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5.1.1898 Zweites Blatt
 
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Mr. 3 Zweites Blatt.

Mittwoch den 5. Januar

1898

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Mezugsprei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen deS In- und Ausland«- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger -ntgegea.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Die Gießener AamitienStätter «erden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Amts- und Anzeigeblatt für den Mreis Giefzen.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Schulstraße Zlr. 7.

Gratisbeilage: Gießener Familienblätter.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

Aintlicher Tbeil.

Bekanntmachung,

betreffend Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig'freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1898.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1898 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1898

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ctellen das Folgende bemerkt:

L Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prufungs - Com- misfion nur dann eiuzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- ort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeuguiß;

b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein;

«. ein Uubescholtenheitszeuguiß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus­zustellen ift;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prü­fung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche «ur ein Unbescholtouheitszeugnih beizulegeu.

lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Loeals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 10. Decrmber 1897.

Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Kayser.

Bekanntmachung,

betreffend das Ersatz-Geschäft für 1898.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden alle im Jahre 1878 geborenen Militär« pflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hin­sichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definittve Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus« und Wirth, schaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 5. Januar bis zum 15. Januar l. I bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standesamt zu erwirken ift, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loosungs-Schein vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Die­jenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr«, Brod, und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weife bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 3. Januar 1898.

Der Civilvorsitzende

der Großherzoglichen Ersatz-Commission Gießen.

Dr. Wal lau.

Bekanntmachung, betr.: Die Führung der Herdbücher für da- Vogelsberger und Simmenthaler Vieh.

Da tu Kürze mit der Drucklegung der vom laudwtrthsch. Provinzialveretn eingerichteten Herdbücher begonnen werden soll, ersuche ich diejenigen Landwirthe, von welchen Thtere tu dieselben ausgenommen wurden und bet welchen Aenderuvgeu tm Besitzstand usw. seit der Aufnahme etngetrereu find, die- selben den Geschäftsführern der betreffenden Körbezirke 6i< zum 1. Februar 1898 mitzutheileu, damit dieselben noch be« rückfichtigt werden können. Die Geschäftsführer find:

Für den 1. Körbeztrk (Vogelsberger):

Herr Oberverwalter Betlftetn in Laubach.

Für den 2. Körbeztrk (Simmenthaler tu deu Kreisen Alsfeld, Lauterbach und Gießen):

Herr LandwtrthschaftSlehrer Reichelt tu Alsfeld.

Für den 3. Körbeztrk (Simmenthaler in den Kreisen Friedberg, Büdingen und Schotten):

Herr LandwtrthschaftSlehrer Andrae in Büdingen.

Laub ach, am 29. December 1897.

Der Präsident des laudw. Vereins für die Provinz Oberheff-n. Friedrich, Graf zu SolmS-Laubach.

Aus dem städtischen Verwaltnngsbericht.

(Fortsetzung.)

Bet AuSführuug deS Gesetzes über dte Krankenver­sicherung kommt sfür dte städtische Verwaltung außer den hier bestehenden 13 BetriebSkrankenkaffen und einer Innung»- kraukenkaffe vorzugsweise dte Ortskrankenkasse, daneben auch noch die Gemetndekrankenverficherung In Betracht.

Die Ortskrankenkasse hat im Jahre 1896 durch­schnittlich 2741 männliche und 395 weibliche Mitglieder gezählt mit 16 245 KrankhettStageu der männlichen und 1705 der weiblichen Mitglieder. Dte Kaffe hat in ihrem Abschluß recht günstige Ergebnisse aufzuweisen. DaS Capitalvermögeu der-

Fenilleton.

Schwiegervater!

Humoreske von F. FlteH.

(Schluß.)

Der aufgeregte Hausbesitzer kam erst wieder zu sich, als er eine halbe Stunde später taS Srawmlocal von Friedrich betrat. Der Kellner, der ihm beim Ausziehen des lieber» zt-herS behilflich war, sagte mit einer gewissen Bonhommie: Herr Stadtrath haben wohl gestern den Ueberzieher mit dem bcs Herrn Doctor vertauscht?"

Herr Otto Bollmaun fuhr wüthend auf.

Zum Teufel noch mal. Ich werde 'doch meine eigenen Sachen kennen! Was gehen mich des DoctorS unbezahlte Kleedagen an! Bringen Sie mir einen Cognac und einen Schoppen."

Der Ganymed verschwand. Herr Otto Bollmaun be* ruhigte seine aufgeregten Nerven mit einigen tüchtigen Schlucks und war bald in seine >alte Lauue als Vorsitzender des Stammtisches gerathrn. Den Ueberzieher vergaß er ganz, bis er beim Aufbruche und Avzieheu des Ueberziehers in un« liebiamer Weise an die Begrüßung?worte des Kellners er- innert wurde. Wahrhaftig! Fritz schien diesmal doch Recht gehabt zu haben. Der Ueberzieher kam Herrn Otto Boll« mann auf einmal sehr eng vor.

Draußen ans der Straße musterte er sich noch einmal genau beim electrische' Lichte. Die Farbe de» Ueberzieher- war dieselbe; aber diese Länge! Der reine Schlafrock! Mode nannte man da- jetzt! Herr Otto Bollmaun fuhr zur Sicherheit in die innere Brusttasche. Zwei Briefe kamen zum Vorschein. Der eine trug die Adresse: Herrn Recht-- anwalt Dr. Victor Sangebusch. ES war kein Zweifel, der Ueberzieher gehörte diesem unverschämten Patron. Der zweite Brief trug auf dem verschlossenen Couvert die mystischen Zeichen M. B. 18 Postamt 52.

Herr Bollmann blieb auf dem Trottoir stehen. Ein unangenehm.s Gefühl zkroch ihm über den Nacken. Einen Augenblick zögerte er noch, sollte er oder sollte er nicht? Mit einer heftigen Handbeweguug riß der empörte Rentier und Familienvater den Brief auf.

»Meine süße Martha!" Der übrige Inhalt klärte den vor Math zitternden Leser über verschiedene Dinge auf, die ihm in der letzten Zeit an den Gewohnheiten seiner Tochter ausgefallen.

Schwiegervater" nannte ihn dieser freche Patron! Nun gerade nicht. Zu Hause ließ sich Herr Bollmaun nicht- merken. Den Ueberzieher schloß er einstweilen ein; am nächsten Morgen wollte er ihn selbst umtauschen gehen und dabei dem Ligenthümer de» irrthümlich mitgeschleppten Paletot- gründlich die Wahrheit sagen.

ES war gegen 10 Uhr Vormittag-, als Herr Bollman» kurz entschlossen die Wohnung de» Herrn Rechtsanwalt» Vangebusch betrat.

Der junge Recht-gelehrte sprang mit lautem Hurrah auf.

Ich wußte e» ja. Sie Haden meinen Ueberzieher mit­geschleift. Guten Tag, Schwiegervater!"

Herr Bollmann pustete grimmig lo» :

Lassen Sie den Unsinn! Geben Sie wir sofort meinen Ueberzieher her. Ich verbitte wir diese faulen Scherze ein für alle Mal!"

Der Recht-anwalt kratzte sich den Kopf.

Ihren Ueberzieher?! Da» ist e« ja eben. Den hat ein Paletotmarder geholt. Wenden Sie sich an deu Geschäfts­führer bei Schultheiß."

»Herr, treiben Sie keinen Spott mit alten Leuten!" schrie Herr Bollmanu wuthentbrannt.

Fällt mir nicht im Traume ein. Ich danke Ihnen für Ihre Liebenswürdigkeit. In der Tasche meines Paletot» steckt ein Brief, den doch was sehe ich?"

Der junge Anwalt steckte auf einmal eine sehr ernste

Miene auf und musterte da» aufgerissene Couvert mit der AdresseM. B. 18. Postamt 52."

Jawohl, ich habe deu Brief erbrochen und gelesen," brach Herr Bollmaun trotzig lo».

Da» bedauere ich; Sie haben sich einer strafbaren Handlung, Verletzung de» Briefgeheimnisse», schuldig ge­macht, die ich nicht gesonnen bin, so ohne Weitere» hin« zunehmen."

Herrn Bollmaun fiog eS an, sehr ungemüthlich zu werden. Sein Ueberzieher war unzweifelhaft verloren; er selbst hatte wenig gentlemanlcke gehandelt. Jetzt saß er schön fest.

Mein Gott, ich kann doch nicht ohne Ueberzieher nach Hause kommen! WaS soll meine Frau und meine Tochter von mir denken?"

Herr Dr. Sangebusch sah schon bedeutend freund­licher au».

Wollen Sie einen guten Rath? Aber er kostet wo». Umsonst ist der Tod! Und wovon sollen wir An­wälte leben?"

Herr Bollmaun schwenkte da» Taschentuch, mit dem er sich den Schweiß von der Stirn trocknete.

Geld spielt bet mir keine Rolle!"

Der Anwalt grinste:

Na, bann gehen Sie zu Ihrem Schneider und lassen Sie fich schnell einen anderen Paletot anmeffen. Bi- dahin tragen Sie meinen. Ich komme dann und hole mir ihn selbst. Dann sprechen wir auch wegen der vriefgeschichte. Da» vergehen ist lange nicht so schlimm, wenn e» von An­gehörigen begangen wird. Also überlegen Sie stch die Sache! Schwiegervater!"

Herr Otto Vollmann knickte beinahe zusammen, dann athmete er wieder auf und empfahl stch.

Acht Tage später trug Herr Bollmaun einen neuen Olivgrünen. An seiner Seite ging ein zweiter Olivgrüner, er gehörte dem Dr. Sangedusch, seinem Swiegersohne.^