Ausgabe 
11.2.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 35 Zweites Blatt. Freitag den 11. Februar

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Erscheint täglich mit Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener

JamttienStLtter werden dem Anzeiger Wvchmtlich viermal beigelegt.

Gießener Anzeiger

AezugspreiL vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohr.

Bei Postbezug Mark 50 Pfg. ierteljShrlich.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.

General-Anzeiger

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Anrts- unb Airzeigeblatt für den Ureis Gieszen.

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Schntfiraße Ar. 7.

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Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

2lmtiid?er Ltzsil.

Nr. 3 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben den 5. d. M. enthält:

(Nr. 2443) Verordnung, betreffend die Einfuhr lebender vflanzeu und frischen ObsteS aus Amerika. Vom 5. Februar 1898.

Gießen, den S. Februar 1898.

Großherzogliche» KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend: die Maul- und Klauenseuche zu Gießen.

Nachdem die in einem Gehöfte zu Gießen ausgebrochen ßeweseve Maul« und Klauenseuche erloschen ist, werden d>e ingeordneten Sperrwaßregela hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 9. Februar 1898.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß auch in diesem Jahre an der electrotechnischen Lehr- und UntersuchungS- mstalt des physikalischen Verein» zu Frankfurt a. M. ein Kursus über Anlage und Prüfung von Blitzableitern abge­halten wird, welcher namentlich dazu dienen soll, die be- lheiligten Beamten und Berufskreise mit den dafür maß­gebenden Gesichtspunkten vertraut zu machen.

Der Unterricht findet in der Woche vom 7. bis 12. März k Js. täglich Vormit ags von 10 bis 12 und Nachmittag» von 3 bis 5 Uhr statt, so daß es den in den Nachbarorten sahnenden Jntereffenten ermöglicht ist, ohne allzu große Zeitopfer an dem Cursu» Theil zu nehmen. Das Honorar str die Theilnahme beträgt 30 Mark. Jntereffenten wollen sich rechtzeitig anmrlden.

Gießen, den 9. Februar 1898.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gageru.

Stutenkörung desPferdezuchtvereiusimGroffherzogthumHesseu und Prämiiruug von aus gekörten Stuten ge­fallenen Fohlen im Jahre 1898 bett.

Die diesjährigen Körtermtne finden in nachfolgender Reihenfolge statt:

Oberhessen.

Ort Tag und Stunde Zu kören

Nieder Wöllstadt Freitag, 4. März, Vormittags 9 Uhr.

15

Berstadt

Freitag, 4.

y

Nachmittags 3 u

14

Butzdach

SamStag, 5.

n

Vormittags 10

12

Grünberg

Montag, 7.

n

Nachmittags^/,

20

Ober-Ofleiden

DienStag, 8.

u

Vormittags 10

12

Romrod

Dien-tag, 8.

n

NachmittagS2t/,

26

Eagelrod

Mittwoch, 9.

n

Vormittag» 10

10

Schlitz

Donnerst. 10.

H

Vormittags 9 ,

12

Düdelsheim

Freitag, 11.

H

Vormittags 9

12

Hirzenhain

Freitag, 11.

tf

Nachmittags 2

10

Summa 1

143

Jede Stute muß Jahr für Jahr neu gekört werden - die im Vorjahre gekörte und gedeckte State hat die Vorhand vor der noch nicht gekörten oder nicht gedeckten Stute.

Im Uebrigen entscheidet die Qualität.

Für jede gekörte Stute wird dem Besitzer von der Kör- commisfion ein Deckhengst vorgeschlageu. Der Besitzer erhält für jede» au» seiner gekörten Stute von dem bestimmten Hengst gefallene lebende Fohlen vom Verein nach Vorlage der beglaubigten Abschrift des Geburtsschein» ein Angebinde von 20 Mk. al» sogen. Fohleugeld ausbezahlt.

Die Körung einer Stute ist an Einstimmigkeit der Kör- commisfion gebunden.

Al» Körcommissäre werden mit den nölhigen Ersatz­wahlen die nämlichen Herren wie im vergangenen Jahre thätig sein.

Bis zu 300 Stuten können gekört werden.

Mit der Körung wird eine Pramtirung der Hengst- und Stutfohlen verbunden, die im Jahre 1895/96 au» gekörten Stuten gefallen find.

Die Pramtirung dieser zweijährigen und drei­

jährigen Hengst- und Stutfohlen findet gleichzeitig mit der Körung bei den einzelnen Körte,minen statt.

Die Besitzer solcher Fohlen werden hiermit zu ihrer Vorführung aufgefordert und besonder» darauf aufmerksam gemacht, daß die Besichtigung bezw. Prämiirung nur erfolgt, wenn der Körcommisfion Kör- und D-ckjchein vorgezeigt worden ist.

Nur fehlerfreie Thiere können prämiirt werden.

Au Preisen find vorgesehen:

L Für Dreijährige:

10

Preise

L 100 Mk. = 1000

Mk.

10

ä 60 = 600

10

n

ä 40 = 400

V

30

Preise

= 2000

Mk.

2.

Für Zweijährige:

16

Preise

L 50 Mk. = 750 '

Mk.

15

ä 40 , = 600

15

o

ä SO = 450

45 Preise

= 1800

Mk.

im Ganzen 75 Preise im Betrag vou 3800 Mk. Darmstadt, den 28. Januar 1898.

Für den Vorstand:

von Westerweller. Naeg'ls.

Der bisherige Verlauf des Zolaprozefses.

Die Annahme, daß der Prozeß gegen Frankreichs ge­feierten Schriftsteller nur kurze Zeit in Anspruch nehmen werde, scheint sich nicht erfüllen zu wollen, ebenso wenig die Erwartung der Regierungskreise, daß der Prozeß keinen größeren Umfang annehmen, daß er sich nur auf ganz be­stimmt von der Anklagebehörde vorher festgesetzte Punkte beschränken wird, weshalb wir schon heute in eine Besprechung des bisherigen Verlaufs eintreten wollen.

Ob wohl der Gefangene auf der Teufelsinsel eine Ahnung davon hat, welche Erregung sein Geschick in Frank­reich hervorruft, daß letzteres augenblicklich in zwei große Lager getheilt ist: für oder wider Dreyfus- Freilich ist Arthur Dreyfus streng bewacht, vierzehn Wärter sind um seine Person beschäftigt, die jeden seiner Schritte Überwachen­aber sollte nicht unter diesen vierzehn Personen sich eine befinden, welche das Mitgefühl über die starre Pflicht setzt

Feuilleton.

Gelüstetes Geheimniß.

Sriminal-Nooellette von Fr. Ferd. Tamborini.

(1. Fortsetzung.)

Zweieinhalb Monate verstrichen ohne die geringste Auf- lläruog über die mysteriöse Sache. Da flch weder über die Snfon de» Verstorbenen, noch über seine Familie etwa» tkmittelu ließ, so wurde angenommen, daß er unter fremdem Samen gereist sei und stch hinter diesem Umstände ein Ge- hiwniß verberge. Selbstredend wurde dadurch die Sache roch räthselhafter.

Allerlei Gerüchte tauchten auf- auch ein Mord wurde «genommen, e» ließ aber hierfür nicht der geringste Bewei­se «bringen. Besonder» in den unteren VokSschtchten Delle» Pb man der Bermuthung Raum, daß Dr. Henry an der Me bethetligt sei, da der Fremde doch bei ihm übernachtet kbe und bet ihm gestorben sei.

Der Doetor war nämlich, obgleich reich und einziger lr-jt am Orte, nicht besonder» beliebt. Sein barsche», ab- ssteude» Wesen hatte ihm viele Feinde gemacht. Man er- dmrte sich jetzt auch einzelner Momente aus seiner Ver- imgeoheit: er war verschwenderisch gewesen, hatte Schulden swacht, war aus Delle verzogen und erst vor zehn Jahren »ch dorthin wieder zurückgekehrt. Aber auf solche Jugend- konnte man doch keinen Beweis stützen. Nach seiner Abkehr nach Delle hatte er einwandsfrei gelebt, aber diese» Nrlommniß weckte die Erinnerung seiner Feinde, zudem chea sein tadellose» verhalten keine Handhabe zu einem be­liebeten Angriff bot.

Alle diese leise auftreteuden Gerüchte ließen den Arzt '»«Ichüttert, kein Wort der Bertheidtgung kam aus seinem lLaede, wenn ihm der Argwohn zu nahe trat.

Kaltes Schweigen, Achselzucken, verächtliches Lächeln, 16* «ar alle», was er solchem Gerede entgegenhielt. Cs ttkrsmdete ihn auch nicht, al» einige Zeit nach dem Errtgntß flicht Haushälterin und sein Diener ihre Entlassung forderten

und diese damit motivirtev, daß da» Gerede der Leute über seine' Person ihnen schaden könne.

So standen die Dinge, als Arnould in Delle eintraf. Er wandte sich behufs weiterer Nachricht direet au Dr Henry. Vou diesem erfuhr er, daß der verstorbene nur seine Kleidung, eine Reisetasche mit Toilettengegenstanden und eine Schnupstabakaoose hinterlassen habe, welche Gegen­stände seitens des Gerichts in Verwahrung genommen worden seien.

Als der Hausmeister diese Gegenstände bei Gericht be­sichtigte, erkannte er sie sofort al» solche des Herrn de Ärai. Er machte nunmehr die Anzeige, daß der Verstorbene eine bedeutende Summe bei flch geführt habe, infolge dessen ward bei Dr. Henry eine Haussuchung borgenommen, jedoch ohne Erfolg.

Die Ausgrabung der Leiche wurde vorgenommen. Da die Verwesung noch nicht eingetreten war, konnte Arnould unter Eid die Identität de» bei Dr. Henry übernachteten Reisenden mit de Brat constaliren.

Durch diesen Vorgang, besonder» aber, als eS bekannt wurde, daß der Fremde im Brfitz vou fast zwei Millionen gewesen sein sollte, nahmen die Gerüchte eine bestimmtere Form an. ES kam bald dahin, daß man Dr. Henry un- umwunden als den Mörder de Brat» bezeichnete. Diese» erregte die Ausmerksarnseit de« Hausmeister» aufs Aeußerfte.

Obgleich offenbare Beweise fehlten, konnte die Behörde doch nicht umhin, flch mit der Sache zu befassen. Dr. Henry wurde verhaftet und verhört, aber es kam dabei nichts weiter heran», al» war nicht schon bekannt gewesen wäre. E» war klar: wurde die Anklage erhoben, so mußte unbedingt Frei- sprechung erfolgen die nöthigen Beweise fehlten und daS Urtheil der Menge stützte flch auf das allgemeine Uebel- wollen gegen den Beschuldigten. Aber die Gerichte glaubten der öffentlichen Meinung Rechnung tragen und die Sache zur richterlichen Entscheidung bringen zu müssen- auch blieb ja nicht auSgeschlvffin, daß bet der Verhandlung die fehlenden BelastungSwomeute sich noch ergeben würden.

Der Prozeß wurde also tnscenirt und kam vor die Geschworenen. Der Präsident des Gerichtshöfe» war ein

Mann von hoher Rechtschaffenheit und dessen Einfluß auf Richter und Geschworene vou Bedeutung war. Er hatte dieser Sache große Aufmerksamkeit gewidmet und die lieber» zeugung gewonnen, daß der Angeklagte, er möge schuldig sein oder nicht, freigeiprochen werden müsse. Er glaubte daher der Gerechtigkcit einen Dienst zu erweise», indem er vor der Verhandlung au die In y eine Ansprache hielt, m der er seine Ansicht von der Sache darlegte. Er rieth, die Anklage zu verwerfen. Man möge bedenken, so führte er aus, daß die Ehre eines Mannes auf dem Spt«le stehe, wen« nicht gar das Leben, und das wolle gerade hier viel sagen. Ferner möge mau bedenken, daß Beweise bis jetzt noch nicht vorlägen, wohl aber könnten dermaleinst solche für seine Unschuld erbracht werden, so könnte der Beschuldigte ja, sollten positive Beweise zutage treten, jeder Zeit wieder unter Anklage gestellt werden und daS Verbrechen gesühnt werden.

Nach einer stürmischen Berathung entschied mau sich dahin, daß der Prozeß seinen Verlauf nehme und die Ver­handlung beginnen solle.

Nun aber forderte der StautSprocurator, der die Mein­ung de» Präsidenten theiltt, den Gerichtshof auf, die Ver­handlung zu vertagen, weil die Beibringung von Beweisen noch einige Zeit erfordere. Diese« Ansinnen widersetzte sich der Vertheidiger de» Angeschuldigten. Mau hätte sich mit Beweisen versehen sollen, ehe die Verhandlung beantragt wurde- die Verschiebung würde seinen Clienten noch länger der Untersuchung-Haft auSietzen, und da die Anklage nicht derartig sei, daß der Angeschuldigte gegen Caution auf freien Foß gesetzt werden könne, so würde ihn, er sei schuldig oder unschuldig, schon vorher eine harte Strafe treffen.

Gegen diese stichhaltigen Gründe war schlecht etwa» ein­zuwenden, und so verweigerte der Präsident die Vertagung. Niemand zweifelte daran, daß Dr. Henry sreigesprocheu würde, denn e» leuchtete ein, daß der StaatSprocurator die Vertagung mir dehhalb verlangt hatte, weil e» ihm an Beweisen fehlte.

(Fortsetzung folgt.)