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’ömien gegen Entrichtung Diener gefordert werden. ' Beikarten bei Zeiten fest. 1 Umgang nicht allfgehattei Niemand Zutritt zur intragei gilt nach S 9, 10
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Der Vorstand.
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Nr. 264
Donnerstag den 10. November
Drittes Blatt.
1808
Gießener Anzeiger
General -Anzeiger
Amts- und Airzeigeblatt für den Tkveis Giefzen
3tc|Hfl*yreU vierteljährlich
2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 W mit Vrmgerloh».
6ei PostdrjUtz 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
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Alle Anzeigen.BermittlungAftellrn de» I». unb «ullonbri nehmen Anzeigen für ben Gießener Anzeiger entgegen.
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Die Gießener Jemitie» stä t t, r ■erben bem Anzeiger ■öchentltch viermal beigelrgt.
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Fernsprecher Nr. 51.
2lmtiid?er Theil.
Bekanntmachung.
Die tu Wißmar, Rrctl Wetzlar, unter den btiben Schafbeerdrn ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Gießen, den 8. November 1898.
Grobherzogliches RreiSamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 8. November 1898.
Betr.: Die Bildung der Wiesenvorstände.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
«e die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen uns binnen 8 Tagen die Zahl der Wiesen- vorstaudtwttglteder, die — abgesehen von Bürgermeister oder Beigeordnetem — für Ihre Gemeinden bestimmt ist, ongeben und zugleich seine gehörig au-gefüllte Tabelle nach nachstehende« Muster über die zur Zeit vorhandenen Wtesenvoeftands- I Mitglieder etnseoden.
v. Bechtold.
Ord.- Nr.
Bor - und Zuname
Alter
Bei den vom KreiSamt Ernannten Datum der Ernennung
Bet den vom LriSvorstand Gewählten Datum der Bestätigung durch« KreiSamt
Die Richter und das Bürgerliche Gesetzbuch.
Der wiederholt besprochene Vorschlag, die Einführung de» Bürgerlichen Gesetzbuches durch eine Verjüngung des Rtchterstaodes zu erleichtern, läßt fich jetzt auch in seiner fiuaoztelleo Tragweite im Wesentlichen übersehen. Die Berechnung kann fich natürlich nur auf die Land- und Amtsrichter erstrecken, da fie die große Zahl bilden, da für sie der Vorschlag hauptsächlich gemacht ist, weil fie zunächst von der Reueiuführung in Mitleidenschaft gezogen werden. Dem früheren Vorschlag möchten wir jetzt die genauere Fassung geben, daß allen vor dem 1. Januar 1870 Angestellten, also mit der Einführung des neuen Rechtsshstews mindestens 80 Jahre im Dienste befindlichen Richtern gestattet würde, ohne Angabe eines besonderen Grundes den Abschied zu nehmen. Dafür müßte ollen Richtern unter 65 Lebens- jähren 5 und über 65 Jahren 3 Jahre lang das volle Gehalt weiter gezahlt werden. Ein Gegensatz -wischen ven grade vor dem 65. Lebensjahre stehenden und Denjenigen, die das 65. Lebensjahr grabe überschritten haben, ließe fich leicht dadurch vermeiden, daß man bin noch nicht 65 Jahre zählenden Richtern das volle Gehalt nicht länger gewährte, als fie es beziehen würden, wenn man es ihnen nach ihrem vollendeten 65. Jahre noch 3 Jahre zahlte. Der soeben erschienene Terminkalender für preußische Justizbeamie weist nun aus, daß zur Z-it rund 500 Land- und Amtsrichter in Preußen vorhanden find, die vor dem 1. Januar 1870 ihr richterliches Dtenstalter begonnen haben, von diesen find, wenn man hochgegriffen als Durchschnittsalter für den angehenden Assessor das 28. Lebensjahr annimmt, am 1. Januar 1900 alle mit einem Dienstalter bis zum 1. Januar 1863 65 Jahre alt. Die Zahl dieser Richter beträgt 260. Es werden sonach, wenn man die bis 1900 aus irgend welchen Gründen ohnedies Abgehenden, sowie die, die den Abschied nicht nehmen wollen, abzieht, am 1. Januar 1900 aller- höchstens 400 Richter bet Ausführung des gemachten Vorschläge» in Betracht kommen. Nimmt man hiervon 200 als über 65 Jahren und 200 als darunter stehend an, so würde bei dem jetzigen Durchschnittsgehalt von 4800 Mk und rund 500 Mk. Wohnnngsgeldzuschuß die Ausführung des Vorschlages die ersten 3 Jahre 400x5300 ober rund 2000000 Mk. un* die beiden weitern Jahre 200x5300 ober rund 1000000 Mk. jährlich kosten. Der Gesammt-uswanb würde sonach möglichst hoch gegriffen für Preußen 8000000 Mk. ausmachen, der fich auf 5 Jahre vertheilte Es wäre birS jährlich etwa» über 1 Procent des jetzigen Ausgabenbetrages des preußischen Jvstizetals. Eine noch hwzukcmmende geringe Erhöhung deS Penfionsfonds würde ausgeglichen durch die Verringerung der gewährten Gehaltsbezüge, die dadurch ein- tritt, daß es nicht Allen vergönnt sein wird, den ganzen, ihnen zugedachten Zeitraum zu erleben, sowie ferner durch die Ermäßigung, die bet den kurz vor dem 65. LebevSzahr Stehenden erfolgen müßte. Daß im Uebrtgen der Vorschlag einer Verjüngung des Richterstande» mit Rückficht auf die Einführung dc» Bürgerlichen Gesetzbuchs ernstlich erwogen werden muß, bedarf kaum wehr einer weitern Begründung. Die Schwierigkeiten, welche die Senderung des Rechtsshstews für das ganze deutsch- Reich verursacht, find, wie auch an dieser Stelle bereits wiederholt dargethan worden, so groß und da» Jntereffe, da« das Publikum an einer möglichst glatten Einführung des neuen Rechtszustandes hat, ist so erheblich, daß die Aufwendung etwa uothweodiger außerordentlicher Mittel selbstverständlich ist. Jeder weiß, welche,
großen Verluste allein durch ein etwaige» wettere» Htuzteyen der Procefie durch eine langsamere Erledigung der Grundbuchsachen und durch ähnliche Umstände, die bei einer solch weitgehenden Aenderung de» bestehenden Rechte» an fich schon schwer zu vermeiden find, entstehen können. Man denke nur daran, wa» bei der großen Zahl der Recht»sachen allein tn»gesamwt an Zinsen und dadurch verloren gehen kann, daß etwa die io Betracht kommende Summe nicht früher geschäftlich verwerthet «erden kann. Auf andere, viel- leicht nicht in Geld umzusetzende, aber doch noch schwerer wiegende Nachtheile wollen wir hier nicht weiter eingehen. Die Regierungen sollten deßhalb diese Frage nur ruhig vor den Landtag bringen. Wir find überzeugt, daß hier der Vorschlag da» nöthige verständniß finden und daß bann mit allseitiger Ueberetnsttmmung Etwa» geschaffen wird, was eines- thetl» die beteiligten Beamten nicht schäbigen und anderen- theils der Allgemeinheit zum großen Bortheil gereichen wird.
Küln. Zig.
CecaU» und provinzielle».
Gießen, 9 November 1898.
** Glücksspiel. Bor einigen Wochen ging durch die hessische Preffe die Notiz, daß einem „Spielchen" nichts mehr iw Wege stehe, weil der Artikel des Polizeistrafgisetz buche», welcher alle Hazardspiele bei Strafe verboten hatte und dem auch das ausgesetzte Geld zur Eonfitcation anhetm- fiel, durch die Bestimmungen des Reichssteafgejetzduches, §§ 284 und 285 aufgehoben sei. Alle seit Jahren erfolgten Bestrafungen find sonach mit Unrecht erfolgt, well die Gerichte vielfach der Meinung waren, da» Polizeistiasgesktzbuch bestehe noch zu Recht. Durch Entscheidung de» Oberlandes- gerichts in Darmstadt vom 7. October (die Strafkammer unb das Schöffengericht in Mainz haben schon seit Jahren immer auf Freisprechung erkannt) ist bezüglich der Glücks- spiele, d. h. derjenigen Unterhaltungssptele, deren Erfolg (Gewinn oder Verlust) lediglich vom Zufall abhängt, bestimmt: ,1. Wirthe, die solche Spiele wissentlich in ihren Localen dulden, find nach wie vor aus § 285 des Reichsstrafgesetz' buchrs strafbar. 2. Glück'piele al« solche find an den Spielenden selbst nicht wehr, wie seither, strafbar, infolange nicht das Moment der Gewerbsmäßtgkeit hinzutritt.^ Thetlnahme an nicht gewerdsmäß'gem Glücksspiel ist sonach allerdings straflos, aber nichtsdestoweniger verfällt der Wirth, welcher in seinem Locale die Hazardspiele duldet, in Strafe und kann, wie b'Sher, dadurch der Loncesfion verlustig gehen. Es steht deshalb dem ^Zwicken^ und anderen „Spielchen" doch noch die Hauptsache, deS Wirthes ganze Existenz, im Wege.
Friedberg, 8. November. Der Vorarbeiter Philippi an der hiesigen Station rettete am Sonntag unter eigener Lebensgefahr eine Frau von dem sicheren Tode. Die- selbe wollte anstatt durch die Unterführung, über die Geleise auf die andere Seite gelangen, als gerade ein Schnellzug auf dem gleichen Geleise einfohr, aif dem fich die Fr^st befand. Philippi, der fich in der Nähe befand, erkannte sofort die Gefahr und riß noch im letzten Augenblick die Frau bei Seite. Die brave That wird durch allgemeine Anerkennung belohnt.
Hoch,Weife!, 8. November. Gestern hatte unter Dors einen seltenen Besuch. E n Vierfüßler, der gewöhnlich bei« Nahen deS Menschen in seinen Bau flüchtet, wachte unter Begleitung der Dorsjugend einen Rundgang durch die
Straßen des Dorfe». Jedermann staunte darüber, den sonst scheuen Gesellen, einen Dach», so uogenirt dahintrollen zu sehen. Da» Thier war etwa 3 Fuß lang und gut genährt. Da dasselbe vorgestellte» Waffer gierig trank und gar nicht auf seine Flucht bedacht war, so ist wohl anzunehmen, daß e» krank war. Der Dach»bau, au» dem der Dachs jedenfalls stammt, ist ungefähr eine Stunde von hier entfernt, w. V.
4- Ober-Widdershei« 8. November, vorgestern eonsti- tuirte fich oahier eine par• unb Darlehnskafse", Verein mit bem Zwecke a) ber Gewährung von Darlehen an die Genoffen für deren Geschäfts- und Wirthschastsbetrieb, sowie b) der leichteren Geldanlage unb Förberung des Spar- sinn». Die Genoffenschafe, welche dem verband der hessischen landwirthschaftlichen Genossenschaften beigetreten ist, wird nach Außen hin und gerichtlich durch den Vorstand vertreten/ demselben gehören an: Bürgermeister Wei» als Director, Louis Geist als Rechner, sowie Otto Koch, Ludwig Hofmann und August Jockel.
Bübingen, 6. November. Fürst Bruno hat gestern im Revier Thterga'ten seinen fünfhunbertsten Hirsch erlegt. Das Forstpersonol will aus Metern Anlaß an ber betreffenben Stelle einen Denkstein mit entsprechender Aufschrift setzen.
Dtrmifdpte».
* Die erste catalogifirte Bibliothek hat langt, bevor Jemand an die Erfindung ber Buchoruckerkunst überhaupt nur buchte, bestanden. Schon zu Zetten Eäsars gab es eine Büchersammlung, die nach bestimmten bibliographischen Grundsätzen geordnet war. Diese Sammlung verdankte ihre Gründung dem «egypter P olemäu» und lag tn dem königlichen viertel von Alexandria. — Nach den Schätzungen verschiedener AntoritSten enthielt sie 400000 bis 700000 Bände, darunter werthvolle griechische Manuskripte. Rlcopatra soll zu ber Sammlung 200000 Bände betgesteuert haben. I« Jahre 391 wurde dies- Bibliothek, die unter dem Namen Pergamos- Sammlung bekannt ist, durch Feuer zerstört.
Wissenschaft, Citeratar und Kun ft.
—Die Pahl'sche Verlagsbuchhandlung gtebt neben den bereits für 1898 herauSgegebenen zwei Sprachkalerde-n (Englisch und Französisch für Deutsche) für 1899 auch einen etenographentalender (nach G-belSbergerS System) heraus. Die äußere «urstaltung dieser drei Kalender ist etwas solider und hübscher ausgefallen, tm Allgemeinen aber so gehalten wie die vorjährige Ausgabe, und zwar: Ein Abreißkalender (in einem Kästchen befindlich, welche? gleichzeitig als Staffelei bient), auf dessen Vorderseiten Datum, Wochentage rc. und wiederum auf ben Rückseiten, also 365 Seilen, ein vollständiger Lchrgang nebst UebungSdeispielen zum Erlernen der englischen oder französischen Sprache unb der Stenographie nach Babelsbergers System (andere Sprachen re. in Vor eretiung), angebracht ist. Der Kalender hat den Zweck, Demjenigen, der tagiägltch an seinem ArbeitS platz sitzt oder steot, ohne großen Aufwand von Zeit und Geld auf leichte Art daS Erlernen oder daS Repktiren einer Sprache zu ermöglichen, indem täglich ein bestimmtes Pensum zu absolpiren ist. Die einzelnen «bgetrennien Blätter werden am Schluffe nieder an- gereiht unb hat man nach Ablauf befl Jahre» einen vollständigen Lehrgang zur weiteren Benutzung.
Univcrfitäts - Nachrichten.
— Erlangen. Beim Wechsel im Proreclorate sprach ber neue Prorcctor Dr. Eaöpari, Professor der Theologie, über „ben protestantischen Religionsunterricht an den brutschen Gymnasien."
— Leipzig. Am 3. d. Ml», feierte Geheimrath Dr. Adolf Schmidt, ordentlich-r Professor für römische» Recht an der hiesigen Universität, seinen 80. Geburtstag.
— Zürich. In der medicinischen Facultät ber hiesigen Hochschule hat sich Dr. Theodor Hitzing al» Privatdocent für innere Medicin badilitirt.
— Utrecht. Dr. B. I. Kouwer, bisher Arzt in Haarlem, ist zum Profefior für Gynäkologie an der hiesigen Universität er- nennt worden.
— Athen. AIS Opfer feiner Wissenschaft starb am 27. October infolge von Blutvergiftung der ordentliche Professor der Pathologie Eonstanitn P. Delijiannis. .
Jede sorgsame Mutter sollte auf ben Rath des Arzte- hören unb bum Waschen der Kinder die ärztlich empfohlene Patent Myrrholin Seife rur wenden. So schreibt z. B. ein bekannter Arzt: -Bet meinem Kindchen (z. Z. IV, Jahr alt) wegen oberflächlicher Hautschrunden rc. zu Waschungen in Gebrauch genommen, bat sich großartig bewährt." Die Patent- Myrrholtn-Seife, welche überall, auch in den Apotheken erhältlich, ist bereits in vielen Familien unentbehrlich geworden. 10125


