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Nr. 210 Crstes Blatt. Donnerstag den 8. September
1808
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Bekanntmachung, betr.: Gesuch der Alten-Herren.Vereinigung der Burschen- schäft Alemannia zu Gießen um verlethuug der Lorporation-rechte.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß de» GroßherzogS Königliche Hoheit durch Allerhöchste Entschließung dom 27. August Allergnädigft geruht haben der Alten-Herren- Vereinigung der Burschenschaft Alemannia zu Gießen die Rechte einer juristischen Person zu verleihen.
Gießen, den 5. September 1898.
Großherzogliche» Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Gießen, den 5. September 1898.
Betr.: Die in der Provinz Oderheffen im Herbst 1898 statlfiadendeu Truppenübungen - hier die Abschätzung der Flurschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
<m die Groffh. Bürgermeistereien de- Kreises.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen im ReichSgrsetz« ttfltt Nr. 32 aus diesem Jahre S. 934 zu § 14 beauftragen tolr Tie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Uebuageu innerhalb Ihrer Gemarkung beendet sind, durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzu« fordern.
Zu der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung der angemeldeteu Schäden ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruction in dem rorgeoanuten ReichSgrsetzblatt T. 969 ff. abgedruckt ist. Die Laselbst gegebenen Anmerkungen find genau zu brachten.
Da» Formular wird Ihnen auf Austehen durch uns über« laudt werden. Sie wollen dalselbe. sobald SchadeuSanmeld« nagen bei Ihne« erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl Her beschädigten Grundstücke schleunigst von un» erbitten. In 2em Formular sind die erfolgenden Anmeldungen «ach Flur snb Nummer geordnet durch Ausfallen der Spalten 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalte« 6—9 mit Bleistift »euszufüllen find. Die Spalte 6a, Forderung de» Beschädigten, »ist nur auSzufüllen und zwar mit Lime, wenn der Beschädigte nhatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bet Ausfüllung ter Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. tu Lentuern. Die Spalten 7 und 8 find ii auSzufüllen, daß die EntschädigungSberräge im Wege der Berechnung genau ermittelt werden können.
Unmittelbar nach eingetrerener Beschädigung haben die Bethetligten Ihre Lutschetdung darüber anzurufeu, ob und »iw.eweit die Aberntung der beschädigten Felder eiuzutreten Hat. Letztere ist anzuordnen, iusowetl beim Verbleiben der "Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bet Früchten, welche dem verderben ausgesetzt find. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzung-- commission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung goeler, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen Personen den Staad der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder u. f. w.) und die Qualität der fidrig gebliebenen Früchte und deren etwaige wettere Ber« vcndbarkcit z. B. als Biehfutter) und den fich hiernach ergebenden Umfang drS Schaden» nicht aber die Hohe der Lut- shadiguugSsumme festzustellen. SS wird hierbei ausdrücklich t>:«erkl, daß diesen Bestimmungen nicht entsprechende Abschätzungen keine Berücksichtigung finden können. Ueber den Brfund ist ein kurzes Protokoll anfzuuehmen und der Nach« Weisung betzuschlteßen, in welcher daS Srgebniß der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen bti Sb- timen» in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung find He Beschädigte« zu lade«.
Für ihre Lhätigkcit in Flurschadeuangelegenheiten be- zirheu die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Theil- ULhme bet der Abschätzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften.
Indem wir noch auf unser AuSschreibeu vom 24. März 1893 (KreiSblatt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anwendung kommenden Schäden in dem Formular ein- zirrragen find, ohne daß Sie die Feldgefchworeue« wie früher vorläufige« Abschätzung herouziehe«, beauftragen wir Sie, M< nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen au-gefüllten sr Schweifungen thunlichst bald und späteste»- bis zum 23. September d. Js. an uuS emzuseuden.
Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen find.
I« Anschluß daran werden Sie darauf htugewiesen, daß zur Vermeidung von Weitläufigkeiten Wünsche, welche Manöver- angelegeoheiten betreffen, der Division nur durch Vermittelung der Kreisämter zur Kenntniß gebracht werden können und diesbezügliche Gesuche zur weiteren veranlaffnng uuS vorzulegen find.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem S. Elsoffer zu Gießen für seine Person die Erlaubntß ertheilt worden ist, bet der Beförderung von Auswanderern nach anßerdeutscheu Ländern als Agent der Hamburg-Amert- konischen Packetfahrt-Actten- Gesellschaft zu Hamburg durch vorberettung, Vermittelung oder Abschluß von Beförderungs- Verträgen nach Maßgabe des Reichsgesetzes über da» AuS- Wanderungswesen vom 9. Juni 1897 und der Bestimmungen des BundeSrathS vom 14. März 1898 innerhalb de» Kreises Gießen gewerbsmäßig mitzuwirken.
Gießen, den 3. September 1898.
Grobherzogliche- KreiSamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
In Glattberg, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre angeordnet worden.
Gießen, den 6. September 1898.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
In Wißmar, Kreis Wetzlar, ist unter den beiden Schafherden die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Gießen, den 2. September 1898.
GroßherzogltcheS KreiSamt Gießen.
v. Bechtold.
Deutsche- Reich.
Berlin, 6. September. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Verleihung des Lharacters als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat Excellenz, unter Verleihung der Aoeiennität vom 1. Juli 1897 ab, an den StaatSfecretär des RetchSpostamtS, v. PodbielSki.
Berlin, 6. September. Der ^ReichSanzetger" veröffentlicht eine große Anzahl von Auszeichnungen und Ordensverleihungen, die aus Anlaß der diesjährigen Herbstmanöver in Westfalen erfolgt find. U. A. erhielten die Bischöfe von Münster und Paderborn den Rothen Adlerorden zweiter Klaffe, der Oberpräfidenr der Provinz Westfalen, Studt, die Brillanten zum Kronenordeu erster Klaffe. Dem Oberbürgermeister Hahn zu Bochum wurde die ve- fngniß ertheilt, bei geeigneten Gelegenheiten die goldene AmtSkette zu tragen.
Berlin, 6. September. Für die Einberufung des Reichstages ist in den maßgebenden RegierungSkretseu bis jetzt noch kein Termin ernstlich in Aussicht genommen. ES schwankt die Meinung darüber, ob die Einberufung des Reichstages Ende November oder Anfang Decewber erfolgen soll. Die feste Bestimmung wird fich hauptsächlich darnach richten, wann die Landtagkwahlen beend» sein werden und wie die Gesetzentwürfe, zuvörderst der Etat, fertig werden. Der BundeSrath wird höchst wahrscheinlich nicht vor Anfang October seine Thärigkeit wieder aufnehmen. Bis dahin wird das Reichs Schatzamt die Etat Vorarbeiten in Angriff genommen haben.
Berlin, 6. September. Auch in diesem Winter werden die Minister, der Anregung des Finanzministers Miquel folgend, allwöchentlich zu zwanglosem Gedankenaustausch abwechselnd je in der Wohnung eines Ministers zusammeokommen. Heute Abend folgen bereits die Minister und StaatSsecretäre einer Einladung des Herrn v. Miquel zu einem Glase Bier.
Berlin, 6. September. Zu der Erklärung Kiautschou» zum Freihafen, die einen wichtigen Fortschritt in dem politischen Vorgehen Deutschlands in Ostasten bedeutet, schreiben die ,®erl. Polit. Nachr.": Daß den deutschen Be
strebungen, die seiner Zeit in der Besitznahme dieses chinesischen Kostenpunktes zum Ausdruck kamen, ehrgeizige Abfichten fern- lagen, daß es sich bet der Festsetzung io der Kiautschoubocht um nichts anderes handelte, als um Gewinnung einer festen Unterlage für die handel»- unb verkehrSpolttischen Bedürfnisse Deutschland» In Ostafien, da» hat die inzwischen eingetretene Entwicklung der deutschen Chinapolitik zur vollen Genüge erwiesen. Mit der Erklärung Kiautschou» zum Freihafen ist da» Unterpfand dafür gegeben, daß e» der deutschen Politik fernltegt, in Ostafien ihre Interessen auf einer anderen Grundlage al» der der internationalen Gerechtigkeit nnö Billigkeit zu betreiben. Der Sinn Deutschland» ist eben nur auf friedlichen Wettkampf gerichtet, und e» hat denn auch nicht gezögert, bezüglich Kiautschou» durch die That zu beweisen, daß e» fich bei der Entwicklung de» Platze» von keinen anderen GefichtSpunkteu leiten läßt, al» von solchen, die mit der Auffassung von der Aufgabe Deutschland» im fernen Osten al» einer culturfördernden im Einklänge stehen.
Arr-Urnd.
M.P.C. Italien. Folgende Einzelheiten über 3 neue in Bau auf den Werften zu Venedig, Spezia und Castellamare befindliche Panzerschiff e werden bekannt. Länge 126 Meter, Breite 23,84 Meter, Tiefgang 8,25 Meter, Wasserverdrängung 12,765 tons. Um da» ganze Schiff herum, mit Au»nahme eine» Theil» de» Hecks läuft ein Panzergürtel aus Nickelstahl, der tu der Mitte 15 Zentimeter dick ist, am Bug und Heck jedoch nur 5 Zentimeter. Die Breite diese» Gürtels ist 1,7 Meter über 1,1 Meter unter der Wasserlinie. Der stärkste Theil de» Gürtel» geht bi« an die Batterie und bildet dort die Außenwand des ThurmeS, der nach vorn und hinten durch einen 25 Zentimeter starken Panzer geschützt ist. Die Maschinen CWipIs sxxauoion) entwickeln 18000 Pferde- kläfte und geben eine Fahrgeschwindigkeit von 20 Knoten. Der Kohlenvorrath wird für gewöhnlich 1000 Tonnen betragen- zur Noth kann doppelt so viel mitgeführt werden. Die Armirung besteht ausschließlich au» Schnellfeuer-Kanonen und zwar zwei 30,5 Eentimeter Geschütze, jede» in einem Thurm, zehn 20,3 Centimeter-Geschütze, welche zu zweien tn einem Thurm stehen, sechSzeh« 7,6 Centimeter Geschütze unb vier Torpedorohre.
MP.C. Frankreich. Der Marine-Minister Lockroy plant Reformen, welche die Reorganisation der gesammten französischen Marine zur Folge haben werden. DaS Nord- und Miltelmeer- Geschwader soll für seine alten unb langsamen Schiffe große unb schnellgehende erhalten. Alle hölzernen bezw. theilweise hölzernen Schiffe der Nationen be» atlantischen unb stillen OceanS sollen burch moderne Stahlkreuzer ersetzt werbe«.
Paris, 6. September. Die Liga zur Bertheibi- gung der Menschenrechte beabsichtigt anläßlich der morgen erfolgenden Haftentlaffung Picquart» zu dessen Gunsten eine große Kundgebung zu veranstalten.
Pari», 6. September. In einem Briefe vom 27. Juni an seine Gattin spricht Dreyfu» die Hoffnung au», daß sein an Fante gerichtete» Revision»gesuch Erfolg haben werde. Er schreibt u. A.: Mein Leben gehört Frankreich, meine Ehre unfern Kindern. General Zurlinden ist unter Ribot College de» Justizministers Trarieux gewesen. Ribot blieb Zurlinden befreundet.
Pari», 5. September. Der General Zurlinden nahm am Montag da« KriegS-Portefenille an, nachdem ihm Minister- präfident Brisson gleichzeitig mit seinem Ersuchen um Ueber- nähme bti Portefeuilles das Schreiben des Justizministers hatte zukommen lassen, in welchem dieser vom KriegSmini- sterinm die Uebermittlung des ProtocollS über die Geständnisse des OberstlieutenantS Henry und der Acten des DrehfuS- ProceffeS verlangt. Der neue Kriegsminister General Zur- linden stammt aus dem Elsaß und zählt 61 Jahre (geboren zu Colmar am 3. Juni 1837). Er trat 1858 als Lieutenant in die Artillerie ein, war im Feldzuge 1870 Hauptmann und Adjutant des die Artillerie des 6. Corps in Metz befehligenden Generals von Berckheim unb würbe bei der Sapitulattou von Metz Kriegsgefangener. ES gelang ihm, aus Spandau zu entkommen, worauf er für den weiteren Krieg ein Cowmando von Gambetta erhielt. Im Jahre 1881 jum Obersten aufgerüdt, wurde Zurlinden zweiter Director der polytechnischen Schule, später Commandeur der Jnfan- teriedivifiou in ArraS und sodann bei 4. CorpS in Le ManS. Bon 1895 bis 1896 hatte General Zurltnbeu schon einmal baS KriegSminifterium inne. Zuletzt befehligte er baS fünfzehnte ArmeecorpS in Marseille. Im Miuisterrathe am Montag orrnrtheilte MinisterprSfident Brisson scharf ba» Vorgehen be» bisherigen KriegSmioisterS Cavaignac, welcher


