Ausgabe 
8.6.1898 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

ansgearbesteteu Fahrpläne für die Soaderzüge bestimmen für denjenigen des Mittelrhein Kreise»: Abfahrt von Frank­furt a. M. am 22 Juli, Abends 9 Uhr 10 Mia., Ankunft in Hannover am 23. Juli, Vormittags 6 Uhr 30 Mm., Abfahrt von da 9 Uhr 30 Mio., Ankunft in Hamburg Nachmittags 2 Uhr 6 Minuten.

** Deutsche Sprache im Wirthihause! Der Allgemeine Deutsche Sprachverein hat jetzt tu seiner Zeitschrift eine Liste derjenigen Gasthöfe und Wtrthschaften veröffentlicht, deren Besitzer sich bereit erklärt haben, überflüssige Fremdwörter in ihrem Hause zu vermeiden und namentlich die Speisekarten und Rechnungen in deutscher Faffung zu führen. Aus der großen Zahl der aufgeführten Städte und der stattlichen Reihe von Gasthöfen, die in der Liste stehen, läßt sich deutlich sehen, wie mächtig die Bewegung ist sür das Reinhalten der deutschen Sprache von überflüssigen Fremdwörtern. Ob der Gast nicht ebenso gut versteht und ebenso gern zahlt, wenn auf derRechnung" statt auf derNota künftighin überall Zimmer, Licht, Bedienung" stattLogis, Licht, Servis" geschrieben steht?

Lastwageu'Berkehr. Ein Antrag des Abgeordneten Schmeel und Genoffen bet der zweiten Kammer lautet: Aufhebung oder doch geeignete Modtfication des Artikel 266 des Polizeistrafgesetzes. In der Begründung beißt eS: Der Artikel 266 des PolizetstrafgesetzeS vom 30. October 1855 bestimmt: Das Anetnanderhängen zwei großer beladener Wagen und das Zusammenhängen des Frachtwagens und BetwägeletoS oder eine- anderen leichten Fuhrwerks, wenn deffen Deichsel nicht durchaus unter den Frachtwageu geschoben ist, ist bei Strafe von 1 bis 3 Fl. verboten. (Ein dritter Wagen darf bei Vermeidung einer Strafe von 3 bi» 15 Fl. nie angehängt werden.) Gutem Vernehmen nach ist die Handhabung dieser Strafvorschrift seit Jahrzehnten unter« blieben, ohne daß hierdurch Nachtheile ober Schädigungen de» Verkehrs hervorgetreteu wären. In neuester Zett ist jedoch von der Verwaltungsbehörde die Anwendung des Gesetzes« Paragraphen wieder in Erinnerung gebracht und dem Polizei« personal eingeschärft worden. Zahlreiche Denuneiationen und Widerwärtigkeiten, namentlich Belästigungen der Bevölkerung auf dem flachen Laude sind die Folge hiervon gewesen. Sachkundige Laudwtrthe find der Ansicht, daß da» unbeschränkte verbot de» Anetnanderhängen» zweier beladener Wagen keine innere Berechtigung hat, weil gar kein Bedürfntß dafür vorliegt. Anderseits find die Vorthetle des Fahren» mit zwei anetuavderhängendeu Wagen durch Erleichterung de» Transports und Schonung de» Zugviehs ganz außerordentliche. In «eiten Kreisen ist daher eine Bewegung der nächsten Interessenten hervorgetreteu, die auf die Aufhebung oder geeignete Einschränkung des Artikel» 266 gerichtet ist. Im Kreis Darmstadt hat dies auch bereits dahin geführt, daß dem Polizeipersoual aufgegeben ist, nur da einzuschreiten, wo eine wirkliche Belästigung oder Gefährdung de» Publikum» durch die angegebene Tranportart hervorgerusen wird. Frei­lich soll diese kreisamtliche Verfügung sich nur auf das Ge« biet des flachen Landes, nicht aber auch auf die Stadt erstrecken. E» erscheint aber angemessen, derartige Verhältnisse allgemein und im Wege der Gesetzgebung zu ordnen, und zwar unter sorgfältiger Prüfung der hierbei in Betracht kommenden verschiedenartigen Interessen.

** Der 3. Deutsche Kongreß für Volks- und Zugendspiele findet am 2. und 3. Juli in Bonn statt.Seit dem Jahre 1891, der Bildung des CentralauSschusse» für Volks- und Jugendspiele in Deutschland, hat die Sache der Bewegungs­spiele in freier Luft hochersreuliche Fortschritte gemacht. Neue Spielplätze find in vielen Orten unseres Vaterlandes entstanden, viele Spielvereinigungen haben sich gebildet, die Jugend beiderlei Geschlecht» giebt sich mehr al» früher den erfrischenden und kräftigenden Spielen im Freien hin, und auch die der Schule Entwachsenen beginnen, die im Schull-beu liebgewonnene Gewohnheit der Jugendspiele auf da» bürger« liche Leben zu übertragen. So fangen auch die Volkssptele X in Deutschland an, aufzublüheu und ihren segensvollen Ein« fluß auf wettere Kreise de» Volksleben» zu entfalten. Wenn man aber das glücklich Erreichte mit dem WünschenSwerthen vergleicht, wenn man bedenkt, daß im Verhältnisse mit der Gefammtzahl unserer Bevölkerung Diejenigen, welche sich eines fröhlichen Spiel-, Turn- und Sportlebens erfreuen, doch noch in einer bedeutenden Minderheit find, so liegt darin eine ernste Mahnung für den Eentralausschuß und seine Freunde, nicht ermüdet stille zu stehen, sondern immer weiter zu streben, um die Volks- und Jagendspiele zu einer wirklichen VolkSfitte im Deutschen Reiche zu machen. Die Ueberzeugung, daß diese Volksgewohnheit der Bewegungö. spiele in freier Lust in der That etwa« für unser Volk außerordentlich ErftrebenSwertheS ist, wächst bet uns Allen, je mehr wir darin vorwärts gelangen, und je tiefer wir in da» verständniß des Einflusses der Volks- und Jugendspiele auf die geistige und körperliche Gesundheit eindrtngen." DaS Programm ist besonders reichhaltig. Wir erwähnen daran» 1. Ueber den verbindlichen Besuch der Jugendspiele an den höheren Lchr-Anstalten und die dritte Turnstunde, Gymnasial« Oberlehrer Wickenhagen-RendSburg und Director Professor Raydt Leipzig. 2. Ueber den Einfluß des städtischen Leben» auf die Volksgesundheit, Prof. Dr. Kruse-Bono. 3. Ferien- spiele für Mädchen, Fräulein Bertha Thurw'Erefelo und Herr Turninspector Hermann-Braunschweig. Der Schwer­punkt de» Cougresse» wird jrcoch auf die Vorführung der Spiele gelegt werden, um den Congreßbesuchern ein thun« lichst anschauliches Bild voa den besten Bestrebungen dieser Art zu geben. Schulen, Turn-, Spiel- und Sport-Vereine, sowie Mitglieder der Studentenschaft werden sich an den Vorführungen betheiligen, sodaß bei der hohen Entwickelung, deren die Spielsache sich gerade in Bonn erfreut, mufter- Mtige Vorführungen zu erwarten find. Bet dem lebhaften Interesse, daS die ganze Bonner Bürgerschaft an diesen sesundhettSftärkeuden Uebungen und der ganzen Be­wegung nimmt, kann man schönen und herrlichen Tagen in Bonn entgegcnsehen. Programme versendet der Ge-

, schästSführer de» Ausschusses Professor Raydt in Leipzig, I Löhrftrahe 3/5; über die örtlichen Verkehrswege in Bonn gtebr AuSknnft der stellvertretende Vorsitzende Dr. med. F. A. Schmidt in Bonn, Eoblenzerstraße 23, und Anregungen allgemeiner und grundsätzlicher Natur, die die Bewegung und die Durchführung des Gongreffc» betreffen, wird der erste Vorsitzende, Abgeordneter von Schenckendorff in Görlitz, gern entgegennehmen.

Ans dem Sroßherzogthnm Hessen. ES bestand bei uns seither die Einrichtung, daß den Rechtsanwälten Acceifisten und Assessoren R.chtSknodtge, die seit mindestens zwei Jahren im Juftizdienst thätig waren als Stellvertreter für Verhinderungsfälle vom Ministerium der Justiz bestellt wurden. Für beschäftigte Anwälte bedeutete die» eine Er­leichterung, für die jungen Recht-beflissenen war die Ein­richtung eine ihre Ausbildung, ihre GefchäftSgewandtheit fördernde, und um so bedeutsamer, al» in oft mehrjähriger anwaltlicher Thätigkeit viele unserer späteren Richter eine Schule durchliefen, in der sie rasche Behandlung de» unver- mittelt Herantretendeo Rechtsstoffe», insbesondere aber auch Wahrung der eigenen, selbstständigen Meinung und deren Geltendmachung vor Gericht erlernten. Dabei war den jungen Juristen die gute Honorirung ihrer Arbeit recht erwünscht. Unser Ministerium hat denn auch, wohl diese Gründe er­wägend, seither an der Einrichtung festgehalten, so häufig auch daran gezweifelt wurde, ob die Bestellung als Stell- Vertreter schlechthin zuläsfig sei ober nur statthaft erscheine, wenn der Anwalt zeitweise für einen längeren Zeitraum an der Ausübung feine» Beruf» verhindert ist. Als miß­ständig wurde da» seither bestehende Verhältniß von keiner Seite empfunden, namentlich hat das an der Frage intereffirte rechtfuchende Publikum sich die Vertretung der unter guter Anleitung meist gründlich und frisch die Interessen wahrenden jungen Stellvertreter gern gefallen lassen. Nur in den Kreisen der Anwälte ließen fich Stimmen vernehmen, die der Be­schäftigung der Assessoren bet Anwälten und der hierdurch ermöglichtenVervielfältigung" de» einzelnen Rechtsanwalt», im Effecte, also der Concentration eines größeren TheilS der Praxis in einer Hand, abhold waren. Auch manche Richter haben nicht gerne die Vertreter vor fich gesehen; vielleicht empfanden sie eS unangenehm, daß so junge Leute zur Bildung ihrer richterlichen Recht-Überzeugung beitragen sollten. Nun ist der Stein inS Rollen gekommen und unser Ministerium dessen Chef lange Jahre selbst als Recht-anwalt mit Stell­vertretern gearbeitet hat und die Verhältnisse genau kennt wird zu entscheiden haben, ob e» bei dem seitherigen ModuS bleibt oder ob die Verhältnisse nach preußischem Muster Regelung in der Art erfahren, daß der Anwalt fich in Fällen beruflicher Verhinderung, durch Termine, auswärtige Amts­geschäfte, Conferenzen, bei collidtrenden Landgerichtsterminen nicht vertreten lassen darf, sondern nur dann einen Vertreter erhält, wenn er total verhindert ist, seinem Berufe obzuliegen. Jedenfalls ist die Feststellung schwierig, wann eine solche Ver­hinderung vorliegt muß der Anwalt krank, bettlägerig- krank, für längere Dauer verhindert sein, ober kann tage­weise die Stellvertretung eintreten? Wird die preußische Einrichtung gewählt, so wird wohl auch die dortige Gepflogen­heit hier Eingang finden, daß ältere Anwälte mit jüngeren Collegen fich vereinigen, wodurch noch mehr als seither die tüchtigsten jungen Kräfte der Advokatur zugeführt werden. Die anwaltliche Praxis wird dann voran-fichtlich viel mehr al» jetzt in einzelnen großen BureauS zusammenfließen, die von manchen Seiten erstrebte Zertheilung wird gewiß nicht eintreten. Franks. Ztg.

Schwurgericht.

W. Gießen, 7. Juni 1898.

Heute Vormittag wird in die Verhandlung gegen den 30 Jahre alten unbestraften StationSdiätar Heinrich Sonntag von Gießen wegen Meineid eingetreten. Die Anklage vertritt StaatSanwalt Koch. Al» Benheidiger ist Recht-anwalt Grünewald erschienen. ES find sechs Zeugen zu hören. Der Thatbestand der Anklage ist der folgende: Die Ehefrau des Angeklagten hatte beim Kaufmann M. Kann für ca. 100 Mk. Weißzeug auf Credit gekauft. Kann konnte den Betrag auf gütlichem Wege nicht erlangen und erwirkte auf dem Klagewege einen Schuldtitel und ließ die Zwangsvollstreckung bet Sonntag vornehmen, die aber ergevnißloS blieb. Der Gläubiger lud den Schuldner zur Leistung des Offenbarung-eideS vor daS Großh. Amtsgericht, doch kam es zuerst nicht zur Eidesleistung. In einem zweiten am 25. Januar d. I. stattgehabien Termin reichte der Angeklagte em DerwözenSverzeichniß ein und beschwor, daß er außer den darin angegebenen Gegenständen nichts besitze. Dieser Eid soll nun insofern wissentlich falsch sein, als der Angeklagte mehrere Gegenstände, die er besaß, nicht angegeben, ebenso soll derselbe eine Forderung im Betrage von 8 Mk., die er an einen Collegen hatte, verschwiegen haben. Der Angeklagte erklärt, seine Ehefrau habe die Einkäufe bei Kann durch ihre Mutter gegen seinen Willen gemacht, der Angeklagte hat später dem Gläubiger Theil- zahlung angeboten, derselbe hat ihn aber kurze Zeit darauf verklagt. Kann habe ihm erklärt, er sei gerichtlich gegen ihn vorgegangen auf Veranlassung seine» Schwiegervater», mit dem der Angeklagte verfeindet ist.

Der Angeklagte bemerkt, daß er von der Eisenbahn für seine Thätigkeit pro Monat z. Zt. 65 Mk. erhalte. Der Angeklagte hat vor etwa zwei Jahren von einer Taute eine Erbschaft von 2300 Mk. gemacht. In dieser Summe waren Möbel enthalten, die der Angeklagte seiner Schwester für 200 Mk. verkauft haben will, obgleich er dieselben in Be­nutzung behielt. Der Angeklagte führte den Nachweis, daß er diele geerbte Summe regelrecht verausgabt hatte, als er den Offenbarungseid leistete. Der Angeklagte gelleht zu, hierbei einen ihm gehörenden Kinderwagen, da» von Kann gekaufte Weißzeug, etn Flobertgewehr, zwei alterthümliche

Leuchter und eine Luftpistole nicht angegeben zu haben, er will bei Aufstellung des Vermögen-Verzeichnisse» daran nicht gedacht haben; et fei auch der Ansicht gewesen, e» käme nicht so genau darauf an. Weiter nicht angegebene GipSfiguren, Vorhänge, ein Thermometer nfw. feien nur Pfennige werth gewesen. Sonntag erklärte, mit der Familie feiner Ehefrau zerfallen und verfeindet zu fein, auch lebe er in nicht glück- Ucher Ehe. Auf Befragen de» StaatSanwalt» erklärt der Angeklagte, daß er an den An-staod von 8 Mk., den er an einen Collegen hatte, ebenfalls nicht gedacht, als er den Eid leistete. Er habe bei der Eidesleistung vorsätzlich Nichts ver- schwiegen. Amtsrichter Neuenhagen erklärt, er pflege ble Schuldner bei Ablegung des OffenbarungSeibeS besonder» darauf hinzuweisen, daß sie Alles, waS sie besitzen, im Ver- mögenSverzeichniß anzugeben hätten, er glaube sicher, bem Angeklagten gegenüber ebenso verfahren zu sein. Die Leistung von Offenbarungseiben beim Amtsgericht Gießen fei verhältnißmähig nicht selten, so baß ber Zeuge ber Einzelheiten beS Falles fich nicht so erinnern kann, er glaube aber, fich erinnern zu können, baß ber Angeklagte die Sache damals sehr leicht genommen habe. Kaufmann Rann bezeugt, daß er iw Termin am 25. Januar b. I. ben Angeklagten gefragt habe, ob er keine Außenstänbe und kein Geld mehr habe. Der Schwiegervater des Angeklagten hat dem Zeugen mitgetheilt, daß dieser bei einem Collegen nodj eine Forderung habe. Die Schwiegermutter hat sich dem Zeugen Kann gegenüber geäußert, daß der Ver­trag wegen des Möbelverkaufs an die Schwester des Ange- klagten nur ein Scheiuvertrag fei. Der Zeuge Kann gibt zu, daß der Angeklagte das Weißzeug, welches er im October erhalten, im Januar zur Rücknahme ihm wieder angeboten, nachdem et das Angebot von Theilzahlungen von monatlich 2 Mark nbgelehnt habe. Gerichtsvollzieher Geißler hat bei Sonntag die Pfändung vorgenommen, seine Aussage ist für den Angeklagten nicht ungünstig. Richtig sei, daß die eigene Ehefrau de» Angeklagten ihm gegenüber erklärt hat, sie glaube nicht, daß ber Vertrag, ben ber Angeklagte mit seiner Schwester wegen des Möbelver­kaufs vor dem OrtSgericht geschloffen, ein ernstlicher vertrug sei, sie sei der Meinung, daß ihr-Ehemann die Kaufsumme von 200 Mk. von feiner Schwester überhaupt nicht erhalten habe. Geißler hat darauf erklärt, dies würde fich ja finden, wenn Sonntag den Dffenbarungfleib leisten würde, worauf die Souutag'sche Ehefrau gemeint hat, ben Offenbarungleib schwört er. Die Schwester des Angeklagten, Marie Rat» bekundet, daß der mit ihrem Bruder geschloffene Mödelver- kaussvertrag ein ernstlicher fei, und daß sie 200 Mk. für die Möbel auch wirklich bezahlt habe. Nrch der Ansicht ber Zeugen war daS von Kann gekaufte Weißzeug für die Familie sehr nöthig.

Ans der Zeit für öic Zeit.

Vor 104 Jahren, am 8. Juni 1794, starb freudlos und verarmt zu Göttingen der Dichter Gottfried August Bürger. Er hat die Ballade in unserer Literatur ein­geführt und sie mit wahrhaft dramatischer Lebendigkeit zu behandeln verstanden. Sein Meisterwerk in dieser Gattung ist die 1774 im Göttinger Musenalmanach erschieneneLeonore". Bürger wurde am 31. December 1747 zu Molmerswende am Harz geboren.

Vermischte».

*Pari», 5. Juni. Die Pariser , Compagnie g6n6rale des petites Voitures, welche die Ersetzung ber Pferbevehikel durch Automobilenwageu vor einiger Zeit beschloß, hat nun endgültig dem el ectrischen Motorwagen den Vorzug gegeben. Ganz abgesehen von dem unangenehmen Gerüche, den das Heizmaterial der Petroleummotoren erzeugt, und ber unvermeiblichen Ruhbildung, die durch ben Gebrauch be» Petroleums bedingt ist, bieten die electrischen Motorwagen den Bortheil einer viel handlicheren Steuerung und brr fast vollständig geräuschlosen Gangart de» Gefährte». Die Elrctto« motoreuwageu sollen in ber Zahl von 100 in den nächsttn zwei Monaten dem Verkehr übergeben werden und durchweg viersitzig sein, obwohl der Fahrpreis für ben Gebrauch zwei­sitziger Pferdevehikel beibehalten wirb. Die electrischen Motor­wagen werben theils Landauer, theil» Cab», offen ober ge­schlossen sein. Die Kosten eine» solchen electrischen Fiaker» tellen fich auf etwa 5000 Frc». Die Ladung ber Accumu« latoren wird täglich in bem neu zu errichtenben Electricität»« werke der genannten Gesellschaften vorgenommen werden; die n ben Accumulatoren aufgespeicherte Electritität»krast wird bem Wagen gestatten, einen Weg von 60 Kilometer täglich zurückzulegen. Die Fahrgeschwindigkeit wird 14 Kilometer in der Stunde sein.

* Eonntag»rohe im Kriege. Der gegenwärtige spanisch- amerikanische Krieg liefert aufs Neue den Beweis, daß auch in Amerika wie in England der Tag de» Herrn streng ge­eiert wird. Wie dasJournal des Debats" erzählt, be« chloß eine in diesen Tagen zu Indianapolis adgehaltene Versammlung der Kirchenvorstände, an den Präsidenten Mac Kinley sogar eine Adresse zu richten mit der Bitte, e» möge untcr keiner Bedingung an einem Sonntag eine Schlacht geliefert werden, und wenn der Admiral Sampson auf »en Admiral Cervera stoße, so solle Jener mit dem Spanier in Unterhandlungen treten behufs Verschiebung der Feindseligkeiten auf den nächsten Tag.

* Heirathet keine Chinesen! Von einem genauen Kenner rer chinesischen Verhältnisse wird derVoss. Ztg " geschrieben: Vor Kurzem wurde in derVoss. Ztg." davor gewarnt, daß europäische Mädchen Chinesen heirathen, weil es vorgekommen wäre, daß diese ihre jungen Frauen bei der Ankunft schnöde verließen. Jetzt ruft die Shanghaier Abtheilung derChina Association", einer Gesellschaft, deren Hauptquartier in London ist, und die sich die Wahrung der Interessen aller mit China in Beziehung stehenden Engländer zur Aufgabe macht, die Hülfe der britischen Presse an, um nachdrücklich vor ben