit das Leben vorzeitig beendet werde, und daß die mit den Krankheiten verbundenen oder ihr folgenden Be­schwerden beseitigt oder wenigstens gemildert werden. Wie weit ersüllt da die Heilkunst das an sie gestellte Verlangen? Wo find die Grenzen ihre! Gebietes gesteckt?

Die Thatsache, daß die practische Heilkunde seit einem Jahrhundert, besonders in der letzten Hälfte derselben, große und erfreuliche Fortschritte gemacht hat, liegt klar vor Augen. Die stannenerregende Entwickelung der operativen Ehirurgie und Gynäkologie, der glänzende Aufschwung in der Behandlung der Hautkrankheit, bL Betonung physiologischer, diätetischer hygienischer Factoren verschiedenster Art, fie alle haben sich zum großen Theil vor den Augen der Zeitgenoffen vollzogen. Zu Lister'! unsterblicher Einsührung ber Antisepsis hat fich die Entbeckung Pasteurs von der Heilbarkeit der grauenvollen HuudSwuth gesellt. Kann aber dabei von einem wirklichen Heilen" de! kranken Körper! die Rede sein? Wann ist überhaupt der Körperkrank"?Krank sein ist Leben unter veränderten Bedingungen", so definirte der große Re­formator der Medizin, Virchow. Und wo! hrißtheilen" ? Krankhafte Vorgänge im OrganiSmu! in ihrem Wesen derart beeinflussen, daß dieselben zum Stillstand gebracht, die

störten Functionen in das gesunde Verhaltniß zurückgeführt werden, da! heißt heilen. Wie weit ist nun die Heil­kunst dies zu leisten im Stande? Versuchen wir, diese Frage an der Hand der Thatsachen zu beantworten.

Verletzungen durch äußere Gewalt find, wie Jedermann weiß, heilbar, mögen fie nun die Haut, Muskeln, Knochen, Nervenstämme oder innere Organe betreffen. Aber die Leistung der Heilkunst beschränkt fich hierbei nur auf die technisch möglichst geschickte Verbindung der Wundflächen unb bie Fernhaltung alles dessen, was auf den Heilungsvorgang schädlich einwirken könnte; auf den letzteren selbst jedoch, auf die organische Wiedervereinigung de! Getrennten, ist fie ohne jeden Einfluß. Die WachSthumS- und RegenerationS- Vorgänge in den Zellen der verletzten Gewebe geschehen ohne jedes Zuthun menschlicher Heilkunst. Wohl staunen wir mit Recht über die riesenhafte Ausdehnung bei Gebietes, welches bie operative Chirurgie seit Lister erobert hat, unb segnen bie große Gebankenthat diese! ManueS, welche e! ermöglicht, Zahllosen durch die Ausführung operativer Eingriffe das Leben zu erhalten, die Gesundheit wieder zu geben. Und doch besteht der hierdurch bedingte Fortschritt nur darin, daß der jetzt unter dem Schutze der Antisepfis erlaubte chirurgische Eingriff die Möglichkeit schafft, daß ein krank­hafter Prozeß heilen kann. Aber diese Heilung selbst ge­schieht durch Vorgänge, welche ber ärztlichen Machtsphäre entrückt finb.

Ebenso verhält es sich mit ben entzünblicheo Prozessen. Die Rückwirkung bei einigen günstig gelegenen Formen kann vielleicht durch gewiffe Maßnahmen beeinflußt werden, so der chronisch eutzündliche Erguß in einem Gelenke, bie entzünd- liche Verdickung eine! MnSkelS, bie Schwellung bei einem zugänglichen Ncrvenstamm Maffage, Gymnastik, Elcctrizität, Hydrotherapie, verschiedene Bäder sind hier die Hilfsmittel.

Jedoch läßt fich von ihnen allen nur sagen, daß fiedie Resorption anregen"; eine unmittelbare Beeivflnffung der organischen, die Heilung herbeisührenden Vorgänge ist aber unmöglich; namentlich gibt e! dafür gar keine toirtfamec Arzneisubstanzen.

Und wie steht el mit dem großen Heere ber Jusectionl- krankheiten? Wohl vermag auch hier die ärztliche Kunst Viele! beantragen zu dem günstigen Aulgange durch die Bekämpfung gefährlicher Symptome, durch allgemeine hygienische Maß- nahmen und durch die einfichtige Leitung der Ernährung, aber die Heilung ber Krankheit selbst und ihre Folgeerschein- ungen kann fie nicht herbeiführen. Beim acuten Gelenk­rheumatismus z. B. werben burch bie Salichlbehanblung zwar das Fieber unb bie Gelenkaffectionen zum Schwinben gebracht; wer aber vermöchte die nachfolgenden furchtbaren Herzerkrankungen (Endocarditis mit Klappenfehlern) zu heilen?

Ueberhaupt der Heilung fähig ist ein krankhafter Zustand nur fo lange, al! er noch in der Bildung begriffen ist; sobald er einen bestimmten Abschluß erreicht hat, nicht mehr. Dann bleiben Verunstaltungen verschiedenster Art zurück. Daher die Mahnung nicht oft genug ausgesprochen werden kann, den Arzt recht frühzeitig zu consultiren! Eine Entzündung der Jnnenhaut deS Herzens kann fich zurückbilden; ber Klappenfehler, welcher sie veranlaßt, nie mehr. Eine Brust- fellentzünbung ist heilbar; ihre Folgeerscheinungen in Gestalt pleuritischer Schwarten, finb e» nicht.

Ferner wirb bie Möglichkeit ärztlicher Beeinflussung vielfach bestimmt burch bie Localtfirung beS Prozesses. Die abnorme Fettbilbung kann noch rückgängig gemacht werben, wenn fie nur in ben äußeren Körperbedeckungen stattfand; fie bedingt aber schließlich einen unheilvollen AuSgaug, wenn ihr auch die HerzenSmuSkulatnr verfiel.