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Gießen, den 30. April 1898.
Kroßherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff.__________
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— Das neunzehnte Jahrhundert in Bitvnifsen. Berlin, Photographische GeseUfcvafr. 6. Lieferung. Der rasch sich mehrende Schatz von vorzüglichen Bildntffrn auü unserem Jahrhundert, welche für jeden aus höhere BUdung Anspruch Erhebenden ein bleibendes Interesse haben müssen, erfährt in der 6. Lieferung der von Karl Werckmetster herausgegebenen Publicatton eine wünschenswerthe Bereicherung. Der hundertjährige Gedmktag an die Geburt Hostmann von Fallerslebens am 2. April ist nicht ver- gksten worden, und so bringt unS die 6. Lieferung daS wundervolle Bttdniß des volkSthümlichen Poeten, welcher schon 1840 in seinm Liedern als poltttschrs Ideal die Einigung Deutschlands besang, von der Hand Ernst HenselerS In der National Galerie. DaS Hohen- zollern-Museum bat die Bildnisse des Geographen Karl Ritter und des Geologen Leopold v. Buch — gemalt von Karl Begas — deS romantischen Dichters Ludwig Tieck — gemalt von Jos. Stteler — und des Wiedererweckers des klastischen Altertbums, deS Philologen Philipp August Boeckh, welche der gleichen Zettpertode angehören, betgesteuert. AuS dem Städel'schen Jnstttute in Franksurt a. M. finden wir d<n geistvollen Kopf Ludwig BörneS — gemalt von Oppenheim —, bann wiederum eine der berühmten Lithographien Kriehubers, darstellend den österreichischen Volksdichter und VolkS- schauspieler Ferdinand Raimund, und zum Schluß das Bild deS Nordpolfahrers Nordenskjöld, gemalt von Rosen.
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General-Vertrieb der Loose durch Herrn Carl Glock in Schotten 1580 Der Markt-Vorstand.
Nniversttäts - Nachrichten.
Heidelberg. Bet der am Samstag an unserer Hochschule vorgenommenen ersten Jmmatrtculatton haben sich In der theologischen Facultät 10, tn der juristischen 193, in der medicintschen 78, in der philosophischen 29, in der naturwtssenschafllich-mathemattschen Facul ät 58, im Ganzen also 368 Hörer einschreiben lassen. Vor- gemerkl sind 104 Hörer. Die zweite Jmmatrtculatton findet am 11. Mai statt.
— Aus Würzburg wird berichtet: Professor Dr. Burk,Hard
Bekanntmachung.
Das Hebregister über die Umlagen der Stadt Gießen pro 1898/99 liegt acht Tage lang auf unserem Bureau, Zimmer Nr. 15, zur Einsicht eines jeden Betheiligten offen. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Beschwerden gegen die im Register enthaltenen Ansätze binnen der ersten vier Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protocoll bei Großh. Kreisamt Gießen vorgebracht werden muffen und daß später vor- gebrachte Beschwerden keine Berücksichtigung finden kennen.
Gießen, den 3. Mai 1898.
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Erzgebirge dürfen sich die Patheu nicht uwschauen, „damit das Kind nicht neugierig wird," ebenso dürfen fie weder Schlüffe! noch Messer bet sich haben, »sonst bekommt der Täufling ein verschlossenes Gemüth und wird ein Mörder." In Thüringen stößt der Pathe mit dem Faß dreimal an die Kircheuschwelle, „daS schützt daS Kind vor Zahnschmerzen." In der Schweiz muß die Pathin den Täufling küssen, ,daS dringt ihm Grübchen beim Lachen." Im Bogtlande steckt man dem Kinde beim Kirchgang ungleiche Münze in daS Wickelbrtt, „dann har er immer Geld." In Basel nimmt man dafür Brod und Käse. Ebenfalls im Bogtlande legt man Handschuhe auf die Wiege, „bann steht dem Kleinen alles gut." Bet den Masuren wird daS Kind zum Fenster htuauSgereicht, „da» stärkt die Gesundheit." F ndet im Bogt- lande am Tauftage ein Beg.äbniß statt, so geht man nicht eher zur Kirche, als bis dar Grab gefüllt ist. Wenn sich tn der Oberpfalz der Prediger bei der Taufrede verlpr cht, »werden Knaben mondsüchtig, Mädchen sogar H-xen." In Böhmen heißt eS, „daS Kind spreche im Schlafe." In Mecklenburg muß der Pastor der Thür den Rücken zukehren, „sonst geht der Segen hinaus," daselbst darf auch daS Kind bei der Taufe nicht geschüttelt werden, „fonft halten feine Kleider nicht lange." Werden mehrere Kinder zugleich getauft, so kommen in Altpreußen zuerst die Mädchen an die Reihe, denn sonst liefen fie den Männern nach, die Knaben aber bekämen keinen Bart. Bon Kindern, die während der Taufe fchreien, glaubt man in der Schweiz, daß fie gute Christen werden, in Oesterreichisch-Schlesien hingegen, „daß sie dem Tode anheimfallen."
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wird im Jntereffe der hier ftubkenben preußischen Staatsangehörigen in diesem Sommer-Semester Anfangsübungen im römischen Recht halten. „ .. . ,
— Zum Rector der Universttät Halle für das Studienjahr 1898/99 wurde der Professor der Theologie Kautzsch gewählt.
— Aus Königsbera i. Pr. wird berichtet: Der bisherige außerordentliche Professor der pathologischen Anatomie an unserer Universitär, Dr. Nauwerk, ist als Prosector an das Stadckranken- haus in Ehemnitz berufen worden.
— Aus Freiburg i. d. Schwei, berichtet die „Allg. Zig. : Schon wieder lst ein reichsdeutscher Professor aus dem Lehrkörper der Untoerfität ausgelchieden; der Professor für Kirchmrecht, Herr Dr. F. Saedt, hat fein Amt niedergelegt. Wenn fein Rücktritt auch nicht mit der Collectivdemission feiner Landsleute In Zusammenhang steht, so wirft es doch aufs Neue ein grelles Streiflicht auf die Verhältnisse der Freiburger Universität, die noch immer in voller Gährung begriffen sind. Mit seinem Ersatz scheint diesmal Herr Pythou wenig Mühe gehabt zu haben. Der Nachfolger ist sofort ernannt worden, eS ist ein Schweizer, Herr Dr. Lampert, bisher Redacteur deS „Wiler Anzeigers", der „Thurgauer Wochenzeitung und zuletzt deS „St. Galler Volksblattes".
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Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen wird, beginnend mit
Mittwoch den 11. Mai
im Jmpflocale (Altes Rathhaus) für die nächsten 5—6 Wochen jeden Mittwoch Vormittags 9—10 Uhr abgehalten werden.
Jmpfpflichtig im laufenden Kalenderjahre sind die im vorigen Jahre geborenen Kinder sowie die Rückständigen aus früheren Jahrgängen.
Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impfpflichtige Kinder haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken ein, daß alle in denselben vorgenommenen Impfungen unentgeltlich find. Wer die Termine nicht benutzen will, muß die Impfung seines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlüsse auf seine Kosten bewerkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Januar nächsten Jahres eine vierwöchentltche Frist zur Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird.
Außer den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im laufenden Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft.
Alle in einem Termine geimpften Kinder müffeu in dem acht Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochmals erscheinen.
Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränklichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Jmpfarzte in den öffentlichen Terminen vorgeftellt werden. ,
Die Impflinge müssen mit reiner Wäsche und rem gewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. o . .
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Gießen, den 29. April 1898. 4602
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M zur Bllb> loßortigsten Schöpbwgev litntt) in den BickM- HchchM, wo bchndtri ida neben einer grotzv Ttinbigteti wegen nitrat! rfl da rranqMhH«! t «ewJaseh, da Ihr tftäbte bei nvibwestWo jal .gtoiblager* bei bn Wfota, bai,^riN' rgen i« Staat New>V°tl New Aotk ein zoologiich' ' rno, beffen Lnßne S° t (bei unlylvania eine ShM ßn i- SrSliff steht, b tre nntngebracht weetu ter anSsterbaben LH'"' -SO Btutilli«» “'“2“ „ . 20 finfül' * SSK " j
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Dienstag den 17. und Mittwoch den 18. Mai 1898, jedesmal Nachmittags 2 Uhr, sollen im Pfandlocale zu Gießen, Seltersweg 11, gegen Baar- zahlung versteigert werden:
Buchen- und Eicken-Bohlen, eine Hobelbank, Schreibsecretär, Sopha, Commode, Eissckrank, Regulator und sonstige Hausgeräthe, sowie ein Wagen und eine Taschenuhr.
4758 Kemmer, Pfandmeister.
Die Holzversteigerungen vom 15. und 22. April aus den Districten Sicklergeheeg, Rinnwege und Eibschen- hain sind genehmigt und können die Abfuhrscheine bei Freiherrlicher Rentei zu Londorf in Empfang genommen werden. Ueberweisung des Holzes ^Freitag den 6. Mai.
Papiermühle, den 3. Mai 1898. Freiherrliche Oberförfterei Rabenau.
Schwörer. 4764
RkgierungsbkM Mitsbadk». Nuhhotz-DechigerMg. Obttfirsterei Oberscheld sü Dilleuburg.
Samstag den 21. Mai 1898 Vormittags 11 Uhr zu Dillenburg im Frankfurter Hof aus jammt» lichen Schutzbezirken: 138 Stück Eichenstämme — 28,24 fm, 57 Stg. 1., 40 2., 18 3. Kl., 7 Hainbuchenstämme ----- 2,01 fm, 1 Birkenstamm — 0,28 fm, 4 Erlenstämme — 1,94 fm, 1251 Fichten-, Ktefern- und Weißtannenstämme — 427,94fm, 364 Stangen 1., 217 2., 304 3., 97 4., 170 5., 380 6. Kl., 17 rm Nutzscheit, 28 rm Knüppel. Sämmt- liche Forstbeamten sind angewiesen, das Holz auf Verlangen vorzuzeigen und nähere Auskunft zu ertheilen. Speciellere Angaben des Holzes nach Districten werden auf Wunsch un» entgeltlich, Auszüge aus dem 93er* steigerungsprotocoll mit Angabe der Dimensionen gegen Entrichtung der amtlich festgesetzten Gebühr (50 Pfg. für 100 Nummern) übersandt. 47H


