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Nr. 104 Zweites Blatt. Donnerstag den 5. Mai
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Erscheint täglich eit AuSnohmr dkS Montags.
Die Gießener
Mamillen blätter eerden dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelrgt.
Sießener Anzeiger
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den felgeebtn Tag erscheinenden Nummer bis Lorrn. 10 Uhr.
Heneral-Anzeiger
Alle Anzeigen.BermittlungSstellen de« An- und LaSlacke» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger attDWM.
Amts- «nd Anzeiseblatt für den Areis Gieren.
■".-S-r | Gratisbeilage: Gegner Fllmilimblättrr. """" *"“••
Amtlicher Theil.
Gießen, den 2. Mai 1898.
Bett.: Die Vertilgung der Blutlaus.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen au die Grotzh. Bürgermeistereien bezw. Orts- polizeibeamteu des Kreises.
Nach dem in obiger Angelegenheit erlaffenen Reglement vom 3. Februar 1888 — KreiSblatt Nr. 32 — hat im Lauf de» Monat» Mat durch die zu bestellende Commission eine Untersuchung der Aepfelbänwe auf da» Vorhandensein der Blutlaus stattzufiaden. Wir beauftragen Sie, diese Untersuchung vornehmen zu lasten und über da» Resultat bi» Ende Mat zu berichten. In die Commission sind möglichst dieselben Männer zu wählen wie in früheren Jahren, oa bet denselben eine beffere Erfahrung im Auffiadeu oer Blutlau» vorausgesetzt werden darf. Besondere «usmerksamkeit muß bet der Besichtigung denjenigen Bäumen geschenkt werden, an welchen in den letzten Jahren die Blutlaus gefunden wurde. In den Berichten ist anzuzeben, ob sie sich hier wieder gezeigt hat.
Wird da» Jnsect gefunden, so ist mit der Reinigung der Bäume nach den Vorschriften de» Reglement» al»bald vorzugehen. Wegen der besten Art der Vertilgung verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 9. Juli 1887 — Kreis- blatt Nr. 160 —.
_______v. Gagern.__
Gießen, den 2. Mat 1898.
Bett.: Die Ableistung de» Huldigung»- und Verfassung»- etde».
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen a» die Gr. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grüuberg und Homberg.
Die Ableistung de» Huldigung»- und DerfastnngSetdes der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen OrtSbürger, sowie derjenigen Großherzogltch Hessischen Unterthauen, welche sich, ohne Ort-bürger zu werden, verheirathet haben, soll rote nachstehend angegeben, stattfinden:
1) der OrtS- und Staatsbürger au» den in den Amt». gerichtSbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden de» Kreises Gießen Mou- , tag, den 16. Mai d. I., Nachmittags 2i/, Uhr, in dem Rathhause zu Hungen-
2) der OrtS- und Staatsbürger au» den tn den Amts- gertchtSdeztrken Lich und Butzbach gelegenen Ge. meinten de» Kreise» Gießen Mittwoch, de« 18. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhause zu Lich-
3) der OrtS- und Staatsbürger aus den tn dem Amt». gertchtSbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag, deu 24. Mai d. I., Bormittags 11 Uhr, tu dem RegterungSgebäude (auf dem Braud) zu Gießen.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Borgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war.
Halten fich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theilweise nicht selbst bewirthschaften, werden hierdurch aufgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Ge- meinte, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis rum 1. Juui l. ?. schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuercapttalien ihrer Grundstücke ober einzelner derselben entfallende Beitrag zur BerufSgenoffenschaft von einem Anderen, als BetriebSnuttr- «hm« zur Zahlung B«pfl,«h°b-° w-.d-n. 'v e Anträge müssen auch die nöthigen Angaben über die Pacht- erträgniffe der einzelnen Loose enthalten.
Sodann wird zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß nach 5 10 der Verordnung vom 11. Juni 1888 von nach, vrrzrlchnitkn Dbjtclcn ein Beitrag zur Berus«gen°ffeu!ch°st nicht erhoben wird:
1) von Grundstücken, welche zu einem land- ober forst- wirthschaftlichen Betriebe überhaupt nicht gehören -
2) von allen Gebäuben nebst zugehörigen Hofräumen, Hau», unb Ziergärten;
3) von GrunbstÜcken von Betrieben, deren S'tz außerhalb de» Landes gelegen ist-
4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land« und forst, wtrthschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei eß, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei e8, daß an Stelle der land- oder forstwirthschastlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).
Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige Befreiung», gründe, die sich der amtlichen Keuntniß entziehen, geltend machen können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher da» Grundstück gelegen ist, bis zum 1. Juui l. I zu be- antragen.
Gießen, den 3. Mai 1898.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 3. Mai 1898.
Betr.: Die land, und forstwirthschaftliche BernfSgenoffen- schäft für daS Großherzogthum Heffen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
<m die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Keuntniß bringen lasten.
Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888, die Unfall, und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen bett., und unsere AuSschreiben vom 10. und 18. Mai, sowie vom 17. Juli 1889 (Anzeigeblatt Nr. 112, 119 und 167, dritte» Blatt) machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz nicht selbst bewirthschaften, bei der Anmeldung daS RechtSverhältntß (z. B. Pacht re.) und die Pachterträgniffe der einzelnen Loose anzugeben Haden.
Uebrr die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge in vorschriftsmäßiger Form (cf. Formular A. zu der Verordnung vom 11. Juli 1888, T. 93 des Regierungsblattes) zu führen und dies Register foätesten» bi» zum 15. Juni l. I unter Anschluß der gestellten Anträge unb ber bazu gehörigen Nachweise au «us eiazusenben.
Innerhalb gleicher Frist find die Anmeldungen ein- getretener BefreiungSgründe von der Beitragspflicht (cf. § 10 der allgem. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führeuoen AntragSregister uns rnitzutheilen. Die Anträge find von Ihnen zu prüfen und nach Befund al» richtig zu bescheinigen.
Sodann weisen wir Sie unter Bezugnahme auf § 14 und 15 der genannten Verordnung hierdurch an:
1) verzeichniffe der in den Gemeinden etwa vorhandenen laudwirthschaftlichen Nebeubetriebe (z. B. von Fuhrwerk»', Drescheret-, Brennerei', Molkerei', Steinbruch»-, Sandgruben., Lehmgruben', Torfstich-, Ziegelei-, Kalköfen., Kellerei-Betrieben rc.), soweit diese Betriebe nicht bereits nach dem gewerblichen UnsallverficherungSgesetz vom 6. Juli 1884 versichert find,
2) Verzeichniffe der außerhalb des Grotzherzog- thums gelegenen Grundstücke, welche zu einem laudwirthschaftlichen Betriebe tm Großherzog. thum gehören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Katasterbezeichnung der Gröhe und des Eigen- thümerS,
an den Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen Beruf»- geuoffenfchaft, Herrn RegierungSrath Nover in Darmstadt, bi» Ende Juni l. I. einzusenden.
v. (Bagern.____________________
Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1898/99 betreffend.
Mit Genehmigung Grohherzoglichen Ministerium» be» Innern sollen für 1898/99 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden'
a. auf da» geformte Commnnal.
steuereapital derOrtSeinwohner
und Forensen..... 473 195 Mk. 10 Pf.
b. auf da» Steuereapital der evan
gelischen Gemeindeaugehörigeo 42 000 „ — „ c. auf da» Steuereapital der katho
lischen Grmeindeangebörigen . 3000 „ — *
Der Beitrag auf 1 Mark Normalsteuercapital berechnet fich
für den Ausschlag a auf 28,8^ Pfennig, // n n n ES Wird die» gebracht, daß die und zwar in den
und December 1898 und Februar 1899 erfolgen soll.
An allgemeiner evangelischer Kirchensteuer werden von deu Angehörigen der evangelischen Kirche außerdem pro 1 Mk. Steuereapital 1,7 Pfg. erhoben.
Die Publieation vorstehender Bekanntmachung ist ob 2. d. M. im Großh. Regierungsblatt erfolgt, von welche« Tage an die Frist zum Vorbringen von Reclamationen läuft, welche gegen die Erhebung der Umlagen Überhaupt ge« richtet find.
Gießen, den 3. Mai 1898.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
Der erste Schlag.
ES liegt ein gut Theil Romantik tn dem Geschick, von i welchem Spanien heute heimgesucht wird, und gerade da» Tragische der Situation ist vielleicht Beranlaffung, daß man den Spaniern so große Sympathien entgegenbtingt. Denn weßhalb sollte man solchen Antheil nehmen an Spanien» Geschick, da» durch sein Verhalten aus Cuba durch daS seit laugen Jahren betriebene AuSbeutuugSshstem auf der „Perle der Antillen" reichlich verdient ist. Wir haben gesehen, wie sehr Spanien gezögert hat, ehe eS den ihm aufgedrungeuen Krieg annahm, wie mächtig es seinen Nationalstolz zurück- drängen mußte, um nicht schon eher die Beleidigungen, welche ihm Seitens der nordamerikanischen Union zu Theil wurden, zu verfolgen. Wo gibt eS einen Präcedenzsall in ber Weltgeschichte, in welchem ein Staat den anberen auffordert, ein ihm feit langer Zeit zu Recht beseffene» Gebiet zu räumen! Wahrlich, jeder Unbefangene muß zugeben, daß daS Verlangen der Vereinigten Staaten frivol und herausfordernd ist, bestimmt, den Gegner zum Aeußersten zu reizen, ihm den Gleichmuth zu tauben unb ihn ans der Faffung zu bringen.
Wie schon oben gesagt, hat Spanien nicht leichtfertig den Fehdehandschuh aufgenommen, denn eS war fich seiner schwierigen Lage wohl bewußt und hatte guten Grund, fich großer Zurückhaltung zu befleißigen. Aber der Nationalstolz der Spanier war doch allzu sehr beleidigt worden, so daß ein weitere» Zurückweichen nicht gut möglich war. Mau darf wohl behaupten, daß Niemand in Europa den Spaniern eine Schuld an dem jetzigen Kriege beimißt, daß vielmehr Jedermann dieselben auf ihre« schweren Wege mit seinen Sympathien begleitet.
Wir haben schon öfter darauf hingewiesen, daß Spanien vor einer überaus schwierigen Aufgabe steht, da ihm der schlechte Zustand seiner Finanzen jede Ausdehnung verbietet und eine allzu große Kräfteanspannuvg nicht gestattet. In dieser Beziehung befindet eS fich auch in so großem Nachtheil gegenüber den Vereinigten Staaten, welche über gewaltige fjülfßmütel verfügen unb in ben letzten Drcennien ihre Flotte nach deu neuesten Fortschritten der Technik vervoll- ständigen konnten, während Spanien auf einem älteren Stand- punkte beharren mußte unb infolgedessen weit zurückblieb. Seine Schiffe find meistens älteren Kaliber», schwersällig und wenig operationsfähig. Was nützt e» bet einem Seekarnpf der heutigen Zeit, daß seine Seeleute tüchtig find, daß sie beseelt find von Vaterlandsliebe und gerne ihr Leben einsetzen, um die Ehre ihrer Heirnath zu wahren!
Man hatte schon seit einiger Zeit vermuthet, daß die erste große Schlacht in den Gewässern der Philippinen statt- finden werde, und diese Annahme hat fich bewahrheitet. Leider hat das erste ernstliche Zusammentreffen den Spaniern schwere Verluste gebracht. Freilich haben sie mit Aufopferung unb Muth gekämpft bis *auf» Aeußerste, aber gegen die Uebermaebt der Amerikaner vermochten fie nicht Stand zu halten, unb so ist denn daS spanische Geschwader tn den Gewässern der Philippinen fast vollständig zerstört worden.
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mit dem Ansitzen zur öffentlichen Keuntniß Erhebung der Umlagen in sechs Zie en, Monaten April, Juni, August, Oetvver


