Nr. 32 Erstes Blatt. Dienstag den 8. Februar
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Deutscher Reichstag.
88. Sitzung vom Samstag den 5. Februar 1898.
Tages Ordnung: Erste Lesung des Handelsvertrages mit dem Oranje-Freistaat.
Die Erledigung erfolgt debattelos auch gleich in zweiter Lesung.
SS folgt die Berathung der Vorlage wegen Aufhebung der CauttonSpflicht der RetchSb eamten.
Schatzsecretäc v. Thtelmann begründet die Vorlage und betont sodann, daß die CauttonSpflicht der RetchSbank- beamten einstweilen noch fortbefteheu solle.
Abg. Rickert (frs. Vp.) begrüßt die Vorlage mit Freuden und drückt den Wunsch aus, die Reichsverwaltungen möchten jedenfalls AllrS thun, um schleunigst alle Cautionen zurückzuzahlen.
Abg. v. Cuny (nl.) stimmt ebenfalls der Vorlage zu, namentlich aber auch der Berrheilung der Rückzahlung auf zwei Jahre.
Die Vorlage wird gleich in zweiter Lesung unveränoert angenommen.
ES folgt die erste Lesung derNooellezumBranut- weinsteuergesetz.
SchatzsecretSr v. Thtelemanu sührt, indem er die Vorlage begründet, auS, er müffe bestreiten, daß eS sich bet unserem Branntweinsteuersystem um eine Liebesgabe im verletzenden Sinne des Wortes handle. Um dieses bestehende System aufrecht zu erhalten, fei eine Herabsetzung des zu 50 Mk. steuerbaren Contingent» oothwendig.
Abg. Graf Stolberg (cons.) bemerkt, die Contingent»- Herabsetzung dürfe nicht zu früh erfolgen; fie dürfe auch nicht größer sein, als dies unbedingt nöthig sei. Darüber werde die Commttfion in Erwägungen zu treten haben. Des Weiteren fordert Redner die Regierung auf, den Verbrauch deS Spiritus zu BeleuchtungSzwrcken zu fördern. Die Commission werde fich auch fragen müssen, ob nicht das bestehende Gesetz dahin zu ändern sei, daß die neu entstehenden Brennereien nicht vor den älteren bevorzugt werden.
SchatzsecretSr v. Thielemann entgegnet, der Verbrauch zu BeleuchtungSzweckcn habe in letzter Zeit schon auS den Erträgen der Brenuftruer dadurch gefördert werden können, daß die Rückvergütung für solchen Spiritus von lJ/2 auf 2 Mk. erhöht worden sei. Viel wichtiger sei aber die Herstellung geeigneter Lampen für den kleinen Haushalt. Ihm, dem Redner, seien auch bereits von zwei Setten neue Er- studuugen zugegangen. Die Lampen zeichneten sich durch ein angenehmes helles Licht aus.
Abg. S z m u l a (Centr.) sucht die Vorzüge der bestehenden vrauotwetnfteuergesetzgebung nachzuwetsen.
Abg. Barth (frs. Vp.) bemerkt, an dem Rückgang des LousumS sei nacht die Liebesgabe schuld, sondern nur die hohe Verbrauchsabgabe. Mit einer Zunahme des Verbrauch» zu Leuchtzwecken würden auch er und seine Freunde sehr zu- sriedeu sein. Aber dann solle man doch auch die Consequenz ziehen und sobald j-ner Verbrauch eine günstige Entwickelung erfahre, daun die Liebesgabe ausheben. (Widerspruch rechts). Dazu biete ja die Bestimmung der Vorlage gute Gelegenheit, daß das Contingent von fünf zu fünf Jahren neu festgesetzt werde. Noch bester aber sei eS, daß der Reichstag dies «lle Jahre thue.
Abg. Gamp (Rp.) tritt dieser Liebesgabentheorie entlegen. Dieselbe habe ihre Kraft verloren. Der Osten habe zar nicht einmal ein so großes Jntereffe an der Liebesgabe, dagegen würden sicher die süd- und westdeutschen Brennereien sofort untergehen, wenn man die Liebesgabe aufhebe. DaS »orltegende Gesetz sei eine Noihwendtgkeit, nachdem der Ber- »rauch hinter dem Contingent zurückzubleibeu scheine. Redner littet schließlich noch die Regteruog, dafür zu sorgen, daß Ler Ertrag der Breonsteuer voll und ganz der Landwirth- ßhaft zu Gute kommen.
Abg. Wurm (Soc.) bezeichnet die Vorlage als ein rückhaltloses Eiogeständniß der Regierung, daß die Differenz zzvtschen den 50 und 70 Mk. Steuersätzen thatsächlich den »reunern zu Gute gekommen sei, daß es fich also wirklich um eine Liebesgabe gehandelt habe. Wenn der SchnapS- »rrbrauch etwas zurückp'gangen sei, so sei daS der Zunahme d't» BierverbravchS mitzuverdanken. Um so mehr müffe »an verlangen, daß nicht das Bier noch höher besteuert »erde, als schon jetzt.
Abg. Paaschr (nl.) erklärt, seine Freunde stimmten fLr das vorliegende Gesetz, welches nicht nur lediglich ein Steuergesetz, sondern ein soctalpolitischeS sei zur Regelung bir Production und zur Verhinderung einer kapitalistischen
Entwickelung. Die Steuerdifferenz sei nur die berechtigte Entschädigung dafür, daß der Trtnkconsum wegen der übermäßigen Consumabgabe zurückgegangen sei.
Abg. Schulz-Berlin (frs. Bp.) verbreitet fich ausführlich über die Liebesgabe und bekämpft sodann unter wiederholtem Gelächter rechts die Benachtheiligung der gewerblichen Brennereien gegenüber den landwirthschaftlichen in dem bestehenden Gesetz und vorliegender Novelle. Die Commission werde gerade hierauf ihr Augenmerk richten müffen.
Abg. v. Kardorff (Rp.) tritt, die Liebesgabe in Abrede stellend, für die Vorlage ein.
Abg. v. Komterowski (Pole) ist ebenfalls dafür.
Abg. v. Stau dH (cons.) wendet fich gegen die Ausführungen des Abg. Barth.
Die Debatte wird nunmehr geschloffen und die Vorlage an eine besondere 14er-Commisfion verwiesen.
Nächste Sitzung Montag 2 Uhr. Tagesordnung: Aufhebung der AmtScautioneu. Fortsetzung der Berathung des Postetats.
Schluß 6 Uhr.
Deutsches Reich
Darmstadt, 5. Februar. Der Großherzog ist heute Nachmittag von Berlin hierher zurückgekehrt. Die Großherzogin verbleibt noch einige Tage zum Besuche bet der Prinzessin Aribert von Anhalt in Berlin.
Berlin, 5. Februar. Die Militär strafgerichtS- cowmtsston nahm gegen die Stimmen der Couservativeu einen von dem Krieg-Minister gebilligten Antrag Lieber an, § 270 Absatz 2 folgendermaßen zu fasten: „Unberührt bleibt die dem Kaiser zustehcnde Brfnguiß, allgemeine Vorschriften darüber zu erlaffen, unter welchen Voraussetzungen daS Gericht die Oeffrutlichkeit der Verhandlungen wegen Gefährdung der DiScipltn auszuschließen hat." Im Laufe der Debatte erbaten Lenzmann und Gröber Aufklärung darüber, ob nicht in dem Verbot für Ctvtlisten, die Kasernen zu betreten, ein Grund gefunden werden könne, alle in den Kasernen abgehaltenen Kriegsgerichte geheim zu halten. Der Kriegsminister gibt zu, daß man fich vielfach nach den localen Verhältnissen werde richten wüsten und nicht Jedermann den Eintritt in die Kasernen gestatten könne, aber eS liege kein Grund vor zu dem Mißtrauen, daß man versuchen werde, daS Prtncip der Oeffentlichkeit in der Ausführung zu durchbrechen. Die Kosten für die Neueinrichtungen in den Kasernen infolge de» Gesetze- würden sehr erheblich sein.
Waldkappel, 6. Februar. Heute Morgen 6 Uhr entgleiste die Maschine de» Personenzuges 451 Waldkappel- Cassel bald hinter Station Waldkappel vor der Wohrabrücke in Km. 48,7. Die Maschine und drei Personenwagen stürzten den Damm hinunter. Der Locomotiosührer, der Heizer, ein Schaffner und sieben Reisende wurden hierbei leicht verletzt. Maschine und Wagen find erheblich beschädigt. Der Personenverkehr wird vorläufig durch Umstttgen aufrecht erhalten. Die Ursache der Entgleisung ist wahrscheinlich ein Schienenbruch.
München, 5. Februar. Der Finanzausschuß der Abgeordnetenkammer nahm einen Antrag an die Regternng an, sie wöge der Herabminderung der Telephongebühren ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Der Minister erklärte, die Regierung werde die Angelegenheit im Einvernehmen mit der Reichsregierung prüfen, sprach fich aber gegen Herabsetzung des Abonnements von 150 Mark auf 100 Mark auS.
AttsUr«-.
Zürich, 5, Februar. Ein starker Schneefall in letzter Nacht hat in den Cantouen GlaruS und St. Gallen zahlreiche Verkehrsstörungen verursacht. Da die Witterung mild ist, scheint die Lawinengefahr in den Bergen groß zu sein.
Wien, 6. Februar. Deutschnationale und slavische Studenten hielten heute Versammlungen ab. Zur Verhinderung von Zusammenstößen waren umfassende Polizeimaßnahmen getroffen. Die Versammlungen verliefen ruhig, jedoch wurden zehn Studenten wegen Widersetzlichkeit gegen die Wache arrettrt.
Königinhof, 5. Februar. Die Elbe ist auS ihren Ufern getreten und sind großeLänderstreckeu infolge der neuen Bettbildung überschwemmt. In die bedrohten Ortschaften find bereit» Pioniere abgegangen.
Laibach, 5. Februar. Heute Nachmittag 2 Uhr 53 Min. wurde hier ein starker doppelter Erdstoß, von Süden nach Norden gehend, verspürt. Schaden wurde nicht angerichtet.
Brüssel, 6. Februar. Die socialiftische Partei beschloß, Zola für sein muthigeS Streiten in der DrryfuS- Angelegenheit ein Glückwunschschreiben zuzusenden.
London, 5. Februar. „Standard" erfährt, daß der Sultan an den König von Griechenland appellirt habe, er möge seinen ConsenS für die Candidatur des Vrinzex Georg verweigern.
Konstantinopel, 5. Februar. Die Pforte wurde vom russischen Botschafter dahin verständigt, daß demnächst Transportschiffe der kaiserlichen und der freiwilligen Flotte den Bosporus pasfiten werden.
Locales und pvovinzleües.
Gießen, den 7. Februar 1898.
Eentenar Medaille. Da- Großherzogliche Ministerium de» Innern veiöffentlicht folgende Bekanntmachung:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preuße« haben die Gnade gehabt, die zum Andenken an den Hochseligen Kaiser und König Wilhelm I. gestiftete Medaille allen rew'mäßigea Inhabern der preußischen KrtegSdeukmÜoze für 1864, de» preußischen ErtnnerungSkreuze» für 1866 oder der Krieg»- deukmünze für 1870/71 ohne Rücksicht auf ihr Combananten- oder Nichtcombattanren-Berhältniß zu verleihen.
AuSgeschloffen von der Verleihung sollen nach Allerhöchster Bestimmung bleiben diejenigen, welche
a sich nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden,
b. wegen einer mit Ehrenstrafeu bedrohten strafbaren Handlung mit Freiheitsstrafe oder wegen Vrrbrechen, bezw. Vergehen mit mehr als 6 Wochen Gefängniß bestraft stad,
6. mit Freiheitsstrafen bestraft worden find, insofern fie durch die der Bestrafung zu Grunde liegende Handlung eine unehrenhafte Gefinnung bethätigt haben.
Behufs Ausführung diese» Allerhöchsten Erlaffe» fordern wir alle in keinem actioen militärischen Verhältntß stehenden Personen, welche die hessische Staatsangehörigkeit besitzen nnd Anspruch auf die Medaille zu Haden glauben, auf, fich unter Vorlegung der zum Nachweis ihres Anrecht» erforderlichen Beweisstücke zu melden.
1) sofern fie in Hessen ihren Wohnsitz haben:
a. Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Milirärbeamte bet demjenigen BezirkScommando, zn welchem ihr jetziger Wohnort gehört,
b. Unterbeamte und Militärpersonen vom Feldwebel abwärt», sowie alle fonftt&cn Personen bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorte»-
2) sofern fie außerhalb HeffenS, aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben:
a. Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Mtlitärbeawte bei demjenigen BezirkScommando, z» welchem ihr letzter Wohnfitz in Hessen gehört,
b. Unterbeamte und Militärpersonen vom Feldwebel abwärts, sowie alle sonstigen Personen bei der Bürgermeisterei ihres letzten Wohnsitzes in Heffen.
Vor Empfang des Befitzzeugniffe», welches gleichzeitig mit der Medaille verabfolgt werden wird, ist Niemand befugt, die — etwa anderweit beschaffte — Medaille an* zulegen.
Bon der Universität. Die vorgestern zur Ausgabe gelangte Beilage Nr. 2 zum Regierungsblatt bringt da» Vorlesungrverzetchniß der Universität Gieße» für da» Sommerhalbjahr 1898. Der Beginn der Jmma-- triculation ist auf den 18 April und derjenige der Vorlesungen auf den 25. April festgesetzt.
* Deutscher und Oesterreichischer Alpenverein, Settio» Gießen. In der Hauptversammlung für Februar sprach Herr Stadtbaumeister Schwandt über eine mehrtägige Tour durch den Speffart und die Rhön. Wir hoffen, auf diesen gut ausgearbeiteten und mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag noch an anderer Stelle zurückkommen zu können.
* * P. (Verspätet.) • Am 30. Januar, Nachmittags 5 Uhr, tagte im „Naffauer Hof" der Verein zur „Förderung und Hebung des Handwerks unter den Israeliten". Derselbe hat sich die löbliche Aufgabe gestellt, durch Unterstützung ix Rath und Thal ärmeren Jünglingen durch die Lehre zx helfen und somit dem Handwerk durch Zuführung neuer Arbeitskräfte eine größere Verbreitung und eventuell bessere Fundirung zu sichern. Die Versammlung war zahlreich besucht


