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Nr. 156 Zweites Blatt. Donnerstag den 7. Juli
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Bekanntmachung,
betr.: die Sonntagsruhe im HandelSgewerbe.
Auf Grund des § 105, b Absatz 2 der Gewerbe-Ordnung und der § 2 der Verordnung Großh. Ministeriums vom 2. October 1895 wird anläßlich der dahier stattfinden- den BerbandSauSstrllung der Heerdbuchgesellschaften für die Zucht deS Vogelsberger Viehs am
Sonntag, den 17. Juli L Js.
die Verkaufszeit für das Handelsgewerbe auf die Stunden von 11 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags ausgedehnt.
Gießen, den 4. Juli 1898.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Erholungsurlaub!
Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das Erwerbsleben in seiner modernen Gestaltung viel höhere Anforderungen an jeden Einzelnen stellt als in früheren Zeiten. Die Vielgestaltigkeit des Verkehrs, die Fortschritte der Industrie, der immer heftiger werdende Wettbetrieb auf allen Gebieten haben überall eine Complication der Verhältnisse erzeugt, überall ein Hasten und Anspannen aller Kräfte mit sich gebracht, welche gewaltig abstechen von der Gemäch- lichkeit, in welcher bis zur zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts sich das Wirthschaftsleben unserer Nation und in der Hauptsache auch das aller übrigen vollzog.
Es ist eine naturgemäße Erscheinung, daß das beschleunigte Tempo in der Umgestaltung der Verhältniffe im Erwerbsleben feinen Widerschein findet in dem Arbeiten des gesummten Staatsmechanismus, welcher seinen vornehmsten Ausdruck in der Gesetzgebung findet. Man vergleiche nur die in den letzten Decennien entwickelte gesetzgeberische Thätig. kett mit der eines Decenniums früherer Perioden.
Im Erwerbsleben aber w-e bei der Thätigkeit der Staalsmafchine machen sich die gesteigerten Ansprüche an Arbeitsleistung nicht nur an den leitenden und höheren Stellen bemerkbar, die erhöhte Bewegung treibt ihren Wellenschlag bis in die entferntesten Kanäle und letzten Punkte, so daß
(heute an Jeden, — in welcher Stellung et sich auch immer befinde — bei dem das Schicksal es versäumt hat, gleich bei der Geburt die nöthigen Rententitel in die Wiege zu legen, die Erfüllung der obliegenden Pflichten ganz andere Ansprüche an Geist und Körper stellt als früher.
Der Staat als der nach jeder Richtung hin größte und unabhängigste Arbeitgeber hat am frühesten die Nothwend g- keit begriffen, die geschilderten aufreibenden Einflüffe bei seinen Angestellten durch die Gewährung einer mehr oder weniger ausgedehnten Periode völliger Ruhe auszugleichen. Bis tief hinab in die subalternen Stellungen, wo von geistigen Strapazen kaum noch die Rede sein kann, in der Sommerszeit den Staatsbeamten einen regelmäßigen Urlaub zu gewähren, ist jetzt Gepflogenheit geworden — auch in solchen Fällen, in welchen nicht Gesundheitsrücksichten in Frage kommen. Sicher sind es nicht allein humanitäre Gesichtspunkte, welche den Staat zu diesem Verhalten vermocht haben, wirthschaftliche Gesichtspunkte und Zweckmäßig- i keitsgründe haben auch hier den Ausschlag gegeben.
Aber alle die Gründe, welche den Staat zu der von | ihm beobachteten Praxis geführt haben, treffen sie nicht in ! einer bei Weitem zwingenderen Weife zu für die Angestellten Privater in Handel und Industrie, wie überhaupt für die Privatbeamten jeder Stellung.
Man wird mit der Behauptung nicht auf Widerspruch stoßen, daß im großen Durchschnitt in den vergleichbaren Stellungen die Ansprüche, die der Privatdienst an Geist und Körper stellt, umfangreichere sind als im Staatsdienst. Der an sich berechtigte wirthschaftliche Egoismus der Arbeitgeber, bei manchen Unternehmern auch eine durch mißliche wirth- ' schaftliche Conjuncturen aufgedrängte Sparsamkeit führen von selbst dazu, das Beamtenpersonal nach Möglichkeit zu beschränken und jedem Angestellten ein reichliches Maaß an Arbeit zuzumeffen. Läßt doch in den meisten Stellungen der Staatsdienst den Angestellten Zeit zu täglicher Erholung, was bei Privatstellungen mit einer bis in den späten Abend reichenden Dienstzeit füglich nicht behauptet werden kann.
Man würde Unrecht thun, wenn man nicht annehmen wollte, daß der größere Theil der Arbeitgeber im Handel und in der Industrie ihren Angestellten mit demselben Wohlwollen gegenüberstehen, mit demselben weiten Blick für die Bedürfniffe derselben zu sorgen bemüht sind, roie dies der
Staat seinen Beamten und Angestellten gegenüber thut. Auf Mangel an gutem Willen wird es sich mithin in vielen, wenn nicht den meisten Fällen nicht zurückführen laffen, daß die schöne Sitte, den Angestellten einen je nach dem Lebensalter, der Stellung, den Leistungen und dem Erholungs- bedürfniß der Betreffenden bemessenen Sommerurlaub zu gewähren, nur erst von einer relativ geringen Zahl der Arbeitgeber in Handel und Industrie geübt wird. Der Einzelne befindet sich eben nicht in der günstigen Lage völliger Unabhängigkeit, in der sich der Staat als Arbeitgeber befindet; in sehr vielen Fällen zwingt die Concurrenz dazu, die Aus- j gaben für Geschäftsunkosten soweit als möglich herunter- 1 zuschrauben und das Geschäftspersonal so knapp zu bemessen, daß selbst in der geschäftlich zumeist stillen Sommerzeit es nicht möglich sein wird, den einen oder anderen der Beamten zu beurlauben, ohne eine fühlbare Lücke im Geschäft hervorzurufen.
Bei Wahrung dieses Standpunktes und trotz scharfer Präctsirungdesselben muß man aber doch der Meinung sein, daß die Gewährung eines regelmäßigen, nicht allzu kurz bemeffenen Sommerurlaubes, namentlich an ältere Angestellte, gleichviel in welchen Stellungen dieselben sich befinden, in viel mehr Fällen als jetzt eintreten könnte und eintreten würde, wenn die Arbeitgeber sich des großen Werthes mehr bewußt würden, der in gesundheitlicher, moralischer und socialer Beziehung der Gewährung eines Erholungsurlaubes zuzusprechen ist. Für untergeordnete Beamte, die Gefahr laufen, durch einförmige, geistlödtende T ätigkeiten in ihrem ganzen Empfinden und Anschauungen abzustumpfen, hat die Gewährung ein-S sommerlichen Erholungsurlaubes doppelte Bedeutung.
Wie viel Fälle von Erkrankungen, die dann zu einer Zeit, in welcher das Geschäft oder der Betrieb gerade die weitgehendsten Anforderungen an die Arbeitskraft des Beamtenpersonals stellt, einen Urlaub unabweisbar erheischen, würden in Wegfall kommen, wenn der Körper in der Sommerzeit durch eine kurze Ruhepause gestärkt, durch einen längeren Aufenthalt in frischer Luft gestählt worden wäre. Arbeitskraft und Erwerbsfähigkeit würden bei einem regelmäßigen Erholungsurlaub entschieden bis in ein weiteres L.bensalter gewahrt bleiben als ohne einen solchen. Und ist nicht gerade ' eine große Reihe von Geschäften und Betrieben belastet mit
FerrMeton.
Der Harten im Juli.
DonC. Schmidt, Kunst- und HandelSgärtner in Erfurt. (Nachdruck verboten).
Tine ständige Arbeit bildet im Monat Juli da* Bespritzen der Rasen». Je feuchter man denselben hält und je häufiger man ihn mit der Rasenmähemaschine schneidet, desto schöner, fattgrüner und fammetarttger wird er. Alle» fich im Rasen zeigende Unkraut muß sofort, ehe e» fich weiter vuSbreitet, mit einem spitzen Mrffer ausgestocheo werden. Die» gilt besonder» von Gänseblümchen und vom Löwenzahn, den schlimmsten Unkräutern deS Rasen». Bet größeren Flächen, auf denen fich die Gänseblümchen gar zu breit machen, bedient mau fich za ihrer Vernichtung einer besonder» con- struirten Rasenharke.
Die abgeblühten Rosen schneidet man kurz ab. Jetzt ist so recht die Zeit der Veredelung gekommen. Die Oculatiou wird in der Weise ausgeführt, daß mau in die Rinde einen 7-Schnitt macht. Alsdann schneidet man von einem diesjährigen, kräftigen Zweige der zu veredelnden Sorte eine BlattknoSpe, etwa die dritte oder vierte von nuten, in der Weise ab, daß man zunächst unmittelbar über der KnoSpe einen Querschnitt bi» in# Holz macht und dann da» Meffer etwa 1 Etm. unter der Kaospe ansetzt und ein flache» Stück bi» zu dem Querschnitt abschneidet, welche» dann unter die abgrlöfte Rinde der Unterlage geschoben wird. Man wickelt nun noch Bast oder Wolle dicht um die Wunde, um da» Auge fest in seiner Lage zu halten.
Wenn im Juli im Garten auch Alle» in reichstem Flore prangt, so muß der Gartenfreund doch bereit» Vorbereitungen treffen, welche einen mindesten» gleich vollkommenen Flor im nächsten Frühling und Sommer gewährleisten. TS find deß- halb jetzt Aussaaten verschiedener mehrjähriger Blütheu« pflanzen vorzuvehmen. Zunächst säet man zweijährige Pflanzen, welche schon im Herbst zur Bepflanzung der Blumenbeete Verwendung staden können und dann im kommenden Frühling ia reichem Flor prangen. Solche Pflanzen find Stiefmütterchen,
Vergißmeinnicht und Stleueu; ihre Aussaat wird in ein kalte» Mistbeet oder auch auf ein etwas schattig gelegene» Beet im Freien auSgeführt. Etwa» später al» diese Saat macht man Aussaaten von Stauden, da» find vieljährige krautartige Gewächse, welche je nach der Art etwa» später oder früher keimen- fie werden bald piktrt und noch zum Herbst auf Beete in den Garten gepflanzt. Die jetzt gesäeten Stauden blühen fast ausnahmslos im kommenden Jahre. Zu den empfehlenswerthen Stauden, welche fich gegenwärtig größter Beliebtheit erfreuen, gehören die Gartennelken, Glockenblumen, manche Kornblumen, Edeldtstelu, Gaillardieu, verschiedene Sonnenrosenarten, der rothe Fingerhut, Rittersporn und andere mehr. Die Staude ist die dankbarste Blütheupflanze, denn fie entfaltet fich, einmal sachkundig an- gepflavzt, von Jahr zu Jahr zu größerer Vollkommenheit.
Im Formobstgarten wie beim Topfobst ist ein Bespritzen der Bäumchen gegen Abend von großer Wirkung. Bei Steinobstbaumen ist durch alle Mittel auf eine gute Ausbildung der untersten Augen au den die»jährtgen Frucht- ruthen zu sehen, wa» durch Pineiren des Geizes, durch Wegnahme von Blättern rc. erreicht wird. Ebenso Hilst hier wagerechte» Anheften der Triebe. Letztere» geschieht jetzt nach und nach mit den noch schräg stehenden Etagen der Spalierbäume. Kahle Stellen an Formenbäumen können wir durch Hinleiten und Ablactireu tteferstehender Zweige wie durch Einsetzen von solchen füllen.
Auf die Neu-Anlage einer Erdbeerpflanzung kann man jetzt bedacht sein. Am besten eignet fich dazu kräftiger Lehmboden, welcher daS Jahr zuvor rigolt wurde. Man grabe tief und Harke da» Land glatt, um im nächsten Monat die Pflanzung vorzunehmen.
Haben wir viel Rosen, besonder» die Eentifolia, so können wir deren unbeschädigte Blumenblätter in Flaschen sammeln, füllen diese mit Spiritu» (natürlich keinen dena- turirten) und etwa» feinem Cognac, stöpseln fie zu und stellen fie 3—4 Wochen in die Sonne oder auf dir heiße Herdplatte. Einige Tropfen diese» Spiritus auf den heißen Ofen gegossen, erfüllen da» ganze Z'mmer mit köstlichstem Rosenduft.
Jetzt denken wir auch an den Schnitt der Beeren- obstpflanzeu. Er bezweckt, den Sträuchern eine schöne Form zu geben und alle Theile derart gleichmäßig zur Entwicklung zu bringen, daß die Pflanzen nicht allein gesund und kiäsiig bleiben, sondern daß sie auch viele süße und wohl- schmeckende Früchte tragen. Er wird zweimal im Jahre ausgeführt: im Sommer sofort nach der Ernte, also ungefähr jetzt bi» in den August hinein, und im Winter, so lange der Boden noch gesroren ist. Durch den Sommerschuitt werden bei Johanni»- und Stachelbeeren alle fich kreuzenden Zweige oder Aeste sowie die Wurzelausläufer entfernt und die Jahrestriebe (krautartige Triebe) um ein Drittel ihrer Länge eingekürzt. Bei den Himbeeren und Brombeeren besteht der Sommerschnitt (Schnitt nach der Ernte) im vollständigen Entfernen der abgetragenen Ruthen (solche, die schon Früchte getragen haben) und im theilweisen AuSlichten der schwächeren JahreStriebe, so daß nur die stärkeren stehen bleiben. Der Wioterschnitt ist nur eine Ergänzung de» Sommerschnittes.
Da» Gelb werd en der Blätter an einem Obstbaum findet seine Erklärung fast immer in Trockenheit und Nahrungsmangel im Boden, besonder» Mangel an Eisen im Boden, das die Blätter nothwendig brauchen. Abhilfe: man sticht am Rand der Baumscheibe einen Graben von 20 bi» 25 Etm. Tiefe und Breite aus, feuchtet den Graben mit Wasser tüchtig an, streut dann bei einem größeren Baum 6 bi» 8 Ktlogr. Eisenvitriol, bei einem kleineren 2 bi» 3 Ktlogr. ein, füllt daS auSgestoßene Erdreich wieder ein und wischt e» mit dem Salz und gießt darauf den eingefüllten Graben nochmals gehörig.
Die» Jahr fällt die Erdbeerernte anscheinend überall sehr günstig au». Aus dem Ueberfchuß machen wir Wein, der in vorzüglicher Weise wie folgt hergestellt wird: Auf je 1 Liter zerquetschte Erdbeeren gißt man 1 Ltr. heiße» Wasser, läßt die Masse 2 Tage stehen, preßt fie au», fügt zu je 1 Liter Saft 1 Ltr. Zucker, und zu je 20 Ltr. Saft die zerriebenen Schalen von 1 Citrone und 1 Pomeranze sowie 2 Ltr. Franzbranntwein bei. Wohl bekomm-!


