Ausgabe 
11.2.1898 Erstes Blatt
 
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selbst gestattete der Präsident dem Benhetdiger, nur der Frau DnysuS auf die Affäre Eüerhazh bezügliche Fragen zu stellen. Dagegen proteftirte Vrrtheidiger Labort lebhaft. ES sei die» eine Einschränkung des Fragerechts. Bei der Vernehmung deS Generals BotSdeffre erklärte dieser, von einer Schleier« dame wisie er nichts/ er wisse auch nichts davon, wie daß Aktenstück über Esterhazy- Freisprechung au» dem Krieg-« Ministerium verschwunden sei. Von der Schuld deS DrehfuS sei er überzeugt und diese Ueberzeuguug stütze sich aus That- fachen, welche ihm während und nach dem Prozesse DrehfuS zur Kenotuiß gekommen seien. Auch General Gouse ver­sichert, er kenne die Schleierdame nicht.

Pari», 9. Februar. In seinen Schlußfolgerungen bringt La dort zur Sprache, daß den Geschworenen Schriftstücke zugestellt worden find. Labori erklärt, weder Zola noch Perrevx haben diese Schriftstücke abgesandt. Die Angeklagten seien die Opfer von Umtrieben. Labori bespricht dann die Kundgebungen, die gestern stattfauden, als Zola das Gericht-« gebäude verließ und protestier gegen die Ungenauigkeiten in den Berichten verschiedener Blätter über das Vorgefalleue. Diejenigen, welche Zola beschimpfen, repräseutireu nicht Frank­reich, sondern beschimpfen Frankreich, indem fie fich mit ihm identtficiren, während wir eS verehren. (Heftiger Lärm.) Unter großer Spannung wird General BoiSdeffre al» Zeuge aufgerufen. Labort fragt den Zeugen:Kanu der Zeuge sagen, welcher Art das Schriftstück, das Esterhazy einige Zett vor seinem Erscheinen vor dem Kriegsgericht dem KriegSmtutster hat zukommen lassen?" General Bot-drssre antwortet: Das fragliche Schriftstück bezieht fich auf die An­gelegenheit DrehfuS. Ich glaube daher, ohne Mißachtung für das AmtSgeheimniß von diesem Schriftstück nicht sprechen zu können. Labori erwidert: Ich bestehe auf der Frage: Welcher Art ist dies befreiende Schriftstück? Bot-deffre ant­wortet: Das AmtSgeheimniß verbietet mir, zu antworten. Advoeat Labori: General BotSdeffre ist verantwortlicher Beamter und steht hier vor Gericht. Er kann fich nicht auf das Amtögrheiwniß berufen. BoiSdeffre erwidert: Da-AmtS­geheimniß fällt zusammen mit dem StaatSgeheimniß.

Part», 9. Februar. Nach dem heutigen Decret umfaßt das neue 20. Armeecorps, zu dessen Cowmaudanten General Mouard ernannt wurde, vier Subdtvifionen, die auf die Departements Meurthe-et-Mofelle, Vogesen und Aube vertheilt find.

Prätoria, 9. Februar. Präsident Krüger ist auf weitere 6 Jahre zum Präsidenten der südafrikanischen Republik gewählt worden.

Locale, und provinzielle».

Steßeu, den 10. Februar 1898.

Zusttz-Personalteu. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, den Oberamts­richter bei dem Amtsgericht Nidda Geheimen Justtzrath Wilhelm Hofmaun auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu ver« setzen und den Amtsrichter bet dem Amtsgericht Ortenberg Karl Römheld zum Amtsrichter beim Amtsgericht Nidda mit Wirkung vom 16. März 1898 au zu ernennen.

* Theaterveretu. Die gestrige Vorstellung de» Theater- vereinS, in der ein hübsche» neue» und ein unveraltbareS klassische» Stück uu» vorgeführt worden, war wohl die best- gelungene und glänzendste der ganzen Saison. Mau kann Die bezähmte Widerspenstige" nicht sehen, ohne immer neue Bewunderung vor Shakespeare» Größe zu em­pfinden. Das Stück nimmt unter Shakespeares Werken eine ganz eigenthümliche Stellung ein, namentlich tu der Art, wie e» da» Derhältntß der Geschlechter behandelt. Dies ist tu den romanischen Literaturen und den Gattungen, die diese au-btldeten, also in den verschiedenen Richtungen de» Roman», im Ritter- und Schäferroman, im Schauspiel der Spanier und Franzosen, auf die Unterordnung de» Manne» unter die Frau begründet. Fraueudienst und Frauencult find geradezu die Seele der romantischen Dichtung. Bet Shakespeare sehen wir dagegen die freiwillige Unterordnung de» Weibe» unter den Manu verherrlicht. Diese fiudeu wir sowohl bei den Gestalten au» seiner ersten SchaffenSzett, wie etwa der Porzta imKaufmann von Venedig" wie bet denen seiner letzten Werke, bet Imogen imCymbeltn" und Miranda imSturm", der zahllosen au» der Zwischenzeit nicht zu gedenken. Und zwar ist diese Unterordnung freiwillig, ja begeistert, weil für diese Frauen der angebetete Mann der Inbegriff alles Hohen und Edlen ist und es darum für fie kein größeres Glück und keine reinere Seligkeit geben kann, als in dem geliebten Manne ganz aufzugehen und in jedem seiner Wünsche ein heiliges Gebot zu erblicken. ES ist ungemein bezeichnend für Shakespeare, daß die Liebe seiner Frauen keine Regungen der Eigenliebe, des Stolze», überhaupt feindliche Rückfichten zu überwinden hat, also wesentlich couflictlo» ist. Um­gekehrt sehen wir, daß das LtebeSpatho» im romanischen Drama fast immer durch Confliete getrübt ist, möge nun Eigenliebe, Rückficht auf Vater und Vaterland oder die Pflicht in der einen oder anderen Form diese Trübung ver­anlassen. Namentlich liebt e» die romanische Dramatik, die Beugung stolzer Mädchennacken unter da» Liebe« und Ehejoch, also den Conflict zwischen Mädchenstolz und Liebe, zum Gegen­stand deS dramatischen Interesses zu machen. Allbekannt ist Moreto»Donna Diana", der ein paar Stücke Lope» mit dem gleichen Vorwurs vorauSgingen und zahlreiche andere in Spanten und Frankreich folgten. Einer der feinen sranzö« fischen Kleinmaler deS achtzehnten Jahrhundert», Martvaud, läßt reichlich ein halbe» Dutzend seiner zierlichen Stücke sich um dieses Problem drehen. Um so auffallender wüßte nun die Wahl eine» solchen Stoffes bet Shakespeare erscheinen. Und in der That hat er ihn auch nicht gewählt. Wir befitzen nämlich ein. Stück au» Shakespeares ZeitThe Taming of a Shrew da» seine heißt The Taming of the Shrew da» zur Zett der größten Erfolge Shakespeare» drei Auf« lagen erlebte und die ganze Bekehrungsgeschichte unsere»

betr. Räume zu ganz bestimmten Zetten oder zu speciellen

bedeutsame Rede über Frauengehorsam meisterhaft vortrug. In ihrem Spiel waren Feuer, Leidenschaft und zugleich Feinheit aufs glücklichste vereinigt. In beiden Momenten war unsere Darstellerin gleich überzeugend und wahr. Ueber da» Tempo, in dem fich die Umwandlung vollzog und über ihre verschiedenen Stadien wird man mit einer Künstlerin von solcher GestaltungSkrast nicht rechten wollen. Bet Fräu« lein Barkany spricht jedes Glied und wir haben selten ge­sehen, daß ein Künstler so viel in eine Miene, eine Geste, ein Lächeln zu legen wußte. Unsere einheimischen Künstler, deren Streben ja unbedingtes Lob verdient, wirkten wacker zu dem Gelingen des Ganzen mit. Petruchio wurde brav von Herrn Frttzschler gespielt, ebenso boten auch die Herren Liebscher (Baptista), D o s e r (Vincentis), Janson (Luceutio), Forsch (Bromto), Tüchtige». Herr Böhm stattete seinen Grento schauspielerisch erheblich wirksamer aus, als man e» von seinen Ltebhaberrollen gewohnt ist. Herr Albrecht (Tranio) neigte dazu, eine gute Leistung durch Uebertreibung zu schädigen. Herr Director Helm spielte den Grumio mit einer gewissen breiten Bonhommte. Der

studirung, auf Eostüme und Decorationen, war die größte Sorgfalt verwandt worden. Da» vorauSgehende Stück Die Schulretterin" von Pohl zeigte un» den Gast in einem modernen Gesellschaftsstück, wo er sich nicht weniger glänzend bewährte. Hier wurde sie wirksam von Herrn Janson (v. MemivgShouscn) unterstützt. Herr Albrecht gab gut den geriebenen Kammerdiener. Der ungemein genußreiche gestrige Abend legt un» einen Wunsch nahe. Unleugbar ist dieBezähmte Widerspenstige" eine» der besten Stücke ihrer Gattung, aber diese Gattung ist nicht die höchste. Und ge­rade unter Shakespeares Lustspielen erhebt sich darüber eine Gruppe anderer, die durch eine wunderbare Zartheit und Schönheit ausgezeichnet find, wie vor allemWas ihr wollt", da» der Regie keine größeren Aufgaben stellt, al» die Wider­spenstige. Sollte e» dem Theaterverein in Verbindung mit unserer rührigen Dtrection nicht möglich sein, nächsten Winter uu» ein solche» Stück zu bieten?

» b. Hauk- und Grundbefitzer-Berein; Miethrecht. Am gestrigen Abend hatte fich auf die Einladung des Vorstandes eine zahlreiche Zuhörerschaft im Saale desEinhorn" ver­

großer Spielraum gelassen ist. Kündigen kann mau nur für den Schluß des KalendervteteljahreS; dies muß spätesten» am dritten Werktag de» Vierteljahre» erfolgen. Bei monat­lichem Mtethztu» ist die Kündigung nur für den Schluß eine» Kalendermonats zuläsfig und muß spätestens am fünfzehnten de» Monat» erfolgen; bet wöchentlichem Miethziu» kündigt man am ersten Werktag der Woche für den Schluß der betr. Kalenderwoche; bei Miethe nach Tagen kann man an jedem Tag für den folgenden Tag kündigen. Der Vermtether hat da» Recht auf Zahlung de» ausbedungeneu Miethzinse», wegen desselben ein gewisse» Sicherungsrecht, Anspruch auf sorgfältige Behandlung der Miethsache durch den Miether und auf deren Rückgabe nach Beendigung der Miethe. Der MtethztnS (Brtngschuld) ist postnumerando zu zahlen. Bleibt der Miether für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung de» MtethzinseS oder eine» Theile» de» Mieth. ztvseS im Rückstand, dann kann der vermtether da» Mieth- verhältntß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Vermtether hat an den eingebrachten Sachen de» Miether» ein gesetzliche» Pfandrecht; die» erstreckt sich aber nicht auf unpfändbare Sachen; der Kreit der letzteren soll nach der Novelle zur Civtlprozeßordnuug noch erweitert wer­den. Nach Beendigung der Miethe muß der Miether räumen, auch wenn er Gegenanspruch gegen seinen Vermtether hat; diese muß er im Wege besonderer Klage geltend wachen. Vertragsmäßiger Gebrauch der "Miethwohnung verpflichtet den Miether bet Ausnutzung der Wohnung nicht zur Ent­schädigung. Da» Recht der Wetterveemiethung (Untermiethe) muß vom Vermiether besonder» gestattet sein; bet seiner Weigerung darf der Miether, wenn in der Person de» dritten Miether» (Untermiether») kein wichtiger Grund vorliegt, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Der Miether hat bei eintretevdem Mangel der Miethsache und drohenden Gefahren dem Vermiether Anzeige zu erstatten; er ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung Mtethlustigen die Befichttgung der Räume zu gestatten. Bet vertrags­widrigem Gebrauch kann der Vermiether nach erfolgloser Aufsorderung zur Unterlassung der Vertrag-Widrigkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethverhältniß kün­digen. Unterlassung gewisser Störungen (z. B. anhaltendes, nächtliches Klavtersptel) kann fich der Vermtether natürlich von vornherein aushalten. Der Miether dagegen hat ba» Recht auf rechtliche Einräumung, vertragsmäßige Ueberlassung der Miethräume nebst Zubehör und Ersatz nothwendtger Auslagen. Bei Verzögerung der Urberlassung der Mieth« räume ist eine angemessene Frist zu gestatten, fall» nicht die

KäthchrnS und zwar genau durch die gleichen Mittel enthält. Diesen Stoff nun hat Shakespeare al» der Theaterdichter seiner Truppe, neu bearbeitet, indem er die Umrisse der Hand­lung und der Charactere betbehielt und für die Nebenhandlung ein italienische» Stück benutzte. Daher sehen wir denn auch in unserm Stück die typischen Bestandtheile der Renaissance- comödte, verschlagene Diener, verliebte oder geizige Alte, Verkleidungen und Jutriguen, um ein junge» Paar zusammen« zubrtugen usw. Wie läppisch, wenn auch wirksam, ist Shake­speare» Vorlage mit dessen Stück verglichen! Wie viel Geist, Witz, Humor und namentlich Poesie hat er darüber auSgegosseu! Und selbst der possenhafte Stoff erfährt unter seiner Hand eine eigenthümliche Umgestaltung und Vertiefung. Der Gedanke, der das Stück durchzieht und am Ende immer deutlicher hervortritt, ist doch der, daß die Einheit der Ehe, die Harmonie der Gatten unbedingt gefordert und durch jede» Mittel hcrgestellt werden müsse. So kommt es, daß trotz der für unser Gefühl verletzenden Anschauung vom Weibe, von der au-gegangen wird, der Grundgedanke des Stückes doch immer noch seine Geltung behauptet. Allerdings soll der Mann herrschen und ba» Weib gehorchen, aber nicht, weil jener der kräftigere ist, son« deru weil er die schwerere Aufgabe im Leben zu erfüllen hat und weil auch das Weib, wofern er nur der rechte Mann ist, nichts Bessere» wünschen kann, als fich ihm unter- zuordnen und ihm zu dienen. Shakespeare läßt fein Käthchen zu diesem Standpunkt, den c» am Schlüsse mit so beredten Worten verkündet, durch derbe, burle-ke Mittel führen. Die possenhafte Behandlung denn einer anderen war ein solcher Stoff kaum fähig bedingte diese wohl zum Theil. Dann kommt auch wohl in Betracht, daß unser Stück eigentlich ein Stück im Stücke ist. Es wird ähnlich wie in dem älteren Werke bekanntlich vor dem Kesselflicker Christoph Schlau aufgeführt, den man im Schlafe auf ein Schloß gebracht hat und nun glauben macht, daß er ein Lord und sein ganzes früheres Leben ein Traum sei. Die Nothwendtgkeit, daß da- eigentliche Stück fich vor dem Vorspiel abhob, mochte ähnlich wie im Hamlet den Dichter zu stärkeren Strichen veranlaßt haben. Unser Lustspiel bewies gestern Abend wieder seine große Frische. Die Bearbeitung ist die allge­mein übliche, die neben vielen Vorzügen den empfindlichen Nachtheil hat, daß sie die ungemein wichtige Scene nach dem Kirchgang blo» berichtet, statt sie wirklich vorzuführen. Und doch ist eS die einzige, in der Petruchio zum Helden empor­wächst, während er sonst doch etwa» vom renommistischen Eisenfreffer an sich hat. DaS Jntereffe deS Publikums galt vor Allem unserem gefeierten Gast, Frl. Marie Barkany au» Berlin, der Darstellerin des Käthchen. Der große Ruf, der der Künstlerin gerade in den beiden Rollen des gestrigen Abend» vorauSging, zeigte fich al» wohl begründet und ihre Leistung wurde mit begeistertem, ja enthufiastischem Beifall ausgezeichnet. Die Rolle bietet eine große Schwierigkeit, an der wir schon hochbegabte Künstlerinnen scheitern sahen. Diejenigen, die die ungeberdige Keiferin der ersten Acte trefflich zur Geltung bringen, versagen meist im letzten Acte, wo fich da» demüthig liebevolle Weib offen« bart. Bei unserer Darstellerin kam dagegen beide» gleich gut zur Geltung, die Heldin ist noch dieselbe wie am Anfang, nur eine Seite ihre» CharacterS ist -urückgedrängt und eine andere dafür entwickelt worden. Namentlich war e» zu loben, wie die- Käthchen bei aller Heftigkeit und Wildheit zu Be­

ben Miether vom MiethSzin» für bte Zeit, während welcher die Benutzung der Räume gehindert ist. Der Miether hat die Miehsache sorgfältig zu behandeln; nothweudige Auslagen muß ihm der Vermtether ersetzen. Der Anspruch auf ver­tragsmäßige Ueberlaffung der Miethräume besteht für die ganze Dauer der Miethzeit, auch wenn ein neuer Käufer, also ein Wechsel deS EigenthÜmer», eintritt. (Kauf bricht nicht Miethe".) Der neu eintretenbe Käufer übernimmt bte Rechtslage bes bisherigen DermietherS. Eine Ausnahme von biesem Grunbsatz gilt bei bec Zwangsversteigerung; hier kann ber Ersteher unter Einhaltung ber gesetzlichen Frist künbigen. Das im Jahr 1900 in Kraft tretenbe bürgerliche Gesetz­buch ersaßt nach Art. 171 be- Einführung-gesetzeS zum bürger­lichen Gesetzbuch bte dann bestehenden Mtethverhältnlffe ohne Weitere-, wenn nicht nach 1900 am ersten nach dem bis­herigen Recht zulässigen Termin gekündigt wird. Der interessante Vortrag trug dem Redner den Beifall der Zu­hörer, die mit großem Interesse den Ausführungen gefolgt waren, ein. Nachdem der Herr Vorsitzende dem Herru Referenten für bte Anregung unb Belehrung, bte er in seine«

sammelt, um ben ersten öffentlichen VereiuSabend zu feiern. Nach ben einleiteubeu Worten be» Vorfitzenden, Herrn Recht», anwalt» Grünewald, welcher betonte, daß der Gießener Hau-- und Grundbesitzer-Verein jetzt zum ersten Male in die Oeffeutlichkeit trete, unb in Ausficht stellte, baß eine Anzahl öffentlicher vorträge im Jntereffe ber VereiuSmitglieder ge­halten werben solle, sprach Herr GertchtSaccesfist Dr. Oppen­heimer tu fast einstündigem, anregenden Vortrag über ba» geltende und zukünftige Miethrecht. von den verschiedenen Arten der Miethe (Sachen-, Dienst- und Werk- miethe) hatte er speciell die Sachenmiethe, darunter wieder die Wohnung»miethe zum Gegenstand der Erörterung gewählt. Er führte au», daß auf die WohnungSmiethe die Grundsätze der Grundstücksmiethe, di- im neuen bürger­lichen Gesetzbuch niedergelegt seien, entsprechende An«

Sock

der Vorsitzende, Herr RechiSanwalt Grünewald, noch eine Anzahl streitiger Fragen aus dem Gebiet deS Vertrag» (KündigungSfrist, Wanzenrinschleppung, Feuchtigkeit der Mieth­räume, Retentionsrecht de» Vermiether-). Er zeigte in fesselnder Ausführung, gestützt auf reiche practische Erfahrung, wie befirittene Grundsätze deS Mieth-recht» sich mühsam und allmälig zu festen Rechtsnormen durchrangen. Herr A. Katz sprach dann über ben Zweck de- Verein-, die Klar­stellung der Rechtsbeziehungen -wischen Miether unb Cer« miether. ES solle eine Schablone für einheitl che Wohnung»« miethe geschaffen werben, um RechtSstreittgkeiten vorzubeugeu unb in zweifelhaften Fällen eine sichere Grunblage zu ge­winnen. Herr Bieler empfahl baS Vermiethen nach eine» Normalformular (Vertragsentwurf), wie solche» ben Interessenten au- bem Verein unb außerhalb be-felben stet- zur Verfügung stehe; er stellte ferner einen weiteren Vortragsabend, an dem auch die Statuten zur Berathun- kommen sollten, in Aussicht. Hieran anschließend, theilte

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jugenblichen Darstellerin ber Bianca (Frl. Werner) hoffen _ .

wir bald noch in anberen Rollen zu begegnen. Auf Ein- sriichen Vortrag geboten, gebankt, wurde die DiScusfion er« ..... öffnet, an ber u. A. Herr Bieler unb Herr Bankier Grünewalb fich betheiligteu. Im Anschluß hieran erörterte