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5.2.1898 Erstes Blatt
 
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Nr. 30

Erstes Blatt. Samstag den 5. Februar

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betr.: Den öffentlichen Zettrlanschlag in der Stadt Gießen.

Da da» nachstehende Local-Polizei-Reglement ins­besondere § 4 desselben in letzter Zett häufig nicht be- «chtet worden ist, bringen wir das Reglement wiederholt mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß, daß Zuwiderhand­lungen unnachsichtig bestraft werden.

Gießen, am 3 Februar 1898.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Local Polizei Reglement,

bett.: Den öffentlichen Zettelauschlag tu der Stadt Gießen.

Nach Anhörung der Stadtverordneten Versammlung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom 9. September l. Js. zu Nr. M. I. 25073 für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet wie folgt:

§ 1.

Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche An­kündigungen, insbesondere von Belustigungen, Versamm­lungen und Aufführungen, soweit dieselben nicht den öffent­lichen verkehrSintereffen dienen, dürfen innerhalb der Stadt Gießen und deren Gemarkung, vorbehällltch der Ausnahme­bestimmungen in § 2 und § 3, nur an den von der Stadt Gießen errichteten Anschlagssäulen und angebrachten Tafeln angeschlagen werden und zwar nur durch die seitens Groß- herzoglicher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Per­sonen. Diese bedürfen hierzu die Erlaubniß Großherzog- lichen PolizeiamtS Gießen und haben einen auf Namen lautenden, von Großherzoglichem Polizetamt Gießen auS- zustellenden Legitimationsschein bei sich zu führen.

§ 2.

Im Uebrigen ist die Anbringung der in § 1 erwähnten Bekanntmachungen rc. nur mir Zustimmung des Eigenthümers des betr. Gebäude» rc. und unter der Voraussetzung zulässig, daß die Plakate auf einer, von Großherzoglichem Polizeiamt Gießen hierzu für geeignet erklärten AnschlagStafel befestigt werden.

§ 3.

Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 beziehen sich nicht auf Bekanntmachungen, welche von GrundstückSetgeuthümeru oder Miethern ausschließlich in ihrem Privattntereffe an ihren eigenen Grundstücken, Häusern oder MiethSräumen aus- gehängt oder angeschlagen werden.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie absichtliche Beschädigung, Beschmutzung und widerrechtliche Benutzung der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von Anschlägen von denselben, werden unbeschadet höherer all­gemeiner Strafbestimmungen mit einer Geldstrafe bi» zu 30 Mk. bestraft.

§ 5.

Vorstehendes Local-Polizei-Reglement tritt am 15. Oc­tober I. I». in Kraft.

Gießen, den 6. October 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Deutscher Reichstag.

31. Sitzung vom Donnerstag den 3. Februar 1898.

Tages Ordnung: Fortsetzung der EtatSberath- ang. Postetat.

Bei den Einnahmen berichtet Referent Abg. Paasche (nl.) über die Verhandlungen in der Commission.

Abg. Müller- Sagau (frs. Vp) bemerkt, daß der Staatssekretär zur Erörterung von Postreformen eine Con- serenz von Interessenten einberufen habe. Zu befürchten sei indeß, daß dabei Wünsche von Spezialinteressenten mehr zum »uSdruck kommen und mehr Berücksichtigung finden würden, »US daS Interesse der Ullgemeiuhett. Die angekündigte.Vor- Hage scheine leider durch Erweiterung des BriefmonopolS be­rechtigte private GewerbSintereffen vernichten, eine blühende Industrie mit der Keule der Gesetzgebung todtschlagen zu »ollen. Redner bekämpft weiter den Gedanken, zwischen «iligen und nicht eiligen Drucksachen zu unterscheiden und letztere langsamer, nicht mehr mit den Etlzügen zu befördern. Vodaun berührt er die Fragen des PostzeituugStarifS, der Telephongebühren u. f. w. und bittet den GtaatSsecretär,

über seine Absichten doch etwa» genaueren Aufschluß zu geben, al» er dies in der Commission gethan.

GtaatSsecretär v. Podb telSki entgegnet betreff» der vom Vorredner angeregten Portoermäßigungen, daß bereit» eine Vorlage im BundeSrathe über tarifarische Fragen und da» Prtvatpostwesen liege. Was die Prtvatposten anlange, habe er in der Commission keineswegs erklärt, die Privat­anstalten zu schädigen. Er halte es für wünfchenSwerrh, daß auf dem Gebiet de» Gesetzes vorgegangen werde und nicht auf dem des TartskriegeS. Seine Erwägungen gingen stet» nur auf Maßnahmen zu Gunsten des Allgemeinwohls. Die Prtvatposten wolle er nicht todtschlagen, sondern nur thun, wa» in allen Ländern Rechtens sei: geschloffene Briefe seien BeförderungSobjeet der Allgemeinpoft, der LaudeSpost. Er hoffe, daß die Vorlage noch in dieser Session verabschiedet werde. In Bezug auf Drucksachen-Beförderung seien neuere Bestimmungen nicht ergangen, aber selbstverständlich gingen die Briefe vor. Betreffs des Telephons führt Redner aus, daß die Verwaltung bestrebt fei, allen Theilen der Bevölke­rung gerecht zu werden. Es würden Ermittelungen ange­stellt behuf» Vereinfachung der Bau- und Betriebsweise, unter Anwendung autonomer Gesprächszähler. Wenn dem Ferusprechbedürfniß auf dem platten Lande gefolgt werden sollte, dann müßten acht Millionen gefordert werden. Die Postverwaltung sei bestrebt, den Verkehr zu erleichtern, nicht nur au» fiScalischen Gründen, sondern zum Nutzen aller Kreise der Bevölkerung. Wegen der Reform de» ZettungS- tarif» bitte er um Aufschub. Er sei jetzt mit Arbeit über­lastet. Der Schluß seines Vorgehens werde sein, Reform des Personal», aber erst müsse Klarheit geschaffen werden über die Ausgestaltung de» gejammten Verkehrs.

Abg. Graf Stolberg (cons.) stimmt der Beseitigung der Briefbeförderung durch Prtvatposten bei.

Abg. Gamp (Rp ) ist ebenfalls für Beseitigung des Briefverkehrs der Privatposten und für Ausdehnung des Telephons auf dem platten Lande - ferner plaidtrt er für Befreiung der Medicinfendungen von dem Zuschlag-Porto außerhalb des Schalterdienste» auf dem Lande.

GtaatSsecretär v. P odbtelSki steht der letzteren Forderung sympathisch gegenüber.

Abg. Singer (Soc.) führt aus, an der Erhaltung der Privatposten sei ihm nicht» gelegen- er verlange aber, daß die Reich-post die bei den Privatposten beschäftigten Beamten übernehme. Er empfehle noch Portoherabsetzungeu für Stadt- brtefe, kleine Postanweisungsbeträge rc. Verurtheilen müsse er daS Prinzip der Leistung und Gegenleistung. Nur da» BerkehrSbedürfniß müsse maßgebend sein. WaS die Personal­reform anlange, so empfehle e» fick', olle Vorlagen gleich­zeitig einzubringen und dabet auch speciell die Unterbeamten sorgfältig zu bedenken.

GtaatSsecretär v. Pod bielSki erwidert, es sei ihm unmöglich, alle Vorlagen auf einmal einzubringen. Und was den Wunsch des Abg. Ginger betreffe, daß die ReichSpoft die Angestellten der Prioatposten übernehmen soll, so müsse man bedenken, daß eS sich um etwa 2300 Angestellte handle. Was solle denn dir Post mit den Jungen- anfangen?

Abg. Hammach er (nl.) hofft, daß die angekündigte Vorlage dem Reichstage bald zugehen werde. Weiter bemerkt er, daß die Regierungen ernstlich erwägen möchten, wie und unter welchen Bedingungen da- Reich die Concurrenz der Privatpostanstalten zu beseitigen habe, ehe diese Concurrenz sich immer mächtiger entwickele. Nothwendig sei, Post, Tele­graphie und Telephon al» etwa» Einheitliches anzusehen.

Damit schließt die Debatte und die Einnahmen werden genehmigt.

Zum TitelGehalt des GtaatSsecretärS" berichtet Abg. Paasche (nl.) über den Beschluß der Commission, statt 30,000 Mk. wieder nur 24,000 Mk. zu bewilligen.

Abg. Werner (Antis.) erklärt, seine Partei könne sich für die vorgeschlagene Gehaltserhöhung um 6000 Mk. so lange nicht erwärmen, als nicht für die Postunterbeamten und Landbrtefträger bester gesorgt sei. Er empfiehlt sodann Annahme der von der Commission vorgeschlagenen Resolution, welche die Regierung zur Vorlegung eines Nachtragsetats zu Gunsten der Landbrtefträger und Unterbeamten noch in dieser Session auffordert.

Morgen 2 Uhr: Fortsetzung.

Schluß 5V< Uhr.

Deutsche» Reich

Berlin, 3. Februar. Der Kaiser hatte heute vor­mittag eine Besprechung mit dem GtaatSsecretär de» Aus­wärtigen Amts, GtaatSmtntster v. Bülow und hörte sodann

von 10 Uhr an die Vorträge des Krieg-Minister- v. G 0 ßler und des Chefs des Milttärcabinet» 0. Hahnke.

Berlin, 3. Februar. Ja der heutigen Sitzung des BundeSrathS wurden den zuständigen Au-schüsten über­geben: Der Entwurf zu Vorschriften über die AuSwan- dererschtffe, der Entwurf eines Gesetzes wegen einiger Aenderuugen von Bestimmungen über da- Postwesen tm Gebiete des deutschen Reichs, ferner der Entwurf einer Gesetzes betr. den kaiserlichen Rath in Elsaß Lothringen, der Entwurf zu Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungs-Unternehmer und -Agenten.

Berlin, 3 Februar. Nach zuverlässiger Information ist der Mörder des Matrosen Schulze tu Kiao-Tschau ergriffen und nach chinesischem GerichtSspruch hingertcht et worden.

Berlin, 3. Februar. Nach Privatmeldungen an hiesige Blätter au» Port au Priuee wäre dortfelbst neuerding- durch Gerüchte von einem gegen den deutschen Geschäfts­träger Grasen von Schwerin gerichteten Vergiftung-- versuch eine große Aufregung hervorgerufen. DieNordd. Allg. Ztg." kann auf Gru-»d zuverlässiger Mittheilungen er­klären, daß die Meldungen jeder Begründung entbehren.

Köln, 3. Februar. DieKöln. Ztg." meldet auS Berlin: Gegenüber den beunruhigenden Gerüchten über Nordost- und Südwestafrtka könne von einer ernsten Gefahr nicht die Rede sein, da Gouverneur v. Puttkamer gerade jetzt seinen Urlaub angetreten habe. Im Küstenbezirk von Jaunde sei allerdings die deutsche Herrschaft noch nicht sehr fest begründet, besonder- werde man dort einen selbst­ständigen Häuptling Ng>llo zu bekämpfen haben. Mau werde ihn wohl noch bewältigen, nach Absendung der beantragte» Verstärkung der Schutztruppe.

Geestemünde, 3. Februar. Durch einen Orkan au- Nordweft wurden heute früh die Quais de- Fischereihafen- übersluthet. Die Fischauciiou mußie für kurze Zeit verschoben werden, doch werden die F.schzüge regelmäßig expedirt.

Att-land.

Wien, 3. Februar. Nach Blättermeldungen trafen an die Vertrauensmänner der deutschen Studenteuschaft von den böhmisch-deutschen Hochschulen Erklärungen ein, wonach heute der allgemeine Student enftrike beginnt.

Wien, 3. Februar. Der bekannte Porträtmaler Her­mann Beyfuß ist heute Vormittag am Kehlkopfkreb» gestorben.

Wien, 3. Februar. Der Gtudentenstrike hat nun­mehr an allen deutschen Hoch schulen Oesterreich- begonnen. Die Studenten verhalten sich, abgesehen von eiwgen Demonstrationen an der hiesigen Universität, ruhig. Bet Beginn der heutigen Vorlesungen wurden die Profeffdrea von den deutsch-nationalen Studenten durch lauteHetlrufe" an der Aufnahme ihrer Tätigkeit verhindert- auch am Poly­technikum fanden die gleichen Vorgänge statt. Die Wiener Universität wurde durch RectoratSbeschluß bi- zum 10 Feb­ruar geschloffen. Nur an der theologischen Facnltät finde» die Vorlesungen keine Unterbrechung. Da» Polytechnikum hat die Vorlesungen auf unbestimmte Zett eingestellt, man glaubt jedoch, daß die Aufregung sich legen und nach Ablauf einer achttägigen Frist, während welcher der böhmische Landtag geschloffen und da» Verbot de» Farbentragen» aufgehobe» werden wird, die Vorlesungen wieder aufgenommen werden können.

Zuulbruck, 3. Februar. Infolge tumultuartscher Scenen wurden die Vorlesungen an der Universität fistirt. Auf den Straßen kam e- -wischen deutsch nationalen Studenten und Mitgliedern der katholischen Studenten«Verbindung Austria", die sich nicht am Strike betheiltgen, zu heftigen Zusammenstößen, wobei letztere blutigqeschlagen wurden. Die deutsch - nationalen Studenten veranstalteten hierauf einen Umzug durch die Straßen.

Prag, 3. Februar. Wie gestern bestimmt verlautete, steht die Schließung de- Landtage» nahe bevor. Da- Verbot de» Farbentragen» soll am nächsten Montag auf­gehoben werden.

Budapest, 3 Februar. Nach Meldungen au- Rosen­berg fanden dort anläßlich einer Reichsrath-wahl grobe Exceise statt. Die eiuschreitende Gen»darmerie machte von ihren Waffen Gebrauch. Bier Personen wurden erschossen, darunter eine Erzieherin, welche an den Vorgängen ganz unbetheiligt war und in einem Gasthause am Fenster stand.

Rom, 3. Februar. Die studentischen Unruhen in Neapel haben sich gestern erneuert. Die Studenten warfen